Mitglied inaktiv
Ich hab da mal ne Frage.... Geht um die Haftpflichtversicherung, die für mich als Hausbesitzerin ( zumindest auf dem Papier ) superwichtig ist, vor allem jetzt wo es glatt draußen ist. Mein holder Ex war Versicherungsnehmer und hat, wie so vieles, mir verschwiegen, daß er den Beitrag für 2008 NICHT im Voraus gezahlt hat..auch nicht nach vermutlich 100 Mahnungen *seufz* Wir sind aber trotzdem noch mit drin im Versicherungsschutz..oder besser gesagt waren. Ich habe nämlich den Beitrag übernommen. Nun schreibt die Versicherung aber, daß aufgrund der langen Nichtzahlung ( was wohl schon Jahre so laufen mußte ) die Versicherung die sofortige Kündigung ausspricht. Super, es besteht kein Versicherungsschutz mehr, obwohl ich für 2008 gezahlt habe. Jetzt muß ich ( erwähnte ich, daß der gute Mann keinen Unterhalt zahlt? *grummel* ) für 2008 nochmal Beiträge zahlen, bei einer anderen Versicherung. Geht da noch was? Kann man da noch irgendwas machen? Das ist mal wieder ein finanzieller Doppelschlag in die Magengrube ;-( Danke s
Wenn du für 2008 schon komplett gezahlt hast und sie fristlos kündigen, müssen sie natürlich taggenau abrechnen und den Rest zurückerstatten. Deshalb ist es ja so gesehen keine Doppelzahlung. Aber hast du einen VV? Mit dem würd ich mal reden, ihm die Lage erklären udn auf deine bereits erfolgte Zahlung hinweisen. Die VV haben meist andere Beziehungen zu der HV, vielleicht geht da noch was, insb. wenn du dich bereit erklärst, die Versicherung auf deinen namen alleine umzuschreiben. Aber diese Lösung mit der rückerstattung erscheint mir irgendwie zu einfach, da wärst du doch auch selber drauf gekommen, oder? Ich fürchte also, ich hab das Problem nicht begriffen... LG, alex
Äh wat? Ich habe Kopfweh= also kein klarer Gedanke und den Brief vor einigen Minuten erst aus dem Briefkasten gezogen. Da steht nix von tagegenauer Abrechnung=Zurückerstattung. Erreicht habe ich noch keinen im Büro, habe ja auf Rückenstärkung hier gehofft, welche Notizen ich mir unbedingt für das "Ja, aber so und so geht das nicht" Gespräch machen sollte. Das ist nicht mein Vertreter, denn ich bin nicht VN. Meine Versicherungen laufen über die Allianz, die Halftpflicht vom Ex über Axa. Und PS. die HV bei der Axa würde ich nicht übernehmen wollen..zu teuer für die wenigen Leistungen.
Hallo! Wenn die Prämie bezahlt wurde, hast du auch Versicherungsschutz. Wenn die Kündigung erst heute ausgesprochen wurde, ist sie doch auch erst ab heute gültig denke ich. Außerdem geht es um eine Vorauszahlung, d.h. wenn die Prämie für die Woche als der Schaden entstanden ist bezahlt war, hast du auch Schutz. Erkundige dich mal genauer, dass sie dir da keinen Bären aufbinden!!! LG
(2) Wird das Versicherungsverhältnis wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Prämie nach § 39 gekündigt, so gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der laufenden Versicherungsperiode. Mhm...nur ich finde nix zum Versicherungsschutz. Den §40 habe ich in einem Brief stehen, aber dabei steht auch, daß jetzt für mich kein VS mehr besteht. DAS habe ich jetzt im Netz aber noch nicht gefunden.
das kann nicht rechtens sein, dass du die jahresprämie für 08 nicht mehr zurückbekommst und gleichzeitig keinen versicherungsschutz genießt. der genannte paragraph scheint mir sittenwidrig zu sein. machs doch so: such dir eine andere versicherung, schildere ihr den fall und frag sie, was man da machen kann. vielleicht hilft sie dir sogar konkret bei der rückholung des geldes. wann hast du die 08er prämie denn überwiesen? vielleicht kannst du sie noch zurückholen?
http://www.juraforum.de/gesetze/VVG/40/40_VVG_pr%E4mienanspruch_trotz_aufhebung_des_versicherungsverh%E4ltnisses.html
Wie schön, mal wieder von Dir zu lesen! Wenn auch ohne viele Worte... ;-) Wie geht es Dir jetzt so im Job? Große Umstellung oder nicht? Bei mir war es so, dass ich nach einer langen Pause mich innerhalb weniger Tage wieder so fühlte, als hätte ich nie aufgehört. War ja auch dieselbe Klitsche, von daher alles beim alten. Ist bei euch vermutlich auch so, oder? Liebe Grüße, M.
Der Arbeitsbeginn hat sich verschoben, ich gehör erst seit Mittwoch wieder zur arbeitenden Bevölkerung. Tja, und nach 3 Tagen schon zwei Überstunden angesammelt *ggg*. Die größte Umstellung ist natürlich, dass ich nicht mehr bis 3.00 Uhr vor dem Rechner hocken kann... *schnief* Das Büro ist ein anderes, die Arbeit ist eine andere, aber zumindest der Chef ist wieder derselbe. Wir sitzen zu zweit in einem Riesenbüro mit einem ellenlangen Flur. Auf der einen Seite sein Büro, auf der anderen Seite meines. Wir können uns nicht mal schreiend verständigen ;o). Und ich hab noch Orientierungsprobleme (ist kein Witz, ich gehör ja auch zu denen, die sich im Parkhaus verfahren). Es wird schon werden. Außerdem: Ich bin alt und brauch das Geld *grins*. Lieben Gruß in den hohen Norden von Marion
nützt Dir alles nichts, Du wirst das so hinnehmen müssen. Die Versicherung wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Beitrag zur Verrechnung der angelaufenen Verwaltungs und Mahngebühren benutzt wird. Und als Tipp, lass es auch so, denn sonst kommst Du nur in einen Blackpool und bekommst von allen Versicherungen einen Risikozuschlag für "widerspenztige"/säumige Kunden. Das rechnet sich auf Dauer noch weniger. Sorry, bessere Kunde kann ich nicht bringen.
Ich bin kein Versicherungsnehmer, sondern habe den Beitrag nur übernommen, als ich mal einen Wisch zufällig bekam. Wir sind nur mitversichert. Wie ich oben schon schrieb, stützt sich die Versicherung auf §40, demnach dürfen sie für 2008 die Prämie kassieren. WAS immer noch nicht klar ist ist : WAS ist mit dem Versicherungsschutz? Da Beiträge bezahlt wurden ;-O
Noch mal für mich: Du bist "Hausbesitzer"? Du alleine oder ist Dein Ex "Mitbesitzer"? Hast Du bisher quasi kostenlos von seiner Versicherung profitiert in Bereichen, die Dich alleine betreffen (Haus)? Wenn er Mitbesitzer ist, hast Du m.E. ihm gegenüber einen Aus gleichsanspruch, wenn Du den Beitrag für dieses Jahr komplett selber tragen mußt. Ob es das wert ist, den durchzusetzen, halte ich aber für fraglich. Wenn es seine Versicherung ist und Du "nur" profitiert hast, steht Dir auch der Beitrag zu. Denn den hast Du an SEINE Versicherung gezahlt. Den kannst Du von ihm zurückfordern. Wenn es nicht Euer gemeinsames Haus ist, wäre ja sowieso bald eine eigene Versicherung nötig gewesen. Also nehme das jetzt als Anlaß, das in die Wege zu leiten. Auf Deinen Namen und unabhängig von der Kündigung. Die Rückforderung der von Dir übernommen Beiträge - die Versicherung läuft ja auf seinen Namen - würde ich dann im Rahmen der Scheidungs-Vermögens-Auseinanderklabausterei machen. Oder seit Ihr schon geschieden? Dann seid Ihr aber auch gemeinsam Eigentümer, oder? Denn sonst könnte DEIN Haus nicht über IHN versichert sein. Gruß, Elisabeth.
Nix verheiratet und nix Ausgleichsanspruch ;-) Die Bruchbude kann er geschenkt haben! Dann muß ich die nächsten 30 Jahre diesen Schimmelsanierungsüblerkostenfaktormistbunker nicht abzahlen, den er mir eingebrockt hat. Gebäudeversicherung gehört mir. Haftpflicht ist seine, aber als Privatnutzer des Hauses geht die normale Haftpflichversicherung zur Abdeckung. Da er hier noch gemeldet ist, wäre der Versicherungsschutz, so die schriftliche Bestätigung der Versicherung, kein Problem. Ja wenn er gezahlt hätte *seufz* Von ihm zurückfordern..ja lach...eher friert die Hölle zu. Ein Mann mit 5 unterhaltspflichtigen Kindern und einer Exfrau, die gerade mal wieder viele Rechnungen von ihm bezahlt haben möchte...wird die 100€ nicht übrig haben. ich glaube, ich such doch mal schnell nen Wein o.ä. ....
ich trinke heute wieder tee.
schon das 2 Mal. Prost Vallie, mein dicker Kopf läßt langsam nach. Virtuelles trinken macht eohl doch einen Kater?
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