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Verkehrsrecht betreffend

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Guten Tag, ich habe eine Frage, das Verkehrsrecht betreffend! Bei und im Wohngebiet gibt es vor dem Hauseingang eine Wendeschleife in der Parkverbot herrscht! Dieses halten aber sehr viele Autofahrer nicht ein! Es sind Parkverbotsschilder an den Wänden angebracht! Wenn man aus den normalen Parklücken ausparken möchte, hat man manchmal echt zu kurbeln, dass man überhaupt hinauskommt, weil die parkenden Auto`s die Wendeschleife dermaßen einschränken vom Platz her, dass es eng wird! Sollte es einmal brennen und eine Feuerwehr würde gebraucht, die kann gleich wieder nach Hause fahren, da Sie nicht im geringsten an den Eingang herankommt! Ich habe jeden Tag Lust drauf, die Polizei anzurufen und alle abschleppen zu lassen! ABER WER MUß DANN DEN ABSCHLEPPDIENST BEZAHLEN?


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der falschparker


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Hallo ! Wir haben auch am Ende einer Sackgasse gewohnt mit Wendekreis, aber ohne Parkplätze dabei. Ein Anwohner hat regelmässig, unter falschem Namen, am Wochenende das Ordnungsamt angerufen wenn Fahrzeuge im Wendekreis parkten. Da es ja in Wendeschleifen eingeschränkte Halteverbote sind, wird nicht direkt abgeschleppt. Erst gibt es ein Knöllchen, und dann kann nach einiger Zeit abgeschleppt werden. Und das zahlt der Abgeschleppte. Bei uns waren die Herrschaften vom Ordungsamt so nett, erst eine Halterfestellung zu machen und die Leute dann herauszuklingeln und zu bitten das Fahrzeug umzustellen. Die, die nicht zu Hasue waren, bekamen ein Knöllchen. Aber zum Abschleppen kam es nie. LG Ute


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nicht Polizei anrufen - Ordungsamt ist zuständig. Zahlen tut, wer falsch parkt - aber wie ist es denn, wenn man ein falsch parkendes Fahrzeug rammt?


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direkt zu den Falschparkern kann ich nix sagen, also ob in Warteschleifen grundsätzlich eingeschränktes Halteverbot gilt usw. Aber: wenn Verkehrsschilder an irgendwelchen Wänden kleben - dann kann ich dazu sagen: diese sind nutzlos und müssen auch von niemanden beachtet werden. Denn: der Wirkungsbereich eines Verkehrsschildes fängt immer HINTER dem Verkehrsschild an (das hat mir eine Dame vom Ordnungsamt gesagt, als ich sie auf so ein Verkehrsschild ansprach). Also in diesem Fall würde das Parkverbot für Autos IM Haus gelten ... Wenn das Parkverbot nicht sowieso grundsätzlich ist (so wie bei Spielstraßen, man kann es in der StVO lesen), dann sollten mal dringend Verkehrsschilder an den richtigen Stellen aufgestellt werden.