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Verzweifelt: Notebook kam ohne Garantiesiegel an

Verzweifelt: Notebook kam ohne Garantiesiegel an

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Bin ganz verzweifelt. Gestern habe ich mein neues Notebook erhalten und die Garantiesiegel sind alle nicht mehr dran. Habe Siemens angerufen und die haben mir gesagt, dass dadurch jetzt keinerlei Garantie mehr besteht. Wie soll ich mich verhalten?


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vor kurzem war im Tv dazu ein Bericht. Ein Anwalt hat über die versch. Irrtümer in einen Buch aufgeklärt. In den Bericht sagte er, dass es ein Irrtum sei, dass die Garantie erlöscht wenn man die Siegel entfernt oder gar das Gerät aufschraubt. Hab auf die schnelle nur das bei Googel gefunden: http://www.pcwelt.de/forum/smalltalk/12783-garantiesiegel-entfernen-2.html


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Hallo wo kam das Notebook denn her? Hast Du es neu gekauft? Dann schicke es doch einfach zurück. OHne das jetzt geprüft zu haben, würde ich auch die Ansicht vertreten, dass das Fehlen der Siegel die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließt, denn die Siegel beweisen allenfalls, dass das Notebook geöffnet wurde. Ich gucke das gleich mal nach. GLG Robina


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Ich danke Euch. Ja, das Notebook ist neu. MIr ist gesagt worden, dass wenn ich es wieder zurück schicke, ich nicht das vollständige Geld zurück kriege, da ein Wertverlust stattgefunden hat, weil es einmal an war. Weiss jemand, ob das stimmt? Ich habe bei Siemens angerufen und die haben mir gesagt, das Gerät hätte keine Garantie mehr ohne die Siegel. Weiss gar nicht, was ich machen soll. WErde morgen die Verkaufsfirma anrufen.


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Wenn da offensichtlich die angebrachten Siegel fehlen, muss man Dir ein neues Notebook schicken, ohne Kosten für Dich. Zum anderen ist es so, dass für die Gewährleistung (2 Jahre) diese Siegel völlig uninteressant sind. Du kannst an dem Gerät herumschrauben, es öffnen, Siegel entfernen - Gewährleistung muss trotzdem erbracht werden. Da kann der Hersteller lamentieren wie er will. :-)


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Sorry, dass ich mich mal bei Euch einmische... Falls Du zu dem Gerät eine Rechnung bekommen hast, gilt die zweijährige Garantie- bzw. Gewährleistungszeit ab Rechnungsdatum. Falls Du das Gerät per Internet gekauft hast, solltest Du Dir die Bestellung ausdrucken. Hat Dir eine Firma das Gerät verkauft, steht auch sie damit in der Haftung. Wäre es ein Vorführgerät gewesen, was das Fehlen der Siegel verständlich machen würde, hätte man dies expizit beschreiben müssen... Also gemäß EU- Recht gilt bei Neuware immer die 2- jährige gesetzliche Garantie. Lass Dir nicht einreden von den div. Firmen - zu Not zum Anwalt, der sagt ihnen dann, was Sache ist. Viele Grüße und viel Erfolg eviba


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... mehr kann ich dazu nicht sagen! Einen guten Tip kann ich Dir geben! Rufe immer wieder an und laß Dir den Vorgesetzten geben bis Du das Gerät zurück schicken kannst und ein neues erhältst! Wenn das nicht klappt, dann schriftlich! Toi,toi,toi, Majali