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Strafzettel!!!

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Hallo, kenn sich zufällig jemand mit dem Thema aus? Ab wann sind die verjährt??? Wenn ich am 07.06. falsch geparkt habe, können sie mir jetzt erst am 12.09. die Rechnung schicken??? Waren das nicht mal drei Monate??? HÜLFE!!!


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verjähren trifft doch erst nach ca 2,3 oder 30 Jahren zu, je nachdem worum es geht. Grüßle, Tinsche


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Hi, nö, gibts nicht. Wie schon erwähnt, nach 10 Jahren oder 30 Jahren eventuell... Ich bin mal geblitzt worden und die Polizei hat mir auch erst 12 Wochen später die Quittung geschickt, hab dort mal angerufen, Begründung: Wir können nicht alle Radarkästen im Umkreis am selben Tag auswerten, da dauerts schon mal länger. Also Po zusammenkneifen und zahlen... und nächstes Mal woanders parken. LG Birgit


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bis wann muß eine Firma ( in dem Fall ein Zahnarzt) eine Rechnung gestellt haben ? Hatte eine privat zu bezahlende Behandlung ( die ich abgebrochen habe, weil der Zahnarzt ein Grobian ist) und habe seitdem noch keine Rechnung bekommen. Die Behandlung war im November letzten Jahres. Bis wann muß die Rechnung kommen damit ich noch zur Zahlung verpflichtet bin ? Danke


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Normalerweise rechnen Ärzte/Zahnärzte vierteljährlich ab ! Ich denke entweder hat er es vergessen oder er verzichtet drauf ! Einen Rechtsanspruch hast Du dadurch aber nicht. Grüßle


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Haben gerade dioe U 9 vom letzten Herbst bezahlt. Trini


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http://www.strafzettel.de/content/587.htm?printer Gruß Edda


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Musst also net zahlen. GRüßle Silvia


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Höchstens sie haben Dir inzwischen schon mal ne Anhörung geschickt, die Du entweder beantwortet hast, oder eben auch nicht. Sobald ein Vorgang getätigt wurde, werden die 3 Moante erst DA-nach gezählt. Aber, wenn Du nun zum ersten Mal von ihnen gehört hast, ist es eindeutig verjährt. Grüßle Silvia (die 5 Jahre lang auf einer Bußgeldstelle gejobbt hat - Semesterferien etc)


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wieso stellen dann manche Bußgeldstellen erst nach 3 Monaten zu ? OK, Falschparken von der Kommune geht recht schnell, aber geblitzt (Landratsamt) dauert doch meist mindestens 3 Monate ! Außerdem sind deine Semesterferien doch schon etwas her oder ? :-) Grüßle


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Ja, es ist tatsächlich schon eine Weile her. (meine Bußgeldstellenzeit war von 90-95) Aber trotzdem, wenn ein Bußgeldbescheid wegen z.B. zu schnellem Fahren NACH 3 Monaten zugestellt wird (also, ohne vorher Anhörung o.ä.), dann ist er verjährt. Tatsache. Punkt. GRüßle Silvia


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Dan hab ich wohl schon einige verjährte Bescheide bezahlt ! :-( Grüßle


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Hallo, stimmt schon : Nach 3 Monaten ist die Sache verjährt, wenn nicht in der Zwischenzeit eine Anhörung kam (dann laufen wieder 3 Monate usw.). Dabei zählt übrigens das Datum des entsprechenden Bescheides und nicht unbedingt, wann man ihn bekommen hat. Beim Falschparken kann die Behörde aber dem Halter auch später als nach 3 Monaten Kosten auferlegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann (§ 25a StVG). Und die sind i.d.R. viel höher als die Verwarnung wegen des Verkehrsverstoßes; etwa 25 Euro. Solche Fälle waren es vermutlich bei Dir ? Die Computerprogramme sind heutzutage eigentlich alle so, daß sie später als nach 3 Monaten den eigentlichen Bußgeldbescheid nicht mehr herauslassen. Gruß Julia (früher OWiG-Richter; unterhaltsame Sache ;-)


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hallo, also mit dem thema kenne ich mich echt gut aus,habe mal in einer geschäftsstrasse gewohnt also wo unter den wohnungen geschäfte sind und da war für mich nur die gelegenheit dort auf den parkplätzen zu parken.durfte nur zwei stunden dort stehen habe oft vergessen die parkuhr weiter zu stellen.habe viele tickets bekommen.kann dir sagen wenn die nicht gleich bezahlst kommen mahnungen somit wirds auch teurer.und dann kommt der gerichtsvollzieher und pfändet egal was


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das Auto ist ein Firmenfahrzeug und auf die Gesellschaft zugelaasen, aber Bescheide kommen z.H. des Geschäftsführers, daher kann der Halter schon ermittelt werden. Meist ist der Bescheid gleichzeitig Anhörung. Also könn(t)en die Bußgeldstellen notfalls auch zurückdatieren ? Grüßle


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Da hast Du wohl was falsch verstanden. Wenn Du einen Strafzettel bekommst, verjährt der natürlich nicht, bloß weil Du ihn net bezahlst. das wäre ja klasse, *lach. Es geht hier darum, dass, wenn der ERSTE Bescheid erst nach 3 monaten kommt, dann ists verjährt. Bzw wenn zwischen einem und dem nächsten BEscheid 3 monate liegen. Aber kaum eine Bußgeldstelle lässte einen Bußgeldbescheid 3 Monate einfach so rumliegen. Also, auch Schwoba: Ich glaube nicht, dass Du verjährte Bußgeldbescheide bezahlt hast. Die Verjährung ist nämlich gar nicht so einfach erkennen. Grüßle Silvia


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Hallo, kommt da wirklich der endgültige Bußgeldbescheid mit bzw. als Anhörung ? Das ist sehr ungewöhnlich. Oder ist es dieser Kostenbescheid ("Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, werden Ihnen als Halter die Kosten auferlegt .." usw.). Der normale Lauf ist so, daß man dem Halter bei Verwarnungen (inzwischen wohl Grenze 80 € UND keine Punkte vorgesehen) einen Anhörungsbogen schickt. Wenn der sich darauf nicht rührt - den Bogen mit Fahrerangabe zurückschickt -, schickt die Behörde irgendwann den Kostenbescheid. Weitere Ermittlungen zum Fahrer werden nicht gemacht; viel zu aufwendig. Erlebt habe ich auch schon, daß nach dem Strafzettel am Auto (der nicht bezahlt wurde) gleich die Anhörung zum bebasichtigten Kostenbescheid (meinst Du DAS vielleicht ?) verschickt wurde. Irgendwann habe ich das mal nachgeprüft - ist rein rechtlich in Ordnung. In dem Stadium hilft es nichts mehr einzuwenden, man wollte gerne den Fahrer nennen. Gegen den Kostenbescheid hat man natürlich auch ein Rechtsmittel - ist aber so gut wie aussichtslos. Ist das die Konstellation, die Du meinst ? Kann schon sein, daß man das bei Firmenfahrzeugen eher so macht. Dann an alle Mitarbeiter appellieren, daß ein Strafzettel doch lieber zu bezahlen ist, weil billiger ;-). Ob die Behörde schon mal etwas zurückdatiert, habe ich mich auch schon gefragt ... glaub's aber nicht : Bei dem Massengeschäft und für die vergleichsweise paar Euro lohnen weder Aufwand noch Risiko. Wahrscheinlicher ist, daß die Computersysteme eine Art Erinnerungsmeldung sehr kurz vor Fristablauf beinhalten und daher viele Bescheide gerade so vor Ablauf der Verjährungsfrist erstellt werden. Gruß Julia


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ich bekomme ob geblitzt (was sehr selten vorkommt, puhh) oder falsch geparkt immer nur 1 Briefchen. Da steht drin wann, wo, warum und auf Seite 2 ist der Überweisungsträger. War ich es, zahlt es die Firma, war es ein Mitarbeiter zahlt der es selbst. Es ist so schön der Chef zu sein :-)))) Vor vielen vielen Jahren, als Falschparken noch 10 Mark kostete, lernte ich mal Eine kennen die arbeitete auf dem Ordnungsamt und die erzählte mir das diese Bußgeldbescheide nicht gemahnt werden, da die Mahnkosten den Ertrag übersteigen, aber das war mal, heute sind die Kommunen gnadenlos. Ich muß mal in die Buchhaltung abtauchen und schauen was das immer für Bescheide sind :-) Grüßle


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ich als ehrliche Haut würde es auch nach einem Jahr zahlen, ich wäre nie auf die Idee gekommen das es da überhaupt Verjährungsfisten gibt. Grüßle Was macht der Hund ?


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Der kommt morgen. *ächz. Werde ihn dann von allen Seiten fotografieren und Dir die Fotos schicken, *ggg. Mir ist schon ganz schlecht. Habe heute nacht auch sehr schlecht geschlafen. Hatte nur Alpträume. Hoffe, dass sich das wieder ändern wird. Sonst sehe ich schwarz für die zukunft des Hundes bei uns zu Hause. Dann mach ich nen Aufruf hier im Forum, ob ihn jemand haben will, *lachmichtot - weiß die Antworten jetzt schon. GRüßle Silvia


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Hallo, das Briefchen, das Du da beschreibst, ist die Anhörung. Darauf kann man irgendetwas antworten; z.B. wer es war, warum man falsch geparkt hat/zu schnell gefahren ist etc. (das warum interessiert allerdings niemanden ;-). Wenn das Bußgeld, das für das entsprechende Vergehen im Bußgeldkatalog vorgesehen ist, unter 80 € liegt und keine Punkte fällig wären, wird die Anhörung mit einem Verwarnungsgeld verbunden. Das ist ein unverbindliches Angebot : Zahlt man das Verwarnungsgeld, ist die Sache erledigt. Läge das Bußgeld über 80 € gibt es keine Verwarnung, sondern erstmal nur die Anhörung. Zahlt man das Verwarnungsgeld nicht und äußert sich nicht zum Fahrer, kommt bei Parkverstößen der Kostenbescheid bzw. erst die Anhörung (siehe letztes Post). Bei anderen Vergehen (Geschwindigkeitsüberschreitung z.B.) kommt dann der Bußgeldbescheid (ist wg Kosten immer teurer). Ggf. wird vorher noch das Foto mit dem bei der Führerscheinstelle abgeglichen. Ist Halter eine Firma, werden bei Beträgen unter 80 € wohl kaum weitere Ermittlungen gemacht und die Sache verjährt dann gegen den Fahrer, aber irgendwann wird ein Fahrtenbuch angeordnet - sehr unangenehme Sache. Aber wenn Ihr immer brav zahlt, ist ja alles in Ordnung ;-) BTW : Falschparken des Chefs fällt wohl unter Betriebsausgaben ? *g* Gruß Julia


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http://www.auto-und-verkehr.de/verjaehrung.php