Mitglied inaktiv
Meine Elternzeit endet heute, da die Zwillinge 1 Jahr alt sind. Einen Kitaplatz bekomme ich erst ab 08.08.09. Arbeiten kann ich aber nicht da die Kinder nicht betreut sind. Daher habe ich auch keinen Anspruch auf ALG1 obwohl ich davor jahrelang gearbeitet habe. Ich habe einen festen Arbeitsplatz den ich nun nicht antreten kann und werde nun die EZ verlängern ohne Einkommen. Ich war heute im Jobcenter um ALG2 zu beantragen, werde aber wohl kaum was bekommen, da mein Mann ein,wenn auch nicht großes, Einkommen hat. Ich habe mal irgendwo gehört, dass das Amt in dieser Situation eine Tagesmutter stellt. Hat von Euch jemand Erfahrungen damit oder kann mir Infos dazu geben? Ich bin echt nicht dran interessiert von Stütze zu leben. Bekomme ich aber nichts sind wir binnen 3 Monaten ruiniert. Es reicht ja jetzt schon kaum aus und wir haben keine überzogenen Erwartungen... Außerdem muss man sich bei dem Antrag ja regelrecht "nackig " machen, da könnte ich drauf verzichten. Was könnte ich noch machen?? Schon mal vielen Dank für die Infos LG Monique
Wenn du arbeit vorweisen kannst steht dir eine Kinderbetreuung zu. Musst zum Jugendamt mit der Bescheinigung das du Arbeit hast und die müssen dich dann vermitteln. Ob tagesmutter oder Kiga. Je nach dem wo es was gibt.
erstmal herzlichen glückwunsch zum einjährige mutterdasein. was meine vorschreiberin schreibt, ist prinzipiell richtig, worüber ich mich aber wundere ist, weshalb du dich erst jetzt um "soetwas" kümmerst. selbst wenn das amt dir einen betreuungsplatz vermitteln kann, müsstest du deine kids ja erstmal eingewöhnen und das kostet natürlich zeit, in der du nicht arbeiten gehen kannst. liebe grüße *käthe*
ich habe mich direkt nach der entgültigen Absage der Kita beim AG und Amt gemeldet. Die Info, das ich kein ALG1 bekomme bekam ich erst am Dienstag. Arbeiten kann ich auch erst wenn die Kinder in der Kita eingewöhnt sind das wäre dann ab September.
Du kannst ab dem Zeitpunkt, ab dem Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ALG 1 beziehen. Wäre also ab September. Arbeitssuchend melden kannst Du Dich aber auch, je nach Job, schon früher, schließlich braucht's ja in der Regel auch eine gewisse "Vorlaufzeit", bis Du einen Job findest. So oder so würde ich mich aber mal beim Jugendamt erkundigen. In manchen Städten wird in Deinem Fall zum Beispiel ein Zuschuß zur TaMu gezahlt... Und ansonsten: mein Kurzer geht erst ab 17.08. gesichert in den KiGa, meine Elternzeit endete am 23.02., meinen Job mußte ich leider kündigen, da keine Teilzeitstelle möglich. Arbeitssuchend bin ich seit 23.02.. Zum einen war mir ziemlich klar, daß auch die Agentur für Arbeit mir keinen Job zaubern kann, den ich seit einem Jahr nicht finde, somit habe ich angegeben, daß die Kinderbetreuung gesichert ist, obwohl sie es (noch) nicht ist. SOLLTE der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß ich widererwarten doch vorher einen Job kriege, würde ich schlimmstenfalls halt in der Überbrückungszeit mehr oder minder nur für die Tagesmutter arbeiten, aber dann hätte ich wenigstens einen Job!
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