Mitglied inaktiv
ich habe folgendes problem, meine cousine lebt mit ihrem mann zusammen in dem haus was SIE von ihrer mutter geerbt hat, weil sie ihre schwester auszahlen mußte und sie so eine große hypothek nicht alleine aufnehmen onnte hat sie ihren mann mit ins grundbuch eintragen lassen- er fungierte quasie als bürge- jetzt 16 jahre später ist es so das sich sich (und das seit 2 jahren ) scheiden lassen will- und das hausverkaufen möchte, er allerdings sagt- nein er will nicht verkaufen er hat kurzerhand vor 1,5 jahren seinen sohn aus 1. ehe ohne ihr wissen mit ins grundbuch eintragen lassen- wenn sie jetzt verkaufen will kann sie es nicht ohne die einwilligung ihrers mannes und stiefsohnes- jetzt nach 2 jahren herber krieg-hat sie vor ihm das haus zu überlassen- sie will nur ihre ruhe aber es gibt richtig viele stolpersteine sie hat z.b kein einkommen sondern nur 400€ aus dem minijob, und bekommt daher keine wohnung vermietet mein cousin meinte schon unterhalt würde sie nicht bekommen, er müße ja das haus abzahlen und den gemeinsamen sohn (18) unterstützen- meine cousine hat sich an verschiedene ämter gewendet und die sagten- hmmm ohne einkommen keine wohnung und unterhalt(selbst wenn er es zahlen würde) gelte nicht als einkommen- sie weiß jetzt überhaupt nicht was sie machen soll- weiter getrennt und doch zusammen in dem!!!! haus geht nicht mehr-verkaufen will er nicht- wohnung bekommt sie nicht- job auch nicht meine cousine ist 54 jahre alt- wer kennt sich da aus und kennt sogar vielleicht anlaufstellen wäre ne riesen hilfe- sie tut mir sooo leid- denn er terrorisiert sie ständig und zahlen tut er keinen cent- lg heidi
Hallo ! Dass er ohne ihr Wissen seinen Sohn ins Grundbuch hat eintragen lassen, kann eigentlich nicht sein ! Alle Eigentümer (im Grundbuch eingetragene Personen) müssen von jeglichen Änderungen in Kenntnis gesetzt werden und damit einverstanden sein. Entweder stimmt das nicht oder die Eintragung ist nicht rechtsgültig. Ansonsten gehört den beiden (ihr und ihrem Mann) das Haus und im Falle einer Scheidung wüsste entweder einer den anderen auszahlen oder das Haus muss verkauft werden. Wenn der Mann das nicht will, dann muss er ihr ihren Anteil bezahlen. Gruß montpelle
dass es mehrere gute Juristen-Foren gibt, u.a. www.jurathek.com (glaube ich zumindest). Frach doch ma Oma. Was mir so seltsam erscheint.. wie kann der Ehemann denn eine dritte Person ins Grundbuch eintragen lassen, ohne Wissen eines der beiden im Grundbuch Eingetragenen? Bist du sicher, dass da der Sohn drin steht? Hast du einen Grundbuchauszug vorliegen, aus dem das hervorgeht?Ich meine, bei Grundbucheinträgen und gleichzeitiger Hypothekenaufnahme redet doch auch die Bank mit? All das ohne dein Wissen? Irgendwie seltsam. sorry, dass ich keine guten Tipps geben kann. Lg JAcky
LG JAcky
oder so, sie kann jedenfalls nicht beweisen das sie davon nichts wußte lg heidi
Sie hätte dem Eintrag zustimmen müssen ! Wenn also dem Gericht keine Einwilligungsunterschrift von ihr vorliegt, dann gibt es keinen Eintrag oder er ist nicht rechtens !
denn sie muß da raus- lg heidi
Da braucht sie einen Anwalt, läuft auch über PKH, damit alles geklärt werden kann. Allein bekommt sie das nicht hin. Unterhaltszahlungen müssen geklärt werden, Auszahlung, evtl. Verkauf usw. Ins Grundbuch kann ohne ihr wissen niemand eingetragen worden sein.
Das wird bei der Scheidung geklärt. Ich habe ja oben geschrieben: Entweder das Hais wird verkauft oder einer behält das Haus den anderen / die anderen ausbezahlen. Ich würde nicht aufgeben, wenn es eigentlich "mein" Haus ist. Sie sollte schleunigst zu einem Anwalt gehen, der sie beraten wird.
HI... was macht denn der Sohn? Vielleicht möchte er ja auch mit zu Ihr gehen... Also das mit dem Grundbuch kann ich auch nicht glauben.... Mein Bruder, mein Vater und ich besitzen ein Haus und beim "herausnehmen" der Grundschuld mußten wir alle ANWESEND beim NOtar sein... unsere Ausweise vorlegen und dann wurde das geändert.... Viel Glück LG Peeka
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