Mitglied inaktiv
Vallie, ich konnte nicht eher was zu Deinem thread von vor wenigen Tagen schreiben- der ist ja wieder so weit weggerutscht- das haettest Du nicht mehr gesehen. Ich finde nicht, dass man per se auf Klagen verzichten soll nur weil es um wenig geld geht- und in deinem Fall fand ich das Klagen richtig.Sicherlich steht auf den ersten Blick die Summe in keinem Verhaeltnis zu Aufwand und Gerichtskosten. aber- es geht erstens ums Prinzip- oder wie der Jurist es vornehm nennt- aus spezialpraeventiven gruenden. Das meinst, der Frau musste man mal den Hals stopfen. Denn Du has klar geschrieben, dass sie mit ihrer Tour weitermacht. Das bedeutet, sie hat nicht Schaden von nur 5 Euro verursacht, sondern zigmal 5 Euro.Und wuerde ohne Ende so weiter machen wenn sie immer die Erfahrung macht, dass Leute fuer wenige Euro nichts machen. Wieso sollte sie dann auch aufhoeren? Und das ganze hat auch Genugtuungsfunktion. Bevor wir unser Haus gekauft hatten, wohnten wir ein Jahr bei einem vermieter, der prinzipiell falsche Nebenkostenabrechnungen erstellte. Kleinigkeiten- er hatte die Strom- und Wasserkosten des Kleingewerbes nicht separat gerechnet, sondern zum Hausstrom, er hatte eine Wohnung sanieren lassen und den Strom der Bauarbeiter ebenfalls nicht separat ueber diese Mietwohnung laufen lassen, sondern unter hasustrom, er hatte einen Putzservice fuer das treppenhaus obwohl der Hausneister deshalb viel geld bekam weil er putzen sollte- in unseren Nebenkosten machte das ueber das Jahr, das wir wohnten, vielleicht 20 oder 30 Euro aus.Aber der Mann war patzig und uneinsichtig- das " mache er immer so", ich solle mich doch beschweren da wuerde jeder RA drueber lachen etc. Klar das prinzip- fuer die paar Euro fangen Sie keinen Aerger an.Und ich habe lange ueberlegt- weil es ja wirklich unsinnig war. aber dann habe ich mir gesagt, nee. Solche Dreistigkeit darf man nicht durchgehen lassen. Und das ganze hat fast ein Jahr gedauert bis ich mein urteil hatte.Meine Eigenbeteiligung bei der rechtsschutzversicherung betrueg ein mehrfaches des eingeklagten betrags, das kriegt man auch nicht zurueck. aber mir ging es gut. ich habe dem gezeigt, dass man mit Dreistigkeit auch mal auf die falsche treffen kann. Ach ja, und den Nachbarn habe ich natuerlich auch Bescheid gesagt. Und rechne das mal aufs gesamye Miethaus rauf- und das ueber zig Jahre. Den Lump hats getroffen-ich bin heute noch stolz. Ansonsten finde ich auch, man solle das Klagen nicht uebetreiben. Ich sitze hier in Kanada wo die deutschen Rentenempfaenger, die in Kanada leben, jedes Jahr eine sog. Lebensbescheinigung vorlegen muessen. Also der Rentenversicherung beweisen muessen, dass sie noch Leben sind. Manche sterben- und koennen dann keine Lebensbescheinigung mehr vorlegen. Und bis der deutsche Rententraeger die Zahlungen einstellt dauert es. Theoretisch muessen die dann die letzten renten immer von den Erben zurueckfordern. Da erklare ich denen auch jedesmal, dass sich das fuer Betrage unter 2-3000 Euro nicht lohnt.Ich meine, die zu verklagen, weil natuerlich die kanadischen eben das geld nicht freiwillig rausruecken- oft jedenfalls. Und da ein Verfahren ins Ausland zu machen, mit Zwangsvollstreckung und und und- das lohnt sich nur bei grossen Summen. Letztlich wird das auch immer niedergeschlagen- aber der Rentenversicherungstraeger in meinem letzten Fall hatte durch diese Ausfaelle einen mehrfachen Millionenschaden weltweit. Nur eben verteilt auf zig Erbfaelle- da lohnt es sich nicht. Jedenfalls- Deine Gegnerin hatte die Kosten tragen muessen.Kann sie nicht, musst Du zahlen. aber besorg Dir einen Titel, dann kannst Du 30 Jahre bollstrecken. Und wenn sie sich durch Schwarzarbeit oder heirat oder Erbschaft oder lottogewinn bspw. mal ein Auto erspart hat, einen netten Schmuck gegoennt hat oder sogar nur mal wieder richtig arbeitet- dann schlaegst Du zu. TAschenpfaendung, Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss, weiss der Geier was. Auch hier musst Du zuerst den gerichtsvollzieher bezahlen aber auch das hat Genugtuungsfunktion, seinem Schuldner ab und an mal den Gerichtsvollzieher zu schicken. Gruss, Benedikte
hallo benedikte, ich habe mich gar nicht getraut, mich nochmal an dich zu wenden, da du dich schon damals so umfangreich mit mir auseinandergesetzt hattest und freue mich sehr, daß du geantwortet hast!!! mittlerweilen habe ich mich ein bißchen abgekühlt ( die 100€ anwaltskosten bezahle ich von dem, was mir der kv meiner großen tochter noch an unterhalt schuldet-wenigstens macht das das jugendamt, ohne daß ich dafür auch ncoh zahlen muß:-(((( . das wäre nämlich meine nächste frage gewesen, ob ich die zwangsvollstreckung weiterbetreiben soll oder ob ich evtl. ein inkassounternehmen beauftragen soll???? liebe grüße nach canada
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