lucky_me
Hallo, folgende Situation: Meine Eltern wohnen (mittlerweile mit Niesbrauchrecht)seit 35 Jahren in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, welches meinem Bruder und mir gehört (wurde uns vor ca einem Jahr von meinen Eltern überschrieben). In der Einliegerwohnung hat schon immer meine Tante gewohnt, welche jedoch vor 2 Monaten verstorben ist. Seit dem steht die Wohnung leer. Nun überlegen wir, was wir damit machen sollen? Meine Eltern möchten auf keinen Fall dauerhaft einen Mieter haben, da z.B. der Waschmaschinenanschluss im Keller ist und nur durch die Wohnung meiner Eltern erreichbar. Keine Ahnung, warum sie das so gebaut haben, ist aber jetzt nunmal so. Das ist natürlich nicht der einzige Grund aber sie können sich einfach keinen Dauermieter vorstellen. Nun kam die Überlegung auf, die Wohnung Tage-/Wochenweise als Airbnb zu vermieten. Hat das jemand schonmal gemacht und mag seine Erfahrungen teilen? Worauf müssen wir achten? Was müssten wir beantragen? Was ist sonst noch wichtig zu wissen? LG Lucky_me
Du meinst wahrscheinlich eine Ferienwohnung. Airbnb ist dafür kein Überbegriff. Es ist ein weltweit agierender professioneller US-Amerikanischer Vermittler. Wir vermieten 2 Ferienwohnungen in unserem privaten Bauernhaus, die von der Gemeinde genehmigt wurden und dort angemeldet sind. Da es nicht gewerblich ist, müssen wir nichts weiter beachten, außer natürlich in der Steuererklärung berücksichtigen. Über Vermittler wie Airbnb, booking, fewo direkt usw. haben wir noch nie vermietet, ist auch nicht notwendig. Zumal die Vermittler die Vermieter unheimlich unter Druck setzen. Undurchschaubare Verträge, hohe Kosten für Vermieter und Gäste(!) usw.. Wir gewinnen unsere Gäste über Kleinanzeigen, Facebook und über die Vermieterseiten der Gemeinde und der Region. Um Gäste zu gewinnen, muss man allerdings ziemlich viel Mühe in die Akquise stecken. Zudem haben wir zahlreiche liebe Stammgäste.
Wenn du die Wohnung dauerhaft an wechselnde Gäste vermieten willst, brauchst du eine Genehmigung. Die bekommst du nicht, wenn deine Kommune eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. Danach würde ich mich zuerst erkundigen. Erlöse musst du natürlich steuerlich angeben und wenn du eine Plattform nutzt, wäre ich da sehr genau - die deutschen Finanzbehörden haben durchgesetzt, dass z. B. AirBnb alle Daten weitergeben muss.
Wie wäre es mit einem Wochenendheimfahrer???
Es hängt auch immer davon ab, in welcher Gegend es ist. Wenn es touristisch interessant ist, kann man sie als Fewo vermieten; andernfalls vielleicht als Monteurwohnung. https://mein-monteurzimmer.de/vermieter-ratgeber
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?