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Umgang Begleitet

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Eine Kurze Frage. Darf die Sozialpädagogin von meinem Kind verlangen das es allein mit ihr im Zimmer bleiben muß, auch wenn mein Kind dagegen ist ? Dies war der Fall, mein Kind sagte Mama soll bleiben die Pädagogin darauf : du mußt aber mit mir alleine bleiben das nächste mal.... ????? Das 2 te: Die Pädagogin verlangt von mir das ich wenn mein Kind ihren vater sieht das erste Mal, das ich dann ganz weg bin ( stadt) und sie falls was ist mich anruft !!! Ich bin dagegen und sagte: das ich dies auf keinen fall möchte, sonderen das ich immer für mein kind griffbereit bin und im gang warte bzw vor der türe !!!!! ist dies mein Recht ???? Die pädagogin sagte ich müßte dies machen !! Meine Fragen: Wie kann ich mich dagegen wehren bzw. bin ich im Recht mich dagegen zu wehren ?


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Hi, ich verstehe ja, dass Du aufgewühlt bist - aber wie ist denn überhaupt der Situationszusammenhang? Wer hat das Sorgerecht usw.? LG Fiammetta


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Ist das vom Jugendamt beauftragt? Weil wenn ja könnte die Frau denken du hast das Kind beeinflusst. Ich würde offen nochmal das Gespräch mit den Jugendamt führen, damit einige Dinge aufgeklärt werden. Und am besten mit einen Anwalt. LG Claudia


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wie soll sich das kind entspannen und vertrauen können, wenn du so an ihm klettest und alle chancen einer freien entfaltung und eigenen entwicklung in der neuen situation durch deine unmittelbare nähe verhindern willst? du überziehst maßlos! dein verhalten schadet deinem kind.


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Wer hat den begleiteten Umgang initiiert? Wurde er durch das Familiengericht angeordnet? Hast Du den Kontakt zum Jugendamt gesucht? Mal vorausgesetzt, dass hier der Vater das Kind weder schwer mißhandelt noch mißbraucht hat bist zunächst einmal, Du als Mutter bist im Rahmen Deiner Möglichkeiten verpflichtet, dem Kind den Umgang mit seinem Vater zu ermöglichen und auch schmackhaft zu machen. Du hast alles zu unterlassen, was dazu führen könnte, dass das Kind seinen Vater evtl. nicht sehen möchte. Du musst als Erwachsener in der Lage sein Deine eigene Wut, Deine Verletzungen, Dein Gefühle gegenüber dem Vater zurückzustellen und sie nicht auf Dein Kind zu übertragen. Da derzeit ein begleiteter Umgang angestrebt wird scheint Dir das möglicherweise nicht gelungen zu sein. In diesem Zusammenhang ist es dann auch Deine Aufgabe Dein Kind auf das "Alleinebleiben" mit der Sozialpädagogin vorzubereiten. Wie lange besteht schon der Kontakt zu der Sozialpädagogin? Warum hat das bislang noch nicht funktioniert? Wie alt ist Dein Kind? Du hast nun eine Woche Zeit Deinem Kind seine Situation zu erleichtern, ihm die Lage positiv zu erklären, es vorzubereiten. Nutze die Zeit zum Wohle Deines Kindes. Und höre auf die Fachleute. Warum ist es für Dich ein Problem in die Stadt zu gehen während der Umgang zwischen Vater und Kind stattfindet? Hast Du Angst die Kontrolle zu verlieren? Hast Du Sorge, dass Vater und Kind sich wohlmöglich ganz gut verstehen könnten? Glaubst Du, die Sozialpädagogin würde Dich eher ins Spielzimmer rufen während Du vor der Tür rumlungerst? Mach das Kind um Gottes Willen nicht zum Spielball zwischen Dir und seinem Vater, zu einem Druckmittel. Das hat es nicht verdient!


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sondern nur sagen, lies nochmal genau durch, was Ebba geschrieben hat. Lg Fredda


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Kind wurde von vater geschlagen ! Kind hat vor vater angst ! deshalb meine sorgen. Meine Sorgen sind auch bewiesen und der Vater hat eine Strafe auf Bewährugn erhalten. Evtl kann mich jetzt jemand verstehen !


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Wofür hat der Vater eine Bewährungsstrafe erhalten? Wie heftig hat er Euer Kind geschlagen? Du weißt, dass begleiteter Umgang bedeutet, dass er nicht mit dem Kind alleine sein wird? Offensichtlich scheinen Gericht oder Jugendamt der Auffassung zu sein, dass es für Dein Kind besser ist Umgang mit seinem Vater zu haben als keinen Umgang mit seinem Vater zu haben obwohl sie, vermute ich, die Vorgeschichte kennen. Warum?


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Hat er die Bewährungsstrafe bekommen, weil er das Kind geschlagen hat? Hilfst du deinem Kind, die Angst loszuwerden? (Es soll ja gerade NICHT alleine mit seinem Vater sein, deshalb ist ja die Mitarbeiterin des Jugendamtes dabei, die für solche Situationen ausgebildet ist.)


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warum willst du dein kind nicht mit ihr alleine lassen?


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Nein ich war dumm ! Ich wußte nicht das man den Umgang verweigern kann bzw sagen darf das ich das nicht möchte ! Ja sie kenne die Vorgeschichte.Das Jugendamt schrieb schriftlich das Gericht das sie es nicht befürworten einen Umgang zu machen ohne ein Gutachten zuvor vom Vater zu erstellen.Darauf habe ich aber nicht bestanden. Ist meinerseits viel schief gelaufen auch daher weil ich damale keinen guten Berater hatte.Ja Bewährungsstrafe erhielt er wegen Körperverltzung gegenüber dem Kind. Möchte aber nicht mehr darauf eingehen.Aber darum geht es nicht mein kind ist gerade mal 3 Jahre alt. Und meiner Meinung ist die Mutter das wichtigste für Sie. Ich kann mein Kind doch nicht alleine lassen (vor der Tür okay ) aber mein Kind muß doch die Sicherheit haben das sie immer zu Mama kommen kann.


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Aber wie ich sehe darf ich mich nicht dagegen wehren. Dies war ja meine Frage, danke für die Antworten. Schlimm das den Kindern die Sicherheit der eigenen Mutter entzogen wird und sie somit kein Vertrauen mehr in die Mutter haben. Wollte nur das mein Kind weiß ich helfe ihr, wenn sie mich brauch ( das sie jederzeit zu mir rauskomkmen kann in meinen Arme) Ich habe sie damals auch vor ihrem Vater beschützt so gut es noch ging. Dies bleibt mir diesmal verwehrt.Hoffe mein Kind nimmt keinen Schaden


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Wenn es das erste Treffen ist, würde ich wahrscheinlich auch darauf bestehen, im Nebenraum o.ä. zu bleiben. Nichtsdestotrotz natürlich die Kleine positiv einstimmen! Finde aber, das ist dein Recht, in der Nähe zu bleiben. Klar hat das Kind das Recht, seinen Vater zu sehen. Aber wenn Du verständlicherweise solche Ängste hast, musst Du dich ja total verstellen deinem Kind gegenüber. Das wird es doch wahrnehmen und darauf reagieren. Ob das dann der Beziehung zum Papa förderlich ist, wage ich mal anzuzweifeln! Rede noch mal mit der Pädagogin vom JA und erläutere ihr deine Ängste. Beim 2. Treffen kannst Du ja dann ganz verschwinden.... LG Jana


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Ich finde, wenn so auf das Recht, seinen Papa zu treffen ob man will oder nicht, gepocht wird sollte es auch selbstverständlich sein, dem kleinen(!) Kind den Rückzug zur Mama jederzeit zu ermöglichen und sie nicht erst telefonisch ranzuholen! Wenn Dir das jetzt verwehrt wird, finde ich das bei der von Dir angesprochenen Vorgeschichte schon ziemlich heftig! Versuche noch mal im Guten, ruhig und sachlich die Lage zu klären! Jana


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Das schlimme ist ja nur, vor 6 Monaten wurde schon ma probiert das sie ihren Vater sieht. Es hat nicht geklappt, sie mußte danach zu eine Kinderpsychologin weil sich ihr Verhalten grundlegend verändert hat. Nun nach 6 Monaten weil der Vater nicht locker läßt ( allerdings wag ich zu bewzeifeln wieviel echte Gefühle er gegenüber seinem Kind hat, wieviel Wut in ihm steckt das ich gegangen bin aus dem Grund weil er ja Bewährung bekommen hat weil er das Kind geschlagen hat...)Meiner Meinung, brauch das Kind immer mich als Halt, das das Kind weiß Mama ist draußén und ist da wenn ich sie brauche. Wenn ich weg bin fühlt sich das Kind von mir alleine gelassen. Das vor 6 Monaten war bei einer anderen Pädagoginn, sie hat das gesamte Treffen abgebrochen, weil auch der Vater gegenüber ihr und den Mitarbeitern aggressive Züge zeigte. Doch weil ein Vater immer Recht hat sein Kind zu sehenn wird es ihm nach 6 Monaten wieder gewehrt. Schreckliche Situation, aber so ist das Leben !


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menschen anvertrauen und eine beziehung zu ihnen aufbauen lassen... deine einstellung hat ja möglicherweise etwas mit der vorgeschichte zu tun, aber sie ist weder für dein kind noch für dich gesund... ansonsten würden millionen eltern ihren kindern psychische gewalt antun, weil sie 3-jährige und jüngere kinder in den kiga schicken. ach... vorbestraft ist man auch, wenn man wegen einer ohrfeige zu einer geldstrafe verurteilt wird... ich erinnere da nur an die lebhaften diskussionen hier im aktuell zum thema " ich schlage mein kind" etc. ich will mit sicherheit das schlagen eines kindes bagatellisieren, dennoch habe ich den eindruck, dass die AP den kindsvater hier in die schwerverbrecherschiene rücken will.


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Hallo nochmal! Wenn es so ist, mußt du nochmal ein Gespräch mit der JA-Mitarbeiterin führen. Nimm jemanden mit, der ruhig und sachlich bleiben kann, der vielleicht psychologisch versiert ist. Und such dir auch Unterstützung, sonst mußt du ja immer in Angst leben. Passieren wird deinem Kind nichts. Sie passen gut auf beim begleiteten Umgang. Wichtig ist, dass du dich nicht so ausgeliefert fühlst. Daher: Reden!!! Sie wollen dir nichts Böses, nur deinem Kind Gutes. Kannst du einen ganz kleinen Punkt erkennen, der positiv ist bei der Geschichte? (Und wenn es nur ist, dass dein Kind sich später ein eigenes Bild von seinen beiden Eltern machen kann und seinen Vater nicht nur über deine Erzählungen kennt - es ist noch klein, die eigenen Erfahrungen bisher werden ziemlich in Vergessenheit geraten.) Aus dieser Abwehr- und Opfer- Haltung (böser Vater, böses JA) resultiert nichts Gutes. Arbeite mit und das geht nur übers Gespräch. Lg Fredda


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wenn dein Kind massive Ängste aussteht, wegen des Umgangs, das Jugendamt sich selbst dagegen ausgesprochen hat, frage ich mich warum du das zuläßt? Du kannst immer noch den Umgang verweigern bzw. ein Verfahrenspfleger des KIndes wäre verpflichtet zum Wohle des Kindes zu handeln. Ich würde das Kind nicht hingehen lassen und eine Krankschreibung besorgen.


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wer erzählt denn diese märchen von der umgangsverweigerung???


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das müßte aber schon eine saftige Ohrfeige sein um dafür eine Bewährungsstrafe zu bekommen, wenn nicht noch andere Vergehen mitberechnet werden.... Ich weiß nicht, ob die Geschichte hier stimmt, aber ich kann sie mir durchaus vorstellen und das häufiger in Deutschland als die meisten hier vermuten:-(. Hier spielen Ängste eine große Rollen, Ängste aufgebaut durch Erlebtes und die Furcht ähnliches oder schlimmeres könne sich wiederholen. Es gibt tatsächlich Menschen, denen ist fast alles zuzutrauen, auch gegenüber Frau und Kindern, warum wohl gibt es doch immer wieder solche Familientragödien? Man weiß es vorher sicher nicht, aber es gibt Menschen, die es vermuten, daß es passieren könnte und leider reicht ein vermuten nicht aus um sich davor zu schützen, selbst wenn man schon zigfach die Drohungen gehört hat und in die Augen eines völlig durchgedrehten Schlägers geguckt hat und sich nicht sicher war, ob man den Tag oder die Nacht überlebt, irgendwann geht die tickende Bombe vielleicht doch mal hoch:-( dann ist es aber zu spät:-(. Für viele Frauen und Kinder wäre es besser die Ämter und Gerichte würden das Gespür der Frauen ernster nehmen und nicht erst handeln, wenn es zu spät ist. Auch kann ich mir vorstellen, daß Petra Angst hat, daß der "Herr" die Begleitperson vielleicht für seine Zwecke beeinflussen kann, es gibt durchaus Menschen, die sehr einnehmend auf die Umwelt wirken und andere um den Finger wickeln können und im privaten blitzt dann öfter mal der Irrsinn hervor. Ich finde es tragisch, wenn man sich mit seinem Kind verstecken muß, wenn man mit der Angst leben muß, daß gerade der Kindsvater zur Bedrohung werden kann bzw. eine ist... LG Nina


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das ist wieder so ein fall, wo ich zu gerne die anderen beteiligten personen dazu hören/lesen würde... erst ist der vater vorbestraft, dann hat er eine bewährungsstrafe... Sie das kind IMMER gegen ihn beschützt? so ein quark! in meiner anwesenheit schlägt niemand meine kinder! und nach dem ersten vorfall wäre ich samt kindern über alle berge davon. es ist unentschuldbar und auch später nicht wieder durch übertriebenes behüten zu "reparieren", wenn man seine kinder wiederholt der häuslichen gewalt ausgeliefert hat... für so etwas habe ich kein verständnis... und außerdem zweifle ich am wahrheitsgehalt der aussagen der AP.


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Hallo Nina, Vielen lieben Dank für deine guten und ehrlichen Worte. Du sprichst mir aus der Seele Danke !


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Du brauchst nicht zu zweifeln. Und wenn du zweifelst und mir keinen Rat hast, dann brauchst du mir ja auch nicht zu antworten.Danke trotzdem


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und darauf hin kamen ja erst die nachfragen, wofür er denn vorbestraft sei. mit dem, was du noch schreibst, hast du sicherlich nicht unrecht, aber die AP rückt immer erst mit details heraus, wenn sie ihr von den anderen userinnen quasi auf die tastatur gelegt werden... ich vermute, dass die bewährungsstrafe jetzt erfunden wurde, denn sonst würde es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit auch keinen begleiteten umgang nach so kurzer zeit geben ohne das der vater auf herz- und nieren überprüft worden wäre... ich habe gerade mal meinen kollegen hier im JA angerufen und nachgefragt: er meint, dass eine solche konstellation de facto nicht stattfinden kann... soviel zu dieser geschichte.


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Nein von Vorbestraft war nie die Rede !!!!!!!!!! Die Rede war immer von einer Bewährungsstrafe!!!!!!!!! Natrülich möchte ich hier nicht alles breit treten.Schließlich ist dies hier öffentlich und nicht jeder muß bis ins Detail genau wissen, was passiert ist. Ich bitte da mal um Verständnis !


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Kannst du mir dann sagen, wenn du Kontakt zu JA hast, was meine Möglichkeiten sind ?


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der anfang mag stimmen, aber den rest hast du ziemlich sicher dazu gedichtet, denn das ganze prozedere stimmt nicht. aber egal, du hast ja nun bestätigt bekommen, was du wolltest - der kindsavter ist ein krimineller (aus welchen realen gründen auch immer für dich), die pädagogin ist unfähig und JA und Gerichte in Deuschland taugen nicht . ich habe da eher einen ganz anderen verdacht...


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Ich glaube solche Kommentare wie deine, benötige ich gerade am wenigsten! Bitte antworte mir nicht mehr, denn deine Antworten sind verletzend und tragen nicht zur Lösung der Situation bei ! Danke !


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natürlich ist es dir unbenommen, kontakt zum ja aufzunehmen und um hilfe zu bitten, wenn der umgang richterlich angeordnet ist, kann auch das jugendamt nichts machen!!!


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Danke ich weiß das schon ! Nur weil die Userin geschrieben hat sie angeblich Kontakt zum JA dachte ich sie kann mir Tipps geben. Danke "Vallie" für deine wirklch guten und hilfreichen Antworten ! Danke


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Ha, jetzt bist Du aber mal naiv, hätte nicht geglaubt das jemals schreiben zu müssen zu Dir Daß Jungendämter auch Fehler begehen, Situationen falsch einschätzen ist ja nun wirklich nicht völlig neu, oder? Und Gerichte machen ebenso Fehler, vorallem sehen Gerichte eher einfach auf die Fakten. Gefühle, Vorahnungen etc. spielen da eher eine geringe Rolle. Das beide "Organe" versagen mag zwar eine seltene Konstellation sein, aber durchaus denkbar. Wobei, ich hab die Geschichte jetzt gar nimmer so richtig im Kopf, war nicht weiter oben die Rede davon, daß es eigentlich erst ein Gutachten geben sollte für den Vater? Wäre ein guter Ansatz, wobei ich auch da persönlich Zweifel habe, in wieweit Psychologen und Psychiater wirklich in die inneren Abgründe eines Menschen hineingucken können, vorallem wenn dieser sich darauf versteht sich zu verstellen und Leute um den Finger zu wickeln. Bewährungsstrafe und Geldstrafe gibt es häufig zusammen, Bewhärhung halt mit der Auflage ein bestimmte Summe zu bezahlen oftmals an caritative Zwecke. LG Nina


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die das belegen können.


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ich wünsche dir alles gute und viel erfolg. in meinem fall hätte ich schon viel früher einen anwalt einschalten sollen, dann wären mir viele schlaflose nächte und meinem kind auch einiger trouble erspart geblieben. aber: am anfang dachte ich daß niemand gegen den kindeswillen und das kindeswohl entscheiden würde.


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öffentlichen forum posten... ok... ich muss mich entschuldigen, weil ich tatsächlich die sache mit der bewährungsstrafe falsch gelesen hatte. nichtsdestotrotz hast du viele rumpler in deiner story... pädagogen schicken eltern nicht ohne grund weg. es gibt eine altersgerechte eingewöhnungszeit, in der das kind zu der begleitperson eine vertrauensbasis aufbauen darf/soll. manchmal verhindert aber die räumliche nähe, dass ein kind sich ganz auf die person und das umfeld einstellen kann. wenn du deinem kind so ein schlechtes gefühl gibst, verrschlimmert es die situation doch nur, nur wenn du ihm die sicherheit mitgibst, dass die zeit mit der pädagogin schon in ordnung ist, kann es angstfrei in den umgang hinein gehen... aber so weit willst DU es ja garnicht kommen lassen, stimmt's? da ist noch einiges mehr...


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ich schätze, die pflegschaft sicherlich... und noch? therapien? gab es familientherapeutische ansätze? gab es mediatorengespräche mit dir und dem KV? was wurde im vorfeld schon versucht? wo finden die termine mit der pädagogin statt? in den räumen des JA oder wo anders? um deine weiteren möglichkeiten zu benennen, müsstest du schon etwas mehr infos geben. wie vallie schon schrieb: du musst dich schon an gerichtliche vorgaben halten, aber gestaltungsmöglichkeiten gibt es schon...


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es gibt unendlich viele väter, die eine ebenso glaubhaft klingende gegenvariante schildern könnten. es gibt auch unendlich viele väter, die fälschlicherweise wegen missbrauchs oder misshandlung ihrer eigenen kinder bestraft wurden, weil sie das gegenteil nicht beweisen konnten... und auch das sind juristische fehlentscheidungen! ich war sogar selber mal zu einer juristischen beratung bei einer anwältin, die mir allen ernstes geraten hat, zunächst einmal zu behaupten, dass der vater meines ältesten kindes selbiges geprügelt hätte... sie meinte, da mein sohn damals knapp 3 jahre alt war (komischer zufall, oder?), hätte der KV ernste probleme das gegenteil zu belegen! DAS habe ich abgelehnt! da ich solche geschichten schon oft gehört habe, bin ich SEHR misstrauisch gegenüber einer derartigen darstellung... mich würde ja schon interesseiren, ob die AP zufällig in Lüneburg lebt...


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es gibt immer gegenbeispiele und immer steht jemand auf der anderen seite und ich glaube auch nicht immer alles und schon gar nicht sofort. seit ich aber selbst in so eine geschichte verwickelt war, zwar nicht mit körperlicher gewalt, aber merkwürdigen entscheidungen einer richterin ( u.a. zwei knapp 12jährige mädchen mit einem ihnen völlig unbekannten mann alleine ins kino schicken zu wollen und einer sozialpädagogin, die auch das noch völlig ok fand ), tendiere ich erst mal dazu der mutter zu glauben. in dubio pro. zwar nicht für den angeklagten, aber für die mutter. was ist auch daran verwerflich, wenn eine mutter vor der türe warten will??? auch du würdest ein weinendes kind nicht leichten herzens zurücklassen und locker flockig im städtchen shoppen gehen. und schon gar nicht nach aufforderung.


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Stimmt alles, doch das eine schließt das andere nunmal nicht aus, fehler gibt es auf beiden Seiten, betroffene Mütter und Väter, die durch Lügenmärchen, falsche Darstellungen etc. benachteiligt werden:-( Die Wahrheit kommt leider nicht immer ans Licht, trotzdem sollte man gerade bei solchen Geschichten, und hier wurden keine Namen etc. genannt, von daher brauchen wir auch nicht von Verleugnung zu sprechen, erstmal vielleicht weniger skeptisch betrachtet, denn wenn sie wahr ist, braucht die Dame einfach Hilfe und keine Bohrung in ihr innerstes und daß sie jegliche Details rausrückt, der Vater liest vielleicht auch mit und erkennt sich dann noch schneller und das könnte wie oben beschrieben vielleicht dann den Knall auslösen:-(. Sie hat ja hier auch nicht darauf gepocht, daß wir ihr Recht geben, sondern eigentlich nur sachliche Fragen gestellt wie sie es handhaben kann. Es waren die User hier, die immer mehr Fragen stellten und dann auch noch der Meinung waren schreiben zu müssen, ob sie Verständnis dafür aufbringen oder nicht, von der Posterin kam diese Initiative nicht! Ich sehe es genau andersherum als Du, bevor man mir das gegenteil nicht beweist oder sehr deutlich nahe bringt, glaube ich, es ist einfach besser zu helfen anstatt zu urteilen oder Unglaubwürdigkeit zu äußern. Wobei ich kann nicht helfen, weiß die juristischen Mittel nicht, aber Du könntest es vielleicht . Wenn Du schon Kontakt zu JA hast, dann frag doch mal einfach nicht ob die Geschichte möglich ist, sondern einfach nur, was sie denn machen kann. LG Nina


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und glaub mal, dass ich nicht extra im JA angerufen habe... ich kenne eben den kollegen privat und habe diese geschichte "nebenbei" geschildert. wie die AP angedeutet hat, gibt zur regelung des begleiteten umgangs eine vorgeschichte. und genau diese ist eben wichtig für das weitere vorgehen. nichts ist nur schwarz oder weiß... aber wie man hier auch wieder sieht, schöpft jeder von uns aus dem eigenen mehr oder minder reichen erfahrungstopf - und das eben hier deutlich einseitig. da kann ich mich nicht ausnehmen. und machen wir uns mal nichts vor: was die AP schildert, ist so oder so schlecht für ihr kind - egal, wie wahr die äußerungen über den KV sind. sie sträubt sich selber gegen den begleiteten umgang und vermittelt diese empfinden schon unterschwellig an das kind. die negative empfindung wird nahezu automatisch auf die erfüllungsgehilfin, die pädagogin übertragen. dann och die einstellung, dass das kind mit drei jahren zu jung sei, anderen personen anvertraut zu werden... wie soll das kind da vertrauen in die person oder gar in die situation haben? Da wundert es, dass das kind weint, wenn die mutter klammert. warum das so ist, sei einfach einmal nicht hinterfragt. fakt ist, dass sich das kind nie loslassen wird, wenn die mutter es nicht lässt.


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zum einen vermischt du m.e. deine erfahrungen eins zu eins mit den aussagen der AP... ok... mir geht es ja nicht anders. zum anderen verwechselst du aber gerade ursache und wirkung: das weinende kind ist in diesem fall nicht die ursache für das verhalten der AP, sondern die auswirkung ihres verhaltens... begründug siehe in dem letzten post an leolu. und vallie, ich schätze, du kannst dir vorstellen, dass es eine vergleichbare situation aus diversen gründen wohl garnicht geben wird...


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als erstes würde ich mir auch die pädagogin nochmal zu gemüte führen. sollte das nicht zu befriedigenden ergebnissen führen, würde ICH zum anwalt steppen. mein kind und ich hatten zwangsläufig auch mal kontakt zu einer umgangsbetreuerin, ich hätte mich auch geweigert, zu gehen. allerdings war mein kind schon 11.


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und wo warst du dann bei dem begleiteten umgang deines 11 jährigen kindes ? wo durftest du warten ?


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so weit kam es nicht, aber zu erwünschten vorgesprächen mit meinem kind alleine. ich hätte natürlich im vorraum warten können, aber ich zog es vor, eine freundin, die in der nähe wohnt ( zu emfut ) zu besuchen und dort auf den anruf zu warten, sie wieder zu holen. gerichtlicher beschluss war dann 1x/monat 7h begleiteter umgang, da wär ich dann natürlich heimgefahren, aber wie gesagt, so weit kam es nicht. ich hätte es aber sehr befremdlich gefunden, wenn mir die pädagogin irgendwas diktiert hätte, wo ich hinzugehen habe, erst recht bei einem so kleinen kind.


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Danke für deine Antwort. Darf ich noch fragen, warum es nicht soweit kam? Auch noch eine Frage: Wäre es eine Möglichkeit mit dem Chef zu sprechen von der Beratungsstelle ?


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es kam nicht soweit, eben WEIL ich mir einen anwalt genommen habe. auch bei mir hatte sich das jugendamt GEGEN den umgang ausgesprochen ( kind war 11, als sich vater erinnerte, daß er ein kind hat, welches er mit 8 monaten zuletzt gesehen hatte! ) das gericht ist die höchste instanz, da müssen sich alle beugen, deswegen halte ich nichts von anderen cheffes.


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geschrieben aber da liest anscheinend keiner mehr, deshalb hier noch mal: Hallo nochmal! Wenn es so ist, mußt du nochmal ein Gespräch mit der JA-Mitarbeiterin führen. Nimm jemanden mit, der ruhig und sachlich bleiben kann, der vielleicht psychologisch versiert ist. Und such dir auch Unterstützung, sonst mußt du ja immer in Angst leben. Passieren wird deinem Kind nichts. Sie passen gut auf beim begleiteten Umgang. Wichtig ist, dass du dich nicht so ausgeliefert fühlst. Daher: Reden!!! Sie wollen dir nichts Böses, nur deinem Kind Gutes. Kannst du einen ganz kleinen Punkt erkennen, der positiv ist bei der Geschichte? (Und wenn es nur ist, dass dein Kind sich später ein eigenes Bild von seinen beiden Eltern machen kann und seinen Vater nicht nur über deine Erzählungen kennt - es ist noch klein, die eigenen Erfahrungen bisher werden ziemlich in Vergessenheit geraten.) Aus dieser Abwehr- und Opfer- Haltung (böser Vater, böses JA) resultiert nichts Gutes. Arbeite mit und das geht nur übers Gespräch. Lg Fredda


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Okay, danke. Leider ist das hier anders und er hat das Recht bekommen. Warum auch immer ! Allerdings geht mein Kind paralell zu einem Kinderpsychologen und er sagte mir er wird meinen Kind sofort helfen wenn sie wieder Auffälligkeiten zeigt wie vor 6 Monaten.Dies aber alle 6 Monate durchstehen ( mein Kind muß es durchstehen nicht ICH ) ist auch nicht einfach.... und hoffe sie schafft es immer wieder sich zu regenerieren.Denn mein Kind wir ja immer aufs neue retraumatisiert ( den Ausdruck hab ich vom Jugendamt denn die haben dies so dem Gericht geschriebenn ) Danke für eure Antworten.


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dem muß ich leider aus eigener erfahrung widersprechen. und das jugendamt kann dir dann auch nicht mehr helfen, wenn das gericht anders entscheidet. daß ein familiengericht nur und allein zum wohle des kindes handelt, habe ich mal geglaubt. seit 3 jahren nicht mehr und auch nie wieder.


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Danke dir auch für deine Antwort.Doch die Pädagogin ist der Meinung das ich das zu tun habe was sie sagt, schließlich ist sie die Pädagogin. Ich bin da anderer Ansicht. Und ich habe auch nicht wirklich den Eindruck, das sie meine Ängste versteht, ich habe den Eindruck, das sie alles so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte und gut ist.Aber mein Kind spielt da nicht mit.Sie weint wenn ich raus muß, ich sagte lassen wir es doch langsam angehen, erst 10 Minuten ´raus, dann 20 Minuten immer steigern bis das Kind 1 Stunde bei ihr bleibt. Doch die Pädagogin meint ich solle raus in die Stadt, das Kind muß das verkraften. Und dies möchte ich nicht !!! Und ich werde niémals mein Kind beim ersten Treffen mit dem Vater alleinen lassen.Mein Kind soll wissen ich bin vor der Türe bzw im Gang uns sie kann IMMER zu mir kommen wenn sie mich brauch.Ich laß mein Kind ja allein bei der Pädagogin doch auch ich IHRE MUTTER bin immer für sie da. Das ist mir wichtig. Nur leider versteht die Pädagogin dies nicht. Aber ich möchte das sie es versteht. Ich weiß nur nicht was ich dagegen tun kann ?


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Zum Familiengericht gebe ich dir recht. Leider ist das hier auch so. Aber dass beim begleiteten Umgang extrem kompetent und umsichtig gehandelt wird, ist hier (in den Jugendämtern hier im Umkreis) wirklich so. Da sind immer noch Kollegen außenrum in "Alarmbereitschaft" und alles.


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".Doch die Pädagogin ist der Meinung das ich das zu tun habe was sie sagt, schließlich ist sie die Pädagogin" Scheint ja doch schräg drauf zu sein... Gerade bei einer solchen Ansprechperson würde ich zum Gespräch jemanden mitnehmen. Vielleicht einen Mann, der für diese Frau eine Autorität darstellen könnte: Arzt, Pfarrer, Lehrer, Psychiater, Muskelmann - das mußt du einschätzen. Jemanden, der euch beide dann "dolmetscht". Ggf. auch den Abteilungs- oder Amtsleiter oder Dezernenten dazuholen. Lg Fredda die auch NIEMALS ein heulendes Dreijähriges bei einer fremden Person lassen würde


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Wäre es gut wenn ich zum Chef der Beratungsselle gehe ?


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wie gesagt, bei uns kam es nicht zum tatsächlichen umgang, die pädagogin war sehr nett, auch kompetent, trotzdem waren wir auch unterschiedlicher ansicht und ich bin immer noch der meinung, daß eine mutter ihr kind am besten kennt. so wollte sie mir einreden, daß auch MEIN kind unbedingt zwengs der wurzeln kontakt zum vater haben MUSS. auch sie mußte einsehen, daß mein kind anders zu sein scheint und das sogar ganz ohne meinen negativen einfluß. natürlich wird dem kind innerhalb des begleiteten umgangs nichts passieren, wobei in unserem fall gar kein kollege außenrum gewesen wäre, der alarmiert hätte werden können und ich denke, man kann sicher mit der dame sprechen, aber ich verstehe petra sehr sehr gut.


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Dann fühlt sich die Dame sicher übergangen, würde (erst mal)nicht zum Chef gehen. Lieber (wie Fredda, glaub ich) schrieb, Verstärkung mitnehmen. Auch das Schreiben vom Psychologen würde ich vorlegen. Gehe aber bitte positiv auf sie ein, sie möchte mit Sicherheit nur das Beste für deine Kleine! Hier gilt es, rauszubekommen, warum sie so darauf besteht, dass du weggehst. Das ist in meinen Augen der Knackpunkt, nicht der Umgang mit dem Vater... Als Pädagogin müsste sie ja wissen, dass man so kleine Kinder nicht einfach mal eben so "abgibt"! Dann würden ja alle ihre Kinder am ersten Tag in die KiTa bringen und sofort verschwinden?! Ich würde auf jeden Fall auf einer "Eingewöhnung" bestehen, wie Du sie schon vorgeschlagen hast. Wenn Du das Gefühl hast, sie geht nicht sensibel genug mit deinem Kind um, kannst Du ja immer noch um eine andere Begleitperson bitten. LG Jana


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Also wenn der Vater auf Bewährung ist weil er das Kind geschlagen hat.....dann ist das Schlagen sicher nicht nur ein Mal vorgekommen. Bei sowas hätte ich sofort den Umgang mit dem Kind untersagt....und da hätten 1000 Androhungen oder sonstwas kommen können....nein das Kind bekommt keinen Umgang mit dem Straftäter. Meine Tochter wurde von meinem Ex missbraucht....als wir das herausgefunden hatten.....bekam er nie!!! wieder Umgang mit den Kindern! Er hat es versucht mit Anwalt usw....aber wir haben immer abgeblockt.... Nei wieder müssen meine Töchter diesen Mann begegnen! Wer hat das Sorgerecht und ABR? Wenn du alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast....dann kannst du mit dem Kind 500km weiter weg ziehen...und mußt nicht mal deine Adresse dem Vater mitteilen..... Ich würde mich an deiner Stelle hier auch nicht abwimmeln lassen....du willst dein Kind nicht alleine mit Pädagogin lassen...( gut darüber kann man geteilter Meinung sein) aber du willst dein Kind nicht alleine mit Pädagogin und vater lassen....- das ist dein gutes Recht...und darauf würde ich bestehen das du dabei sein kannst- ansonsten kommt dieser begleitete Umgang nicht zustande- Punkt! Lass dich nicht unterkriegen....du bist hier im recht und nicht Bittsteller! Es geht um ein 3 jähriges Kind was Angst vor dem Vater hat, da er zugeschlagen hat....( und wenn er verurteilt wurde handelt es sich sicher nicht nur um eine Ohrfeige) LG Claudia


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ich würde auf jeden fall in der nähe bleiben. die begegnung zwischen den beiden kann 5 minuten gut laufen, und plötzlich dann kann sie "kippen". wozu sollst du sogar die stadt verlassen? so ein erster betreuter besuch dauert doch eh nur meist ne stunde! das kind muss nicht unbedingt wissen das die mutti in unmittelbarer nähe ist, aber wenn sie nach der mutter verlangt, dann möchte ich als mutter auch für mein kind da sein!! ich würde nochmal ein gespräch mit der pädagogin führen, wo ihre beweggründe, zweifel liegen. dann würde ich es mir durch den kopf gehen lassen! nicht alles was pädagogen so von sich geben ist unbedingt richtig!! habe ne weile im jugendamt gearbeitet, und bei so manchen pädagogen schlackerten mir nur die ohren was die von sich gaben! ich gehe mal davon aus, dass du das sorgerecht hast, dann würde ich es mir auf keinen fall verbieten lassen in der nähe zu bleiben!! lg


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einfach so 500km wegziehen geht auch nicht so ganz einfach, aber darum gehts ja hier nicht. Kannst du nicht mal die Psychologin oder wars eine Kinderpsychiaterin (?) fragen, ob sie mit zu der Pädagogin kommen kann und etwas zwischen dir und Ihr vermitteln kann? Und wenn das Jugendamt scheinbar dagegen ist, würd ich es mir auch nochmal ins Boot holen, evtl. das sie der Pädagogin (ich dachte die wären vom Jugendamt?) nochmal nahelegen worum es dir eigentlich geht. Und zusätzlich würde ich definitiv zum Anwalt gehen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat, würde ich widerspruch einlegen undn ne Instanz höher gehen und in keinsterweise (angenommen es ist alles genauso wie geschrieben wird) das Urteil einfach so hinnehmen und erst recht nicht wenn selbst das Jugendamt ja nscheinend hinter dir steht. Und ich würde soviele Zeugen benennen wie ich nur könnte (KA, Psycholigin, Kindergarten falls sie schon hingeht, bekannte die das Kind gut kennen und die vorgeschichte kennen).