Mitglied inaktiv
Herr X fährt einen Kleinwagen. Frau A fährt einen Kombi. Für einen Transport benötigt Herr X den Kombi, den er von Frau A kostenlos geborgt bekommt. Da Frau A schnell noch was besorgen muss, nimmt sie nun den Kleinwagen von Herrn X. Sie parkt diesen Kleinwagen in ihrem Hof-direkt gegenüber eines Holzstapels. Der Transport von Herrn X ist erledigt und die Autos werden zurück getauscht. Nun beginnt das Problem: Frau A hat den Kleinwagen von Herrn X mit eingelegtem Gang abgestellt. Herr X stellt sein Auto gewohnheitsmäßig immer ohne Gang (dafür mit angezogener Handbremse) ab. Herr X lässt seinen Kleinwagen an-- und "springt" vorwärts in den Holzstapel (nicht lachen! ist ernst!) Schaden 800 Euro Wer zahlt? Herr X?-- Pech gehabt, hätte halt Kupplung treten müssen zum anlassen Frau A?-- Auto anders abgestellt und umgeparkt Versicherung von Frau A? Versicherung von Herrn X? Beide teilen sich die Kosten?-- der Freundschaft zu liebe Für alle Moralapostel--NEIN das soll KEIN Versicherungsbetrug irgendeiner Art werden. Ich bin weder Frau A noch Herr X-- kenne beide aber gut und sehe die Freundschaft leiden. Mich interessiert einfach nur eure Meinung und ich erbitte eure Tipps. Danke momoo
Hallo, da Herr X das Auto gefahren hat und den Schaden verursacht hat, ist es sein Schaden, für den er selber aufkommen muß. Ein Grund, warum ich mein Auto ganz sicher an niemanden mehr verleihe..... Habe mal mein Auto verliehen, der Fahrer hat es zum Total-Schaden verwandelt und ICH hatte den Schaden und bin in der Versicherung hochgestuft worde..... Alles mein Problem. Aus Kulanz hätte mir der Fahrer etwas erstatten können, aber rechtlich verpflichtet war er dazu nicht, denn der Schaden wurde ja von der Versicherung (MEINER Versicherung) beglichen.... Dummerweise war der Wagen nur noch Haftpflicht versichert...... LG Kerstin
Das ist ja lustig, aber webnn die Handbremse angezogen ist springt er ja auch nicht sooooo wie er das ohne tun würde, aber ich würde sagen der Typ selber weil du doof zum fahren!
Das ist mal einer Mutter passiert, deren kleines Kind vor dem Auto stand, als sie den Zündschlüssel drehte. Sie hat ihr eigenes Kind überfahren. Aber mit Schuldfrage fange ich deswegen jetzt nicht wieder an... Mir ist das auch schon passiert, dass mein Wagen einen Sprung nach vorne tat, keine Handbremse, Gang drin (mein Mann hatte den so abgestellt), und ich nehme IMMER den Gang raus und ziehe die Handbremse. Zum GLÜCK ist nichts passiert. Jetzt nimmt mein Mann auch immer den Gang raus, das sag ich Euch... Und? Wer hatte Schuld? VG I.
Grad hab ich mich noch gefragt, wer macht den sowas - ich stelle es immer im ersten Gang ab - manchmal zusätzlich mit HB.
keine Ahnung, ich glaube mein Vater macht das so. Ganz raus, Handbremse rein. Daher hab ichs. Kennst Du keinen, der das macht? Kann nichts passieren beim Anlassen, kein Sprung nach vorne, wenn man die Kupplung NICHT tritt. Wenn das dann jemand so wie Du macht beim Abstellen und der nächste Fahrer merkt das nicht und lässt an wie immer, kanns bitter werden... VG I.
Also ich mach das jetzt seit 23 Jahren so und das änder ich auch nicht, ich glaub auch das ich das so gelernt hab...alles die ich kenne machen das so!
Ich habe es auch so gelernt. Und da wir hier recht bergig wohnen, wäre es fahrlässig, wenn man den Gang beim Parken nicht einlegt. Unserer zugezogenen Nachbarin ist der Wagen schon den Berg runtergerutscht, weil die Bremse nicht gehalten hat, mit eingelegtem Gang wäre das nicht passiert. Mal davon abgesehen, dass man mein Auto nur starten kann, wenn man die Kupplung durchtritt. Anders lässt sich der Schlüssel gar nicht drehen. Toyota wird sich schon was dabei gedacht haben ;). Ich denke, Herr X hat Pech gehabt. Als Fahrzeugführer ist man verpflichtet Sorgfalt walten zu lassen, dazu gehört der Gang ums Auto vor Fahrtantritt (*hust*) und auch die Kontrolle, beim Auto anlassen. LG
Also ich würde ja sagen das Herr X schuld ist, er hat den Wagen schließlich angemacht. Oder hat er Frau A vorher drauf hingewiesen das das Auto nur ohne eingelegten Gang abgestellt werden soll? Ich denke nicht. Also ich hab in der Fahrschule gelernt gang raus, Handbremse anziehen. Ich habe aber auch in der Fahrschule gelernt: Bremse treten, Kupplung treten, Handbremse lösen, Motor starten. Ich trete IMMER die Kupplung bevor ich den Motor starte und mich ist es noch nie passiert das ich nach vorne gehüpft bin. Mein Mann hat auch gelernt den 1. Gang drin zu lassen, was ich am Anfang echt komisch fadn, aber da ich eh erst immer di eKupplung trete passiert da ja nichts. Mittlerweile lass ich auch immer öfter den ersten gang drin, weil mein Mann mich ja immer wieder aufklärt, dass sich die Handbremse lösen kann und der Wagen dann einfach losrollt usw. Und nachdem das nem Bekannten passiert ist, dem ist der Wagen nämlich "abgehauen" den Berg runter, mach ich es zu mindest am Berg schon das 1. Gang und Handbremse drin sind.
ich hab damals schon in der fahrschule gelernt, daß man bei einem geparkten auto immer erst prüfen soll, ob ein gang eingelegt ist. ich würde sagen, dumm gelaufen. nur weil das bei ihm gewohnheit ist, kann ja frau A nichts dafür. außerdem sollte man ein auto immer mit gang abstellen, falls die handbremse mal versagt. denn dann rollt das auto nicht weg.
Wusste denn der Mann, dass die Frau den Wagen einfach benutzt hat ?
Ich würde sagen (allerdings ohne fundierte Kenntnisse in der Versicherungsbranche), dass der Fahrer Herr X selbst für den Schaden aufkommen muss. Er ist doch dafür verantwortlich, wie er seinen Wagen startet - auch wenn gewohnheitsmäßig kein Gang drin ist. Es kommt beim Autofahren nicht auf die Gewohnheit an. Ganz theoretisch ist ja auch jeder Fahrer vor jeder Fahrt verpflichtet zu prüfen, ob Licht und Bremsen funktionieren ... auch wenn gewohnheitsmäßig immer alles paletti ist. Hab ich zumindest in der Fahrschule mal gelernt. Vielleicht könnte sich die Frau an den Kosten beteiligen, aber richtig einsehen würde ich es ehrlich gesagt nicht. Ich parke immer ohne Gang, mit Handbremse. Wenn mein Freund aber mein Auto gefahren ist, ist der Gang drin. Aber egal, ob ich oder jemand anders zuletzt mit dem Auto fuhr, mein erster Griff vor dem Zünden ist immer die Gangschaltung und der erste "Tritt" ist immer die Kupplung. Das gilt bei mir sowohl für mein Auto, als auch für andere Autos, die ich ggf. mal fahre. Übrigens ist mir mal was ähnliches vor Jahren mit einem Mietwagen und einer Garagenwand passiert. Wir kamen aus Amerika, wo wir ein Jahr lang nur Automatikwagen fuhren - das erste Auto in Deutschland war ein Schaltwagen und hatte blöderweise vor einer Wand geparkt ... naja, ging grad noch glimpflich aus :-) Gruß, M
Tja, rechtlich gesehen: der Fahrer ist schuld! Ohne wenn und aber! Moralisch: Ich würde den Schaden halbieren (zumindest als Frau anbieten). JEDER Fahrer hat vor Fahrtantritt ein Auto einzustellen.
Ich trete immer die Kupplung, egal bei welchem Auto- ist für mich immer das sicherste...egal ob Gang drin oder nicht... das nur mal am Rande.... Versicherungstechnisch: Die Versicherung von Hernn X wird zahlen dürfen- Versicherung von Frau A kommt da nicht auf- sie hat ja nix verkehrt gemacht- nur das Auto entgegen der Gewohnheit von Herrn X abgestellt- Fahren muß er schon alleine ... blöde situation für alle partein- aber wäre ich Frau A würde ich mir auch nicht den Hut aufsetzen und was zahlen- es sei denn Herr X hat ausdrücklich drauf bestanden, dass Auto so oder so abzustellen kann man ablegen in die Kategorie: blöd gelaufen
ich denke, von der versicherung her, müsste der herr den schaden bezahlen. ich als frau würde aber der freundschaft zur liebe die hälfte bezahlen (zu mindest es anbieten...) ich hätte in der situation irgendwie mir die schuld gegeben....
Herr X, meiner Meinung nach...
Und, erzähl mal weiter ... ![]()
Also ich hab auch in der Fahrschule gelernt, das man beim Parken IMMER einen Gang eingelegt hat...was macht der gute Mann denn im tiefsten Winter nur mit Handbremse, die friert doch fest.... Würde auch sagen, das das allein sein Problem ist. Jeder Fahrer ist vor Fahrtantritt verpflichtet, das Auto zu überprüfen und auf sich einzustellen...somit ist es sein Bier.... LG
Faaahrschule gelernt habe, weiß ich doch Heeeuuute nicht mehr *lach Echt, keinen Schimmer. Ich fahr halt so rum. Klappt meist. LG I.
...tja im Moment gibt es noch nichts weiter zu erzählen.
Herr X hat das Auto erst mal in der Werkstatt für viele Euronen reparieren lassen.......
momoo
Ps: dem Holzstapel geht es den Umständen entsprechend --Gut
...für mich stellt sich irgendwie in erster Linie die Frage, ob zwischen Frau A und Herrn X abgesprochen war, dass sie sich auch sein Auto ausleihen darf, während er mit ihrem unterwegs war, ob sie es "grundsätzlich" durfte, aber im Einzelfall nicht darüber gesprochen worden war, und ob sie ihm tatsächlich auch gesagt hat, dass sie mit dem Auto gefahren war. Wenn man weiß, ein fremder Fahrer war zwischenzeitlich mit dem eigenen Auto unterwegs, fährt man wahrscheinlich vorsichtiger an und überprüft erst einmal alle Einstellungen etc., bevor man losstartet. Wenn man das nicht weiß, wird man das voraussichtlich aber eben nicht tun - und hoppelt dann unprogrammgemäß in einen Holzstapel.
...und in welcher Beziehung stehen die beiden zueinander?
Die Frage ist zwar mit Sicherheit interessant, aber dürfte für die reine "Schuldfrage" keine Bedeutung haben. Denn jeder Fahrer ist für den Fahrtantritt und fürs Fahren selbst verantwortlich. Das wäre ja so, als würde ich die Schuld an einem Unfall abstreiten, weil jemand meinen Sitz nicht richtig eingestellt hat, nachdem er mein Auto benutzt hat. Du musst als Fahrer vor jeden Fahrtantritt alle "Einstellungen" prüfen - nicht nur, wenn du weißt, dass jemand anders mit dem Auto fuhr. Hätte Frau A einen Unfall gebaut, während sie ungefragt sein Auto nimmt, wäre das sicher was in Richtung Diebstahl gewesen. Aber darum gehts ja hier nicht.
Herr X und Frau A sind sehr gute Freunde..
... und ja- es war abgesprochen, dass sie sein Auto benutzen darf (sollte es in diesem Zeitraum nötig sein)
... und nochmal ja--es war für Herrn X ersichtlich, dass sie sein Auto in der Zwischenzeit gefahren war ( es parkte an einer komplett anderen Stelle)
momoo ![]()
Und wem stehst du nahe von den beiden? Also klar zahlt er das selber, logo - den Richter möcht ich sehen der ihr da ein Teilschuld gibt! Wie siehst Frau xy das den?
...ich habe auf Anhieb im Internet verschiedene Fundstellen gefunden, wonach Versicherungen im Schadensfalle nicht zahlen, wenn nicht mit eingelegtem Gang und angezogener Handbremse geparkt wurde. Im Grunde hat Frau A da also schon einen "Fehler" gemacht, wenn sie die Handbremse nicht gezogen hatte, allerdings hätte Herr X vor Fahrtantritt schon prüfen müssen... andererseits, praktisch betrachtet - wer macht das schon wirklich tagtäglich? *kopfkratz* Ich bin mir allerdings nicht wirklich sicher, ob seine Versicherung den Schaden zahlt, da ja eben der Wagen offenbar nicht ordnungsgemäß geparkt war... keine Ahnung! Es ist auf jeden Fall von beiden Seiten suboptimal gelaufen, finde ich.
Ja, aber es geht ja nicht um einen Schaden, der durch das parkende Auto verursacht wurde, sondern um den Schaden beim Losfahren. Das hat mit den Einstellungen beim Parken nichts zu tun, denn der Fahrer muss ja Einstellungen zum Losfahren sozusagen anpassen. Und nur weil in der Praxis so ziemlich niemand das Auto prüft, heißt es ja nicht, dass das Gesetz damit außer Kraft ist :-)
...es wäre dann aber vielleicht ggf. die Frage, ob die Versicherung von Herrn X zahlt, weil er ja offensichtlich nicht alle Einstellungen vor dem Losfahren pflichtgemäß überprüft hat. Irgendwie gehen mir hier zwei Ebenen durcheinander - einmal die rein rechtliche Frage (wer hat nach geltendem Recht Schuld, welche Versicherung muss zahlen oder auch nicht zahlen), und die emotionale Ebene, die die Freundschaft zwischen Herrn X und Frau A betrifft und die ja offenbar durch die ganze Geschichte deutlich leidet. Und emotional würde ich mich, wenn ich Herr X wäre, von Frau A schon irgendwie "hängen gelassen" fühlen... und darunter würde dann sicherlich die Freundschaft leiden, unabhängig von allen formalrechtlichen Kriterien.
da es Herr X Fahrzeug ist tritt auch dessen Versicherung falls Vollkasko vorhanden in Kraft. Der Fahrzeugführer ist für das Fahrzeug was er fährt Verantwortlich und hat die Pflicht sich über den Zustand zu vergewissern, da er dies nicht getan hat könnte er sogar Probleme bekommen wenn ein anderer geschädigt wurde das er fahrlässig gehandelt hat, genauso als wenn er aufgrund von Fahrzeugmängel einen Unfall verursacht, nur das in dem geschilderten Fall er sich nicht vergewissert hat wie das Fahrzeug abgestellt wurde. Glauben ist gut, Kontrolle ist besser. Frau A hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Der Schaden muss auch nicht aufgeteilt werden.
.... ER muß sich doch vergewissern, WIE das Auto abgestellt wurde, bevor er es anlässt.
Wie alt ist Herr X - ohne jemandem nahetreten zu wollen - Rentner???
Man liest ja so komische Geschichten in letzter Zeit..... ![]()
Lasse auch IMMER den 1. Gang drin - OHNE Anziehen der Handbremse.
Ich glaube, das haben wir in der Fahrschule auch so gelernt.
Denn Anziehen der Handbremse bspw. im Winter - ähm , kommt nicht so gut .
(Hab übrigens auch den Führerschein im Winter gemacht..)
Es sei denn, der Wagen steht am Hang, dann Handbremse anziehen!
Die Autoversicherung, bei Vollkasko, zahlt den Schaden. Die Höherstufung darf er selbst tragen. Wie ist er denn mit dem Kombi losgefahren? Da hätte ihm ja dasselbe passieren müssen.
Wer den Schaden bezahlt? Die Versicherung des Fahrzeughalters.