Mitglied inaktiv
Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten nicht mehr als Feiertag sondern als Sonntag. Damit sind nicht mehr die Feiertagszuschläge zu zahlen sondern nur noch die Sonntagszuschläge. Supi oder? lg
darf man einfach kirchliche Feiertage abändern??
Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage: "Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf." Und nun?
Bisher wurde für die beiden Tage jedoch Feiertagszuschlag gezahlt, von nun an nur noch Sonntagzuschlag. Betrifft Betrieb meiner Mutter, da sind die Zuschläge unterschiedlich gewesen.
So wie ich das verstehe, hätten bisher auch keine Feiertagszuschläge bezahlt werden müssen, da diese Tage arbeitsrechtlich nirgends als Feiertage "definiert" waren...