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Vermieterfrage bzgl. Schufaauskunft

Vermieterfrage bzgl. Schufaauskunft

Nordlicht2

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Guten Tag zusammen, wir haben ein paar Mietwohnungen. Bisher waren wir immer sehr vertrauensselig bei der Vermietung. Da wir aber jetzt mit einem Mieter richtig Pech gehabt haben, möchten wir uns in Zukunft etwas besser absichern und uns die Schufaauskunft bei Vermietung vorzeigen lassen. Dazu habe ich 2 Fragen: In der Auskunft steht ja eine Prozentzahl bis 100 oder 99,9. Bis zu welchem Wert kann man denn von einer finanziellen Vertrauenswürdigkeit ausgehen? Wenn wir an Paare vermieten (verheiratet oder unverheiratet) und beide im Mietvertrag erscheinen möchten, dann müssen doch auch beide die Auskunft vorzeigen, oder? Danke für mögliche Antworten


Caot

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich würde mir eine Vormieterbescheinigung geben lassen (zur Note dort anrufen) , den Gehaltsnachweis und eben die Schufa. Bei Paaren alles von Jedem getrennt. Auf den konkreten Score würde ich nichts geben, sondern immer ins Detail schauen. Der Score wird künstlich errechnet. Alleine nur weil man eine Frau ist hat man schon mal weniger.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Mir wäre wichtig dass die Mieter immer allen Verpflichtungen nachgekommen sind und keinerlei negative Einträge haben. Beim Score würde ich bis 95,5 gehen. Darunter nur ungern vermieten.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Leider hat man als Mieter gegen den (alten) Vermieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Ich als Vermieterin würde die auch nicht ohne weiteres ausstellen, weil man damit einen sehr weitreichenden Schuldenverzicht erklären kann, den man so u.U. nicht erklären wollte. Und einige Dinge zeigen ich ja erst später. Bei der Schufauskunft würde ich als Miter natürlich das Schreiben weitergeben, auf dem der Storing-Wert steht. Nicht aber die Details, also wer wann angefragt hat. Das geht einen Vermieter im Zweifel auch nichts an. Leider kann man sich als Vermieter nicht wirklich sicher sein, dass die neuen Mieter nicht doch ein Reinfall sind.....


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

wieso man damit einen weitreichenden Schuldenverzicht erklärt? Ich stelle meinen Mietern das aus- wenn sie immer pünktlich gezahlt haben, schreibe ich genau das auf. Also "Herr/Frau xy haben meine Wohnung xy von bis gemietet und bislang den monatlichen Mietzins pünktlich und in voller Höge entrichtet. Wo ist da der Schuldverzicht? Als meine Tochter jetzt gemietet hat und ich gebürgt habe, habe ich von meiner Behörde- ich habe derzeit eine Dienstwohnung- einen etwa gleichlautenden Vordruck erhalten. MNatürlich mit Stempel, das macht es toller, aber mit gleichem Inhalt. Für mich ist dieses Dokumetn fast wichtiger als die Schufa. Sie zeigt vor allem, ob das MIetverhältnis gut gelaufen ist, unabhängig vom Wortlaut. Wenn das der Fall war, hat man ja Hoffnung, dass es bei einem selbst auch klappt. Und bei einem Mieter, der Probleme im alten Mioetverhältnis hat, wäre ich per se vorsichtig. Nicht, dass ich da was ausschliesse, aber vorsichtig wäre ich. Benedikte


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Sei mir nicht böse, aber das führt hier zu weit, das in allen Fällen und Eventualitäten aufzudröseln. Kommt immer drauf an, was und wie man es schreibt als Vermieter. Und wie gesagt:man hat in der Regel auch keinen Anspruch gegen den Vermieter, dass er sowas ausstellt.


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich bin nicht "böse"- aber Du bewertest etwas, was bei Mieten und Vermieten ziemlicher Standard heute ist, als gefahrenträchtig. Ich nutze diese Auskunft- stelle sie für meine Mieter gelegentlich aus, lasse mir derzeit welche für meine ins Studium gehenden Kinder geben. Und mir leuchtet die "Gefahr", die Du beschreibst, überhaupt nicht ein. Weder "Haus und Grund" noch der Mieterverein haben in der von Dir genannten Form davor gewarnt. Das sollte ich aber doch wissen- sowohl als Vermieterin als auch als Mieterin/Bürgin. Von daher- ich bin schon etwas enttäuscht, wenn Du erst auf Gefahren hinweist, die mir in dieser drastischen Form unvorstellbar sind, und dann sagst, es ginge zu weit, diese auszuführen. Aber gut.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

….dass man jetzt darüber einen "Verzicht" unterschreibt, habe ich so noch nie gelesen oder gehört. Selbst hier ist das für Rechtsanwälte kein Problem. Ich persönlich finde eine solche Vormieterbescheinigung auch wesentlich "aussagekräftiger" als einen Schufaeintrag über ein einen Telefonvertrag.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Caot

Es ist oft auch kein Problem sondern es kommt halt darauf an, wie es formuliert ist. es gab schonGerichtsverhandlungen zu der Frage, ob eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ein Erlass für bestehende Mietschulden darstellt. Zum Beispiel. Wenn ihr kein Problem seht, dann stellt diese Bescheinigungen aus. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf. Wenn jemand in genletzten 5 Jahren immer pünktlich die Mietzahlungen geleistet hat, heißt das für die Zukunft gar nichts. Job weg, Frau weg, schon geht die Zahlungsmoral den Bach runter.


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ja, natürlich gibt einem Mietzahlung in der Vergangenheit keine Garantie dafür, dass es auch in der Zukunft so sein wird. Aber die Chancen scheinen mir doch höher, dass jemand, der in der Vergangenheit immer zahlte, auch zukünftig zahlt als bei jemandem, der immer Probleme hatte bzw. machte. Vor Job weg bietet auch die Gehaltsbescheinigung kurzfristig Sicherheit. Ich habe aber ein paarmal gegoogelt, vermutlich zu oberflächlich, aber kannst Du nicht mal ein AZ angeben oder einen link , wo eine normale Mietschuldensfreiheitsbescheinigung des Vermieters rechtlich zum Schuldenerlass wurde? Du hast Deine Meinung zwar wiederholt, aber ich würde mich gerne dazu belesen. Gerade, weil ich, wie auch mehrfach erwähnt, diese Bescheinigung sowohl selber nutze als auch ausstelle. Dein Hinweis, der Mieter habe keinen Anspruch drauf, ist so apodiktisch nicht richtig. Da habe ich bei google einiges zu gefunden. Zitat : In Berlin ist es ortsüblich, eine Mietschuldenbescheinigung zu verlangen. Deshalb wird man einen Anspruch in Berlin bejahen müssen. Dem folgen dennoch nicht alle Berliner Amtsgerichte. Das Amtsgericht Schöneberg verneinte diesen Anspruch in einer Entscheidung vom 19.6.2006 (Aktenzeichen: 16b C 55/06). Der Mieter könne aber – so das Amtsgericht Schöneberg im zitierten Urteil – die Ausstellung einer Quittung für die Zahlung der letzten Mieten vom Vermieter verlangen. Wie gesagt, Amtsgerichte entscheiden konkrete Fälle und setzen kein allgemeinverbindliches Recht, aber Du verstehst, warum ich Deine Äußerungen hinterfrage. Hast Du ein Gz, wo das drinsteht, Mietschadensfreiheitsbestätigung als Schuldenerlass? Gerne im freien Netz, aber ich käme auch an juris Datenbanken und so.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Der BGH hatte ja mit Urteil vom 30.09.2009 entschieden, dass der Vermieter nicht zur Ausstellung einer Mietschuldensfreiheitsbescheinigung verpflichtet sei, weil solche Bescheinigungen zwar verbreitete, aber nicht allgemein übliche Verkehrssitte sei und zudem der Vermieter befürchten müsste, ggf. sofort auf Auszahlung der Kaution verpflichtet zu werden ohne angemessene Überlegungszeit oder die Bescheinigung im andern Fall als Anspruchsberühmung aufgefasst werden könnte.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

AG Spandau hat am 15.04.2011 entschieden, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheirung keine Verzichtserklärung bei Mietrückständen darstellt. Aber verlässt man sich insoweit als Vermieter bei Rückständen wirklich auf ein AG-Urteil von 2011..?


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Leena

Leena, aus einem AG Urteil kannst Du eh nichts fuer Dich rausziehen. das gilt nur zwischen den Parteien, nicht allgemeinverbindlich. Und in dem von Dir zitierten BGH Urteil ging es ausdrücklich AUCH um die Nebenkosten, also die Mieter wollten nicht nur die Kaltmiete bestätigt wissen ( und DARAUF haben sie einen Anspruch, alo Quittung über gezahlte KM), was ja die normale Mietschadensfreiheitsbestätigung ausmacht, sondern auch, dass alle Nebenkosten gezahlt wurden, nicht gezahlte Nebenkosten zu Recht nicht gezahlt wurden etc. Das sowas natürlich als Verzicht empfunden wird- also wenn Du offiziell bestätigst, dass Nebenkosten hezahlt wurde, kannst Du natürlich nicht mehr fordern. aber hier geht es darum, dass ich bescheinige, dass die Mieter xy für die Wohnung xy follgende Miete gezahlt haben- und Nebenkosten nie, würde ich auf Nachfrage auch nur für erledigte- also nie für unerledigte. Von daher- der Fall ist nicht einschlägig. Hier geht es um Mietschuldensfreiheitsbestaätigung, nicht um Nebenkostenfreiheitsbestätigung.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Na ja, DIR ist klar, dass Du sauber formulieren musst als Vermieter und nur eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung ausstellst mit "Mieter xy hat für Wohnung xy Miete i.H.v. xx € gezahlt", expliziert nicht über Nebenkosten etc., aber so der "gemeine Durchschnittsvermieter" weiß das eben nicht und formuliert erst recht nicht sauber, von daher kann ich schon verstehen, wenn Vermietervereine ihre Mitglieder vor solchen Bestätigungen "warnen". Ansonsten ist das offenbar eher eine Berlin-typische Geschichte, hier kenne ich solche Bestätigungen vom Vor-Vermieter eigentlich nicht, und der Mieter hat zwar ein Recht auf eine Quittung über gezahlte Kaltmiete, aber nach Rechtsprechung formal eben nicht auf eine ausdrückliche Mietschuldenfreiheitsbestätigung.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich denke, am wertvollsten ist die Bescheinigung vom vorherigen Vermieter und die Einkommensnachweise. Natürlich kann man bei gutem Einkommen trotzdem auch viele Ausgaben haben, aber trotzdem kann man dadurch schon einmal diejenigen herausfiltern für die die Wohnung definitiv zu teuer ist.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Die Bescheinigung vom Vormieter kann auch positiv ausfallen, wenn der derzeitige Mieter "weggelobt" werden soll...


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Dann würde der aktuelle Vermieter aber das Risiko eingehen eventuelle Ansprüche zu verlieren.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Vorausgesetzt er hat Ansprüche....


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich würde auf jeden Fall von beiden die Schufa-Auskunft vorlegen lassen. Man weiß nicht, was passiert, ob die sich trennen usw und im Zweifelsfall hast du dann den Partner mit der schlechten Bonität weiter in deiner Wohnung sitzen.. Auf den Score würde ich auch nicht alleine zählen, ich würde auch genau schauen, welche Schulden bisher bestehen und ob die ordnungsgemäß zurückgezahlt wurden / werden... Gehaltsbescheinung ist natürlich selbstverständlich. Und auf jeden Fall würde ich eine Kaution verlangen. Damit hast du zumindest schon mal ein gewisses Polster, das du dann für Reparaturen einsetzen kannst, wenn die Mieter sich als faule Eier erweisen sollten... Mein Schwiegervater vermietet auch diverse Wohnungen und hat da schon mehrfach Pecht gehabt: das volle Programm mit Mietnomaden die einen Müllhaufen und eine verwüstete Wohnung hinterlassen haben und er hatte aus Gutgläubigkeit keine Kaution gefordert. Das hat ihn viel Geld gekostet.


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Wir ziehen bald um und unserer neuer Vermieter hat sich die letzten drei Gehaltsnachweise geben lassen und eine Vormieterbescheinigung, von mir und meinem Mann, erst danach gab es die Zusage für die Wohnung! Gut für solche Fragen ist das Forum 123recht.net


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Schufa, Creditreform....ja, kann man machen. Allerdings ist dort auch nicht alles gelistet...