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Wie schreibt man ein testament bzw eine sorgerech.

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sorgerechts übertragung.. hallo erstmal, Ich bin alleinerziehend und habe auch das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Da ich mich aber mit dem Vater des Kindes sehr gut verstehe und er sich auch so super um seinen Sohn kümmert möchten wir beide, das im Notfall also sprich sollte mir irgendwas zustoßen, der kleine dann zu ihm kommt. Nur hab ich absolut so gar keine Ahnung wie ich das rechtlich Korrekt verfasse und wo ich das dann hintun muss, so das das Jugendamt im Notfall davon auch weiß. Im Jugendamt selbst darf ich es nicht einlagern lassen, hatte schon gefragt... um ein paar anregung wär ich sehr dankbar ...Möchte gerade bei so einem Thema nichts falsch machen ! Lg jenny


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Meines Wissens passiert das doch automatisch. Also wenn er als Vater eingetragen ist(auch ohne Sorgerecht aber eben als leibl Vater) so enke wird ihm automatisch das sorgerecht übertragen wenn etwas mit dir sein sollte. Zudem ist der Vater der Kinder sicher in der Lage sich dann in solch einem Fall zu Wort zu melden und selbst dafür zu sorgen dass er das Sorgerecht erhält. ansonsten frag mal hier bei Fr.Bader nach siehe oben bei den ganzen foren das ist eine Anwältin. Was ihr aber definitiv beim JA machen könnt ist jetzt schon ein geteiltes Sorgerecht... so das jeder von euch die selben Anteile am Sorgerecht für die Kinder hat.


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HI, meines Wissens musst du ein Sorgerechtstestament nur hinterlegen, wenn du NICHT möchtest, dass der Vater das Sorgerecht bekommen könnte, wenn dir etwas zustößt, denn im Normalfall wird immer der leibliche Vater anderen Verwandten vorgezogen, falls es dagegen nicht schwerwiegende Gründe gibt. LG Peli


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http://www.vertragscenter.de/vorlagen/familienrecht/Antrag-auf-uebertragung-des-Sorgerechts-unstreitig.jsp kostet 4,90Euro, aber ich denke das ist es wert.


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hi nein ein geteiles Sorgerecht wird es nicht geben. Wir verstehen uns zwar gut, ber dennoch möcht ich nicht wegen jedem fitzelchen ihm die post hinterherschicken... für alles braucht man heut unterschrift das würde ein enormer aufwand werden vor allem wenn dann der vater noch persönlich erscheinen muss.... das geht sog ar nicht deswegen ja dieses maßnahme lg jenny


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verfasst man entweder handschriftlich selbst (Nur die Unterschrift reicht nicht) oder man lässt es vom Notar verfassen, bei dem es dann auch hinterlegt wird, was meines Erachtens sinnvoller ist. Aber im Prinzip reicht es, dass du alles handschriftlich aufschreibst und unterschreibst. LG MT