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Wer kennt sich aus - Minijob und Bezahlung bei Fortbildung

Wer kennt sich aus - Minijob und Bezahlung bei Fortbildung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich arbeite auf 400 Euro Basis an einem Flughafen im Service- Bereich. Da wir in der Sicherheitszone arbeiten, benötigen wir einen Sicherheitsausweis. Vor ein paar Wochen wurde eine Schulung veranstaltet, an der jeder teilnehmen muss, der in dieser Sicherheitszone arbeitet. Ohne diese Schulung dürfen wir da nicht mehr rein. Die Schulung ging 4 Stunden. Alle Festangestellten haben sich diese 4 Stunden aufgeschrieben als Arbeitszeit. Alle Aushilfen haben sich die 4 Stunden auszahlen lassen. Nun meint mein Chef, dies sei ihm doch zu teuer geworden, da er die Schulungsgebühren ja auch zahlen musste. Er möchte das Geld jetzt doch zurückhaben, bzw. die 4 Stunden verrechnen. Wer kennt sich aus? Ist die Fortbildung bei den 400 Euro Jobbern Arbeitszeit, oder nicht? Habt ihr vielleicht sogar eine gesetzliche Grundlage? LG und vielen Dank M-


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Ob es eine rechtlich Grundlage gibt, weiß ich leider nicht. Ich kann Dir nur von mir berichten. Ich arbeite auf 400 Euro in einer Arztpraxis. Wir haben uns geeinigt, dass wir die Schulungen, die wir besuchen MÜSSEN (weil der Chef es wünscht) komplett aufschreiben dürfen als Arbeitszeit. Die Schulungen, die wir besuchen WOLLEN, schreiben wir uns nur die Hälft der Zeit auf. Da ich aber jetzt in einer neuen Praxis war, und noch keine Schulung besucht habe, außerdem jetzt in Mutterschutz ging, kann ich Dir nicht sagen, wie es hier ist. melli