Mitglied inaktiv
es ist wirklich so, dass man zwar in seinem testament einsetzen kann wen man will, dass es aber sogenannte pflichtteile gibt ... kurzum ... meine schwägerin wollte sich um die hinterlassenschaft kümmern ... und ... es kam heraus, dass 2 stunden nachdem ihr vater gestorben war, die jehovas zeugen (ihr vater war auch einer, meine schwägerin ist ausgetreten) schon da waren und alles mitnahmen, was sich zu geld machen lies ... das was jetzt noch da ist kommt in einen grossen container ... bei der bank wurde die sekte abgewiesen (wollten das girokonto auflösen, ist noch 1 gehalt drauf) und bei dem wohnungsverein ebenfalls (der vater musste 2 oder 3 Monatsmieten hinterlegen) ... tja, die sekte ist nicht nur dreist und frech, sondern auch superschnell ... salsa
Sofort zum Anwalt und eine Einstweilige Verfügung erwirken. Bis die Höhe des Nachlasses geklärt ist. Vielleicht sind sogar noch ein paar Dinge dabei die ihr selbst gehören. Sie kann den Haupterben auch zur Eidestattlichen Erklärung ( ich glaube das heisst auch in diesm Fall so) über den Nachlass zwingen. Wenn der Haupterbe dann was verschwiegen hat, macht er sich strafbar. Leider ein unschöner Weg, aber wenn deine Schwägerin eine Kämpfernatur ist, dann sollte sie das unbedingt durchziehen. SO GEHT ES JA AUCH NÌCHT.
ich werde es gleich weiterleiten ... hätte nicht gedacht, dass diese sekte einfach so frech,so taktlos ... ist ... gerade 2 stunden tot und schon wird die wohnung geräumt *kopf-schüttel* danke salsa
Die Reaktion der Bank und der Wohnungsgesellschaft beweist, dass die ZJ nicht rechtmässig handeln.
und noch was.... Leider hat deine Schwägerin als nur Pflichterbin kein Recht die Hinterlassenschaft zu regeln. Bitter aber wahr. Insofern kann sie froh sein, dass es umgekehrt war. Warum kann man diese Postings hier nicht editieren *grrrrr*
...hallo Salsa, bin auch grad mal kurz hier im rub und les grad deine nachricht. also: nach dem tod eines erblassers MÜSSEN erst einmal seine sämtlichen konten von der bank gesperrt werden, bis de facto feststeht, wer die erben sind. ein glück, dass in eurem fall die bank so schnell reagiert hat und so schnell wusste, dass der kontoinhaber verstorben war, wenn ichs richtig verstanden hab. das vorgehen der sekte ist bei erbschleichern gang und gäbe und passiert tagtäglich. die gier von menschen ist unergründlich und macht manchmal vor nichts halt. was an beweglichen wertgegenständen bereits "verschwunden" ist, könnt ihr in den wind schreiben. das vor gericht einzuklagen, ist müssig und wirklich langwierig und meist schwer nachzuweisen. der "dieb" sagt, er weiss von nix, der staatsanwalt schaut hilflos, und der richter nickt die sache ab, um sie hinter sich zu haben. nur bei den nachweisbaren werten (konten etc.) bestehen wirklich beste chancen, dass es entsprechend den gesetzen verteilt wird. viele grüße von old mama
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