Mitglied inaktiv
Mich würde interessieren wie das bei Euch gehandhabt wird. Unsere Schule bzw. KIGA (ist eine Institution) versendet jeden Monat per Email eine Art Schulzeitung mit wichtigen Informationen für Eltern, Berichte über Ausflüge und Aktionen und ein Teil ist auch von Eltern für Eltern (Ausflugstipps u.ä.). Es sind auch Bilder von den Kindern "in action" drin. Die "Zeitung" kommt wie gesagt einmal monatlich als pdf File an die Eltern. Nun steht ein Vater eines Jungen im Streit mit dem Rektorat weil er nicht will, dass Bilder seiner Jungs veröffentlicht werden und für ihn zählt das auch zur Veröffentlichung dazu. Wie handhaben Eure Schulen oder Kindergärten das? Sehen die ein internes Weiterleiten an Eltern schon als Veröffentlichung? Es würde mich grundsätzlich interessieren denn bisher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Es wird ja nur an die Eltern verschickt. Der Vater argumentiert, wahrscheinlich zu Recht, dass das pdf aber ganz einfach weitergeleitet werden kann und somit nicht garantiert ist, dass die Fotos nur innerhalb des Elternkreises zu sehen sind.
Grundsätzlich hat der Vater recht. Das Recht am Bild liegt zwar beim Forografen, aber der abgebildete kann entscheiden ob und wie es veröffentlicht werden darf. Bei Minderjährigen eben der gesetzliche Vertreter. Etwas anderes ist das bei Personen des öffentlichen Interesses (Schauspieler / Politiker etc.) sofern diese da nicht gerade privat unterwegs sind. Bei uns mussten die Eltern angeben ob Fotos erlaubt sind oder nicht. LG
Das ist klar, das unterschreibt man ja auch. ABER was ist mit einem pdf File das AUSSCHLIESSLICH an die Eltern verschickt wird? Würdest Du das als Veröffentlichung werten? Ich frage mich selbst gerade ob es mich stört wenn meine Kinder da zu sehen sind oder nicht...
Ja ist es. Erstens ist nicht klar wer es wem weitergibt und Zweitens kennst du alle Empfänger? Normalerweise ist das eine Maillingliste wo nur da steht verborgenen Empfänger. Weißt du wer da alles drinsteht bzw. kannst du es nachprüfen? Nein. Also für mich ganz klar Veröffentlichung. LG
In unserer Kita ist es so, dass von allem was so unternommen wird auch Fotos gemacht werden. Auch solche wo die Kinder zu erkennen sind. Diese werden allerdings nirgens veröffentlicht, sondern nur an die jeweiligen Eltern herausgegeben. Auf der HP der Kita sind nur Fotos die die einzelnen Kinder nicht richtig erkennen lassen. Bei Anmeldung der Kita bekommt man auch eine Einwilligungserklärung, dass solche Fotos vom Kind gemacht werden dürfen. Mann kann dann entsprechend zustimmen oder ablehnen, dass das Kind abgelichtet wird. Lehnt das jemand ab, erscheint ein solches Kind eben nur auf einem Gruppenfoto einmal im Jahr und sonst höchstens von hinten oder so weit entfernt, dass nicht erkennbar. In der Schule werden keine Fotos gemacht.
Wir hatten diese Diskussion diese Woche aktuell im Kindergarten und haben gestern ein Schreiben von der KiGa-Leitung erhalten auf dem anzukreuzen ist, ob man damit einverstanden ist, dass: - Fotos im Kindergarten gemacht werden dürfen (beispielsweise für Portfolio-Ordner gemäß neuem Orientierungsplan) - Fotos im Kindergarten vom professionellen Fotografen gemacht werden dürfen - Fotos bei speziellen Kindergartenaktivitäten gemacht werden dürfen, die an Zeitung, Amtsblatt und ähnliche Organe zur Veröffentlichung geschickt werden Selbstverständlich kann dies auch abgelehnt werden. Ich persönlich freue mich noch immer über die Schnappschüsse aus meiner eigenen Kindergartenzeit und denke, das wird bei meinen Kindern später genauso sein. In der Jetztzeit mit Internet, Fotohandy & Co. bin ich aber auch etwas unsicher, ob nicht Schindluder mit solchen Bildern getrieben wird, allerdings freue ich mich auch von Zeit zu Zeit darüber, meine Kids in der Zeitung zu entdecken... Ein Zwiespalt der Gefühle also... LG
wenn jemand gegen die veröffentlichung ist will er auch, dass niemand fotos seines kindes bekommt, wo er die wege nicht nachvollziehen kann. das ist sowohl dann gegeben, wenn in der rundmail alle empfänger im adresskopf stehen als auch über BCC. damit bekommen mehr leute das foto, als derjenige will; seien die nun bekannt oder nicht. die weiterleitung von dateien lässt sich ebenfalls nicht verfolgen. von daher würde ich es als veröffentlichung werten, auch wenn es an sich ein unklarer fall ist. die welt ist klein. ich bin immer wieder erstaunt, über welche ecken wer auf einmal wen kennt. wenn z.b. ein elternteil den aufenthaltsort des kindes nicht wissen darf können solche rundmails - die eben auch unkontrolliert weitergeleitet oder z.b. auf einer homepage eingestellt werden können - durchaus ein problem werden.
wo wir zugestimmt haben dass die kids fotografiert werden dürfen und in unserer Gemeindezeitung zu sehen sind. wer das nicht möchte gibt den zettel nciht ab und bevor ein foto gemacht wird muss dieses kind dann halt zur seite gehen
Hallöchen! Unsere Tochter geht auf eine Internationale Schule. Dort mussten wir schon bei Anmeldung angeben, ob wir mit der "Veröffentlichung" von Fotos einverstanden sind oder nicht. Kreuzt man "nein" an wird das auch voll respektiert. Viele Grüsse, Moni
wir müssen jedes jahr zu schulbeginn eine einverständniserklärung unterschreiben, ob wir der veröffentlichung z. b. von klassenfotos zustimmen oder nicht. stimmt man nicht zu, bekommt das kind dann einen schwarzen balken über das gesicht.
wir haben da zu anfang etwas unterschrieben, dass wir damit einverstanden sind.
grundsätzlich richtig und korrekt bzgl. Unterschrift und Einverständniserklärung der Eltern, Recht am eigenen Bild etc. Ich finde es prinzipiell auch in Ordnung, dass die Eltern gefragt werden wollen, ob das Foto veröffentlicht werden darf oder nicht - so erst vor kurzem bei einer externen Schulveranstaltung geschehen. Dennoch bin ich der Meinung, dass man nicht grundsätzlich in Panik verfallen sollte, wenn das eigene Kind nun doch - ungefragt - irgendwo einmal abgebildet ist. Meine Kinder singen im Chor und sind hin und wieder nach Veranstaltungen in den örtlichen Blättchen abgebildet. Damit habe ich kein Problem, denn ich nehme nicht an, dass diese Bilder, wie jemand in einer Diskussion über genau dieses Thema vor einigen Tagen hier schrieb, als "Wichsvorlage" (Zitat) benutzt werden. Das mag vielleicht für das I-Net zutreffen, aber nicht für jede Abbildung. So sehr ich das Anliegen von Eltern verstehen kann, man darf bei alledem nicht eine Paranoia verfallen. Und was wäre die Welt denn ohne Kinder bzw. Kinderbilder? Nur noch Bilder von Senioren im Kleintierzüchterverein oder vom Spatenanstich auf der Baustelle? Statt dessen mit schwarzen Balken geschwärzte Kinderbilder? Alles grau in grau? Ist das das Leben? Nein, für mich sicherlich nicht. LG von einer furchtlosen Schlaflos
einmal einer meinung mit schlaflos!!!
ich glaube, Du hast ein ganz falsches Bild von mir ;-)) In Wahrheit bin ich nämlich gaaaanz anders... Schad', dass ich Dich hiervon nicht überzeugen konnte, als ich vor kurzem in MUC war. Hab' extra die Augen aufgemacht, ob ich Dich nicht vielleicht sehe ;-). Im Ernst! LG Schlaflos, die gar nicht so spiessig ist, wie's scheint
Es ist in der BRD im Grund völlig egal, was der einzelne für eine Meinung dazu hat, wann ein Foto veröffentlich ist oder nicht. In § 22 des KunstUrHG heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten." Eine Verbreitung oder öffentliche "zur Schaustellung" bedarf also der Einwilligung des Abgebildeten bzw. seiner Sorgeberechtigten. Das "Zur Schau stellen" hat ein Gericht definiert als die Sichtbarmachung für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönlich verbundenen Mehrzahl von Personen (OLG München (Az. 18 U 2067/07) ). Sicher wird man sich hier darüber streiten können, ob die Personen an die das PDF weitergegeben wird und die Schulleitung /Schule persönlich miteinander verbunden sind. Wohl eher nicht. Zweifellos wird man in der Weitergabe an eine Vielzahl von Eltern als "Verbreiten" ansehen können. Der Vater ist IMHO im Recht, es sei denn, sein Kind es greift eine der Ausnahmeregelungen in § 23 KunstUrHG ein: "(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird." Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen, warum der Direktor nicht gewillt ist das Ansinnen des Vaters ohne Diskussionen zu akzeptieren. Was ist denn da seine Argumentation? Andererseits kann ich auch nicht so ganz die Aufregung des Vaters verstehen. Aber er wird sicher seine Gründe habe u. sei es, dass er einfach nur ein Korinthenkacker ist :-). Im KiGa habe ich übrigens auch einmal meine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos in einem Buch nicht erteilt. Als Einzige! Da kommt man sich schon etwas blöd vor :-). Töchterchen war auch etwas sauer auf mich, weil es bei den zu fotografierenden Aktionen nicht mitmachen durfte. Sie hat es überlebt. Eine Homepage hatte der KiGa damals noch nicht. In eine Veröffentlichung von Fotos im Internet hätte ich aber sicher nicht eingewilligt. Auf der Homepage der Grundschule waren im öffentlichen Teil keine Fotos zu finden auf denen man einzelne Kinder erkennen konnte. Weiter gab es pro Klasse eine Seite, für die die Eltern auf Antrag ein persönliches Passwort erhalten haben, auf der Fotos von Klassenfahrten u.ä. eingestellt waren. Zwar hat sicher auch die ein oder andere Oma das Passwort bekommen, aber das war für mich in Ordnung. Liebe Grüße Ebba
Ich denke, grundsätzlich hat der Vater Recht mit dem Hinweis, daß ein pdf-file in die ganze Welt weiterverschickt oder auch im Internet veröffentlich werden kann, wenn ein Depp Spaß daran hat. Letztlich ist es aber auch egal: er möchte es für seine Kinder nicht und basta. Ich denke, als Eltern sollte man das Recht dazu haben, etwas abzulehnen, ohne über jeden Driet diskutieren zu müssen. Für mich/uns gibt es da schlicht auch Hintergründe, die einfach keine Sau etwas angehen. Ebenso wie ich in Eurem Fall als Mutter der Ansicht wäre, daß die schulischen Aktivitäten meiner Kinder die anderen Eltern nichts angehen und ich keinen Wert darauf legen würde, diese mit so einem monatlichen Dings darüber zu informieren. Wie gesagt: MEINE Meinung. Wenn andere Eltern das anders sehen, können sie das natürlich gern, jeder hat einen anderen Spleen, ich habe eben diesen und denke ich kann erwarten, daß das ohne großes Tamtam einfach so hingenommen wird.
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