MM
Hallo, dort waren meine Überlegungen dazu wohl schon ein bisschen OffTopic, also schreibe ich es hierher, da ich gerade "aktuell" darüber nachdenke... ´
Und je mehr ich das tue, desto seltsamer finde ich das mit der Eintragung von Taufe, Kommunion etc. in das Familienstammbuch. Ich habe den Link bei Wikipedia gelesen, aber irgendwie versteh ich nicht ganz - was ist das denn genau für ein Dokument? Staatlich? Kirchlich? Oder irgendein "Mischmasch"...?
Ich gehe jetzt mal davon aus, es ist staatlich. Aber ich meine, was haben dann Eintragungen über "Rituale", die man in der Kirche absolviert hat, in einem staatlichen, bürgerlichen Dokument zu suchen?!
Da könnte ich genauso das Seepferdchen eintragen lassen, das mein Kind beim zuständigen Bademeister/Schwimmbad/Verein absolviert hat... ;-) Hört sich jetzt lustig an, IST aber doch so - vom Prinzip her!
Und da sind wir wieder beim Thema, an das ich immer wieder irgendwie stosse, mitunter auf verschlungenen Wegen, wie jetzt hier:
Warum hat die Kirche in Dtl. anscheinend so eine Sonderstellung?
Ich meine damit z.B. - warum darf die Kirche mit aller Selbstverständlichkeit den feierlichen Erstklässler-Schulgottesdienst von staatlichen(!) Schulen gestalten, während der Sportverein, der Schachclub oder die Freiwillige Feuerwehr das wohl nicht einfach so dürfte (obwohl sie vielleicht sehr engagiert sind und gute Ideen für eine feierliche Begrüssung der neuen Schüler hätten)?
Warum werden kirchliche Rituale und "Reifeprüfungen" wie die Konfirmation etc. in staatliche Dokumente eingetragen, aber andere "Prüfungen", z.B. absolviert beim Sportverein, nicht? Wo ist die Grenze...???
Irgendwie war da doch mal was mit der Trennung von Kirche und Staat, oder irre ich mich da...?
Was sagt Ihr dazu?
Ein Familienstammbuch ist doch nichts anderes als ein Ringordner, in dem wichtige familiäre Papiere abgeheftet werden. Wir haben zum Beispiel gar kein, weil uns das keine 100 Euro wert war. Und wenn für die Familie Taufen etc wichtig sind, dann können sie die Unterlagen dort halt abheften. Eingetragen wird das ja nur in gelochte Formblätter, die abgeheftet werden, nicht ins Buch an sich. Und zum Einschulungsgottesdienst muss niemand hingehen. Bei uns war höchstens die hälfte der Klasse versammelt. Da steckt doch kein Zwang dahinter. Bei der Einschulung in der Schule selbst, hat bei uns weder die Kirche noch sonst irgendein Verein etwas zu suchen. Sorry, falls ich jetzt was falsch gelesen/verstanden habe, mir hängt mein Sohn am Hosenbein ;). LG, cassie
Die Formblätter für Taufen, Kommunion, Tod sind aber schon im Stammbuch vorhanden und brauchen nur ausgefüllt werden. Die Ringbuchlösung der Stammbücher ist recht praktisch, da zusätzliche Blätter eingefügt werden können, wenn eine Familie mehr Kinder hat. Das Stammbuch meiner Eltern beispielsweise ist noch in gebundener Form. Ich denke mal, die staatlichen und kirchlichen Bescheinigungen sind traditionell zusammen in einem Buch angelegt. Sucht man nach Vorfahren vergangener Zeiten sind diese oftmals nur in Kirchenbüchern zu finden, da Kinder oft nur dort aufgrund der Taufe Erwähnung fanden. Weiß aber jetzt leider gar nicht genau, seit wann es überhaupt erst eine Meldepflicht in Deutschland gibt. Jedenfalls sind sowohl die staatlichen als auch die kirchlichen Dokumente Papiere, die die Existenz und das Leben der Person direkt betreffen - von der Geburt über die Hochzeit bis zum Tod. Und für immer noch die Mehrheit der Deutschen sind diese Ereignisse halt mit Sakramenten der Kirche zusammenhängend. Da macht es doch Sinn, Papiere, die das gleiche Ereignis betreffen, gemeinsam zu verwalten. Übrigens stimmt der Betrag von €100,-- nicht. Man kann sich das Stammbuch aussuchen und das gibt es in allen Preislagen.
Man muss solch ein Buch nicht haben. Die vorgenannten Urkunden und auch evtl. Sterbeurkunden muss man schon haben, aber die kann man auch in Klarsichthüllen in irgend einen Ordner heften. Das Stammbuch dient zur Aufbewahrung familiärer Urkunden. Dazu gehören eben auch Taufe und Kommunion u.ä. Ob man so ein Buch führen will, oder lieber alles in einen Ordner heftet, bleibt doch jedem selbst überlassen.
Das mit den 100 Euro war auch nur ein Beispiel. Sicher gibt es das in allen möglichen Preislagen. Bei uns war das das billigste Stammbuch, das sie gerade da hatten ;).
... an sich, sondern eine Art "offizieller Ordner", wo diese Sachen reinkommen! Jetzt hab ich das wohl endlich kapiert ;-). Ich habe ja keins, weiss es also nicht... Und könnte man denn da theoretisch auch andere Sachen als die kirchlichen reinheften? Ich meine, wenn nicht nur Staatliches reinkommt, sondern auch Sachen von anderen Organisationen wie der Kirche, könnte doch wirklich alles mögliche mit rein, was die Familie wichtig findet. Oder? Ist das irgendwie definiert...?
Von einer Trennung von Staat und Kirche sind wir in Deutschland noch meilenweit entfernt. Dein Beispiel, oder die Tatsache, dass man auf der Gemeinde und nicht im Pfarrhaus von der Kirche austritt, sind noch die eher harmlosen Beispiele. Die finanziellen Verstrickungen zum Beispiel sind weitaus haarsträubender. LG, Ninkashi
Wir sind nur standesamtlich verheiratet und haben ein Familienstammbuch. Das gab es beim Standesamt. Es hat etwa DIN A 5-Größe und reinheften könnte man theoretisch alles was man will.
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