Mitglied inaktiv
Ich hab 12746Puls und habe eine Frage.
Ich weiß, dafür gibt es Foren, aber hier gibbet ja auch Schlauberger.
Folgender neuer Fall.
Wir (mein Bruder, ich und die "lustige" Witwe) sind eine Erbengemeinschaft.
Nur unter gerichtlicher Androhung erfuhren wir letztes Jahr endlich was mein Vater alles so hinterlassen hat (na gut, die wertvollen Sammlerstücke hat sie schnell verklopft....).
Nun war im Nachlass ein Wohnmobil dabei, welches einen geschätzen Wert von fast 10.000 Euro hatte. Das Wohmo lies die Witwe schätzen und gab es ohne unsere eigentlich Zustimmung zum Händler.
Ein BEkannter, der interessiert war wollte es im letzten Sommer dort erwerben und erhielt vom Händler die Auskunft, dass er mit dem Preis nicht runtergehen kann, weil die Erbschleicher sonst Terror machen (hätten wir nicht unbedingt, aber nebensächlich).
Nun habe ich vor ein paar Wochen festgestellt, dass es die Firma gar nicht mehr gibt.
Ich habe dem Anwalt einen Brief geschrieben uns bitte über den Verbleib des Wohmos zu informieren.
Heute kam ein Brief von ihrem Anwalt, dass sie das Wohnmobil für 4.000 Euro verhökert hat.....
Wie gesagt, ohne uns je zu informieren.
Ich schlage mich gerade durch § und weiß dass über einen Erbteil nur gemeinschaftlich verfügt werden darf.
Also hat sie "illegal" gehandelt und uns auch gar nicht erst informiert.
Leider finde ich keinen Gesetzestext, der mir erzählt was passiert wenn man hinter dem Rücken der anderen Erben GEschäftchen macht und das Geld für sich behält.
Der Anwalt will uns zur Krönung noch die Rechnung für den TÜV vor Verkauf aufs Auge drücken.
Kennt sich jemand aus?
Kann ich meinen Anteil laut Schätzwert des Gutachters einfordern, da ich ja keinem VErkauf zugestimmt hätte???
Danke falls es einer weiß.
Ähh und den hier noch dazu!
DEIN anwalt muss ihrem anwalt schreiben, dass sie illegal gehandelt hat und das geld anteilig herausrücken muss. und dein anwalt muss versuchen herauszufinden, wieviel die alte wirklich erlöst hat. denn auch da wird nur allzu gerne gelogen. der alte händler wird sich ja als zeuge auftreiben lassen. selbst wenn er die firma nimmer hat. du hast gute chancen, da vor gericht durchzukommen. das kann die lusitfe witwe dann teuer zu stehen kommen. ich würde kein pardon kennen und die sache durchziehen, notfalls bis vors gericht.
...und ja, ich bin überzeugt, dass ihr sogar den anteil des "WERTS" des mobils von der alten erstreiten könnt. dass sie es verhökerte, ist IHR problem.
...aber ist erbrecht nicht der imperativ 3. person plural von erbrechen? es tut mir leid, aber ich lese das immer so. dafür, weil ich ja auch nett bin, frage ich mal meinen freund, seines zeichen jurist. grüße aus sonnenland, snuggles
Ja Snuggles Erbrecht hat mit Erbrechen zu tun, ich könnte dies nämlich seitdem ich den Postkasten geöffnet habe. 58er ich ziehs durch, aber ich muß runterfahren, sonst bring ich sie um. Jemand ne Flasche Wodka für mich?
ja, kenn ich alles. aber warts ab, was glaubst du, wie schön rache ist, vor allem, wenn du dann im gerichtssaal an der dame vorbeimarschierst und ihr anwalt gegenüber dem richter herumstottern muss. da muss ein richter schon selber im vollrausch sein, um da zu deinen ungunsten zu entscheiden. ((nein, ich verkneife mir das rotwein-emoticon))
Gibst du mir per Mail Bescheid? Ich hab schon einen Plan, muß den aber noch ausfeilen. Danke.
per mail? ähem, habe deine mail-adresse gar nicht mehr. man nennt mich nicht umsonst queen of chaos.
Na toll, die kann man hier ja gar nicht mehr hinterlegen??? Fuck! Ich deine nämlich auch nicht:(((
Ich kenne das mit der Erbengemeinschaft. Das kann sowieso nur funktionieren, wenn man sich gegenseitig vertraut. Wenn diese Basis gestört ist, kann ich nur dazu raten, eine Erbauseinandersetzung zu verfolgen. Lass dich auszahlen oder zahle selbst aus. Lass dich dazu von einem Anwalt beraten. Zu deiner eigentlichen Frage traue ich mich nicht, zu antworten. Habe nur bestimmte Erfahrungen, bin aber keine Fachfrau. Ich denke, dir stünde ein Drittel des Gutachterwertes zu, wenn das Wohnmobil verkauft ist. Auch hier: lass dich fachlich von einem Anwalt beraten.
Das Wohnmobil ist zum Zeitpunkt des Todes aufgrund des Testamentes (?) zu gleichen Teilen in Euer Dreier Eigentum übergegangen. Ihr hättet zwar zeitnah besser den Fahrzeugbrief und -schein umschreiben lassen, aber nun denn. Der Händler kann nicht behaupten, er habe nichts davon gewußt, daß es Eigentum einer Erbengemeinschaft ist, da er Eurem Bekannte gegenüber diese Aussage getroffen hat. Somit hätte er es ohne Eure Zustimmung nicht verkaufen dürfen. Da es den Händler nicht mehr gibt wird das schwierig, aber SIE hat rechtswidrig und betrügerisch gehandelt, indem sie das Wohnmobil verkauft hat. Somit ist der Kaufvertrag des neuen Eigentümers nichtig, da ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Ware (und das ist es letztlich), nicht möglich ist, das Wohnmobil gehört Euch also nach wie vor. Meine Auslegung ;-) Anwalt nehmen. M.E. muß der Käufer das Wohnmobil zurückgeben und darf sich danach mit dem Händler um die 4000 e streiten.
Ich glaube Nathi möchte lieber ihrem Stiefmütterchen einen reinwürgen als dem vielleicht gutgläubigen Käufer:-) Kann man der nicht irgendwie ans Bein pinkeln (dachte dabei an die gestern gesammelten Sprichworte:-))? LG Nina
Na, wenn sie den geprellten Käufer an der Backe hat, weil der Wohnmobil UND 4000 € los ist, glaube ich, daß sie schon durchaus nasse Waden haben wird. Dazu kommt, daß Einstein und Bruder sie wegen Erbunterschlagung (schätze mal das heißt so), anzeigen können... Nächster Ärger...
Die letzten 10 Beiträge
- Wespennest in Kiste wegtragen?
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang