Johanna3
Ich habe kürzlich gelesen, dass sehr viele Verträge Klauseln enthalten, die juristisch nicht haltbar sind. Für viele stellt sich dann die Frage, ob man die Nonsens-Klausel einfach mit unterschreibt - oder nicht. Aktuell ging es häufig um Kündigungsfristen von Kitaverträgen - da hier Eltern oft sehr benachteiligt werden (wenn z.B. eine Kündigungsfrist 5 Monate betragen soll. Oder nur im Juni "zulässig" ist.) Mich würde interessieren, ob tatsächlich schon jemand Betreuungsverträge gelesen hat, in denen die bspw. Frühstücks- und Wickelzeiten aufgelistet waren? Oder auch die Frage "geklärt" wurde, "ob" (!) die Kinder ggf. gewickelt werden?
verträge sind da ,um gelesen zu werden ich akzeptiere auch klauseln und gründe des vertragspartners, er würd schon wissen warum. passt mir etwas nicht ,werde ich nicht unterschreiben und suche mir andere mlöglichkeiten .wenn ich privat ein geschäft führe , führe ich das auch nach meinem regeln und wenn ein kunde kommt bete ich ihm auch nicht mein ganzes regelwerk vor, da muss er schon konkret fragen , was ihm wichtig ist...kommen wir nicht unter einen hut , muss er in ein anders geschäft gehen .
"ich akzeptiere auch klauseln und gründe des vertragspartners, er würd schon wissen warum. passt mir etwas nicht ,werde ich nicht unterschreiben und suche mir andere mlöglichkeiten" Würdest du das auch so locker sehen, wenn dir, dem Platzmangel geschuldet, ein Platz zugewiesen wird, der eine lange Kündigungsfrist vorsieht, welche juristisch nicht haltbar ist? Und du mit der Einrichtung unzufrieden bist, aber mitten im Jahr die Möglichkeit bekommst zu wechseln?
ja auch dann würde ich nicht unterschreiben. was bringt mir ein eigeklagter kitaplatz für die nächsten jahre ,wenn dann von vornherein schlechtes klima herrscht zwischen eltern und kita( ich wäre auch not amsued wenn ein gegen mich klagender , sein kind in meine obhut begibt....da ist keiner mehr neutral...und würdest du dein kind dann zu einer nicht neutralen person geben? achstimmt dann wird eben einfach liebevolle fürsorge eingeklagt ...ironie off) es gibt immer ienen plan b , der nicht eingeklagt werden muss
Von einem eingeklagtem Kitaplatz war ja nicht die Rede. Aber selbst wenn: Für die Platzvergabe ist ja nicht der Kiga bzw. der Träger zuständig. Insofern wird es den ErzieherInnen ziemlich egal sein, wer bei der Kommune erfolgreich einen Platz eingeklagt hat. Warum sollte ich es Herrn und Frau X übel nehmen, dass sie einen Platz eingeklagt haben? Warum sollte ich dadurch Neutralität verlieren? Schade, dass du deinen Beitrag nicht sachlich verfassen konntest.
Klauseln, die gegen die "guten Sitten" verstoßen und/oder unmoralisch sind, sind nichtig und können sozusagen unbedenklich unterschrieben werden, ohne in Kraft zu treten. Ob das die Kita-Klauseln betrifft ... soweit ich weiß, sind die meisten Fälle Einzelurteile und haben noch besondere Umstände. Frag doch mal im Rechtsforum - Frau Bader ist da bestimmt auf dem neuesten Stand.
Ich weiß ja, dass viele Klauseln aus besagten Verträgen ungültig sind. Eine Frage an Frau Bader habe ich nicht, mich interessiert einfach, was andere da so noch als vertragliche Abmachung stehen haben.
Unser Vertrag war easy. Ob er eine überlange Kündigungsfrist enthielt, weiß ich gar nicht mehr. Ich weiß aber, dass es bei Eltern/Kindern, die umzogen nie ein Problem war, in angemessener Zeit aus dem Vertrag zu kommen oder auch zB noch 1 Monat länger bleiben zu können etc. Also ich glaube, wir haben da eher Glück gehabt und einen recht umgänglichen KiGa gehabt (kirchlicher Träger übrigens).
Wir haben da was , das ist abe rechtens auch wenn es einigen Eltern nicht passt. Dagegen haben einige geklagt und verloren. Unser Kiga nimmt nur geimpfte Kinder und es ist kein privater Kiga. Wem das nicht passt, es gibt 2 Kitas (anderer Träger ) die das nicht machen. Dann muss man aber auch in Kauf nehmen das dort häufig eine Krankheit ausbricht in der Kiga dann schliesst . Ich habe mir unseren Vertrag genau durchgelesen,die richtigen Fragen gestellt und dann unterschrieben. Kündigungsfrist zum Ende der Kita Zeit sind 4 Wochen. Bei Umzug auch 4 Wochen sonst 3 Monate,es sei denn man hat jemanden der den Platz haben möchte. War bisher kein Problem hier
Ich würde einen Vertrag mit komischen Klauseln drin nicht unterschreiben. Auch dann nicht, wenn man ihn mir zuweist. Nehme ich das Beispiel „nicht wickeln“. Ich unterstelle einer Kita, die Kinder nicht wickeln, dass dort nur inkompetente Menschen arbeiten. Denn jedem, der einen Beruf ergreift, der eine gewisse Form von Pflege beinhaltet, sollte wissen, dass wickeln, Po abputzen, Nase putzen, trösten und auch Erbrochenes weg wischen, dazu gehört. Das erfordert ein gewisses Maß an Menschlichkeit und wenn ich das nicht habe und nicht kann, dann habe ich den falschen Beruf ergriffen. Spätestens in der Ausbildung merkt man doch, dass Kita nicht nur neben friedlich spielenden Kindern sitzen und mit den Kollegen quatschen ist. Meine Große ging in eine städtische Kita, da stand im Vertrag, dass der Platz nur zum Kitajahresende (31.7.) zu kündigen sei. 4 Wochen vorher. Eine vorzeitige Kündigung sei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende nur möglich aus besonders schwerwiegenden Gründen und Umzug in eine andere Gemeinde. Wir konnten trotzdem zu Ende März aus dem Vertrag raus, weil es eine Familie gab, die den Platz nahtlos übernommen hat. Unser Grund war lediglich, dass wir in einer anderen Kita einen Platz auch fürs kleine Geschwisterkind bekommen haben und die andere Kita uns das nicht zusichern konnte. Unsere Kita jetzt hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur das letzte Kitajahr kann man nicht einfach so vorzeitig kündigen. Eine sofortige Kündigung ist nur aus schwerem Vertrauensbruch möglich und bei gescheiterter Eingewöhnung. Man kann aber immer auf Kulanz hoffen und das klappt meist auch.
Unsere Verträge entsprechen meines Wissens den aktuellen gesetzlich zulässigen Bedingungen. Allerdings sind sie auch eher wirklich auf die wesentlichen vertraglichen Aspekte beschränkt. Alles andere ist in der KiTa-Ordnung festgehalten. Die wird bei entsprechenden Urteilen angepasst. So gilt bei uns auch generell die Kündigung zum KiTa-Jahres-Ende, wurde aber ergänzt um ein begründetes Sonderkündigungsrecht, zB bei Umzug oder fehlgeschlagener Eingewöhnung u.ä. Auch muss bei uns der Impfstatus mitgeteilt werden, da ungeimpfte Kinder beim kleinsten Verdacht einer dieser Krankheiten im Haus umgehend nach Hause geschickt und während der jeweiligen Inkubationszeit nicht betreut werden. Das ist scheinbar rechtens, wurde wohl zumindest geprüft. Andersherum müssen Dinge wie Sonnencreme/Mückenschutz dafür jedes Jahr aufs neue von den Eltern unterschrieben genehmigt werden, was ich persönlich nach inzwischen vier Jahren dort und mit zwei Kindern reichlich lästig und unnötig finde. Einen KiTa-Vertrag der Wickeln der Kinder ausschließt würde ich per se nicht unterschreiben, egal ob zulässig oder nicht. Genauso wickeln nach Uhrzeit. Frühstückszeiten wären mir egal. gibt's bei uns auch, genauso wie Kernzeit (8:30-12:30), in der Kinder anwesend sein müssen und nicht geholt/gebracht werden können (ausgenommen angekündigte Arzttermine o.ä.). Und die halte ich für hilfreich und sinnvoll - auch hier unabhängig davon ob evtl. zulässig oder nicht.
In so einem Fall würde ich, wenn die Möglichkeit besteht, die Salvatorische Klausel noch am Ende des Vertrages einführen. Denn sonst besteht die Gefahr (§ 139 BGB), dass die Teilnichtigkeit eines Vertrages grundsätzlich zur Unwirksamkeit der ganzen Vereinbarung führt. Heisst, z.B. Du pochst auf Dein Recht weil eine gewisse Klausel ungültig ist, die Kita kann darauf den kompletten Vertrag als nichtig erklären. So eine Salvatorische Klausel sieht ungefähr so aus: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Nunja, vermutlich alles eher in der Theorie... Aber wo Kitaplätze knapp und sehr teuer sind - und Grundvoraussetzung für die Berufsausübung - würde ich den Vertrag doch wasserdicht haben wollen....
Ich unterschreibe nur Verträge, denen ich zustimme. Unterschreiben und anschließend klagen ist unfair denen gegenüber, für die genau diese Bedingungen okay sind. Trini
Bestandteil nicht sondern Zusatzerklärung. Ob sie mit zu Ausflügen darf? Spielplatz außerhalb der kita oder Tierpark Ob im Bedarfsfall die Temperatur rektal (sofern noch unter 3 Jahre) oder nur übers Ohr gemessen werden darf. Bei ü3 nur Ohr Tagesablauf war nur infoblatt
ErzieherInnen dürfen nicht bei Kindern aus der Gruppe rektal Fieber messen. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern das okay finden.
Ganz viele Klauseln sind unzulässig. Wenn ich sicher wäre, dass etwas von mir nicht Gewünschtes unzulässig ist und ich den Platz dringend bräuchte, würde ich unterschreiben. Salvatorische Klausel ist vermutlich überall drin.
vielleicht bin ich altmodisch aber verträge ,die ich unterschreibe sind für mich bindend. alles was mir wichtig ist ,erles oder erfrage ich vorher. alles andere , kann nicht wichtig genug gewesen sein , um e serst im nachhineien einzuklagen.
So sehe ich das auch.
Ich habe mal fast drei Jahre lang eine Kita verwaltet (ehrenamtlich und zusätzlich zum Vollzeit-Job!) eine Elterninitiative-Kita mit 13 Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren. 2 Erzieherinnen und super Konzept für die Kinder. Aber es gibt da eben auch einen Haufen wirtschaftliche Fragen zu bedenken! Wenn alle schulpflichtigen Kinder im Juli gehen, weil im August die Schule anfängt und dann im August nicht bezahlen, kann man entweder den Laden dicht machen, oder das Weihnachtsgeld für die Erzieherinnen streichen. Und dann???? Also kommt natürlich eine 2-monatige Kündigungsfrist in den Vertrag und es kommt eine Pflicht, dass der Letzt Monat vor Schulbeginn mit bezahlt werden muss, obwohl da Kita-Schliesszeit ist. Das ist alles sehr sehr knapp kalkuliert, wenn man die Erzieherinnen ausreichend fair bezahlen möchte! Also was soll das ganze rum gemache?????
Was meinst du mit "rum gemache"? Es geht mir in diesem Thread um ungültige (Kita)- Vertragsklauseln - nicht mehr und nicht weniger.
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