Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich würde mich freuen, hier etwas Hilfe zu bekommen. Vor kurzem hatte ich eine Mutter-Kind-Kur beantragt, für meine Tochter und mich. Wir hatten zwei Atteste beigelegt, von mir und von meiner Tochter, dennoch wurde die Kur abgelehnt. Nun habe ich den Tipp bekommen, dass die Mitarbeiter von Caritas mir helfen würden, den Widerspruch zu schreiben. Die Mitarbeiterin lehnte allerdings die Hilfe ab, da ich den Antrag direkt bei der Kasse und nicht über die Caritas gestellt habe. Ich wusste leider nicht, dass das möglich ist. Nun weiß ich nicht, wie ich den Widerspruch formulieren kann, so dass ich Aussicht auf Erfolg habe. Kennt sich hier jemand damit aus und wäre bereit, mir zu helfen? Gern per PN, Mail oder auch telefonisch! Oder gibt es noch andere Anlaufstellen, die auch mir in dieser Situation helfen können, auch ohne dass ich den Erstantrag bei ihnen gestellt habe? Ich würde mich wirklich sehr über Hilfe oder Tipps freuen! Liebe Grüße und ganz lieben Dank schonmal für alle Antworten, Sylvia
Wende dich ans Müttergenesungswerk (www.muettergenesungswerk.de). Hast du die MuKi-Kur bei der Krankenkasse beantragt? Mit welcher Begründung wurde das denn abgelehnt? Lass dich nicht abwimmeln. DIe Kassen versuchen das nach meiner Erfahrung erst einmal, damit sie ihr Budget nicht zu sehr belasten. Aber es ist eine Regelleistung der Kassen und deswegen bleib dran. Unter Umständen fndest du auch unter www.reha-kids.de Anregungen. Viel Glück! Agnetha
Hallo Agnetha, danke dir, ich versuchs mal beim Müttergenesungswerk. Die Kur habe ich direkt bei der Kasse beantragt, weil ich nicht wusste, dass es auch über solche Einrichtungen geht. Abgelehnt wurde die Kur, weil ich angeblich auch ambulant behandelt werden kann. Nur - und das hatte ich auch geschrieben - lässt sich das nicht mit der Arbeit und mit meiner Tochter vereinbaren, sonst hätte ich schon längst was unternommen. Ich habe noch kein so großes soziales Umfeld (durch Umzug), dass ich regelmäßig eine Kinderbetreuung nach dem Kindergarten realisieren könnte. Ohne Mann und ohne Familie ist das nunmal schwierig. Meine Tochter hat außerdem schlimme Neurodermitis, dafür hatten wir auch ein Attest, aber darauf ging die Kasse nicht ein. Ist das normal? Warum haben die dann das Antragsformular? Danke für den Hinweis schonmal, Sylvia
hallo du kannst widerspruch einlegen - formlos aber mit neuen ärztlichen attesten der erste antrag wird mitunter auch abgelehnt weil die unterlagen nicht immer ausführlich genug sind bzw. beim ersten antrag etwas vergessen wurde zu erwähnen weil es nicht wichtig genug erschien oder aber die diagnose ist nicht aussreichen wichtig ist das du auf den ablehnungsgrund eingehest mfg mma
hallo tja es wird glaube ich schwierig - wenn die ambulanten maßnahmen vorort noch nicht in anspruch genommen worden sind - die kur baut ja meist dann drauf auf - eine kur dauert ca. 3- 4 wochen - was machst du dann danach mit einer weiterbehandlung ??? das spielt alles eine rolle !! mfg mma (nicht böse gemeint )
Hallo, nein, ich fass das auch nicht böse auf. Ich möchte hier jetzt nicht im Detail schreiben, worum es überhaupt geht, nur es ist eben so, dass z.B. auch Massagen und das Erlernen von Entspannungstechniken etc. in der kompakten Variante in 3-4 Wochen wesentlich sinnvoller sind als wenn ich es schaffe, alle 3 Wochen mal einen Termin zu kriegen, der passt. Naja, ich werde auf den Grund eingehen wie du geschrieben hast. Eigentlich hatte ich das schon ausführlich geschrieben im Antrag, aber ich werde es einfach nochmal deutlicher begründen. Aber warum brauche ich ein neues Attest vom Arzt? Die Ursache ist doch noch die gleiche wie vor 2 Wochen? LG Sylvia
hallo es könnten neue apekte dazu kommen - evtl. ein attest von einem anderen arzt usw. !! (das vorliegende attest bzw. die unterlagen scheinen nicht aussreichend zu sein !!!) ach,ja bietet deine KK keine sog. präventionsmaßnahmen/kurse vor ort an ?? massagen über einen längern zeitraum können durchaus besser sein als wenn du drei wochen vollgepresstes programm hast und danach nichts mehr kommt ich habe eine kur hintermir ( schon länger her) und die war nicht so toll mfg mma
Na ich habe noch neue Symptome, ein Attest vom Facharzt macht vielleicht auch Sinn - da muss ich morgen sowieso hin. Ob die Präventionsmaßnahmen vor Ort anbieten weiß ich nicht. Selbst wenn, wann sollte ich die machen ohne Betreuung für meine Tochter? Ich kann sie nicht immer mitschleppen, sie ist eh bis 17 Uhr im Kindergarten. Und sicher ist langfristig besser, aber alle 3 Wochen mal ein Termin ist definitiv nicht wirklich klasse, wenn nicht vorher in einer Kur zumindest ein Grundstein gelegt werden konnte. Beides in Kombination macht schon eher sinn, aber nur alle 3 Wochen oder so? Das glaub ich nicht wirklich. Das Problem ist, ich bezweifle, dass die Unterlagen wirklich nicht ausreichend waren. Ich vermute eher, die haben die nichtmal richtig gelesen, denn deren Argumente hatte ich ja von vornherein widerlegt. Aber ich sehe mal zu, dass ich ein neues Attest bekomme. LG Sylvia
Geh auf www.mutterkind-kur.de, da gibt es ein extra Unterforum für Widersprüche mit Vorlagen. Ich habe bei meiner KK einen Widerspruch eingelegt, den ich mir aus verschiedenen Elementen dort auf der Seite zusammengebastelt hatte (mit interessanten Gesetzesauszügen und Zitaten), kurze Zeit später war ich in der Kurklinik! Mach das auf alle Fälle! Du mußt auch keine neuen Atteste vorlegen, einfach dranbleiben und auf deinen Anspruch bestehen. Lies dich da mal durch, da bekommst du richtig gute Hilfe!! Liebe Grüße und viel Erfolg! Tiziana
Hallo Tiziana, ganz lieben Dank!! Ich habe grad noch bei der AWO angerufen, die rufen mich heute nachmittag zurück. Wenn die mir nicht helfen können, dann schaue ich auch auf der von dir genannten Seite! LG Sylvia
sofern alle Vorrasusetzungen erfüllt sind. Die KK versuchen mit ihren Ablehnungen, den ein oder anderen zu verunsichern. Wenn Du der KK nochmals schilderst, warum es für Dich und Deine Tochter wichtig ist, weg von zu Hause zu sein, dich dort in medizinische Hände zu begeben, dann müsste es schon klappen. Medizinische Indikation wird ja bestimmt vorliegen. Also ist das schon mal geklätr. Nun geht es hauptsächlich darum, warum Du die Therapien nicht vor Ort machen kannst. Und das erklärst denen. dann klappt das. Ich habe bei meiner letzten Kur auch zuerst einmal eine Ablehnung bekommen. Hab Einspruch eingelegt, habe meinen ganzen Kummer in den Brief geschrieben. Dieses Mal habe ich nun sofort eine Zusage erhalten. Ich wünsche dir viel Glück! Grüßle Silvia
Mach das auf alle Fälle!
Ich habe in meinen Widerspruch zum Beispiel unter anderem folgendes reingeschrieben:
"Des weiteren gilt der Vorbehalt “ambulant vor stationär” (§23 SGB V) ausdrücklich nicht für §24 SGB V (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter). Unter Absatz 1 ist folgendes nachzulesen:
„Die Krankenkasse kann unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erbringen; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden.“
"Des weiteren äußerte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in einer Presseerklärung vom 23.04.2007 wie folgt:
„ Familien müssen auf die Unterstützung unseres Sozialsystems zählen können. Deshalb haben wir mit der Gesundheitsreform die Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen für Mütter und Väter weiter gestärkt. Diese Leistungen sind seit April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Zugleich haben wir sicher gestellt, dass bei diesen Leistungen der Grundsatz ambulant vor stationär nicht gilt. Denn oft sind ambulante Maßnahmen für Mütter und Väter nicht vereinbar mit häuslichen Pflichten und familiären Aufgaben. Außerdem wurden in der Vergangenheit vielfach Anträge mit dem Hinweis auf nicht ausgeschöpfte ambulante Behandlungsmöglichkeiten abgelehnt. Nun haben Mütter und Väter einen leichteren Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen wird durch die Verpflichtung, detaillierte Statistiken zu führen, transparent gemacht.“
Um eine Besserung meiner psychischen und physischen Verfassung herbeizuführen, ist es also nicht nur wichtig, verschiedene Therapien und Anwendungen durchzuführen. Es ist auch dringend eine Herausnahme aus der Alltagssituation und Abstand von Zuhause und häuslichen Pflichten notwendig. Dies kann durch ambulante Therapien am Wohnort, die mir ohnehin aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich wären, nicht gewährleistet werden. Da meine Kraft mittlerweile so gut wie erschöpft ist und ich aufgrund Schlafstörungen und darauffolgender Dauermüdigkeit, Kopfschmerzen, Hautekzemen und psychischem Stress nicht zur Ruhe kommen kann, ist eine Kur als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung schlimmerer Erkrankungen dringend erforderlich.
Das ist nur ein kurzer Auszug aus meinem Widerspruch. Aber das hat gewirkt...
LG, Tiziana
Ach Tiziana, du bist ungesehen ein Goldschatz! Gerade der letzte Abschnitt trifft so genau den Kern dessen, was ich gern aussagen möchte!
Ich danke dir ganz doll!
@alle: Drückt mir bitte die Daumen, ich bin jetzt wesentlich zuversichtlicher als gestern noch!
LG Sylvia
Daumen sind gedrückt, nix zu danken. Sollte es immer noch nicht klappen, fahr noch härtere Geschütze auf. Wenn du Atteste hast, ist eine Mutter-Kind-Kur eine Pflichtleistung der Kassen. Eine junge Frau, die ich aus dem Mutter-Kind-Kur-Forum kenne, saß bei der Landesdirektion ihrer Krankenkasse im Vorzimmer des Chefs. Wohlgemerkt mit 3 kleinen randalierenden Kindern... ein paar Tage später war sie in der Kurklinik.
Also: Nicht unterkriegen lassen!
LG und viel Erfolg,
Tiziana
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?