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Wer kennt sich mit Mietrecht aus????

Wer kennt sich mit Mietrecht aus????

Mitglied inaktiv

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Davon mal abgesehen, daß ich am Rande meiner finanziellen Möglichkeiten bin weil ich aus unserem Mietvertrag nicht raus komme (haben eine Aussetzung des Kündigungsrechts für vier Jahre unterschrieben- jetzt sind erst zweieinhalb um) und mir Gehalt, Wohngeld und UHV kaum reichen um diese (für uns drei zu teure und zu große) Wohnung zu finanzieren (von 1490 Euro Einkommen gehen 750 Euro für die Warmmiete drauf, Kiga, Müll und alles andere wollen auch nciht bezahlt werden) habe ich jetzt wieder einen netten Breif vom Vermieter bekommen. Der Rolladen im Zimmer meiner Tochter war verklemmt und ging nicht mehr zu. Das habe ich dem Hausmeister gemeldet (Nachdem alles ruckeln und ziehen nichts half) und fast drei Monate später kam eine Firma um dies wieder zu reparieren. Jetzt habe ich dafür eine Rechnung von über hundert Euro bekommen, was laut § soundso des Mietvertrages rechtens wäre. Nur ist dieser Paragraph im Mietvertrag nicht enthalten (er fehlt einfach). Ist es jetzt meine Schuld daß ich nicht darauf geachtet habe alle Paragraphen zu erhalten und zu lesen? Oder muss ich das zahlen, egal was ist? Versteht mich nicht falsch, ich bin durchaus bereit für etwas zu zahlen was ich "kaputt gemacht" habe. Nur im Moment habe ich schlichtweg kein Geld dafür, und wenn ich gewusst hätte das gleich eine Firma kommt hätte ich den Schaden jetzt auch noch nciht gemeldet (abends ist es ja schon dunkel und daher der Rolladen nciht so wichtig) sondern erst wenn ich Geburtstag hatte und vielleicht geld geschenkt bekommen hätte. Und vielleicht hätte der Hausmeister (den ich ja auch jeden Monat mit bezahle) erst mal schauen können ob er es reparieren kann. Ich unterstelle dem Vermieter mitlerweile daß er den Paragraphen, in dem es heißt daß ich Reperaturen bis zu 200 Euro selbst zahlen muss, absichtlich weg gelassen hat. Wie so vieles, was nachteilig für den Mieter ist wird verschwiegen und wenn es so weit ist heißt es "selbst schuld, da müssen sie sich halt vorher informieren".


taram

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Hm, wen der § nicht im MV enthalten ist, musst du auch nicht zahlen. Ist doch für dich nur von Vorteil. Ansonsten würde ich um Ratenzahlung bitten.


Alex76

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Ist der Rolladen innen oder außen angebracht? Ich bin mir nicht sicher, aber denke, dass das Sache des Vermieters ist, wenn es ein Außenrollo ist (genauso wie der Außenanstrich der Fenster usw.). Wäre dann wohl normaler Verschleiß. Und wenn der § in Deinem Mietvertrag nicht enthalten ist, kann er den doch nicht so einfach "dazu dichten" - dann könnte er sich ja alles mögliche ausdenken! LG Alex PS: Hast Du eine Versicherung, die das evtl. übernehmen könnte?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Alex76

Also das ich Kleinreperaturen bis zu einer gewissen Höhe selbst beazhlen muss ist rechtens (habe gerade gegoogelt). Er bezieht sich auf § 9 des Mietvertrages, in dem das geschrieben wurde. Nur kommt im meinem Mietvertrag nach §8 gleich der §10. die 9 fehlt also. Meine Frage ist jetzt, ob ich beim unterschrieben des Mietvertrages darauf hätte bestehen müssen alle § zu haben (wobei mir das damals gar nciht aufgefallen ist) oder ob es dann so ist, daß ein § der nicht im Mietvertrag enthalten ist (die Seiten sind durchnummeriert und vollständig- also hat er den § absichtlich weg gelassen) und ich daher auch Kleinreparaturen nicht zahlen muss??????? Schäme mich echt, daß ich wegen hundert Euro so einen Aufriss machen muss. Auf Ratenzahlung lässt er sich bestimmt nicht ein (er muss die handwerker ja auch gleich bezahlen)- aber einen Versuch ist es wert.


happy together

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Ganz einfache Sache: zu einem Mietvertrag gehoeren genau die Paragrafen, die du unterschrieben hast. Wie die nummeriert sind, ist voellig schnuppe, da koennte auch nach der 10 die 15 kommen. Steht irgendwo noch etwas von einer Anlage, die Bestandteil des Mietvertrages ist? (Wird haeufig bei Hausordnungen gemacht) Wenn ja: steht dort etwas ueber diese Selbstbeteiligung drin? Wenn nein kann dein Vermieter machen was er will, es kann rechtens sein, dass du eine Selbstbeteiligung zahlen musst soviel es will - ABER NUR WENN DU ES UNTERSCHRIEBEN HAST!!! Kein Paragraf 9 in deinem Mietvertrag, kein Hinweis auf weitere Bestandteile des Mietvertrages - keine Selbstbeteiligung, pech gehabt lieber Herr Vermieter.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von happy together

... habe gehofft daß das so sein wird. Habe den Mietvertrag den ich hier habe von vorne und von hinten durchgelesen. Und kein Wort von Selbstbeteiligung, auch nicht in der Anlage in der ja das Recht auf Kündigung ausgesetzt wird. Ich bin so froh. 100 Euro sind für mich echt viel Geld und ich bin auch froh wenn ich es nicht mal in Raten abstottern muss. Werde jetzt also erst mal ein kleines Briefchen an meinen Vermieter zurück schreiben. Seine Schreie kann ich schon jetzt bis hier hören. Aber was nicht drin steht steht nicht drin. Und im Notfall retten mich ja die durchnummerierten Seiten, das ich den Paragrafen nicht heraus genommen habe, sondern er nie drin war. Danke


FrauKrause

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(Knebel?)Vertrag unterschreibt, zahlt, was man ihm aufbürdet. Frechheit sowas. Und das mit dem fehlenden Paragraphen ebenfalls. Du musst gar nichts zahlen. Aber Du hast leider noch nicht drauf geantwortet, was das für eine Jalusie war, außen oder innen. Manchmal ist es übrigens auch so, dass was im Vertrag steht, was trotzdem nicht güldet, weil sittenwidrig und anderweitig zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt (z. B. Regelungen über Schönheitsreparaturen), weißte....? Die versuchens halt.... LG I.