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Taxi schein wird für am. behandlungen abgelehnt

Taxi schein wird für am. behandlungen abgelehnt

Lovingmybaby

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Wo könnte msn sein Geld zurück bekommen wenn die Krankenkasse den Antrag darauf verweigert? irg welche Paragraphe könnten helfen kennt ihr welche


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Lovingmybaby

Ich glaube die genauen Übernahmerichtlinien sind nicht gesetzlich sondern vom Bundesausschuss geregelt und recht eng gefasst. Um was für Behandlung handelt es sich denn und welche Begründung gibt die KK an? VG


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Lovingmybaby

Für Ambulanzfahrten übernimmt die KK die Kosten nur in Ausnahmefällen. Das ist - wenn die Erkrankung zwingend eine hochfrequente Behandlung erfordert, z. B. bei Dialysepatienten oder bei Krebspatienten zur Chemotherapie. - Behindertenausweis mit aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) - Pflegestufe 3 (dann nur bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung) und höher. Alle anderen Fälle sind Einzelfallentscheidungen und werden meist eher nicht bezahlt. LG Inge


Lovingmybaby

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Antwort auf Beitrag von IngeA

danke für die ausführlichen Antworten lg Lilli


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Lovingmybaby

Ich würde persönlich bei der KK vorsprechen.


Nicole_Meyer

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Ich finde, man kann mit einem Baby ohne große Schwierigkeiten auch mit dem Bus fahren. Das stellt keine große Belastung dar. Satt dessen lieber sinnlos das Geld der Allgemeinheit für die eigene Bequemlichkeit verpulvern.... Ansonsten sind alle Deine Fragen mehr als merkwürdig.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Nicole_Meyer

Woher beziehst Du Deine Angaben, das es sich um Taxifahrten mit einem Baby handelt? Wenn es so ist, hast Du natürlich recht !


Leena

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Antwort auf Beitrag von Nicole_Meyer

Ich habe letztens mitbekommen von einer jungen Mutter, bei der während der Schwangerschaft ein Hirntumor festgestellt wurde. Das Kind musste deswegen vorzeitig geholt werden und die Mutter hatte Probleme, vom Wohnort ins Krankenhaus zu kommen, um das Kind auf der Frühchenstation zu besuchen, weil sie wegen des Hirntumors und der damit verbundenen "Ausfallerscheinungen" nicht mehr Auto fahren darf. Da hat die Krankenkasse es auch abgelehnt, die Fahrten ins Krankenhaus zu bezahlen - soweit ich weiß, läuft derzeit ein Widerspruchsverfahren (?). Ist aber auf jeden Fall "Einzelfallentscheidung".


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Leena

gerade bei Frühchen die Monate in der Klinik liegen gibts auch keine besuchsfahrten nichtmal Muttermilchtransport für sowas ist man selbst verantwortlich. Wir haben bei unserem Sohn PG 5 und das AG und 100% etc ich hab immer Eigenanteile an der Autoabrechnung drin, Kosten gibts erst ab einer gewissen km Entfernung und auch nur wenn nichts näheres vorhanden ist also einfach so zahlt keine Kasse dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich bin PG 3 und bekomme auch nicht alles bezahlt. Und wenn, dann muß ich Eigenanteil zahlen.


Nicole_Meyer

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Zumindest behauptet sie in ihren recht verworrenen Posts weiter unten, dass sie ein Frühchen hat. Siehe Familienhilfe-Post.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leena

Taxifahrten müssen m.E. immer vom Arzt begründet und vorher beantragt werden. Wenn die Taxirechnungen erst einmal da sind wird rückwirkend so gut wie nie übernommen. Mein Bruder hatte mal einen Arbeitsunfall. Da hat die BG alle Taxifahrter zur ambulanten Behandlung übernommen. Aber das lief eben nicht über die normale KK.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von shinead

BG ist auch was anderes. Normale KK zahlen nur unter den oben schon genannten Bedingungen. Da ich selber eine Zeit nicht mobil war und Bus und Bahn nicht gingen, habe ich da Erfahrungen. Dennoch musste ich die Taxikosten beim Privatunfall selber tragen. Damals beim Wegeunfall hat die BG mich überall mit dem Taxi hingeschickt (aber die wollten auch, dass ich in eine bestimmte Klinik fahre)


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Das mit den Einzelfallentscheidungen wollte ich gerade schreiben. Als ich mehrmals pro Woche im April nach einer OP ins KH zur Kontrolle musste (30 km entfernt) hat die KK die Fahrten übernommen, hatte das KH aber vorher schon für mich beantragt. Durch die Medikamente die ich nehmen musste und die massive Schwellung im Gesicht war ich selbst nicht in der Lage zu fahren und hatte auch niemanden, der mich so oft hätte fahren können. Und mit den Öffentlichen wäre ich morgens um 7.30 Uhr noch gar nicht hingekommen.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Stimmt, das hatte ich vergessen: bei OP-Vor- und Nachsorge zahlt auch die Kasse. LG Inge