Mitglied inaktiv
man auf 400 € basis arbeitet und krank ist ?
gar nicht.
rein rechtlich und theoretisch 6 wochen. in der praxis sieht es so aus, nix arbeit - nix geld. es sei denn, du hast es schriftlich fixiert..... ich habe noch nie einen minijobag erlebt, weder bei mann noch mir, der gezahlt hätte. wenn du dagegen vorgehen willst, hast du keinen job mehr.
kommt halt drauf an was für einen Vertrag Du hast....bekommst Du denn auch bezahlten Urlaub ?? Ansonsten ist es wie Vallie sagt, gehste gegen vor ist wahrscheinlich der Job weg. Lieben Gruß und falls es um Dich geht...gute Besserung
ich hab so einen AG bei 400-Euro: Krankengeld, Urlaub, schriftlicher Arbeitsvertrag - alles paletti :-) Gruß, Liteon
Vallie, ich hab einen 400 Euro-Job. Da wird natürlich bezahlt, wenn man krank ist. Ich war letztes Jahr 6 Wochen wegen einem Bruch krankgeschrieben. Wir bekommen auch Urlaub. Un dwir bekommen Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das kann es alles bei 400 Euro-Jobs geben. Aber ich denke, es kommt einfach auf den AG an. Grüßle Silvia
klar KANN es gehen, denn es ist ja gesetzlich vorgeschrieben. die wenigsten machen es aber....und die an´s wissen es oft nicht oder halten die klapp, weil sie ihren job behalten wollen.
Theoretisch 6 Wochen wie bei einem normalen Job auch, aber praktisch machen dies die wenigsten AG. Hier der Text von Fr. Bader zum 400 Euro Job: Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer.
...wenn Du eine Krankmeldung bei Deinem Arbeitgeber abgibst bekommst Du normalerweise einen Durchschnittstundenlohn ( ist zumindest bei uns so)
in dem das alles geregelt ist (Urlaub, Bezahlung bei Krankheit, Kündigung)...
Mein Chef meinte damals, dass noch keine 400 Euro Kraft einen Arbeitsvertrag wollte. Naja, dann war ich halt die Erste... ![]()
also ich arbeite auf 400 euro und ich würde im krankheitsfall 5 wochen meinen lohn weiterbekommen. ist aber die große ausnahme.
schön ich habe auch das Glück gehabt so einen Job an Land zu ziehen
sogar bezahlte Fortbildungen und nicht nur das ! Eine im Jahr sogar mit bezahlter Arbeitszeit. Nachdem ich das nun lange lange nicht mehr so kannte, bin ich sehr dankbar drum. Denn das ist wirkich die Ausnahme....
alles Gute
hatte während meiner Erziehungszeit auch schon 400 € Jobs und immer einen Arbeitsvertrag Meine Kolleginen die jetzt 400 € Sind habena cuh alle einen
Ich hatte keinen Arbeitsvertrag, bekam aber anteilig genauso viel Urlaub, wie alle anderen Kollegen auch und ich hab auch normal meinen Lohn bekommen, als ich krank war. Meine Chefin sagte mir, dass sie dadurch keinen NAchteil hätte, da sie eh in eine Kasse einzahlen muss, von der sie das Geld dann zurückbekommt... natürlich nur, wenn ich einen Krankenschein vorlegen konnte! LG, andrea
ich habe einen arbeitsvertrag und 24 tage urlaub im jahr. weil ich eine 6-tage-woche hab. und im vertrag steht auch die lohnfortzahlung bei krankheit und urlaub.
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/frauengleichstellung/broschueren/23minijob.pdf und http://www.bergischgladbach.de/frauenbuero_2.aspx PDF-Broschüre: "Der Minijob - da ist mehr für Sie drin" LG Schlaflos
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