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Warum hat ein unverheirateter Vater keine Rechte?

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Hallo, habe eben eine Geschichte gelesen, da ist eine Frau in der Schwangerschaft ins Koma gefallen und das Kind wurde per KS geholt. Der leibliche Vater, der auch mit der Mutter zusammen gewohnt hat und sich auf das Kind gefreut hatte, darf das Kind nicht zu sich nehmen. Es lebt bei einer Pflegefamilie. Hat ein unverheirateter Vater keine Rechte??? Kann das nicht glauben was ich da lese. Das Kind lebt seit 1 Jahr bei einer Pflegefamilie. Wie seht Ihr das? Das ist doch unverschämt! Gruß Elli


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Hallo, Väter haben in diesem beschissenen Land grundsätzlich keine Rechte. (Ist das die Rache frustrierter und depressiver Weiber für die Unterdrückung im Arbeitsleben?) Grüße, Martin


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Die wissen schon warum...!


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Für meinen Teil finde ich es gut das es so ist wie es ist (wenn der Erzeuger kein Interesse am Kind zeigt). Will ein Vater sich allerdings kümmern und die Mutter lässt das nicht zu, ist das auf jeden Fall ärgerlich. In dem Fall, das die Mutter im Koma liegt, finde ich es absolut haarsträubend dass das Kind zu wildfremden Leuten gegeben wird und nicht beim Vater ist. Das können sich nur irgendwelche Theoretiker ausgedacht haben die selbst kein kind haben. Unglaublich sowas! Sollte die Mutter nicht wieder aufwachen kann ich mir gut vorstellen das der Vater das Kind gar nicht bekommen kann, da besagtes Kind vermutlich die Pflegeeltern als seine Eltern kennt und nicht aus der gewohnten Umgebung rausgerissen werden soll. Absolut herzlos diese entscheidung! Tinsche


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Wie frustriert ist eine Frau, die im Koma liegt?


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Hi, auch wenn niemand an so eine Situation denken will, wir haben seit einiger Zeit Testamente gemacht, von einem RA beglaubigen lassen und die Testamente liegen dort auch auf. Ich würde es niemals zulassen, dass wildfremde LEute mein Kind bekommen. Als erster "Beansprucher" der Kinder gilt af alle Fälle mein Lebensgefährte. Wenn dieser auch nicht in der Lage ist meine Eltern. LG Birgit


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Nur zieht kein Testament der Welt, so lange die Mutter noch lebt.


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Hi, schon, wenn man entsprechende Klauseln dazugefügt hat. Wenn ich im Koma liege und keine Entscheidungsfähigkeit mehr habe, dann gehen alle Entscheiungen was das Kind oder die Kinder anbelangt an meinen Lebensgefähren. LG Birgit


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Und so ein Testament ist für das Jugendamt auch keinesfalls bindend, sondern wird höchstens "wohlwollend" berücksichtigt... Wir haben allerdings natürlich auch ein Testament gemacht, auch aus der Hoffnung heraus, daß sich unsere Familie für unseren Wunsch stark macht und diesen respektiert. Denn da unsere Kinder an einen "alleinstehenden berufstätigen" Mann gehen würden, wären sie natürlich vom Segen des Jugendamtes abhängig. Unter normalen Umstände stimmt das JA natürlich dem letzten Willen der Eltern zu, aber man hat ja schon Pferde kotzen sehen vor der Apotheke.


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Aber würde es das nicht eh, wenn Ihr vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklärt habt bzw. Du das alleinige abgetreten hast? *doof-frag*


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Hi, mein Lebensgefährte wurde bei der Geburt meiner Tochter als VAter anerkannt. Ob das automatisch nun geteiltes Sorgerecht bedeutet, das bezweifle ich. Ich wollte einfach nur sicher gehen, dass meine Wünsche auch berücksichtigt werden, vor allem aber der Kinder zuliebe. Bei meinem LG kann ich mir sicher sein, dass alles klar geht, weil er sehr gut im Berufsleben steht und nicht wenig verdient. Allerdings haben viele Leute das Glück nicht. LG Birgit


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Von meiner Freundin weiß ich, daß die Kinder "von Geburt" an ihrem alleinigen Sorgerecht unterstanden. Sie ist nach der Geburt des ersten Sohnes mit ihrem LG zu Jugendamt (oder woanders hin, aber jedenfalls irgendwo hon :-)) und hat ihr alleiniges Sorgerecht zu seinen Gunsten abgetreten, somit haben sie gemeinsames Sorgerecht. Jetzt beim zweiten haben sie das nach einem Jahr noch nicht gemacht... Wie das so ist, beim zweiten Kind ;-) Ihr LG ist allerdings selbst Anwalt und daher ist mein Kenntnisstand, daß er, wenn ihr etwas passiert, automatisch das alleinige Sorgerecht für den Großen bekäme, der Kleine allerdings zunächst "geklärt" werden müsse. Für den könnten im Grunde dann auch noch die Großeltern das Sorgerecht geltend machen... Alles sehr kompliziert...


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Hi, ich bin auch als Erziehungsberechtigte eingetragen, keine Rede von meinem LG. Hm, ich müsste da wahrscheinlich auch noch mal nachhaken. LG Birgit


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Und der Vater ein sehr schlechter Fürsorger ist, obwohl er im testament vorgesehen ist???


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aber normalerweise hat heute auch ein unverheirateter Vater Rechte. Daher wundert mich diese Entscheidung.....vielleicht wurde in dem Bericht das klitzekleine entscheidende Detail einfach vergessen.


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Es ist schon so, daß Väter/Männer zwar nach wie vor eine Menge Pflichten, aber demgegenüber stehend oft wenige Rechte haben, leider. Bei Sorgerechtsverfahren frage ich mich immer wieder, wer heute noch an die Mär glaubt, Kinder seien grundsötzlich besser bei der Mutter aufgehoben. Und wie ein Vater von heute auf morgen nur noch alle 14 Tage das Recht hat, seine Kinder zu sehen wird sich mir nie erschließen... Zum konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen, da ich die Hintergründe nicht kenne. Es kann sich um eine riesengroße Sauerei handeln, aber es kann auch FÜR'S ERSTE das Beste für das Kind sein.


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Hallo, das ist eigentlich ganz einfach: Vor vielen Jahrhunderten haben Newton und andere Physiker das Ursache-Wirkungs-Prinzip entwickelt: Eine bestimmte (physikalische) Ursache zieht eine ganz genau definierte (physikalische) Wirkung nach sich. Dass dieses Prinzip weder mathematish noch pysikalisch haltbar ist, zeigten schon vor über 100 Jahren Physiker und Mathematiker wie Albert Einstein, Kurt Gödel oder Alan Turing. In der Kriminalistik hielt sich dieses Prinzip immerhin bis in die 80er/90er Jahre des letzten Jahrhunderts, bevor durch verschiedene Terroranschläge entgültig gezeigt wurde, dass es auch hier nicht haltbar ist (Stichwort Rasterfahndung). Eine bestimmte Wirkung (Terrorist zu sein) hat eben nicht immer eine definierte Ursache und eine definierte Ursache (braver Junge) führt nicht immer zu einer definierten Wirkung (braver Erwachsener). Hinzu kommen weitere Faktoren: Psychologen haben den Größenwahn, sich einzubilden, sie könnten Menschen und ihr Verhalten "ermitteln" und vorhersagen. Ursache (Scheidung) führt (per Definition) immer zwangsläufig zu bestimmten Verhalten bei Ex-Mann und Ex-Frau. Dabei wird (per Definition) ein Ursache-Wirkungs-Schema zu Grunde gelegt, welches an Primitivität und Dummheit kaum mehr zu überbieten ist. Dabei wird auch gerne übersehen, dass mehr als 80 % aller Psychologen nur Psychologen wurden, weil sie mehr über ihren eigenen Dachschaden erfahren wollten, somit eigentlich selbst reif für einen Psychater sind (aber zu wem sollten sie gehen, wenn doch 80 % aller Psychiater? ... usw.). Weiter halten sich auch Richter in diesem beschissenen Staat für Götter und haben die Wahnvorstellung, man müsste vor Ehrfurcht vor ihnen erzittern und ihnen in den Arsch kriechen, nur weil sie Richter sind, und deshalb seien sie frei von allen Fehlern und auch unantastbar. Betrachtet man allerdings die Voraussetzungen um Jura zu studieren oder Richter zu werden, so muss man leider sagen, dass besonders in den Amtsgerichten (unterster Rang der Gerichtsbarkeit) sich der Abschaum der Juristerei herumtreibt. Was sollte man also anderes von diesem geistigen Abfall erwarten???? Grüße, Martin


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hi Martin, vielleicht hab ich ja was verpasst aus früheren postings von dir. aber meine frage: warum hast du so viel wut im bauch? bist du mal von einem amtsrichter oder sonst irgendeiner "amtsperson" in die pfanne gehauen worden? z.b. zum Thema sorgerecht oder etwas ähnlichem? erzähl doch mal. das würd mich schon interessieren. grüße von old mama