Elternforum Aktuell

Supergau - Mieter zahlt nicht mehr - Tips?

Supergau - Mieter zahlt nicht mehr - Tips?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe den Text in einem anderen Forum gepostet, vielleicht habt Ihr noch Tips für mich: Seit 2006 habe ich meine Eigentumswohnung vermietet. Der Mieter zahlt unregelmäßig, seit August kommt keine Miete mehr. Ich habe ihm (mit Zeugen) einen Brief in seinen Briefkasten geschmissen, mit der Aufforderung, die Miete zu begleichen, und ihm mit fristloser Kündigung gedroht. Außerdem bat ich ihn um seine Handynummer, da er auf der alten Nummer seit Monaten nicht mehr zu erreichen ist. Ihm wurde eine zweiwöchige Frist zur Zahlung gesetzt, die er verstreichen ließ. Er ist anscheinend arbeitslos und hat bis vor kurzem Gerüchten zufolge „auf Montage“ gearbeitet. Ich habe seine Schwester kontaktiert, die mit dem Mann geredet hat. Sie will keine Stellung beziehen, auch nicht in die Sache hineingezogen werden. Mein Mieter hat ihr gegenüber gesagt, daß im Bad die Tapete von der Dachschräge hängt, und er es deswegen nicht einsieht, Miete zu zahlen. ABER: Er hat mich deswegen vor vielen Monaten kontaktiert, und ein Handwerker hat zweimal mit ihm einen Termin zur Behebung des Schadens ausgemacht. Zweimal ist der Handwerker zum Termin vor verschlossener Wohnungstür gestanden und niemand war da. Verständlicherweise hat der Handwerker sich nicht mehr gemeldet. Außerdem gingen über den gesamten Mietzeitraum keine Zahlungen an die Gemeindewerke ein. Frage: Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten? Kann ich das Wohnungs-Schloß einfach auswechseln, oder muß ich (wohlgemerkt als geschädigter Vermieter) rechtliche Konsequenzen fürchten? Ich befürchte, daß der Herr die Sache aussitzen wird. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Ich bin für jeden Tip dankbar, werde aber trotz allem noch die Woche einen Rechtsanwalt konsultieren. (Möchte ihm nicht ganz "uninformiert" gegenüber treten) Mit welchen Kosten muß ich ungefähr rechnen, wenn wir das volle Programm (vor Gericht/Räumungsklage/Gerichtsvollzieher) fahren müssen? Oder kann man das vorher nicht abschätzen? (Bei "jurathek" habe ich das auch gepostet) Ich könnte mich so in den ARSCH beißen, daß wir keine Rechtsschutzversicherung haben. Naja, hinterher ist man immer klüger :-(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wofür gibt es den Mieterbund: für Mieter und Vermieter


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...nicht VERmieter.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es gibt doch auch einen Verein für Vermieter?! LG, AyLe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

BEIDE! Eigene Erfahrung!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

oh je das kann nur julians vater sein


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und dann mal überschlagen lassen. dass schloss darfst du auf keinen fall einfach auswechseln und mußt auch bestimmte fristen einhalten (soundsoviele mahnungen im abstand von....). aber dein anwalt wird dir bestimmt genauere angaben machen können.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/912996.html http://www.ra-thomas.de/news/500840974b0e96504/500840974b0f0b50e/index.html Ich denke aber und befürchte, DU wirst um einen langen Rechtstreit nicht umhin kommen. LG, AyLe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe schon bei nicola gesenft. es tut mir leid für dich, aber als vermieter bist du oft der depp!!! deswegen verstehe ich jeden, der wirklich aussiebt, bevor er vermietet...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Fristlose Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ab zum Anwalt aber stell dich darauf ein, dass du auf einer Menge Kosten sitzen bleibst und bloß nicht das Schloss auswechseln - das gibt Ärger und zwar für dich! Jutta


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Kündigungen immer per Einwurfeinschreiben verschicken. Blos nie mit Rückschein! Folgender Grund: Rechtlich gesehen sind Kündigungen empfangsbedürftig um wirksam zu werden. Sprich, die Kündigung muss dem Betreffenden zugegangen sein. Schickst Du ein Einwurf-Einschreiben, landet der Brief im Briefkasten. Dort gilt er per Gesetz am Abend des Einwurtages als zugegangen. (Das Einwurdatum wird vom Postboten vermerkt und kann im Streitfall abgerufen werden.) Eine Kündigung per Einschreiben muss der Empfänger an seiner Haustür entgegennehmen und den Empfang bestätigen. (Im schlimmsten Fall wird der Brief bei der Post hinterlegt und muss abgeholt werden.) Der Empfänger kann so allerdings auch den Empfang verweigern. Damit gilt die Kündigung als nicht zugestellt und logischerweise auch als nichtig. Haus und Grund ist eine gute Sache für Vermieter. In deiner Stadt findest Du bestimmt eine Niederlassung. Wenn Du Glück hast, nehmen die dich auch noch rückwirkend auf. Die Idee mit Moskau-Inkasso ist nicht die dümmste. Wahrscheinlich sogar günstiger als ein Rechtsstreit... Gruß Corinna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

denn was tatsächlich in dem brieflein ist/war weiß ja keiner.... bote muß wissen, welcher inhalt, brief muß offen sein. ja ja, die feinheiten des rechts...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Laß' doch die mal nachfragen: www.moskau-team.com


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Und dann kommt Moskau-Team und arbeitet mit ihren ungewoehnlichen Methoden wie auf ihrer Homepage beschrieben und jagt mit ihrer Tuersteher- und Schlaegertyppraesenz die Angst ein, oder warum heissen sie Moskau-Team? :0))) Ich habe mal Reportage darueber gesehen, finde die Jungs bei den Mietnomaden klasse!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... das ist kein witz, oder? diese dubiose russentruppe? kann man die "buchen"? meine frage ist ernst gemeint. ich krieg nämlich noch knapp 3 kilo von einem rechtsanwalt, die der widerrechtlich und mit nachträglicher fingierter und unberechtigter rechnung aus einem andern rechtsstreit einfach ungefragt einbehalten hat. dem winkeladvokaten würd ich die "schnuckeligen" jungs gerne in seine noble kanzlei schicken.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... aber die kann man wirklich buchen. In meinen Favoriten habe ich die hier: http://www.moskau-inkasso.com/ abgespeichert... Gruß Corinna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo das hört sich aufs erste Lesen so an, als sei es ein rechtlich unproblematischer Fall, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Selbst wenn die Tapete in einem Raum von der Decke hängt, darf er nicht die Miete für die gesamte Wohnung mindern. Mangels juristischer Kenntnisse, die gerade bei einer Vermieterkündigung unerlässlich sind, solltest Du aber eine Anwalt aufsuchen. Von Mieterbund (ist eh die falsche Seite) oder Haus- und Grundbesitzerverein halte ich nicht allzuviel, weil deren Engagement doch mitunter zu wünschen übrig lässt. Wenn Du das Geld für einen Anwalt sparen möchtest, was ich verstehen aber nicht empfehlen kann, solltest Du Dir ein gutes und vor allem aktuelles Buch für Vermieter (Erscheinungsjahr mindestens 2006) kaufen oder ausleihen.Da gibt es eine ganze Menge auf dem Markt. GLG Robina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich würde sagen: erst mal tief durchatmen, cool bleiben, die sache versuchen "sachlich" zu sehen, sich auf eine längere geschichte einstellen UND sofort einen KOMPETENTEN, ERFAHRENEN rechstanwalt suchen; keine zeit verlieren. je länger du wartest, um so teurer wird die sache unterm strich. mach dir keine illusionen: du wirst mit verlusten aus der sache herausgehen. aber du hast die chance, sie möglichst klein zu halten. und am ende kannst du dann froh sein, DEN mieter los zu sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, wenn der mieter mit mehr als 2 monatsmieten in verzug ist darfst du meines wissens nach fristlos kündigen, musst aber gelegenheit zur zahlung geben. da du solche mieter aber garantiert nicht ohne weiteres los wirst, ist ein guter anwalt zwingend notwendig. für eine zwangsräumung benötigst du einen titel, alles ziemlich teuer aber einen anderen weg wird es wohl nur geben wenn ihr euch gütlich einigt. was du auch machen könntest um mehr über die übliche verfahrensweise zu erfahren: ruf eine größere hausverwaltung in deiner nähe an und frag mal wie sie das handhaben. viele grüße antonia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Antonia hat Recht. Nach 2 Monaten Mietrückstand bist du zur fristlosen Kündigung berechtigt. Keinesfalls gleichzusetzen mit Räumung!!! Niemals einfach das Schloß auswechseln, das ist Hausfriedensbruch! Wird ungefähr 12 Monate dauern und bis zu 12.000 Euro kosten (je nach Größe des Mietobjektes und des Streitwertes)-dann ist die Zwangsräumung durch (die DU bezahlen muß, inklusive temporärer Einlagerung der Möbel!). Sofort Mietrechtsanwalt einschalten! Ansonsten guckst du hier:http://www.vermieter-forum.com/


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

einen Mahnbescheid zu machen! Das ist wesentlich kostengünstiger als das alles einzuklagen! Oft reicht so ein Mahnbescheid schon aus, um die Vermieter zumindest zur Zahlung zu bewegen! Und UNBEDINGT kündigen! Ist wichtig, wegen der Frist! LG MT PS: Aber ruhig auch nochmal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Um auf der sicheren Seite zu sein, mußt Du das übers Gericht machen, die müssen da irgendwas zustellen! Mir ist es mal so ergangen, daß ich einen Mietvertrag unterschrieben habe, in der gesetzten Frist von 2 Wochen aber widerrufen habe. Habe nichts mehr von dem Vermieter gehört, erst ca. 5 Monate später, der wollte dann für die ganze Zeit die Miete haben und kam damit durch:-((. Vor Gericht wurde uns gesagt, selbst ein Einschreiben hätte uns nichts gebracht, man kann auch leere Umschläge verschicken (o-Ton Richter). Ich hatte noch nicht mal Schlüssel oder sonstiges:-(. ABsolute Abzocke, weil der Vermieter da nämlich am Renouvieren war, neue Fenster etc., deshalb wollten wir ja auch nicht einziehen:-(. Ist schon viele Jahre her, aber seitdem weiß ich, sowas muß übers Gericht damit man was in der Hand hat! LG Nina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallöchen! Du darfst das Schloß auf keinen Fall auswechseln!!!!! 1. du musst kündigen, am besten mit einer Frist von ca. 1er Woche 2. gleichzeitig machst du einen Mahnbescheid (Formulare gibt es im Zeitschriftenladen) und schickst den weg 3. du lässt die Kü-Frist verstreichen und machst eine Räumungsklage (brauchst dazu Gerichtsmarken, die gibt es beim Amtsgericht) 4. du bekommst einen Gerichtstermin, bei dem verlangs du "vollstreckung aus der Anklageschrift" 5. es dauert und du bekommst das (wichtig!!!) "vollstreckbares Urteil" 6. du schickst das vollstreckbare Urteil an die zuständige Gerichtsvollzieherin 7. die GVZ bittet dich um einen Vorschuss (richtet sich nach Wohnungsgröße, je nachdem so 1.500 Euro) 8. nach Eingang des Geldes teilt dir die GVZ den Räumungstermin mit, bei dem du anwesend sein musst 9. Zwangsräumung erfolgt Von der Kündigung bis zur Zwangsräumung vergehen im Schnitt 10 Monate. Du bleibst auf allen Kosten sitzen (erstmal), kannst sie aber natürlich dem Mieter übertragen (fordernd machen), der sie aber sicherlich nicht zahlen wird. Aber immerhin hast du deine Wohnung wieder und kannst sie weitervermieten. :o) Viel Erfolg, Moni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke für Eure Tips! Zum Glück ist ein guter Bekannter von uns Rechtsanwalt, den wir morgen treffen werden... Aber Ihr habt mir schon mal sehr weitergeholfen, klasse! Das mit dem "Moskau-Team", ist das wirklich legal?? Kann ich mir kaum vorstellen. Am Ende verklagt uns der Mieter noch wegen - wasweißich - Hausfriedensbruch/Erpressung/ähnliches... Ganz LG von Antje!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...du kannst somit darauf Vertrauen. Falls Sie ohne dein Wissen illegale Wege gehen, dann ist das nicht dein Bier. Ich finde die klingen interessant *gg* LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sagen wir mal "am Rande der Legalität". Aber die tun ja nichts, außer halt persönlich nachzufragen, ob Dein Mieter nicht doch zahlen möchte. Die setzen halt auf ihr "überzeugendes Erscheinungsbild" und ich muß Dir sagen: MICH würde das überzeugen!