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Sorry ich schon wieder Kündigung Arbeitsrecht

Sorry ich schon wieder Kündigung Arbeitsrecht

golfer

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habe gerade nachgegoogelt....bei mir im Vertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist...habe ich das richtig verstanden das ich echt alle 2 Wochen jeweils mit Frist von 4 Wochen zum 15. des Folgemonats und auch zum letzten eines Monats kündigen kann.....das ist ja für den Arbeitgeber nicht so toll....weil man ja mit Resturlaub und Überstunden eigenlich gleich seine Sachen packen kann ......für mich natürlich super......ich habe zur Zeit einige Bewerbungen laufen und die wollen oft das man schnell verfügbar ist.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von golfer

sprichst du vom minijob?


golfer

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Nein...ich habe einen befristeten (bis zum 31.09.12) Arbeitsvertrag über Teilzeit 20 Stunden die woche, Probezeit ist rum...ich dachte immer muss zum Monatsende küngifen ...geht aber gesetzlich anscheinend auch zum 15.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von golfer

na dann wird es so sein! manchmal ist das auch im sinne des ag´s, wenn die kündigungszeiten so kurz sind


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von golfer

Wenn er befristet ist, ist gesetzlich eigentlich eine Kündigung komplett ausgeschlossen es sei denn es ist im Vertrag explizit anders vereinbart. LG


Chrissie3

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Es ist genau anders herum: im Vertrag könnte eine andere Kündigungsfrist stehen. Wenn nichts erwähnt wird, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die ist 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende eines Monats. Nur für den Zeitraum einer Probezeit, max. für 6 Monate kann eine kürzere Zeit mit 2 Wochen ausgemacht werden. Viele Grüße Chrissie


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Meiner Ansicht nach nicht siehe: § 15 TzBfG Ende des befristeten Arbeitsvertrages ... (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. ... LG


Chrissie3

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Du hast Recht, ich hatte da etwas verwechselt! Viele Grüße Chrissie


golfer

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Antwort auf Beitrag von Chrissie3

in meinem Vertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist......und befristet bis 31.09.12......ein Jahresvertrag mit 6 monatiger Probezeit.....denke doch ich kann immer mit 4 wochen zum 15. und mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen...so hat es auch das Arbeitsgericht ...bei dem ich angerufen habe....gesagt....ich hoffe mal es stimmt so..,...