Elternforum Aktuell

Steuerbescheid - Geschätzt wegen Nichtabgabe

Steuerbescheid - Geschätzt wegen Nichtabgabe

mausebär2011

Beitrag melden

Hallo, grade habe ich Post vom Finanzamt bekommen. Wir haben für 2015 wohl keine Steuererklärung abgegeben. Ganz ehrlich, ich kann mich nicht dran erinnern eine abgegeben zu haben. Aber genauso wenig kann ich mich dran erinnern es nicht getan zu haben. Wir haben es wohl einfach verschusselt. Die Säumnisgebühr zahle ich daher auch gerne. Ist ja unser Fehler gewesen. Aber sagt mir doch bitte das ich diese Geschätzte Summe nicht wirklich so zahlen muss! Ich kann doch noch etwas dagegen tun oder? Was die da geschätzt haben ist der Wahnsinn. Die letzten jahre mussten wir immer um die 220euro nachzahlen. Diesmal wollen die doch glatt 1400euro haben!! Widerspruch kann man ja laut Bescheid einlegen. Aber bringt das was? Wir haben es ja nunmal tatsächlich verschusselt. Wenn ich jetzt Widerspruch einlege und die Steuererklärung nachreiche, berechnen die das nochmal neu? Wir machen das noch nicht so lange. Das erste mal haben wir 2015 die Erklärung für 2014 abgegeben. Daher sind wir wohl im darauffolgenden jahr so schusselig gewesen und haben es vergessen, war noch keine "Routine" drin und nachgefragt hat nie einer. Bis jetzt halt. Beruhigt mich bitte und sagt mir das ich die 1400euro nicht zahlen muss!


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Du behauptetest also, du hast keine Aufforderung bekommen? Keine Androhung von Zwangsgeld? Merkwürdig. Ich meine, du hast jetzt nochmal eine Frist (4Wochen?) für einen Widerspruch UND Nachreichung deiner Erklärung.


leaelk

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Hallo, soweit ich weiß kommt es auf die Formulierung im Steuerbescheid an: Steht darin "unter Vorbehalt...." dann kann man eine Steuererklärung nachreichen. Steht dieser Passus nicht drin, so muss man die Summe zahlen und bekommt sie auch nicht erstattet, wenn bei einer Nachprüfung eine geringere Summe heraus kommt. Ich wünsche Dir sehr, dass ich mich vertue. Üblicher Weise bekommt man aber erst eine Aufforderung und dann die Androhung eines Zwangsgeldes und wird erst dann geschätzt. Ohne Vorwarnung passiert das nicht. Kannst Du nachweisen, dass Du nichts bekommen hast (was schwer werden dürfte), dann ist der Bescheid sicher auch nochmal änderbar...... Das alles aber nur mein Laienwissen. Kann gleich mal Google bemühen, ob es dazu etwas schriftliches gibt. leaelk


leaelk

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von leaelk

..... doch noch eine Möglichkeit zu geben, dass der Bescheid verändert wird. Habe folgendes gefunden: http://www.germering-steuerberater.de/wie-gefahrlich-sind-geschatzte-steuerbescheide/ Übernehme aber keine Garantie!


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Wir haben eine Aufforderung bekommen. Aber für 2016. Wir haben wohl falsch geklickt oder sowas, ich weiss es nicht. Jedenfalls kam die Erklärung dort nicht an. Daher kam einmal eine Aufforderung (ende September), haben dann direkt nochmal verschickt und dann kam der Bescheid für 2016 letzte Woche an. Heute dann der für 2015. Beide bescheide, also von 2016 UND 2015 sind vom selben Tag datiert (10.11). Wieos weshalb warum ist mir im Grunde egal. Ist ja schliesslich berechtigt. Wenn wir für 2015 keine Erklärung abgegeben haben dann ist das so und die Versäumnisgebühr zahle ich ja dann wie erwähnt auch gerne. Ich stehe dann dazu.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von leaelk

Danke, ich lese mich mal schlau und schaue auch gleich nochmal den Bescheid genauer durch was genau dort steht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Frag die Userin Leena, vielleicht hat sie einen Tipp für Dich


tonib

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

"nachgefragt hat nie einer" - im Ernst? Bei mir wird immer schon angefragt - und darauf hingewiesen, dass auf gar keinen Fall verlängert werden kann- bevor die superkurze Frist überhaupt abgelaufen ist...


Flora61

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tonib

Ganz sicher bin ich nicht aber ich denke du musst den geschätzten Betrag erstmal zahlen. Widerspruch einlegen solltest du auf jeden Fall.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tonib

Für 2016 haben wir eine Aufforderung bekommen nachdem die Erklärung nicht fristgerecht ankam. Für 2015 aber nicht. Wenn dem so wäre hätten wir die Erklärung ja abgegeben. Ich würde ja nicht absichtlich riskieren das sich hier solche Unsummen ansammeln. Hab ja leider auch keinen Geldbaum und mein Goldesel ist mir weggelaufen. Ich kenne jemanden der seine Erklärung erst abgibt wenn er Aufgefordert wird weil das Finanzamt ihn nur alle paar Jahre fragt. Durch seine Steuerklasse ist er eigentlich verpflichtet. Aber er meint solange keiner fragt zahlt er auch nichts. Auch wir haben schon immer Steuerklasse 3/5 gehabt und hätten eigentlich auch immer eine Steuererklärung abgeben müssen. (ist bei 3/5 ja verpflichtend) Haben wir aber auch Jahrelang nicht getan. Das erste mal für 2014.


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Es ist auch mit 3/ 5 nicht automatisch verpflichtend, eine Erklärung abzugeben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die es vielleicht früher bei euch nicht gab.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Gemusst hätten wir. Wir haben nur nie. Wir hatten da nie Lust zu und ich wusste damals nicht das wir verpflichtet sind. Irgendwann dachte ich mir aber das sich der Aufwand bestimmt lohne. Gab dann für 2014 stolze 40euro zurück. Jetzt haben wir den Salat und müssen Jährlich eine abgeben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Wir mussten früher, als es noch Zinsen gab, abgeben, haben schon lange wegen "Armut" den Vermerk, nicht abgeben zu müssen. Wir wären aber schön blöd, wenn wir nicht abgeben würden bei derzeitig vierstelliger Rückerstattung auf Grund der Kinderbetreungskosten. Demnächst wird es noch mehr wegen Sonderausgaben. Man könnte es zwar auch alles auf die Karte schreiben, finde aber den Finanzamtbriefumschlag kurz vor dem Sommerurlaub immer sehr nett ;-) Wenn die absetzbaren Dinge irgendwann wegfallen (und keine anderen dazu kommen), werden wir wohl dann auch bei 40 € liegen. Dann haben wir aber auch nicht so hohe Kosten im Monat. Wir haben 4/4


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir hatten eigentlich auch auf Rückerstattungen gehofft und daher damit angefangen. Gabs ja im ersten jahr auch noch. Zwar nur 40euro, aber naja. Kleinvieh macht auch mist. Nur bin ich dann von Aushilfe zur Teilzeitkraft umgewandelt worden, hab mehr verdient und schwups - mussten wir plötzlich nachzahlen. Ich freue mich schon drauf wenn wir das durchhaben mit Nachzahlungen. Wir haben im September auf 4/4 gewechselt. Haben so zwar ne kleine zweistellige Summe weniger im Monat, müssen dann aber nicht mehr dreistellig nachzahlen. Das war uns wichtig.


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Machen kann man da auf jeden Fall noch was. Auf jeden Fall direkt Einspruch einlegen. Ist der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Wichtig ist, unbedingt schnell aktiv zu werden, dann lässt sich die Nachzahlung vermeiden und Ihr müsstet nicht erst zahlen und dann mit neuem Bescheid wieder erstattet bekommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

Jetzt mal blöd gefragt :wenn die zu hoch geschätzt haben, dann bekommt man das doch wieder irgendwann zurück? Also falls die Schätzung falsch ist. Ich meine zweihundert und tausendvierhundert Euro ist ja ein kleiner Unterschied. Die Schätzungen sind immer hoch angesetzt, hat mir mein Mann gesagt. Deswegen drängt er immer "schnell Steuererklärung abgeben, sonst wird geschätzt, das wird teuer....." Liebe Grüße


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

"Ist der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?" Ja steht zum Glück drin! Ich setze mich direkt dieses Wochenende mit meinem Mann da dran. Ich will das schnellstmöglichst durchhaben. Ich hab mir auch gleich mal nen Wecker im Handy gestellt das ich es nächstes Jahr auch ja nicht vergesse und vor allem pünktlich dran bin. Nochmal will ich in so eine Situation nicht kommen. Ich mag sowas ja gar nicht wenn ich in Verzug komme, da bekomm ich richtig bauchweh von, sonst zahle ich immer alles sofort. Einfach wahnsinnig ärgerlich, aber gut. Wer mist baut muss es auch ausbaden. Danke!


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wäre wünschenswert. Aber wie das ist weiss ich leider gar nicht. Ich muss ja - äußerst ungern - gestehen das ich von diesem Thema absolut keine Ahnung habe. Bis vor einigen jahren wusste ich nichtmal das wir verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben. Erst nachdem ich mal "Lust" dazu hatte meinte er wir seien ja eigentlich sowieso verpflichtet Jährlich eine abzugeben. Das kommt davon wenn man sich nicht informiert. Jetzt bin ich halt selber Schuld.


Leena

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Na ja, wenn man schätzt, will man den Steuerbürger ja auch dazu motivieren, seine ausstehende Steuererklärung endlich abzugeben. Und es gibt durchaus Bürger, die zahlen lieber 200 €, als ihre Steuererklärung zu machen und abzugeben, mit der sie dann noch Geld zurück bekommen würden. Muss man nicht verstehen, gibt es aber wirklich öfters. Insofern - macht man schon gewisse "Sicherheitszuschläge" bei Schätzungsbescheiden. Wobei Schätzungsbescheide bei reinen Arbeitnehmer-Fällen so eine Sache sind - normalerweise hat man da ja die elektronischen Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber vorliegen, das schränkt den Schätzungsrahmen ja schon etwas ein. Aber um auf Deine Frage zurückzukommen - ja, wenn der Schätzungsbescheid noch mal geändert wird und die Steuer niedriger festgesetzt wird, bekommt man das zu viel gezahlte Geld auch wieder zurück. :-) LG!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

Danke. Natürlich wäre es jetzt im Moment sicher Sau blöde und ich hoffe dass die AP das nicht zahlen muss und dass es weniger ist. Im Endeffekt aber zahlt man ja nur das, was man muss. Dann bekommt man es eben wieder zurück. Sollte ein kleiner Trost sein,falls das jetzt nicht mehr klappt mit dem Widerspruch. ;-) Liebe Grüße


Pebbie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Eigentlich schickt das FA genügend Erinnerungen und Ermahnungen bevor sie einen geschätzten Bescheid raus schicken....


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pebbie

Für 2016 haben wir Ankündigungen bekommen. Für 2015 aber nunmal nicht. Denk ich mir ja nicht aus. Ich hab hier alles liegen. Für 2016 waren wir nämlich auch spät dran. Haben sie zuerst vergessen, dann gabs ne Mahnung. Im September haben wir sie dann abgeschickt, da kam sie nicht an weil wir irgendwas falch geklickt haben. Dann kam die nächste Aufforderung. Dann haben wir neu abgeschickt. Dann kam der Bescheid letzte Woche. Für 2015 kam nicht einmal was. Sonst hätt ichs ja gemacht. Ist ja bei uns ne Sache von max. 10min. Haben ja so gut wie nichts einzutragen. Also nichts wovor man sich absichtlich drücken müsste. Schon gar nicht wenn man damit riskiert statt 200euro plötzlich 1400euro zahlen zu müssen.


Sterntaler-2016

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Also normal kommen da einige Aufforderungen bis es soweit ist das das geschätzt wird. Hatten wir letztes Jahr- da lag es aber nicht an uns sondern am Finanzamt und an unserem Steuerberater. Da kamen bestimmt 3 Aufforderungen mit Androhung von bußgeld. Da müsst ihr wirklich gepennt haben um das zu verbummeln. Lg


jannas

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Hallo, ohne die anderen Antworten gelesen zu haben, rate ich dir, dich umgehend an einen lohnsteuerhilfe Verein zu wenden. Dort bekommst du für nach Einkommen gestaffelten Beitrag gut und günstig Beratung und sie nehmen dir sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt ab.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jannas

Meine Schwiegermutter bekam vor Kurzem auch einen Brief vom Finanzamt, da wurde auch geschätzt, ich meine vierhundert Euro. Sie fiel aus allen Wolken, da ihr gar nicht bewusst war dass sie als Rentnerin auch eine Steuererklärung abgeben muss denn "meine Freundinnen sind auch alle Rentnerinnen und haben viel mehr Geld als ich und müssen nie etwas abgeben und nie etwas nachzahlen" Lange Rede kurzer Sinn :sie ging mit dem Brief zum Finanzamt. Es wurde jetzt so abgemacht, dass sie noch schnell eine Steuererklärung abgibt. Mein Mann hat ihr jetzt dabei geholfen. Die waren da schon hilfsbereit auf dem Amt. Ich denke wenn man da freundlich hingeht dann will einem niemand ans Bein pinkeln. Ich drücke die Daumen. Man freut sich immer so kurz vor Weihnachten dicke Rechnungen zu erhalten. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ohne den Bescheid zu kennen... Ich vermute der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und nicht Du musst nachweisen, dass Du bisher keine Post erhalten hast sondern das FA muss Euch nachweisen, dass die Post in den "Machtbereich des Enpfängers" gelangt ist. Ich würde das Gespräch suchen. Die Mitarbeiter dort sollten lösungsorientiert sein... viel Erfolg :-)


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir bekamen immer zurück, auch für 2016 aber für 2017 soll ich nun 1400.- nachzahlen und für 2018 gleich uartalsweise vorzahlen Ich hab erstmal Widerspruch eingelegt Wenn ich das so lese glaube ich bald dass das System diese Sachen automatisch rausschickt seit die keine Mitarbeiter mehr für alles haben alle behördern haben Personalmangel, da kommt es dann vermutlich zu sowas dagmar


Leena

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat KEINE aufschiebende Wirkung (man kann aber im Einspruchsverfahren einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn dem Antrag förmlich entsprochen wird, wird erst mit Abschluss des Einspruchsverfahrens "abgerechnet" - man hat aber auch das Risiko, wenn man noch etwas zahlen muss zum Schluss, wird das ab Fälligkeit des ursprünglichen Bescheids verzinst). Und niemand muss nachweisen, ob die Erinnerungs- oder Schätzungsandrohungs-Schreiben beim Empfänger eingegangen sind. Es ist, genau genommen, derzeit tatsächlich ziemlich wurscht, ob es solche Schreiben gab oder nicht, dabei geht es maximal um die "Versagung rechtlichen Gehörs", aber das kann im Rahmen eines Einspruchs gegen den Schätzungsbescheid problemlos nachgeholt werden und damit wäre ein eventueller Fehler "geheilt". Grundsätzlich ist es sogar zulässig, ohne vorherige Schreiben nach gesetzlichem Fristablauf Schätzungsbescheide rauszuschicken, denn die Leute müssen selber wissen, dass sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Bei III/V muss man abgeben, wenn beide Einkünfte auf Lohnsteuerkarte haben, da kann man sich auch nicht mit Nicht-Wissen rausreden. Klar, wenn es das erste Mal ist und die Leute glaubhaft versichern, keine Ahnung gehabt zu haben... dann sind die Mitarbeiter beim Finanzamt grundsätzlich sehr gern "lösungsorientiert". Aber momentan liegt der "Ball" eindeutig bei den Steuerpflichtigen, die jetzt schleunigst aktiv werden müssen, sonst könnte das Finanzamt den Vollziehungsbeamten vorbeischicken, da "keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schätzungsbescheides" bestehen, sofern die Steuerpflichtigen keine Erklärung abgeben und steuermindernd geltend gemachte Tatsachen auch hinreichend glaubhaft machen.


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich kann ja nur für "meinen Bereich" sprechen, aber bei uns schickt "das System" solche Sachen nicht automatisch raus. Da sitzt schon ein Mitarbeiter mit einer langen Liste und klickt die Fälle an, in denen eine Erinnerung / Schätzungsandrohung rausgeschickt werden soll, und dann werden die Dinger automatisiert erstellt und verschickt. Schätzungsbescheide werden übrigens (zumindest bei uns) immer von einem Bearbeiter erstellt, der die Besteuerungsgrundlage selber schätzt. Was bei Euch zu der Nachzahlung 2017 (äh, Du meinst 2016, oder? Für 2017 geht doch noch gar nicht!) und den laufenden Vorauszahlungen geführt hat, kann ich natürlich nicht sagen. Aber eine Nachzahlung von 1.400 € führt im laufenden Jahr eigentlich immer zu Vorauszahlungen. Was auch oft zu Irritationen führt, ist der Umstand, dass bei der Jahres-Veranlagung ein paar andere Regeln gelten und man, gerade bei Steuerklasse III/V oft immer Erstattungen bekommt, aber - da dafür eben anders gerechnet wird - trotzdem laufende Vorauszahlungen festgesetzt werden. Das erste Mal habe ich auch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt, danach war's mir aber zu mühsam, ich habe eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt und zahle quartalsweise voraus, um dann hinterher eine größere Erstattung wieder zu bekommen. Jährliche Herabsetzungsanträge waren mir zu umständlich... Ansonsten - die Personaleinsparungen sind ein Elend für sich, da sage ich lieber gar nichts weiter. "Personalmangel" ist eigentlich die falsche Bezeichnung, da diese Einsparungen ja bewusst und von oben gewollt sind. (Und ein paar andere Bemerkungen dazu schlucke ich jetzt mal lieber runter. ;-) )


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke für die Ausführungen. Wieder was gelernt. Lg


Leena

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sehr gern - ist ja mein Alltag, solche Themen. ;-) LG, L.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich zahle auch Vorauszahlungen. Das ist mir aber lieber als Nachzahlungen. Dumm, wenn man beides hat. Ab nach Panama( Witz)


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss dies grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres tun. Meistens gegen Ende des Jahres wird das Finanzamt dann tätig, wenn keine Erklärung vorliegt, und erinnert, droht Zwangsgeld an, setzt Zwangsgeld fest und/oder droht eben eine Schätzung an. Selbst wenn das Finanzamt nicht erinnert hat, führt dies aber grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Schätzungsbescheides. I.d.R. fehlt es dann nur am rechtlichen Gehör, das aber bis zur Einspruchsentscheidung noch nachgeholt werden kann. Wenn der Schätzungsbescheid einmal in der Welt ist, ist es faktisch eigentlich relativ egal, ob erinnert wurde oder nicht. Wenn der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde, kann er innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden, sofern er nicht vorher für endgültig erklärt wird und diese Erklärung bestandkräftig wird. Wenn der Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde, bleibt eigentlich nur, fristgerecht Einspruch einzulegen, sonst erwächst der Schätzungsbescheid in Bestandskraft. Einspruchsfrist ist ein Monat ab Bekanntgabe. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Dafür kann man im Einspruchsverfahren einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, über den dann separat vom Finanzamt entschieden wird. Im Prinzip würde ich Dir empfehlen: Setzt Euch dieses Wochenende hin, macht Eure Steuererklärung für 2015, legt dann Einspruch gegen den Schätzungsbescheid ein und gibt den mit der Steuererklärung ab und stellt vorsichtshalber einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wenn dem stattgegeben wird, braucht Ihr die aufgrund der Schätzung festgesetzte Nachzahlung erst einmal so nicht zu zahlen. Dann wird die nachgereichte Erklärung bearbeitet, es ergeht ein Änderungsbescheid und dann wird abgerechnet (aber bei einer eventuellen Nachzahlung fallen Zinsen an). Was die "Säumnisgebühr" betrifft - geht es um Verspätungszuschlag oder um Säumniszuschläge? Der Verspätungszuschlag richtet sich - im Prinzip - nach der Höhe der festgesetzten Steuern (und kann sich ggf. ändern, falls ein Änderungsbescheid erlassen wird), die Säumniszuschläge beziehen sich auf bereits festgesetzte, aber nicht fristgerecht gezahlte Steuern.


Mugi0303

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Ja schleunigst Einspruch einlegen und erklärung nachreichen. Wird dann neu berechnet. Ihr müsstet aber eigentlich auch mindestens eine Erinnerung und eine schätzungsandrohung bekommen haben.