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Suche §§ Elternbeiratswahl, Details

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Hi, ich suche schon seit Tagen eine site, auf der steht, wie eine Elternbeiratswahl (Grundschule, Baden-Württemberg) geregelt ist ... z.B. darf eine Zwillingsmutter 2 stimmen abgeben oder nur eine ? dürfen ehepaare, die 1 kind in der klasse haben eine oder zwei stimmen abgeben ? wird der vorsitzende und der vertreter extra gewählt ? oder in einem wahldurchgang ? muss eine geheime wahl stattfinden, sobald einer dies will ? was ist, wenn pro kind nur eine stimme abgegeben werden durfte und ehepaare zwei stimmen abgegeben haben ? ich hatte schon im grundschul-forum gepostet... bin aber leider noch nicht weiter gekommen ... vielelicht ist hier jemand, der mir weiterhelfen kann ??? *hoff* viele gruesse salsa


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Hallo, bin selbst Elternratsvorsitzende einer Schule, allerdings wäre es jetzt etwas schwierig und lang, Dir das Prozedere zu erklären. Hab mal zwei Links rausgesucht, schau mal dort nach, vielleicht findest du etwas. Ansonsten gibt es an Deiner Schule Broschüren über die Gesetze und die Wahl des Elternrates, einfach mal nachfragen. Viel Erfolg: http://www.elternrat-niedersachsen.info/index.cfm?uuid=40F375AA104B6B109D4937EAC6607547&o_lang_id=1 http://www.ler-sachsen.de/htm/Arbeitsmaterial/Teil-5/5.04.1.html Liebe Grüße Jane


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also bei uns ist das so - Sachsen: jeder Anwesende hat eine Stimme, Ehepaare dann eben zwei. Ob offene oder geheime Wahl wird vor der Wahl von allen entschieden - bei uns meist offen. Nach dem Prinzip: die Mehrheit entscheidet. Wenn einer eine geheime Wahl wöllte, die anderen keine, dann hat der eine keine Chance. Vorsitzender und Vertreter macht der gewählte Elternbeirat dann vor der Tür ganz fix unter sich aus - da haben die restlichen Eltern kein Mitspracherecht.


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dann habt ihr eine regelung, die nur bei euch gilt ... rein rechtlich sieht es anders aus ... aber wenn bei euch alle damit zufrieden sind ist es ja o.k. für sachsen hat jane ja oben einen link reingesetzt. für baden-württemberg habe ich noch nicht gefunden :-( viele gruesse salsa


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Ich lese seit Jahren nur die Beiträge und habe mich persönlich noch nie zu Wort gemeldet. Ich bin seit einigen Jahren Elternvertreterin, allerdings in Niedersachen und wir haben vor einigen Jahren einmal ein Büchlein von unserer Elternratsvorsitzenden empholen und ausgehändigt bekommen, zumindest diejenigen, die Interesse daran hatten. Es ist von der GEW (Gewerkschaft Erziehung u. Wissenschaft Niedersachsen)und heißt "Arbeitshilfe f. Eltnernvertreterinnen und Elternvertreter. Falls es dich interessieren sollte, kann ich dir gerne einmal die e-Mail-Adresse geben. Rechtlich ist es, soweit ich weiß folgendermaßen: Ich meine, eine Zwillingsmutter darf 2 Stimmen abgeben, so war es jedenfalls in der Klasse meines Sohnes. Ehepaare dürfen immer nur eine Stimme gemeinsam abgeben, da bin ich mir 100%-ig sicher, denn ich uns mein Mann gehen häufi gemeinsam zu den Elternabenden und sind nicht immer einer Meinung. Der Elternratsvorsitzende und der Vertreter sollten beide extra gewählt werden, aber da sich sich ja nicht immer allzu viele aufstellen lassen, ist man doch froh, wenn sich 2 zur Verfügung stellen und es auch schnell in einem Wahlgang abgehandelt werden kann. Außerdem gibt es soch auch das schriftliche Protokoll, dass absolut zwingend ist, dort wird ja auch protokolliert, wieviele Stimmen jeder bekommen hat. Vor der Wahl wird kurz abgestimmt, ob jemand dagegen ist, wenn die Wahl nicht nicht geheim abgestimmt werden würde, d. h. die Wahl muss nicht geheim sein. Tja, und wenn ein Elternpaar eines Kindes 2 Stimmen abgegeben haben, dann ist das eigentlich nicht 100%-ig korrekt, aber einige Klassenlehrer, bzw. Wahlleiter haben dieses mit Sicherheit auch schon einmal übersehen. Außerdem wird doch eigentlich auch eine Anwesenheitsliste rumgegeben, auf der man doch sehr schön und deutlich sehen könnte, wieviele Eltern für welche Kinder anwesend gewesen sind, soweit sie auf der Liste unterschrieben haben. Das müsste man mit dem Protokoll abgleichen und schon kann man sehen, ob alles korrekt ist.


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Oje, entschuldigt bitte meine vielen Rechtschreibfehler weiter oben.