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Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

SteffiSt

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sichert und krankenversichert bin? Ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch für einen JOb auf 400 Euro-Basis. Da ich mich zusätzlich selbstständig machen möchte, wollte ich den potentiellen AG fragen, ob auch eine versicherte Tätigkeit in Frage kommen könnte. Also, wieviel müßte ich mindesten verdienen? Ich habe mal von 451 € gehört, finde aber bei Tante Google nichts dazu... LG Steffi


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von SteffiSt

Hallo Steffi, über 400,- Euro ist der Job SV-pflichtig. Also theoretisch schon ab 400,01Euro. LG, bcMama


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SteffiSt

sozialversicherungspflichtig und zählt als sog. midi-job (bis 800,- € brutto) in der gleitzonenregelung.


SteffiSt

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vielen Dank, ich glaube, das ist das Stichwort: "Gleitzonenregelung", darunter gibts bei Google ne ganze Menge zu lesen.........man muß nur wissen mit welchen Worten man suchen muß... Dankäääääääää


SteffiSt

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Antwort auf Beitrag von SteffiSt

1. Arbeitsentgelt in Euro: 401,00 2. Voller Sozialversicherungsbeitrag 40,65 % 3. Sozialversicherung in Euro 163,01 4. Arbeitgeberanteil (Hälfte der tatsächlichen Beiträge) 20,33 % 5. Arbeitgeberanteil in Euro 81,52 6. Beitragspflichtige Einnahme 310,51 7. Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung 126,22 8. Vom Arbeitgeber zu tragen 81,52 9. Vom Arbeitnehmer zu tragen 44,70 Nebenrechnung Rentenversicherung: 19,90 % Arbeitslosenversicherung 3,30 % Pflegeversicherung 1,95 % Krankenversicherung 15,50 % Voller SV-Beitrag 40,65 % Arbeitnehmer Arbeitgeber Anteil Rentenversicherung 21,88 € 39,91 € Anteil Arbeitslosenversicherung 3,63 € 6,62 € Anteil Pflegeversicherung 2,14 € 3,91 € Anteil Krankenversicherung 17,04 € 31,08 € Ich habe einen Midi-Job-Rechner gefunden, verstehe ich das richtig? ICH verdiene 356,30 € (401-44,70) (bei einem angenommenem Verdienst von 401 €) dem ARBEITGEBER würde ich aber insgesamt 482,52 kosten? (401+81,52) Richtig??? Meine Güte, Lohnbuchhaltung gehörte bisher noch nicht zu meinem Metier.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SteffiSt

also ich verdiene unter 400 euro und zahl eine pauschalsteuer. das sind etwa 3 - 4 euro im monat. ich bin sozialversichert. wird aber nur zu einem teil angerechnet, aber besser als gar nicht versichert. krankenversichert bin ich über die familienversicherung wenn mir allerdings während der arbeit was passiert, zahlt mein arbeitgeber.


Mitglied inaktiv

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die abgeführte pauschalsteuer an die knappschaft haben weder auswirkung auf deine rente noch auf deine arbeitslosenversicherung.


Mitglied inaktiv

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und wieso wird das dann angerechnet? ich bekomm ja jährlich einen rentenbescheid. und da steht mein jetziger job angerechnet drin.


maximiliana

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lest Euch mal ein! Gruss Maximiliana -Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung Wichtig: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren! Der Arbeitgeber hat für eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts zu zahlen. Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Für Rentner die eine Vollrente wegen Alters beziehen, fällt der Pauschalbeitrag zwar auch an, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr positiv auf die Rente aus. Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken. Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit unterliegt der Arbeitnehmer dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. An dieser Versicherungspflicht und dem Aufstockungsbeitrag ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung arbeitslos wird und den Minijob weiterhin ausübt. Eine Kündigung der Aufstockung ist nicht möglich.


Mitglied inaktiv

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auf die rentenhöhe oder auf die wartezeiten? ich kann dir nur sagen, was mir unser personalleiter gesagt hat. ich hatte sowohl in der elternzeit hier einen minijob, als auch einen neben dem hauptjob.