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Wer hat Mietvertrag bei einem gewerblichen VM?

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Mitglied inaktiv

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Ist es dort üblich das die Miete jedes Jahr steigt? Mein Mietvertrag lag in der Post und drin steht das die Miete sich jedes Jahr um 10 € erhöht. Ist das normal?? Hatte bisher immer nur private Vermieter gehabt und bin etwas überrascht über einige Passagen des Mietvertrages.


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Da müsste man mal nach Mietrecht googlen. Ich hab was im Kopf, dass die Miete alle drei Jahre um max. 30% steigen darf. Da läge er dann ja drin, hätte es allerdings voll ausgeschöpft. Meine Info ist allerdings schon etwas älter. Aber prinzipiell hätte ich bei solch einem Mietvertrag eher ein schlechtes Gefühl. Da sind Auszug oder Auseinandersetzung schon absehbar. Höchstens die Miete wäre wirklich extrem günstig, dass 10% für die nächsten 10 Jahre nicht ins Gewicht fallen. LG


Mitglied inaktiv

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Zur Erklärung: Bei der Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter, dass die Höhe des Mietzinses für bestimmte, in der Zukunft liegende Zeitabschnitte bereits im voraus festgelegt wird. Die Miete erhöht sich also automatisch, zu einem jeweils vorausbestimmten Zeitpunkt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Staffelmietvereinbarung wirksam ist. 1. Voraussetzungen für eine wirksame Staffelmietvereinbarung a) Die Vereinbarung muss schriftlich geschlossen sein. Eine Begrenzung der Vereinbarung in zeitlicher Hinsicht gibt es ab 01.09.2001 nicht mehr. Vor diesem Zeitpunkt war eine Staffelmietvereinbarung auf max. 10 Jahre begrenzt. b) Die einzelnen Staffeln müssen zeitlich bestimmt sein. Bsp.: 1. Staffel vom ... bis ...; 2. Staffel vom ... bis ...; usw. c) Die Dauer jeder Staffel muss jeweils mindestens ein volles Jahr betragen, Achtung: Ist dies nicht der Fall, ist die Staffelmietvereinbarung bis zum Beginn der ersten zu kurz bemessenen Staffel wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vereinbarung unwirksam und der Mietzins kann nur noch nach den allgemeinen Regeln erhöht werden. d) Die Mieterhöhungen müssen im Mietvertrag ausdrücklich beschrieben sein. Dafür gibt es nur zwei Möglichkeiten: - entweder muss der Betrag des für die jeweilige Staffel (= Zeitabschnitts) zu zahlenden Mietzinses absolut bestimmt sein. Bsp: Miete 1. Jahr: 1000 DM/Monat, Miete 2. Jahr: 1050 DM/Monat, Miete 3. Jahr: 1100 DM/Monat ... oder - es muss der Erhöhungsbetrag gegenüber dem Mietzins der vorherigen Staffel absolut angegeben werden. Bsp: Mieterhöhung für 2. Jahr: 50 DM/Monat, Mieterhöhung für 3. Jahr: 60 DM/Monat, ... Achtung: Wird im Mietvertrag lediglich eine relative Erhöhung angegeben, ist die Vereinbarung unwirksam (z.B. "Nach jeweils einem Jahr erhöht sich der Mietzins um 5 Prozent"). 2. Folge der Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung Liegt eine der genannten Voraussetzungen nicht vor, ist die Vereinbarung über die Staffelmiete unwirksam. Die Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung hat zur Folge, dass der Mietvertrag hinsichtlich der Staffelmietvereinbarung nichtig ist. Mieterhöhungen richten sich in diesem Fall nach den allgemeinen Regeln, d.h. Mieterhöhungen können nur wie bei "normalen" Mietverträgen erfolgen. 3. Folgen einer wirksamen Staffelmietvereinbarung a) Der Mietzins erhöht sich zu den vereinbarten Zeitpunkten automatisch, ohne eine weitere Erklärung des Vermieters, b) Mieterhöhungen nach § 558 BGB und § 559 sind für den Zeitraum der Staffelmiete ausgeschlossen, d.h. es gibt keine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete und keine Mieterhöhung wegen Modernisierung. c) Mieterhöhungen bei gestiegenen Betriebskosten Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten können grundsätzlich zusätzlich zur Staffelmietvereinbarung durchgeführt werden. Bedeutung hat dies aber nur, wenn entweder über die gesamten Betriebskosten (so bei Nettokaltmiete) oder nur über Heizung und Warmwasser (so bei Bruttokaltmiete) getrennt abgerechnet wird und diese Posten deshalb nicht von der Staffelmietvereinbarung erfasst werden. 4. Mietpreisüberhöhung bei Staffelmietvereinbarung Der Mieter sollte auch darauf achten, dass hinsichtlich der jeweiligen Staffel keine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Siehe dazu unter dem Thema 'Mietwucher'.


Mitglied inaktiv

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Hallo, Tinsche, die Betonung liegt auf Vereinbarung durch beide Parteien. Es kommt also darauf an, ob ihr dieser Art der Mieterhöhung zusgestimmt habt. Ach ja, eine Mieterhöhung um jährlich 10 % macht mehr als 30% in 3 Jahren, nämlich 33,1% Gruß, AyLe


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Da er die Erhöhung nur relativ (in %) angegeben hat, scheint sie auch unwirksam zu sein.


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Dank euch für die Infos! Denke es wird entspannter wenn ich dann meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe und sehe was ich letzten endes verdienen werde. Es werden auf jeden Fall mehr Fahrtkosten rausspringen weil ich nicht mehr im gleichen Ort arbeiten werde.


Mitglied inaktiv

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falsch gelesen ;-) Naja, mit 10 Euro/Jahr bist du doch gut bedient ! Hätte schlimmer kommen können ;-)