ohno
Hallo an alle! Vielleicht kennt sich jemand aus und kann auf meine Fragen reagieren/antworten. Danke schonmal vorab! Folgende Sachlage ist gegeben (grob aber detailliert geschildert): Ehepaar, 2 gemeinsame minderj. Kinder, getrennt lebend. Er arbeitet Vollzeit, sie bezieht Bürgergeld (wird sich auch nicht ändern). Das Kindergeld für beide Kinder bezieht die Kindsmutter. Scheidungsabsicht ist gegeben, es gibt ebenfalls eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. Dort ist u.a. vereinbart: Kind 1 wohnt und ist gemeldet bei Kindsvater; Kind 2 wohnt und ist gemeldet bei der Kindsmutter. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Zudem ist ein Wechselmodell vereinbart, jedoch ist nicht festgehalten, ab wann es begann, allerdings wird es durchgeführt für Kind 2. Nun hat sich das JobCenter (da Kindsmutter im Bürgergeldbezug ist) beim Kindsvater gemeldet und fordert Unterhaltsrückstände + Unterhalt für Kind 2 an. Der Kindsvater erhält für Kind 1 keinen Unterhalt, da die Kindsmutter diesen nicht zahlen kann, und wie gesagt auch kein Kindergeld, da es von der Mutter vereinnahmt wird. UHV ist nicht beantragt. Kind 1 (17) ist fest beim Vater und besucht die Mutter wenig bis garnicht. Wechselmodell soll daher nur für das jüngere Kind 2 gelten. D.h., der Kindsvater "muss" Unterhalt für Kind 2 zahlen (Höhe vom JobCenter errechnet) und hat erhöhte Kosten für die Zeit, wenn Kind 2 bei ihm ist (hoffe, das ist verständlich ausgedrückt). Zudem hat das Kind 2 auch ein eigenes Zimmer bei ihm wie auch bei der Mutter (Kind 1 hat bei der Kindsmutter kein eigenes Zimmer). D.h. Kindsvater hat: komplette "Alleinunterhaltung" des Kindes 1 + Kindesunterhalt für Kind 2 + Kosten für zusätzliche "Unterhaltung" des Kindes 2, wenn es da ist, nebst höherer Miete wg. zusätzlichem Zimmer für Kind 2. Kann, bzw. wie, der Kindsvater beim JobCenter nachweisen, dass das Wechselmodell vereinbart (Vorlage Scheidungsfolgenvereinbarung??) ist bzw. zu welcher Quote, damit der Unterhaltsanspruch angemessen reduziert wird? "Einfach" angeben? Und was, wenn die Kindsmutter beim JobCenter gegenteilige (falsche) Angaben macht, zb. das Wechselmodell leugnet? Die Unterhaltsberechnung für Kind 2 wird ja durch das JC vorgenommen, hat das dann seine Richtigkeit? Zudem forderte das JC jetzt auch Lohnbescheinigungen und Azubivertrag des Kindes 1 mit an, welches ja bei dem Kindsvater lebt. Wozu? Dadurch, dass die Kindsmutter Bürgergeld bezieht, würde der Vater bis zum Mindestselbstbehalt gekürzt (oder?), kann dann aber eigentlich weder Kind 1 noch das Kind 2 (im Wechselmodell) finanzieren und müsste selbst in öffentliche Töpfe greifen?? Bzw.: Was ist der Mindestselbstbehalt und der angemessene Selbstbehalt? Für mich ist das Thema komplett undurchsichtig und ich hoffe, dass jemand Bescheid weiß bzw. einen Rat oder Tipp geben kann. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Danke Euch. VG ohno PS: Ich habe bestimmt einen Denkfehler/Bildungslücke. Es ist doch generell nicht möglich, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil zB. 4.000,00 EUR netto verdient, und bis auf 1.450,00 EUR runter muss, damit der andere Elternteil genug Geld zur Verfügung hat (nicht nur für das gemeinsame Kind), ohne es selbst zu erwirtschaften und auch nicht gewillt ist, dies zu tun?? + Zusätzlich noch das Teilhabepaket möglich ist? Denn eigentlich würden ja beide Einkommen der Eltern zur Unterhaltsberechnung beigezogen, nur arbeitet sie ja nicht und bezieht daher kein eigenes Einkommen... Oder, ein Unterhaltspflichtiger verdient zb selbst nur 2.000,00 EUR netto, muss runter auf den Mindestselbstbehalt, und ist dann selbst auf öffentliche Töpfe angewiesen?
Ich habe leider auch keine Ahnung. Vielleicht lässt der Vater das vom Anwalt prüfen? Aber es kann ja auch nicht sein, dass die Allgemeinheit für die Kinder aufkommen muss, wenn der Vater genug Geld hat. Wenn die Mutter schon nicht arbeiten geht.... Und warum bekommt sie Kindergeld für beide Kinder, wenn das eine gar nicht bei ihr wohnt. Alles irgendwie seltsam. LG
Hallo Lewanna, es soll nur richtig berechnet werden, da er ja sonst doppelt bezahlt. Darauf zielte mein Beitrag ab. Dass er zahlen wird, ist klar.
zu deinem ps: natürlich ist es möglich dass jemand bezahlt, notfalls bis zum selbstbehalt, damit seine kinder versorgt sind. was ist daran falsch? bitte beachten: es geht NUR um die kinder, die frau (bzw. deren unterhalt) ist außen vor. man muss das auseinanderdröseln: die km schuldet dem kv den unterhalt für beide kinder. da sie nichts verdient kann er uhv beantragen. tut er das nicht ist das sein problem. das kindergeld für kind1 (kein wm) steht ihm ebenfalls zu. der kv schuldet der km unterhalt für kind2 (wg. wm) auf basis seines einkommens. dass er kind1 auch zu versorgen hat wird ihm angerechnet, aber abhängig vom einkommen des kindes (deswegen unterlagen zum azubi-gehalt des kindes), genauso wie das halbe kindergeld. wenn kind1 18 wird, wird neu gerechnet. der ex steht u.u. trennungsunterhalt zu, weil sie noch nicht geschieden sind. das ist aber eine andere baustelle. erstmal geht es um den kindesunterhalt. das sollte er sich mal vor augen führen. er finanziert nicht die faule ex sondern seine kinder. er verzichtet aktuell auf leistungen die ihm zustehen. das hat mit "öffentlichen töpfen" nichts zu tun. kindergeld hängt nicht vom bedarf ab und uhv steht ihm nicht zu weil er so arm ist sondern weil die ex nichts hat. der staat springt für die ex ein (und sie häuft evtl. schulden beim staat an, aber auch das kann ihm ja egal sein). dem jc ist es zu recht egal dass er so großherzig ist zugunsten der ex auf kg und uhv zu verzichten. das ist sein privatvergnügen.
Daran ist garnichts falsch 😉. Nur das Verhältnis stimmt nicht. Sagen wir mal, ein KV ist iH von 1.000,- kindesunterhaltspflichtig. Das Kind löst aber keine 1000,- an Kosten im Monat aus. Dementsprechend könnte es verjubelt werden, und zwar nicht vom Kind, sondern von der KM, die BG bezieht. Und der KV daraufhin selbst in öffentliche Töpfe greifen, zb Wohngeld beantragen muss. Zudem Kind 1 dann gleich mit benachteiligt ist, weil von 1450,- Selbstbehalt des Vaters nach Abzug von Miete etc auch nix bleibt. UHV wird aber jetzt beantragt, steht Kind 1 zu.
Wenn der Kindsvater 4000€ netto verdient wird er nicht bis auf 1450€ alles abgeben müssen, das Kind was bei ihm lebt hat Unterhalt Anrecht auch von ihm, dann Kindergeld, dann Unterhaltsvorschuss für das Kind Ein Beispiel Mein Ex hat ungefähr 3500€ netto, er zahlt für unseren jüngsten Sohn 651€ Unterhalt an mich( Düsseldorfer Tabelle Stufe 5 unser Sohn ist 15) den Rest darf er behalten , er hat nur ein unterhaltspflichtiges kind
1000€ unterhalt werden aber nur von spitzenverdienern gezahlt und ich weiß nicht, ob das dann nicht beim bürgergeld angerechnet wird, somit recht wenig jubel bei muddi. Zum kindergeld noch, nach meiner info kann die kindergeldkasse nicht splitten, d.h. der kv muss das ihm zustehende kg für kind1 von der km fordern plus bei einem echten wm auch die hälfte für kind2. Geschickt wäre es, den bezugsberechtigten zu ändern und der kv zahlt die hälfte, 127,50€, an die km. Sind ca. 712,50€ mehr in der täsch (330€ uhv, ca.) Warum kann denn die mutter nicht arbeiten?
du kannst deine empörung behalten. für 1k ku müsste er 5,5k netto verdienen und hätte 2,5k selbstbehalt. und ku wird auf das bg angerechnet.
Ich habe einen Kollegen mit der Konstellation dass ein Kind hier und das andere dort lebt. Warum sollte die Mutter für Kind 1 Kindergeld erhalten wenn das Kind dort weder gemeildet ist noch von Ihr finanziell unterstützt wird, warum beantragt der Vater das Kindergeld nicht, kann er ja nachweisen an der Meldebestätigung und den Aussagen des Kindes. Warum reicht er die Scheidung nicht ein, würde ich ganz schnell machen und mir einen guten Anwalt suchen.
Huhu, das ist viel zu kompliziert, als dass wir Laien dir dazu irgendetwas Verlässliches sagen könnten. Es gibt hier bei rub aber einen Expertenbereich, wo unter anderem auch eine Rechtsanwältin Fragen rund ums Familienrecht beantwortet: https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht Kopiere deinen Text einfach und stelle die Frage dort auch einmal, gell. LG
Wonder woman ist kein laie..... Gell......
Ich dachte/denke nur dem Kind steht Unterhalt zu und da das Kind älter als drei Jahre ist, hat die Mutter eine erwerbsobliegenheit. Nachweis Wechselmodell ist die Scheidungsvereinbarung - ja.
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