Mitglied inaktiv
Wenn eine Alleinerziehende mit ihrem Freund in eine Wohnung zieht und sie ein Kind mit in die Beziehung bringt (wohnen alle zusammen) dann ändert sich doch die Lohnsteuerklasse von "II" auf "I" für sie - oder?
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Ja, vallie hat ganz recht - Steuerklasse II gibt es nur für sog. "echte Alleinerziehende", d.h. nur für solche Personen, die mit einem Kind zusammen leben und zum Haushalt keine weitere Person über 18 Jahren gehört. Für ältere Kinder gelten mittlerweile Ausnahmen (wäre ja auch schwer verständlich - wenn die Kinder 15 und 17 J. alt wären, gäbe es Steuerklasse II, und nur weil das älteste Kind 18 J. wird, aber immer noch in Ausbildung ist, es immer noch Kindergeld gibt etc. sollte es nur noch Steuerklasse I geben, bevor im Gesetz "nachgebessert" wurde), und der Begriff "Haushalt" kann teilweise schwierig zu definieren und noch schwieriger tatsächlich zu ermitteln sein (Stichwort "WG"), aber im Prinzip ist nach jetziger Rechtslage jede Person über 18 J. schädlich für Steuerklasse I.
"... aber im Prinzip ist nach jetziger Rechtslage jede Person über 18 J. schädlich für Steuerklasse I." Quatsch, ich sollte langsamer tippen! *grummel* Muss natürlich richtig heißen: "... aber im Prinzip ist nach jetziger Rechtslage jede Person über 18 J. schädlich für Steuerklasse II."
...wenn man tatsächlich alleinerziehend ist ohne Partner im Haushalt, jedoch das älteste Kind bereits 18 ist, dass man dann Steuerkalasse 1 bekommt ? Gruss Moni
...solange man für das älteste Kind noch Kindergeld bekommt, gibt es die Steuerklasse II. Wenn das Kind allerdings ausgelernt hat, zu viel verdient o.ä., dann gilt Steuerklasse I. (Soweit zumindest die allgemeine Auskunft, bei detaillierten Frage kann ich gerne mal nachschlagen.)
Kindergeld erhalte ich zur Zeit nicht für ihn, aber er bekommt alg2. Gruss Moni
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