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Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Thüringen schafft 2 Feiertage ab

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Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten nicht mehr als Feiertag sondern als Sonntag. Damit sind nicht mehr die Feiertagszuschläge zu zahlen sondern nur noch die Sonntagszuschläge. Supi oder? lg


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darf man einfach kirchliche Feiertage abändern??


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Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage: "Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf." Und nun?


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Bisher wurde für die beiden Tage jedoch Feiertagszuschlag gezahlt, von nun an nur noch Sonntagzuschlag. Betrifft Betrieb meiner Mutter, da sind die Zuschläge unterschiedlich gewesen.


Mitglied inaktiv

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So wie ich das verstehe, hätten bisher auch keine Feiertagszuschläge bezahlt werden müssen, da diese Tage arbeitsrechtlich nirgends als Feiertage "definiert" waren...