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Strafmaß nach 14 Vergewaltigungen

Strafmaß nach 14 Vergewaltigungen

Mitglied inaktiv

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Ich zweifle gerade gewaltig an unserer Rechtssprechung: https://www-sueddeutsche-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-prozess-vergewaltigung-urteil-1.5142372!amp?amp_js_v=a6&_gsa=1&usqp=mq331AQFKAGwASA%3D#csi=1&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fmuenchen%2Fmuenchen-prozess-vergewaltigung-urteil-1.5142372 Dieser Typ vergewaltigt seine Frau über 150 Mal, davon kommen nur 14 Fälle zur Anklage, weil sich das Opfer nicht mehr konkret erinnern kann - was hätte sie denn tun sollen? Tagebuch führen? Und dann bekommt er mildernde Umstände, weil er zu besoffen war um schulfähig zu sein. Urteil: drei Jahre. Zieht er den Entzug durch, kann er evtl. früher frei kommen, wenn nicht, sitzt er die vollen drei Jahre. Ich bin da wirklich sprachlos. Alleine für die 14 Vergewaltigungen gehört der sich meiner Meinung nach lebenslang in den Knast. Ganz zu schweigen von den anderen 140 + x Fällen. Dann bekommt er mildernde Umstände, weil er unter Alkoholeinfluss stand. Hätte er sich ans Steuer gesetzt und einen Menschen verletzt, wäre ihm das (zu Recht!) nicht so ausgelegt worden. Aber hey, bei seiner Partnerin kann er ja quasi gar nicht anders, der arme Kerl. Da gehört doch dringend was geändert


IchiNiSan

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Es gibt schon seine Gründe, warum man in Deutschland ca 5 Jahre Jurastudium + 2 Jahre Referendariat + mehrere Jahre am Amtsgericht absolvieren muss, bevor man als Richter einer großen Strafkammer Leute für mehrere Jahre in die JVA schicken darf: Man kennt dann den Unterschied zwischen „schuldunfähig“ und „mildernde Umstände“ (sic!) Ganz zu schweigen von dem Begriff „Unschuldsvermutung“.


Mitglied inaktiv

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Naja, nachdem er ja verurteilt worden ist, ist die Sache mit der "Unschuldsvermutung" mal geklärt, oder? Dass Frauen bei Vergewaltigungen nicht geglaubt wird, weil sie sich nicht bis ins kleinste Detail erinnern können, obwohl Verdrängung und Gedächtnislücken bei schwerem Trauma eine völlig normale Reaktion des Körpers sind, um zu überleben ist ja inzwischen hinreichend bekannt. Trotzdem wird diese Tatsache häufig gegen das Opfer verwendet. Ich habe übrigens auch nie behauptet, dass die Richterin da irgendwas formal falsch gemacht hätte. Ich maße mir auch nicht an, hier juristisch irgendwas besser zu wissen. Ich kritisiere lediglich das Strafmaß und Alkoholkonsum als Begründung für verminderte Schuldfähigkeit. Das finde ich ganz persönlich einfach falsch und bin der Meinung, dass unser Gesetzgeber da dringend nach justieren muss. Jemand, der 14 mal nachweislich vergewaltigt hat, gehört sich für mein persönliches Empfinden von Gerechtigkeit (kann bei dir ja anders sein) definitiv länger ins Gefängnis als ein Steuerhinterzieher.


IchiNiSan

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Das Problem ist halt, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung ganz selten weitere Zeugen anwesend waren und aussagen können. Und wenn dann die Aussage des Opfers Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht ausräumen, darf dieser nicht verurteilt werden. Ich denke nicht, dass sich das systematisch gegen Frauen richtet. Die einzige Möglichkeit das zu ändern, wäre eine Beweislastumkehr, das wird ja zT ernsthaft gefordert. Ist dann halt wie in ganz finsteren Zeiten. Und wegen des Alkoholkonsums: wer eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig ist, kann nicht bestraft werden - muss dafür, wie der Angeklagte, in den Maßregelvollzug, auch nicht gerade schön. Da ist es mit der Bewährung auch nicht so einfach wie im Strafvollzug. Die (richtige) Strafzumessung ist wohl das schwierigste Kapitel, weil „Laien“ immer viel härter bestrafen würden. „Profis“ wissen, was Strafvollzug bedeutet. Stell‘ dir vor, du oder ein naher Angehöriger, Freund oä wäre angeklagt- würdest du dann auch noch die volle Härte des Gesetzes fordern, oder doch darauf hoffen, dass alle (persönlichen) Umstände vom Gericht berücksichtigt werden?


Leena

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Ganz im Ernst - wie viele Steuerhinterzieher kennst Du, die zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden..?


SassiStern

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Die theoretisch Höchststrafe für Steuerhinterziehung und Vergewaltigung ist jedenfalls genauso hoch. Ich finde schon dass man dies hinterfragen darf und auch kann.


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Ich könnte dich genauso gut fragen: überleg mal, du, deine Freundin, dein Partner oder dein Kind wären Opfer - würdest du dann genauso reden? Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht. Was die Schuldfähigkeit angeht: ja, mir ist klar, dass nur jemand bestraft werden kann, der schuldfähig ist. Aber warum wird da Drogenkonsum generell mit dazu gezählt? Es wird niemand dazu gezwungen Alkohol zu trinken, geschweige denn sich so zu betrinken, dass man sich nicht mehr unter Kontrolle hat. Der Täter hat diesen Zustand ja selber herbei geführt. Finde ich nicht in Ordnung und gehört sich meiner Meinung nach zumindest hinterfragt. Zumal es im Straßenverkehr ja durchaus härtere Strafen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss gibt. Ist doch irgendwie nicht logisch.


IchiNiSan

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Ich glaube, da verwechselst du OWi mit Strafrecht. Beziehungsweise, ab welcher Promillegrenze von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist. Was die Freiwilligkeit angeht, würden dir wahrscheinlich (forensische) Mediziner größtenteils widersprechen. Freiwilligkeit ist aber nicht das Kriterium, sondern Steuerungs-und Einsichtsfähigkeit. Übrigens, wer sich betrinkt um dann eine Straftat zu begehen, kann nach den Prinzipien der vorverlagerten Schuld bestraft werden.


IchiNiSan

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst dass der Strafrahmen für Steuerhinterziehung und Vergewaltigung (NICHT sexuelle Nötigung) gleich hoch ist.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von IchiNiSan

Ist die Höchststrafe beiderseits nicht 10 Jahre?


SassiStern

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Na wie hoch sind die Strafmaße denn deiner Ansicht nach?


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Antwort auf Beitrag von IchiNiSan

Doch, in besonders schweren Fällen kann das Strafmaß bis zu 10 Jahren betragen. Ja, ich weiß, ich kenn mich nicht aus - hast du ja oft genug betont, aber ich gehe davon aus, dass Rechtsanwälte dies tun und auf mehreren Seiten von Anwaltskanzleien findet man diese Aussage. Wie belegst du dein "Nein"? Zum Vergleich: "Die Strafe für die Begehung des Grundtatbestands der Vergewaltigung ist Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. (bis 31. Dezember 2019 mindestens ein Jahr) und maximal zehn Jahre." Quelle: Wikipedia Ich weiß, ich weiß, alles keine Paragraphen, aber die lieferst du bestimmt gleich.


IchiNiSan

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Meine Ansicht ist irrelevant, das Gesetz ist entscheidend: §370 AO, §§ 177, 38 StGB.


IchiNiSan

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Ich weiß nicht, was dein aggressiver Ton soll. Ich habe nicht gesagt, dass du keine Ahnung hast bzw ich finde es auch nicht schlimm keine Ahnung zu haben, aber dann haut man halt nicht irgendwelche statements über ein dringend reformbedürftiges Strafrechtssystem raus. BTW Wikipedia ersetzt kein Studium. Ich würde ja auch nie auf die Idee kommen, jemandem den Blinddarm rauszuoperieren, nur weil ich darüber was auf Wikipedia gelesen habe.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von IchiNiSan

Wie kommst du darauf, dass ich Wikipedia als Ersatz für ein Studium halten würde? Wikipedia wird allerdings von Millionen Menschen weltweit "kontrolliert", zum Alltagsgebrauch also durchaus brauchbar. Ich gebe dir Recht, in einer Doktorarbeit würde ich das nicht als Quelle für irgendwas angeben. Was ich aber nicht verstehe: deine angeführten Paragraphen sagen doch, dass bei Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahre Haft möglich sind. Warum schreibst du weiter oben, dass das nicht der Fall wäre, wenn Paragraph 370 (3) AO genau dies vorsieht? Tut mir leid, wenn du meinen Tonfall als aggressiv empfindest, ich bin auf diesem Gebiet leider sehr emotional, aus Gründen, die ich hier nicht ausführen mag.


IchiNiSan

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Es ging aber nicht um die Höchststrafe für Steuerhinterziehung, sondern um die Behauptung von Sassi, dass die Höchststrafe für Steuerhinterziehung und Vergewaltigung die selbe sei, und das ist offensichtlich falsch


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von IchiNiSan

Sind doch bei beiden 10 Jahre.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von IchiNiSan

Also ich sehe bei beiden Höchststrafe 10 Jahre. Vergewaltigung kann natürlich in Tateinheit mit anderen Straftaten erfolgen und so insgesamt höher bestraft werden, aber "nur" für Vergewaltigung ist die Höchststrafe genauso wie bei Steuerhinterziehung.


IchiNiSan

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Seufz, allerletzter Versuch, dann gebe ich auf: In §177 (9) StGB ist die Höchststrafe für den minderschweren Fall geregelt, die Absätze 4-8 enthalten gar keine Höchststrafenandrohung und da kommt dann §38 StGB ins Spiel


Leena

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...ich weiß nämlich, wie schwer es ist, jemandem überhaupt strafrechtlich gerichtsfest die Steuerhinterziehung nachzuweisen und wie extrem übel jemand es getrieben haben muss, damit überhaupt etwas passiert. Die Mehrzahl der Menschen, mit denen ich tagtäglich zu tun haben, empfindet Steuerhinterziehung allenfalls als "Kavaliersdelikt", viele finden sich sogar moralisch berechtigt, "den Staat" zu bescheißen, schließlich wurden die Urgroßeltern nach dem Krieg 1870/71 auch enteignet und bis das Unrecht ausgeglichen ist, dürfen sie bescheißen. Alternativ zockt "der Staat" sie auch nur einfach so ganz fies ab und dagegen darf man sich "wehren", also ist Steuerhinterziehung quasi schon erste Bürgerpflicht... Da ist das Unrechtsbewusstsein bei den Tätern nicht einmal ansatzweise vorhanden - und das kotzt mich an. Es geht auch gar nicht darum, was in besonderes schweren Fällen die Höchststrafe sein könnte - es geht darum, dass normalerweise kaum verurteilt wird und wenn, dann nur sehr, sehr gemäßigt. Selbst jemand die Uli Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung in immerhin 7 Fällen und von 28,5 Mio. € verurteilt wurde, bekam gerade mal eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und musste davon gerade mal die Hälfte verbüßen, aber mit zahlreichen Hafterleichterungen, nach einem halben Jahr als Freigänger, später mit Urlaub und Wochenenden bei der Familie... Unrechtsbewusstsein scheint er übrigens auch nur bedingt zu haben, wenn er öffentlich verkündete, von rechts wegen hätte er freigesprochen werden müssen (wegen Selbstanzeige, lt. Gericht allerdings unwirksame Selbstanzeige). Wenn dann jemand behauptet, wegen Steuerhinterziehung würde man ja hierzulande so schrecklich streng bestraft und das völlig zu Unrecht - dann ist das einfach nur Bockmist.


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Lies zumindest noch mal bei Wikipedia nach, ja..? "Der Strafrahmen für sexuellen Übergriff (§ 177 Absatz 1 und 2 StGB) umfasst Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bzw. bei einer Qualifikation für Krankheit und Behinderung und für sexuelle Nötigung (§ 177 Absatz 4 und 5) von einem Jahr bis höchstens 15 Jahren." Und wie oben schon empfohlen, hilft manchmal auch ein Blick ins Gesetz - in §177 Abs. 4 - 8 StGB ist gar keine Höchststrafenandrohung enthalten. Und dann bist Du bei § 38 StGB und den o.g. 15 Jahren. Von daher - stimmt Deine Aussage nicht, dass die Höchststrafe für Vergewaltigung und die für Steuerhinterziehung jeweils 10 Jahre wäre. Man könnte auch sagen - das ist falsch.


Tini_79

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Auch wenn es Ka...e ist und die meisten die Strafen für solche Taten als zu gering empfinden, wird es wohl rechtlich dafür Begründungen geben? Das waren ja aus seiner Sicht auch vermutlich nicht einzelne Taten wie bei einem Serientäter, sondern das war sein "Alltag", für ihn vermutlich irgendwo normal, so krank es auch ist. Wenn jemand seine Frau jahrelang verprügelt, wird er ja auch nicht für jede einzelne Tat verurteilt. Man kann wohl nur seine Kinder stark machen und ihnen zeigen, dass man solchen beim geringsten Anzeichen einen Arschtritt verpassen muss


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich glaube auch nicht, dass da etwas formal falsch gemacht wurde, aber ich finde, dass den Richtern für solche Taten ein höheres Strafmaß zur Verfügung stehen sollte. Und dass Alkoholkonsum in diesem Zusammenhang zu verminderter Schuldfähigkeit führt, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar.


Berlin!

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Deinem Post kann man schon entnehmen, dass Dir grundlegende juristische Begrifflichkeit nicht bekannt sind. Wurde ja schone erwähnt. Schuldunfähig ist etwas komplett anderes als mildernde Umstände, was ja auch schon gesagt wurde. Was Du dazu schreibst ist dann eben auch, entschuldige, aber so ist es nunmal, kompletter Unsinn. Angeklagt wurden über 100 Fälle, nachweisen konnte man ihm eben nicht mehr als 14, weil sich seine Ex-Partnerin nunmal nicht erinnert. Und wie sonst soll man es ihm nachweisen? Es steht doch extra da, dass die Frau sehr glaubwürdig war. Was willst Du noch? Verurteilen, weil jemand blöd ist? Über das Strafmaß kann man sich streiten. Da spielt aber sehr viel eine Rolle, was wir gar nicht wissen und was sich aus dem Artikel (den ja auch keine Juristin geschrieben hat) nicht entnehmen lässt. Also bevor Du hier wie am Stammtisch forderst, "da muss sich was ändern" solltest Du vielleicht mal dein Wissen erweitern, bevor Du sowas schriebst.


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Vielen Dank, dass du mich auf meine Wissenslücken hinweist, ich lerne gerne dazu und werde mich bei Gelegenheit mal näher einlesen. Und jetzt würde mich aber wirklich mal interessieren: 3 Jahre für 14 nachgewiesene Vergewaltigungen - ist das wirklich ausreichend? Welches konkrete, zusätzliche Wissen meinst du denn, führt mich zu einem besseren Verständnis dieser in meinen Augen haarsträubend niedrigen Strafe? Ich habe ja nie behauptet, dass da formal etwas falsch gelaufen ist.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Hallo, ich gebe es zu - ich verstehe die Begründung das wenn jemand betrunken war das Strafmaß geringer ist - gerade bei Wiederholungstaten auch nicht. Ich meine - es zwingt ihn ja niemand zum saufen - das tut er ganz freiwillig und mit dem wissen dann er dann jede Hemmung verliert. Für mich ist das besaufen ja schon fast absicht um mal die Sau rauslassen zu können. Und dafür dann weniger Strafe? Nein, da fehlt mir als juristisch ungebildeten Normalbürger das Verständnis. Gruß Dhana


Berlin!

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Richterinnen haben lange Jahre Jura studiert, ein Referendariat gemacht, 2 Staatsexamen mit guten bis sehr guten Noten abgelegt und sich ganz sicher nicht auf der Wurstpelle zum Termin geschwommen. So fängt es an. Keine von uns war auch nur bei einem Verhandlungstag anwesend. Mehr Infos als die aus einem Zeitungsartikel hat keine. Und dieser Artikel wurde wiederum nicht von einer Juristin geschrieben. Welche Infos fehlen? zB der ungemein wichtige persönliche Eindruck des Angeklagten. Der Zeugin. Auf welche Strafe hat die StA plädiert? Warum? Ist Der Angeklagte vorbestraft? Einschlägig? Ist das Urteil rechtskräftig? Oder machen wir uns hier einen Kopf und die StA hat schon ein Rechtsmittel eingelegt? Und doch, Du hast sehr wohl behauptet, dass da etwas falsch gelaufen ist, nämlich so ziemlich alles. Zeugenvernehmung war doof, weil ja nur 14 Taten übrig blieben. Strafmaß ist haarsträubend, das System ist an sich falsch/schlecht ("da muß sich was ändern".....was eigentlich?) Und wie auch schon gesagt wurde: es macht juristisch einen Unterschied, ob eine Person in einer bestehenden Beziehung vergewaltigt wurde oder der Täter 14 Frauen mehr oder weniger wahllos vergewaltigt. Dir fehlt es an grundlegendem jrusotsichen Wissen und uns allen fehlt als an grundlegendem Hintergrundwissen des konkreten Falls. Also ganz schlecht zu beurteilen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von dhana

Ist ja nicht schlimm, wenn man keine Juristin ist. Eher andersrum: schrecklich, wenn es alle wären Tatsächlich ist es so, dass Täter, die sich absichtlich in einen Bereich der Unzurechnungsfähigkeit bringen, etwa durch saufen aber auch durch andere Drogen, um dann in diesem Zustand Straftaten zu begehen, nicht deswegen ein geringeres Strafmaß bekommen. Ist Halts schwer nachzuweisen. Und dann ist es so, dass jemand, der hackdicht ist, nunmal wirklich vermindert ist in so ziemlich allem. Da spreche zumindest ich aus eigener Erfahrung. Ich habe nur eben keine Straftaten begangen (glaube ich....). Aber enthemmt ist man dann nunmal schon. Zudem war der Täter hier geständig, das wirkt sich immer positiv aufs Strafmaß aus. Und: Er kommt nach der Haft noch in die Psychiatrie. Das hat bisher noch keine erwähnt.


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Na wenn das alles für dich okay ist ... Ach ja, weil du mir mangelndes juristisches Wissen vorwirfst. Belege das hier mal bitte: "Und wie auch schon gesagt wurde: es macht juristisch einen Unterschied, ob eine Person in einer bestehenden Beziehung vergewaltigt wurde oder der Täter 14 Frauen mehr oder weniger wahllos vergewaltigt." Dazu hat sich nämlich 1997 schon das Gesetz geändert. Ich habe nicht behauptet, dass FORMAL (bitte genau lesen) etwas schief gelaufen ist. Das bedeutet noch lange nicht, dass diese Prozesse fehlerfrei sind und keinerlei Verbesserung bedürfen. Du kannst ja mal deinen Wissensstand bezüglich Schwierigkeiten bei Opferbefragungen erweitern. Da gibt es ein paar sehr interessante Dokumentationen.


SassiStern

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Ich kann deine Wut verstehen. Das Strafmaß für Vergewaltigung ist generell zu niedrig. Trotzdem ist dieser Prozess meines Erachtens eher ein Sonderfall. Aber dazu schrieb ich schon was.


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"Und dann ist es so, dass jemand, der hackdicht ist, nunmal wirklich vermindert ist in so ziemlich allem. Da spreche zumindest ich aus eigener Erfahrung. Ich habe nur eben keine Straftaten begangen (glaube ich....). Aber enthemmt ist man dann nunmal schon." Und das rechtfertigt für dich tatsächlich eine geringere Strafe? Weil man im Vollrausch völlig enthemmt ist, muss man für seine Taten nicht gerade stehen? Sorry, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.


SassiStern

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Im Gesetz ist es eine Kann-Bestimmung und nicht zwingend.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Ich weiß, aber bei mind. 14 Mal ist es für mich sehr schwer nachzuvollziehen, dass man von diesem "Kann" auch Gebrauch macht. Wie du schon erwähnt hast, mich macht das wirklich sehr wütend. Ich habe leider viel zu oft erlebt, wie Männer sich im Suff nicht im Griff haben


SassiStern

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Sehr wahrscheinlich gab es halt einen Deal. Er bekennt sich schuldig und bekommt dafür eine relativ milde Strafe. Denn in diesem speziellen Fall muss man bedenken dass der Mann vielleicht sogar einen Freispruch bekommen hätte wenn er die Aussage komplett verweigert hätte. Einen Verteidigungsansatz dafür hätte es durchaus gegeben. Schließlich scheint er von der Frau ja erst angezeigt worden zu sein, als plötzlich eine Ehefrau mit Kindern aus seinem Heimatland im Spiel war. Anhand des Artikels kann man auch noch vermuten dass sie ihn immer noch liebt. Also wäre durchaus auch eine Art Racheakt möglich. Insofern hätte ein gewiefter Strafverteidiger da noch etwas drehen können. Aber das sind nur Mutmaßungen. Um Genaueres zu wissen müsste man halt Akteneinsicht und den Prozess verfolgt haben. Allerdings finde ich auch dass Strafen für Vergewaltigungen viel zu niedrig sind. Aber da können die Richter ja nichts dafür, sondern das wäre Sache der Parlamente bzw. der Regierung dies zu ändern.


Musikerin

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Ich bin ganz der Meinung von Sassistern und Genie in a bottle. Die Strafen für Vergewaltigung in Deutschland ist echt zum aber weh je du hast eine Versicherung betrogen!


lymue92

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Wie viel hat nochmal der Sadist bekommen, der Magic Mushrooms nahm und danach erst seine 4 Wochen alte Tochter vergewaltigt und danach gegen die Wand geworfen hat bis sie starb? In DE gilt, nimm Drogen und tob dich aus. Dann wird's nicht so schlimm für dich.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von lymue92

Habe von dem Fall nichts gehört? Wie viel hat er bekommen?


lymue92

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8 1/2 Jahre Jugendstrafe https://www.google.com/amp/s/www.tag24.de/amp/baby-getoetet-kiel-vater-19-jahre-urteil-totschlag-missbrauch-drogen-rausch-psychiatrie-tochter-984382


Okypete

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wie blöd ist diese Frau....sie hätte nach der ersten gehen sollen. und gut....gerne kann ich ich auch näher erkundigen....die Staatsanwältin kann ich wenn nätig pers. kontaktieren...lach