Mitglied inaktiv
habe gerade einen bericht vor mir liegen. Verbrauchertipp: Bundesarbeitsgericht betont recht auf gleichbehandlung. stuttgart: der arbeitgeber muss auch beschäftigten in elternzeit weihnachtsgeld zahlen. nach einem urteil ders bundesarbeitsgerichts verstößt es gegen den grundsatz der gleichbehandlung, wenn der arbeitgeber die freiwillige soziale leistung seinen angestellten generell zahlt und nur beschäftigte in elternzeit leer ausgehen. auf das urteil weist der verband deutscher aarbeitsrechtsanwälte hin. das höchste arbeitsgericht verpflichtete eine gesellschaft, nachträglich für das jahr 2005 an eine arbeitnehmerin eine weihnachtsgratifikation in höhe eines bruttomonatsgehalts zu zahlen. der arbeitgeber sah das arbeitsverhältnis als vorübergehend beendet an. das bundesarbeitsgericht betonte, dass der klägerin aufgrund des grundsatzes der arbeitsrechtlichen gleichbehandlung eine weihnachtsgratifikation zustehe. mit der elternzeit und em ruhen des arbeitsverhältnisses der frau seien nur die hauptpflichten aus dem arbeistverhältnis suspendiert. das arbeitsverhältnis selbst bestehe aber weiter, urteilen die richter. was sagt ihr dazu? ich weiss leider nicht aus welcher zeitung dieser ausschnitt ist. lg mad
ich glaub ich hab in elternzeit nie weihnachtsgeld bekommen. ich bekomm doch noch ein kind. ein mädchen türlich.
hi chef. ich auch nicht, musste mein letztes weihnachtsgeld sogar abgeben. nachdem man mir nie genug stunden gab, durfte ich meine fehlstunden mit meinem w.geld ausgleichen, nett ne? wie geht´s dir, hase?
.....mal schnell Babyklamotten aussortier*** Prost EM
ich hab sowas auch nie bekommen, hatte aber mich als Chef......
ich muß am we mal wieder einspringen, aber es geht mir gut (*einred*) dina, ich nehm nur rosa!!!! aber NUR!!! man hat albi heute die haare geschnitten, aber nur die spitzen und die fritesse meinte "damit SIE schöne dicke haare bekommt" nette fritöse!!!
doch, wenn ich mich recht erinnere habe ich anteilig Weihnachtsgeld bekommen. Allerdings nur im ersten Jahr.
Kommt es nicht eh darauf an, ob das Unternehmen generell Weihnachtsgeld zahlt oder nicht
EM ich würde Dir ja meinen Mann leihen, wenn Du gerne ein Mädchen hättest, wenn er denn noch könnte
...hast du Augenprobleme EM ???
heisst mein Kind Leo ?????
ähh, ich hab ein bier getrunken:))))
mmmh..ich wünsche es dir zumindest. wie lang sind den die haare von albi?schulterlang? oder hatte die "hairstylistin" glasbausteine?
Biier ?? um gottes willen....
oje... nein kein Kino *stöhn****
jaja, der arbeitgeber muss das w.geld schon generell zahlen, so stand es da. bei den firmen, in denen es nicht gezahlt wird, steht´s wohl gar nicht zur debatte.
naja, die hingen ins gesicht,zopf hat er verweigert, daher fransenpony und der rest ca schulterlang mit stufen. like kurt cobain jetzt! ich kenn eine, da war ich erst, da haben die jungs nicht mit ihm gespielt, weil sie dachten er sei ein määäädchen!!! prooohost!
Nein, so stand es dort nicht. In dem von Dir zitierten Artikel stand: /cit/ nach einem urteil ders bundesarbeitsgerichts verstößt es gegen den grundsatz der gleichbehandlung, wenn der arbeitgeber die freiwillige soziale leistung seinen angestellten generell zahlt und nur beschäftigte in elternzeit leer ausgehen. /cit/ Sofern es also noch andere Arbeitnehmergruppen gibt, an die bei längerem Ausfall kein Weihnachtsgeld gezahlt wird (zB bei Langzeiterkrankten), ist es durchaus denkbar, dass der Arbeitgeber zulässiger weise kein Weihnachtsgeld auch an im Erziehungsurlaub befindlichen MAinnen zahlt. Entscheidend ist bei solche Überlegungen IMHO immer ob eine zulässige oder eine Unzulässige Ungleichbehandlung und/oder ein Verstoß gegen das AGG vorliegt. Anders als der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub (zur Abgeltung gibt's übrigens ein neues Urteil des EuGH) ist die Zahlung von Weihnachtsgeld m.W. eine nicht gesetzlich geregelte Leistung des AG, sondern m.M.n. eine freiwillige oder per kollektiver Regelungen verpflichtende Leistung. Wie die dann ausgestaltet wird ist, in gewissen Grenzen (s.o.) Sache der Arbeitgeber oder zB Tarifvertragsparteien. Also keep cool! Im Zweifelsfalle u. falls Du evtl. Ansprüche nocht geltend machen willst frage am Besten einen Anwalt wg de Erfolgsaussichten. Liebe Grüße Ebba
Ich kann Dir dazu nichts Eindeutiges sagen. Aber ich habe bereits im Jahr 2005, also im Jahr NACH der Geburt meines ersten Kindes, Weihnachtsgeld bekommen! (ich hab nicht gearbeitet!)
Ich hatte gar nicht damit gerechnet, da ich nichts von dieser Regelung wußte. Ich rief also beim Personalamt an und man teilte mir mit, dass man im ersten(!) Jahr nach der Geburt noch das Weihnachtsgeld bekäme.
Mittlerweile gibt es ja sowieso nur noch das eine Jahr Elternzeit und ich nehme an, dass es durchaus seine Richtigkeit haben könnte.
Ich hatte mich damals nicht weiter darüber informiert und nahm an, dass es sich hierbei um eine Regelung des öffentlichen Dienstes handelt
Genau weiß ich es aber bis heute nicht!
LG
dann bin ich mal wieder beschissen worden...grummel....naja, bei meiner chefin wundert mich nichts mehr.
ich lese das heute zum ersten mal, dachte erst, das wäre eine ente.
jetzt ärgere ich mich doch ein wenig.
ob man das wohl auch rückwirkend einklagen kann? ich würds nicht machen, der stress wäre mir mit meiner ag eh zuviel aber interessieren würde es mich schon..
kann man das nachfordern? ich bin eh grad am stänkern, da fragich doch mal direkt beim personalrat nach.
mach ma, sowas gibt´s ja bei uns nicht...
*grübelsss*** ... mmhhh schlüürfff*
EM auch noch GipsKarton gegossen *hicks uiui
weßt du ob man wenn man einen 50% vertrag hat, darauf bestehen kann, dass man auf 75% hochgeht, weil man eh immer 75% arbeitet aber eben nur 50% vergütet bekommt? also sprich ständig mehrarbeitsstunden hat? laut pdl geht das nämlich nicht, weil die klinik kein geld hat, nur hab ich auch nicht so viel geld, den sprit für nix zu verballern um in die arbeit zu kommen.
weßt du ob man wenn man einen 50% vertrag hat, darauf bestehen kann, dass man auf 75% hochgeht, weil man eh immer 75% arbeitet aber eben nur 50% vergütet bekommt? also sprich ständig mehrarbeitsstunden hat? laut pdl geht das nämlich nicht, weil die klinik kein geld hat, nur hab ich auch nicht so viel geld, den sprit für nix zu verballern um in die arbeit zu kommen.
meinst du mich? meine chefin hat es bei einer kollegin auch nicht gemacht. sie hatte stehts überstunden und wollte hochgestuft werden. ob das rechtens ist, weiss ich nicht...
gipskarton?
naja Bronce wird ja wohl kaum gehn.......*augenverdreh*
ich vertrach kein bier, erklärs mir!
hast du schon mal ne BronceFigur gesehn vor ner Klinik die aussehn wie Pat & Pattachon ????
*lol* vergiss es wir bekommen keine Ehrung !!!
( auch nicht wenn du grad schlabberst bei deinem P.... was weiss ich wasser iss * )
wer issn jetzt P? ach du meinst das denkmal?
ne dein Personalrat oder was auch immer wasser is...*flöööt*
das ist doch ne frauuuhuuu! denk ich. ach ja, ich hol morgen das kopierte teil, nä!
und dann auch noch mit bronZe...tse tse tse...
naja, bins ja gewohnt
sorry *LOL***** weinchen reich
wenn ich jetzt den sekt aufmache, merkt mein mann dass ich heimlich gesoffen habe. kann man den mit wasser auffüllen? unbemerkt?
sag einfach - dina wars... ich hab nu eh verschissen **grööhl****
Prooscht Hasele
naja, wenn der erst erfährt dass kerzenabend angesagt ist BIST DU UNTEN DURCH!!!!!
du musst das ja nischt sagen...... sag *öäää*** na dir fällt .. ach du bist ja einfallsreich
ich mach mich abends einfach nackich, dann gehts schon. das tu ich nur für DICH!
.......
hüülfääääääää nene das haste falsch verstanden.. ICH will das niiihiiich ** wechrenn
nackich DANACH. für meinen mann, damit er denkt der kerzenabend hat mich animiert und du hast somit nicht mehr verschissen, versteeehstäää?
*lol* klar weiss ich das **hhaarrhaarrr***
das is ne wirklich schöne Idee.... ( sag ich doch du bist einfallsreich* lol*)
das ist doch super. Ich verstehe trotzdem nicht, wieso jeder denkt "es gebe nur ein Jahr Elternzeit". Man hat immer noch 3 Jahre Elternzeit für sein Kind. Wenn man früher arbeiten möchte, kann das jeder halten wie er möchte.
Falls Du Interesse hast dich zum Thema zu informieren kannst Du hier mal anfangen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2007/nl_2207_49768949.php http://www.erziehungsgeldkasse.de/urteile/weihnachtsgeld.htm Liebe Grüße Ebba
danke. ABER ich weiß wo der hund begraben ist. bei kind 1 hatte ich nur einen zeitvertrag der im august endete und bei kind 2 war ich bis dez. beschäftigt und habe DENK ich weihnachtsgeld bekommen. aber in der elternzeit an sich nicht. die frau personalrat kennt sich aber aus, ich frag mal nach.
danke ebba. leider sind die beschlüsse älter, somit weiss ich nicht ob das geschriebene noch gilt. wäre wahrscheinlich noch interessant wie es tariflich geregelt ist. trotzdem danke, lg mad
Ich hab in der Elternzeit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekommen *sich da sehr gewundert hat*
LG
SPMFL
unglaublich, dann scheint das ja wirklich üblich zu sein....
ich gönne es dir natürlich von herzen. allerdings habe ich jetzt noch einen grund, meine chefin zu hassen.
lg mad
Hey, ich habe Weihnachtsgeld bekommen, habe in Elternzeit halbtags in meinem alten Job gearbeitet, ansonsten hätte ich natürlich keines bekommen. LG
Ich hatte es damals bekommen.
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?