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sorry, erneut wohnungs-kündigung

sorry, erneut wohnungs-kündigung

dr.snuggles

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habe ja noch acht tage zeit... geht die an die hausverwaltung, an den vermieter oder an beide? fragt snuggles ps: sucht einer ne schöne bude in b? hat einer ne schöne bude in ffm?


tweenky

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

An den Vermieter. Du kannst dem Verwalter ja eine Kopie zukommen lassen, dann weiß dieser auch Bescheid.


dr.snuggles

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Antwort auf Beitrag von tweenky

dann muss ich jetzt mal den vertrag finden. nur da steht die adresse des vermieters....ohjee.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von tweenky

ich würde sagen, umgekehrt. der verwalter verwaltet eben die wohnung, macht alles bürokratische u.a. kümmert sich auch bei mieterwechsel, macht endabrechnungen usw. der vermieter ist der eigentümer, aber wenn es eine verwaltung gibt, dann ist diese zuständig. kopie an vermieter versenden ist bestimmt nicht verkehrt. v.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von veralynn

sehe es wie veralynn ....ich würde auch an die verwaltung schicken, wozu ist diese sonst da.....wenn nicht zum verwalten


tweenky

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Der Verwalter ist nicht Vertragspartner, sondern der Vermieter. Also hat die Kündigung normalerweise an diesen zu erfolgen. http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung_von_Mietverträgen


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von tweenky

ich geh davon aus, dass der verwalter eine vollmacht hat. ich würde an beide schicken vorsichtshalber. aber das kündigungsschreiben muss natürlich an den gerichtet werden, der den vertrag unterschrieben hat. kenne die verhältnisse ja nicht.


BM 123

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Antwort auf Beitrag von tweenky

an den vermieter. ich bekomme die kündigungen,oder im aktuellen fall kündige ich das mietverhältniss. das nimmt mir die hausverwaltung nicht ab. ich wüsste nun nicht was die hausverwaltung damit soll. der ist das völlig egal ob ich selber drin wohne oder die wohmung vermietet habe.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

hast/willst Du kündigen bevor du ne neue Wohnung hast? gruss chrissie


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

wenn sie ab einem bestimmten Zeitpunkt in ffm mit ihrer neuen Arbeit beginnt, dann braucht sie in B definitv keine Wohnung mehr, oder? Wo sie dann in ffm wohnen wird, sofern sie noch keine neue Wohnung dort hat, ist wieder eine andere Sache. Aber die in B kann sie ruhig kündigen. Kann mir net vorstellen, dass sie da jeden tag pendeln wird...


Aprilscherz2000

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und wenn sie keine rechtzeitig findet????Was wird dann aus den Möbeln?Schlafen kann man ja notfalls in Jugendherberge.Ist ja alles prima durchdacht gruss Chrissie


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Kündigung an den Vermieter mit Kopie an die Verwaltung. Definitiv. Been there....


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

... da die auch den Vertrag unterschrieben haben. Vermieter weiß in der Regel gar nicht, wer seine Mieter sind. Ich habs gerade selbst durch.


shinead

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Kündigung geht immer an den, der den Mietvertrag mir Dir abgeschlossen hat. Das KANN die Hausverwaltung sein, MUSS es aber nicht. Bei Otto-Normal-Vermieter würde ich davon ausgehen, dass er selbst die Wohnung vermietet (Gebühren der Hausverwaltung sind da sehr happig).


arzule

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

ist doch in Xberg, waaa? Wie viele Zimmer hat die Wohnung denn und vor allem was kostet se? Das wäre ja mein Traum, wieder in meiner Hood zu wohnen:)