Mitglied inaktiv
Hallo, ich schreibe hauptsächlich im BneB-Forum, habe nun aber einmal eine Frage, die für mich gerade aktuell ist, und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Zur Situation: Gestern Abend fand bei uns im Dorf das alljährliche Verspielen (Bingo - nur mit Sachgewinnen) von der freiwilligen Feuerwehr statt. Bisher durften Jugendliche auch immer daran teilnehmen - und gestern wurden sie "ausgeschlossen". Wir bekamen endlose Diskussionen von den Familien an den Nachbartischen mit, die sich darüber "aufregten" - die Gastwirtin erklärte, dass Jugendliche genrell nicht an Glücksspielen teilnehmen dürfen. Meine Frage: Bezieht sich das tatsächlich auf alle Glücksspiele - oder gibt es beim Verspielen - das von einem Verein organisiert wird - eine Ausnahmegenehmigung/-regelung für Jugendliche, z. B. in Begleitung ihrer Eltern? Es interessiert mich einfach, wer nun "im Recht" war. Habt ihr eventuell auch Links, die eure Aussage bekräftigen? Viele Grüße Tina
Doof nur, daß die Feuerwehr kein Verein sondern eine Behörde ist. Da kommt das mit so einer Ausnahmegenehmigung sicher nicht gut an.
Die Freiwillige Feuerwehr hat auf Bitte der Gastwirtin eine Durchsage gemacht, dass Jugendliche nicht spielen dürfen. Ist die FF auch eine Behörde? Ohje, ich kenne mich damit leider nicht aus... Die Eltern fragten, ob es nicht okay wäre, wenn die Kinder auf den Karten der Eltern spielen, während diese daneben sitzen. Die Eltern würden "Pott" rufen und den Gewinn entgegen nehmen... Letztlich hat die Wirtin mit genervtem Blick den Eltern den Rücken zugedreht und ist gegangen - die Jugendlichen haben trotzdem gespielt. Mich würde da einfach die rechtliche Seite/Grundlage interessieren... VG Tina
Feuerwehren sind Behörden der jeweiligen Gemeinde. Zu beachten ist im vorliegenden hier der §6 des JuSchG. Auch interessant die §§284f. StGB. Eigentlich muß man zwar davon ausgehen, daß das was so eine Behörde macht juristisch ok ist aber eigentlich dürfen Behörden auch nur Sachen machen, die Teil ihres gesetzlichen Auftrages sind. Dazu dürfte die Durchführung von Glücksspielen wohl nicht gehören.
Die FF hat ja keinen Fehler gemacht - das Glücksspiel wird jedes Jahr aufs Neue genehmigt - dafür gibt es bestimmte Richtlinien, die eingehalten werden...
Die Frage bezog sich lediglich auf die Jugendlichen - ob die daran teilnehmen dürfen. Ich habe natürlich gegoogelt - und da steht eben im §6, dass Glücksspiele auf Schützenfesten usw. von Jugendlichen genutzt werden dürfen. Das gilt aber dann wahrscheinlich nicht für das Verspielen in einer Gastwirtschaft.
Somit war die Wirtin dann ja im Recht. Ich weiß dann auf jeden Fall, dass ich meine Tochter nicht mitnehmen werde bzw. spielen lasse, bevor sie 18 ist.
Danke, den anderen Paragrafen, den du mir genannt hast, werde ich mir nun noch anschauen.
VG
Tina
Okay, der zweite Link bezog sich auf das Glücksspiel allgemein - ja, die behördliche Genehmigung liegt vor... ![]()
Habe da noch etwas für Dich: Nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrages vom 17.12.2007 (der gilt in allen Bundesländern -einfach googeln, 1. Treffer) ist die Teilnahme von Minderjährigen verboten. Das dürfte wohl die einschlägigste Rechtsgrundlage in diesem Bereich sein. § 284 StGB geht auch, aber spezieller ist hier der Glücksspielstaatsvertrag und dann das jeweilige Ländergesetz. Das Feuerwehren (und andere Vereine/Organisationen) regelmäßig solche Glücksspiele veranstalten ist nichts Ungewöhnliches. "Früher" wurde wohl auch nicht so sehr auf den Jugendschutz geachtet... Auch ich kann also nur sagen: So schade das vielleicht für die Eltern ist, die Gastwirtin war absolut im Recht.
Es ist ja auch sinnvoll, dass es das Jugendschutzgesetz gibt - und ich finde es vollkommen richtig, dass die Wirtin dann darauf achtet.
Ich bin generell dafür, dass Gesetze eingehalten werden - besonders vor Kindern und Jugendlichen. Auch wenn ich nicht alles sinnvoll finde oder einiges nicht verstehe, finde ich es einfach "schlimm", wenn Eltern ihren Kindern offiziell die Genehmigung geben, das Gesetz zu umgehen bzw. nicht zu beachten. Aber das ist wieder ein anderer Punkt und würde wahrscheinlich zu einer langen Diskussion führen... *gg*
Vielleicht sollte die Feuerwehr auf ihrem nächsten Flyer direkt darauf hinweisen, damit nicht die Wirtin die Diskussionen führen muss... Das werde ich mal anregen. Die hatte es gestern in der Tat nicht leicht, weil es viel wohl einfach nicht wussten - und es "immer so war", dass die Jugendlichen mitspielen durften.
Ich danke euch,
VG
Tina