Jessi757
Solangsam könnt ich schreiend im Kreis rennen.
Sohn braucht in der nächsten Zeit zwei Taxifahrten täglich zum und vom Behandlungsort.
Verordnung an die Krankenkasse gegeben. Übernahmeschein wird mir zugestellt.
So weit so gut.
Aber ich habe noch keine Zusage eines Taxiunternehmens. Die meisten rechnen GAR NICHT mit Krankenkassen ab, und die zwei, die es generell machen, wollen nicht, weil die Strecke so kurz ist.
Auto hab ich aber keins und die Zeiten sind so blöde, dass ich es mit Bahn nicht schaffen KANN. Alleine kann er aber auch noch nicht.
Und außerdem: Warum spricht bei den Taxiunternehmen am Telefon kaum einer vernünftig deutsch?!
Es ist wahnsinnig anstrengend und frustrierend ständig (überwiegend) Männern beim Radebrechen zuzuhören.
Das Taxiunternehmen muss ortsansässig sein und ich hab fast alle durch...
Jemand Ideen?
LG
Jessi
Frag doch einfach mal beim nächsten KH nach, welches Taxiunternehmen dort Krankentransporte fährt. Die wissen das ganz bestimmt!
Nein, die Klinik konnte da nicht behilflich sein.
Gibt es in der Nähe ein Dialysezentrum? Die können schon, die wollen nur nicht....
Bei der Krankenkasse nachfragen, ob es ein Taxiunternehmen gibt was mit denen kooperiert?! Wäre jetzt meine Idee......ob es was bringt, weiß ich nicht.
Ich würde auch bei der KK anrufen. Soweit ich weiß darf das Taxi die Beförderung gar nicht ablehnen. LG Inge
Ja, ich würde das auch bei der KK anfragen
Soweit ich weiß, darf weder die Klinik noch die Krankenkasse einen Leistungserbringer empfehlen - unlautere Wettbewerb. Gilt also nicht nur für Transport, sondern Ärzte, Krankengymnasten etc.
Ich war mit unserem hiesigen Sanitätshaus so gar nicht zufrieden (Termine wurden nicht eingehalten, Rechnungen falsch berechnet usw) und ich fragte bei der KK nach, welches sie empfehlen. "Keines, denn das dürfen wir nicht" Aber es gibt auch private Krankentransportdienste, die sind froh um jeden Auftrag.
wir hatten Theater mit der Schule weil wir uns weigerten mit den Sanitätshaus und dem Ortopäden zu arbeiten den sie uns nahelegten weil der ja so toll sei und auf dem Schulgelände... Die Rollstühle vpn dort sind nämlich viel besser als den wir hatten dagmar
Das kennen ich, ich musste auch mehrere durch telefonieren bis ich eines fand. Wenn die Strecke sehr kurz ist würde ich prüfen, ob es sich lohnt. Ich just pro Strecke 5€ zahlen. Bei sehr kurzenStrcken lohnt sich das dann kaum für dich und für den Taxiunternehmer auch nicht wirklich, wenn er dann 1,50 pro Strecke abrechnet. Viel Glück.
Ja kenne ich auch. Gebracht hat es nichts, wir haben keinen gefunden. Der Krankenkasse ist das egal, die haben ja ihre Pflicht getan, indem sie dir die Erlaubnis geben.
Ist bei Haushaltshilfen ebenfalls so. Man hat eine Bestätigung und findet niemanden.
Mir wurde bei der Bewilligung das Taxiunternehmen genannt welches die Beförderung macht.
Kannst du es nicht privat zahlen und bekommst die Kosten von der KK erstattet? Zumindest einen km-Satz.
Gerade wenn es sich um solche Minimalsummen handelt, dass dir einige sogar abspringen.
Hallo Jessi, schildere bei der Krankenkasse Dein Problem und daß Du selbst mit der Kasse abrechnen möchtest. Das sollte keine Schwierigkeiten geben. So, und dann rufst Du ein Taxi Deiner Wahl. Lehnt der Fahrer die Fahrt ab, verweise auf die grundsätzliche BeförderungsPFLICHT (§ 13 BOKraft) und darauf, daß Du, sollte er die Beförderung beharrlich verweigern, ihn bei der Behörde anzeigen wirst.Spätestens dann sollte er beförderungswillig werden. Wenn nicht, Datum, Uhrzeit, Taxennummer (meist hinten rechts in der Heckscheibe, bei uns schwarze Schrift auf gelben Grund, sonst das KFZ-Kennzeichen) notieren. Sollte der Fahrer Dir seinen Namen nicht nennen, auch nicht schlimm, dann dauert das eben beim Bußgeldverfahren etwas länger... wichtig ist Datum, Uhrzeit, wenigstens KFZ-Nummer. Ich habe einmal in einer Taxenstelle der Behörde gearbeitet. Fahrtverweigerung ist DAS Kapitalverbrechen eines Taxifahrers, und das kommt schnell sehr teuer. Und wenn die Oma am Stock nur 500m weit gefahren werden will, die Fahrt ist durchzuführen!! Zwar hat man Ermessensspielraum als Sachbearbeiter, aber der Erstverstoß kostete bei mir 100,- €, der zweite 400,- € und der dritte 1000,- € Bußgeld. Das Ganze ist personenbezogen, deshalb muß die Behörde ggf. über das Unternehmen erst den Namen des Fahrers ermitteln. Da das Unternehmen aber verpflichtet ist, darüber Buch zu führen, wer wann auf welchem Bock gesessen hat, läßt sich der Fahrer feststellen. Und glaube mir, die Behörden verfolgen das! Es ist nervig, wenn man drei Stunden am Airport gewartet hat und bekommt dann eine Tour von 3 km, das aber ist Berufsrisiko, daß sich auf alle gerecht verteilt... solange alle solche Fahrten annehmen. An die schwarzen Schafe der Branche aber kommt die Behörde nur heran, wenn der Bürger diese Dinge anzeigt. Du müßtest herausfinden, welche Dienststelle zuständig ist, das aber dürfte die Polizei Dir sagen können. Alles Gute Ralph
Die Beförderungspflicht greift nur, wenn die als Taxi unterwegs sind und somit auch nach örtlichem Taxitarif abrechnen. Soll über einen Transportschein abgerechnet werden geht das nur zu den Konditionen der Kassen und das können die Unternehmen ablehnen. Hab mich mal die tage schlau gemacht. Als Taxi kriegen die Ortsabhängig 2-4 €/km. Fahren die für die Krankenkassen gibt es 1,20 €/km
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