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Wie lange bin ich an den Kaufvertrag gebunden?

Wie lange bin ich an den Kaufvertrag gebunden?

lilly1211

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Ich habe auf ebay Kleinanzeigen einen Artikel inseriert der von einer Frau besichtigt und gekauft wurde. Mündlicher Kaufvertrag also. Sie hat dann gesagt sie kümmert sich um den Transport und meldet sich in ein paar Tagen. Das hat sie auch getan, drei Tage später hat sie mir alles über den Transport recherchierte erzählt und gesagt sie überweist nun das Geld, abgeholt werden kann der Artikel aber erst in 3 Wochen. Das war am Montag. Eine Überweisung dauert ja nicht so lange. Bis jetzt ist nichts drauf. Mein Problem ist dass ich soooo viele Anfragen habe, Artikel steht auf reserviert. Die fragen alle wie lange noch reserviert und sie würden ihn in jedem Fall nehmen... Ich bin selbst Schuld, hätte gleich eine Frist setzen sollen. Aber was kann ich jetzt noch korrekt retten? Meine Sorge ist dass die andern dann weniger zahlen wollen wenn das bald so einen Geschmack von "nix geworden, sie probiert es schon ewig" hat. Da kann ich schnell ein paar Hundert Euro verlieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Du kannst ihr ja nachträglich eine Frist setzen. Wenn das Geld bis Freitag nicht auf Deinem Konto ist, wirst Du den Artikel anderweitig verkaufen. Kannst ja schreiben, dass Du noch viele andere Anfragen hast, die bereit sind, umgehend zu bezahlen.


lilly1211

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Danke! Ich war mir eben nicht sicher ob ich das darf nachträglich. Am Ende bin ich noch Schadenersatzpflichtig oder so.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Welcher Schaden (an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum lt BGB) sollte dem potentiellen Käufer denn entstehen? Nene, das passt schon mit der Frist bis Freitag. Viel Erfolg, dass der Rest reibungslos funktioniert.


cube

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Freundlicher Hinweis darauf, dass du noch keinen Eingang auf deinem Konto hast, Frist setzen und ankündigen, dass du den Artikel sonst wieder frei geben wirst. Und Hinweis, solle sie inzwischen doch ein Interesse mehr haben, sie dir dies bitte bis xxx mitteilen soll!


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von cube

Ja habe ich nun gemacht, Frist bis Freitag Mittag. Danke!


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Man muss trennen, dass eine ist der Kaufvertrag, dieser kommt zu stande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, genannt Antrag und Annahme, geregelt in §§ 145 ff BGB. Dein Problem ist jetzt die Erfüllung des Vertrages. § 433 Abs. 2 BGB. Fristsetzung muss leider sein. BG