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sind zweit-Frauen benachteiligt?

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Mal ein anderes Thema, was mich persönlich betrifft. Möchte mich mal auskotzen. Weiß das jetzt viele gegen Argumente kommen und manche sich angegriffen fühlen aber das möchte ich nicht. Ich möchte nur mal erwähnen das Zweit-Familien es nicht einfach haben. Mein Mann war schon mal verheiratet und hat einen Sohn aus erster Ehe. Wir zahlen natürlich unterhalt und das ne ganze Menge. Sie ist auch wieder verheiratet hat wieder ein Kind genauso wie wir ein Kind haben. Ich persönlich hätte gerne eine andere Regelung was das Unterhalt betrifft, letzten Monat hat es sich erhöht und seit dem Wissen wir nicht wie wir viele Dinge zahlen sollen. Mensch wir zahlen eine Monats-Miete für eine zwei-Zimmer-Wohnung und das kann nicht sein. Er darf nicht eine Familie darunter leider, es soll eigentlich niemand darunter leiden. Versteht mich nicht falsch ich bin für unterhalt, die Frau hat auch ihre ausgaben, keine Frage, man kann sich aber über den Betrag streiten. Mein Vorschlag: 1. Eine alleinerziehende soll mehr bekommen wie eine verheiratete an Kindesunterhalt. 2. Es soll nach dem Gehalt wirklich gehen und dabei berücksichtigt werden das er auch eine Familie hat. Manchmal habe ich das Gefühl Männer wären die Deppen der Nation. Möchte dabei aber alleinerziehende ausnehmen, die haben es schwer, und verdienen meinen größten Respekt. Und wenn jemand kommt, der neue Ehemann kann nichts dafür, dann kann ich nur sagen, ich als Ehefrau auch nicht und trotzdem leide ich unter der finanziellen Situation. Es gibt doch schon fast mehr Zweit-Ehen wie Erst-Ehen und es ist nicht fair das die erste Ehefrau vor dem Gesetz mehr zählt wie ich. Komme mir vor wie Frau zweiter Klasse. Bin auf eure Meinungen gespannt. Und nochmal will niemand angreifen, bin nur eine deprimierte zweit-Frau, Lg Mareike


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Da ich zur 1. Frauenfraktion gehöre und hoffentlich auch bleibe, kann ich Dir nur sagen, daß dem Kind Unerhalt eben eifach zu steht! Der Frau wohl ja nicht mehr! Sicherlich ist der Satz des Unterhalts ja geregelt worden womit alle Kostenfaktoren Deines Mannes berücksichtigt worden sind! Das heißt, das Existensminimum bleibt ihm erhalten, somit wirst Du nichts ändern können! Zum Thema Männer sind die Deppen, muß ich sagen, daß es mich freuen würde wenn manche Väter mehr als den Pflichtunterhalt bezahlen würden, da kenn ich kaum einen! Und es ist und bleibt sein Kind! Für das er hoffentlich nicht nur zahlt, sondern es auch mal zu Gesicht bekommt für sein Geld!


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Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt für das Kind - nicht für die "Erst-Frau". Du kannst also finanziell nicht gegenüber der "Erst-Frau" benachteiligt sein. Würde es in Deinem Posting um den Ehegattenunterhalt gehen, der ja derzeit noch u.U. lebenslang gezahlt werden muss, könnte ich Dich auf jeden Fall verstehen. Das Kind einer verheirateten Frau "kostet" ja nicht weniger als das einer Alleinerziehenden. Gruß Shinead die ab Februar Alleinerziehend ist


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wieviel im Monat braucht ein Kind? Im übrigen wir haben ihn fast jedes Wochenende :-). Lg Mareike


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Was ein Kind an Geld "verbraucht" kommt auf das Alter an. Wohnraum , Kleidung, Schulzubehör, -ausflüge, -klassenfahrten, Kleidung, Essen, private Ausflüge (Zoo, Schwimmbad, etc), vielleicht auch Windeln, Fahrrad, Monatskarte, Nachhilfe, Musikunterricht, Taschengeld, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Urlaub, Sprit für das Mama-Taxi, Ausbildungskosten... Mir fällt da Menge ein... Und eine (wieder-) verheiratete Mutter gibt nicht weniger für ihr Kind aus als eine alleinerziehende. Den Unterhalt teilen sich die Eltern. Reich wird die "Erst-Frau" damit nicht. Gruß Shinead


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Sie hat aber mehr Geld zu verfügung, wie eine alleinerziehenden und geteilt wird ja nicht der Vater zahlt alles plus seine eigene Miete, schulden aus der erste Ehe evtl. Auto usw.usw wisst ja selber. Was meinste woher das kommt vom Goldesel und dann soll eine Familie überleben das Geld fehlt ja, und das Gehalt wird im wirklichen Leben nicht berücksichtigt. Natürlich soll der Vater zahlen aber angemessen und das ist halt eher selten, es gibt viele Väter die darunter leiden. LG Mareike


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aber wirklich ernst gemeint, da ich, mangels Betroffenheit, davon keine Ahnung habe: zahlt eine Mutter eigentlich selbst auch so viel für ihr Kind, wie sie an Unterhalt für es bezieht? Anlaß ist, weil mein Mann kürzlich auch meinte, Männer seien immer die Deppen. Sie müßten sich anmelden um ihre Kinder zu sehen, müssen blechen und haben kaum Chance, den Spieß herumdrehen zu können. Ist das so?


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Sie zahlt ja mit dem Geld vom Mann. Dafür ist ja den Unterhalt da, nochwas Unterhalt finde ich gut nur die Frage wieviel meint ihr sollte es sein? Bin mal gespannt. LG Mareike


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... wird von dem Elternteil gezahlt der nicht die tägliche Betreuung übernommen hat. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der betreuuende Elternteil eine entsprechende Summe durch den Kauf von Dingen des täglichen Lebens sowieso aufbringt. Klar hat "Mann" die Möglichkeit den Spieß umzudrehen. Er kann die drei Jahre Elternzeit zuhause bleiben um damit die Stärkere Bindung zu den Kindern aufzubauen. Dann wird das Gericht (und auch die Mutter, die dann Geldunterhaltspflichtig wird) nicht meckern... Shinead


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hi, früher wusste ich nicht, wie ich hätte 154 euro kindergeld an mein kind hätte bringen sollen. da brauchte es nur paar klamotten udn windeln. er wurde gestillt und hat sonst kaum geld gekostet. so, jetzt bekomm ich 199 euro unterhalt wenn er zahlt, ansonsten 124 euro unterhaltsvorschuss vom jugendamt. tja hört sich ja viel an, aber selbst ich pfenninpfuchser hab da mal zu knabbern. vor kurzem ein neues bett, dann mal n neuer autositz, hier mal n schwung neuer schuhe, dort winterkleidung ect. nebenbei will man als mama uach mal unternhemungen machen mit kind. ich finde 199 euro sind schon n haufen geld, aber es reicht trotzdem ned. und logisch dass der papa termine machen muss. nils papa hat das auch noch ed so ganz kapiert. er meint er hat heute bock aufs kind und alle müssen nach seiner pfeife tanzen. dass wir aber auch mal termine haben oder auf nen kindergeburtstag eingeladen sind ( wo auch mama das geschnek besorgt) das vergisst der werte herr. springt man nicht gleich und wirft seine komplette planung über den haufen, wenn papa das will entzieht man dem papa das kind und enthält es vor. ich würde sagen beide seiten haben die arschkarte LG MEL


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Na das Gericht entscheidet doch anders die ersten 11/2 war er bei ihm und dann hat sie nach einer Abholung nicht mehr zurückgebracht und damit quasi gewonnen aber egal das ist ein anders Thema. Mütter würden genaus meckern derjenige der Zahlt wird immer meckern ist doch menschlich.


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der kindergartenplatz kostet mich dezente 177 euro. habe somit also 22 euro zum verprassen. der papa denkt nämlich ich habe ein geiles leben. hab ich auch , weil er einfach weg ist *g* aber aus goldenen tellern kann ich ned löffeln LG EML


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Hallo! Habe damit zum Glück auch keine Erfahrung denke aber: Da es sein Kind ist und bleibt (egal von der wievielten Frau), steht dem Kind auch ein Teil des Einkommens von seinem leiblichen Vater zu. Wieviel ist ja einkommensabhängig und natürlich könnte man sagen, es könnte eine Grenze geben, aber keine kann sagen wie hoch die sein sollte. Es gibt verschiedene Ausgaben (Kindergarten, Hort, Schule,.....) die gedeckt werden sollen. Und in den meisten Fällen ist der Unterhalt für ein Kind doch eh nicht so hoch. Wenn z.B. 250 Euro gezahlt werden, deckt das nicht mal den Kindergarten ab. Da ist aber dann noch kein Essen, Gewand oder sonstiges dabei, also ich finde Unterhalt für das eigene Kind mehr als gerechtfertigt! Für die Frau aber nicht, denn die ist ein eigenständiger erwachsener Mensch und kann wieder arbeiten gehen. Liebe Grüße Traude


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Mein Gedanke wäre, und ich finde das fair. 250Euro fix und der Rest nachweislich die Hälfte Kleidung, evtl Sportverein, Schule. Ist doch beiden geholfen. Kleidung und die anderen Sachen kommen nicht jeden Monat auf einen zu und man teilt sich und hat den Überblick. Was meint ihr dazu? LG Mareike


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Wieviel zahlt denn dein Mann Unterhalt, wenn es kein Geheimnis ist? Ich bin mit dir einverstanden in dem Punkt, dass wenn der Vater ein zweites Kind mit einer anderen Frau bekommt, sollte es berücksichtigt werden, denn dem zweiten Kind steht ein teil des väterlichen einkommens auch zu, und wenn man das durch zwei teilt, sollte es etwas weniger für das erste Kind ausfallen.


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Da oftmals die Kommunikation der früheren Partner gestört ist - deshalb kann man das so nicht machen. In vielen Fällen würde jede "Nachzahlung" vor Gericht landen. Aber niemand hält euch davon ab, den Vorschlag der Mutter des Kindes vorzuschlagen.


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460Euro! Mag für manche wenig sein aber wir haben nur ein Gehalt und zahlen Miete, Strom usw. ICh bin im Erziehungsurlaub. LG Mareike


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genau deswegen. Nein mal im ernst sie wäre doch doof oder? Sie bekommt ihr Geld und das wäre ja weniger und den Rest das wir Teilen sieht man doch dann gar nicht. Lg Mareike


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aber hab ich das richtig verstanden? Er zahlt 460 Euro im Monat Unterhalt für das Kind??? Wie alt ist das Kind? Mare


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LG


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Wow! Mein Sohn ist auch 12 Jahre alt! Und ich bekomm von meinem Ex 125 € /Monat Unterhalt für meinen Sohn! Und ich kann NICHTS tun, damit er DAS zahlt, was mir zusteht. Laut Jugendamt kann ich froh sein, dass er überhaupt zahlt! Soviel ich weiß, würde uns ca. das Doppelte zustehen! Das waren dann ca. 250 Euro (oder etwas mehr). Ich finde, dass 460 Euro zuviel sind!! Mare


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müsste dein Mann dementsprechend 2500-2800 Euro Netto verdienen. Bei dem Einkommen verstehe ich nicht, warum ihr da nicht über die Runden kommt? Wir sind zu viert und haben nicht einmal soviel Geld zur Verfügung. Es geht doch nur um den Unterhalt für das Kind oder? Denn wenn seine Ex-Frau wieder geheiratet hat, dann fällt ihr Unterhalt automatisch weg. Hier hast du den Link für die D-Tabelle:


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Man oh man das ist aber echt wenig, bei uns zuviel und bei Dir zu wenig wieso kann sowas nicht fair sein? 125Euro also das ist echt wenig. Lg Mareike


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http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf Gruß Franka


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wenn die danach gehen würde, müssten wir über 100 Euro weniger zahlen aber ich muss entäuschen er verdient gerade mal 1900 Netto, na was sagste jetzt? Deprimierent oder? Natürlich haben wir schone ein abänderungsklage gemacht erfolglos. LG Mareike


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Da gibt es doch eine vorgeschriebene Bemessungsgrenze.Ihr könnt sofort zum Anwalt gehen und eine Neuaufrechnung machen lassen.Da kommt dann Butter bei die Fische.Hier wird alles zusammen gerechnet,auch du und das neue Kind.Auch alle Schulden zählen da rein.Dem wird das Gehalt deines Mannes gegenüber gestellt und somit ergibt sich ein Unterhaltssatz.Alles andere ist nur Spekulation.Wenn ihr euch ausgenommen fühlt dann mach dir hopp,hopp einen Termin beim Anwalt. Ich bin nicht betroffen,bekomme aber so manches bei meiner Freundin mit...sie ist auch Zweitfrau und hat ständig Ärger wegen dem nichtreichenden Geld.Ich weiß das der Mann nun für zwei Kinder 145,-Euro bezahlen muß...9 und 10 Jahre,denn für mehr reicht sein Einkommen nicht,da er nun wieder Frau und zwei leibliche Kinder mit ihr zusammen hat.Er hat übrigens ein Kind aus erster Ehe auf der Steuerkarte!


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Dann würde ich noch einmal Klagen. Es kann doch nicht angehen, dass ihr die Ausnahme seid, wenn es um Kindesunterhalt geht. 450 Euro ist verdammt viel Geld. Schließlich müsst ihr ja euren Mindestunterhalt behalten können!! Und bei einer Familie mit Kind sind 1450 Euro echt wenig. Da stimmt doch etwas nicht. Ich würde das noch einmal prüfen lassen. Gruß Franka


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Ihr dürft das nicht schlucken,da stimmt was nicht.Ihr müßt euch dazu einen Anwalt nehmen.Die Aufrechnung die ihr habt kommt vom Jugendamt gell,und das versucht natürlich so viel wie möglich raus zu holen.Der Mann meiner Freundin hat 1600,-Euro netto....


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Ich glaube Ausnahmen sind wir nicht, wir haben schon nochmal nachgefragt weil das letzte Mal noch nicht unsere Tochter da war, unser Anwalt hat aber gemeint bei einem kInd tut es sich nichts erst ab zwei würde es sich lohnen. Das Problem ist auch das der Richter sau doof ist und da wir in einer kleinen Stadt leben ist leider immer der gleiche Richter der meint ein Vater kann zahlen, und die müssen sich nicht an die Düsseldorfer Tabelle halten sondern es ist nur eine Richtlinie. Schulden werden oder wurden nicht berücksichtigt, der Rest auch nicht er zählt nur das Gehalt und ich Glaube weiß aber jetzt nicht ganz genau das der Selbstbehalt bei 890 Euro liegt oder? Weiß das jemand? Lg Mareike


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das weiß ich genau,bekomme es ja Hautnah bei meiner Freundin mit.Da wollte auch erst der Gegneranwalt die Kosten(Kredit für Auto)nicht berücksichtigen,aber er muß es sehr wohl da der Mann damit an die Arbeit fährt(sind nur 1,5km aber egal).Ich weiß das Miete da auch berechnet wird,eben alles,sogar die Nebenkosten!,auch wenn du nur ein Kind hast,dem steht Unterhalt zu!!!!Das muß mit berechnet werden.Dir fehlt der richtige Anwalt Mädchen.Such dir ganz schnell einen der Familienrecht vertritt!


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Ich glaube, du hast Recht mit den 890 Euro. Aber auch ein Richter kann doch nicht einfach die Augen vor dem verschließen, was Fakt ist? Kannst du den Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen? Schulden müssen doch mit angerechnet werden. Ich verstehe das ganze nicht. Ich habe zwar beim Rechtsanwalt gelernt, aber das ist schon so lange her und ich bin in dem Zweig nicht mehr tätig gewesen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass euer Kind am Existensminimum leben muss und sein Kind 450 Euro monatlich bekommt. Mit 12 Jahren??? Da habt ihr aber eine verzwickte Situation. Ich würde trotzdem alles in meiner Macht stehende versuchen, damit der Unterhalt neu berechnet wird. Viel Glück euch. Gruß Franka


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Kopfkratz. Ehrlich das Zählt, zu uns wurde gesagt das wird nicht mit berechnet. Sollte wirklich ein neuen Anwalt fragen, vielleicht sagt der dann was anderes, hatten zuerst nämlich 316 Euro gezahlt und dann weil er älter geworden ist wollte sie mehr und kam damit durch dabei wäre ja 316 Euro genau das gewesen laut Düsseldorfer Tabelle. ICh blick gar nichts mehr. Andere zahlen weniger,wir zahlen zuerst nach Düsseldorfer Tabelle und dann kam ein blöder Richter und nun zahlen wir das. Stimmt was nicht oder? LG Mareike


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Genau aus dem Grund, dass sich dann viele Männder drücken würden und einfach Schulden anhäufen und das Kind nichts bekommt. Es kommt auf die Art der Schulden an. Das müsste aber wirklich ein Anwalt klären. Ich würde mir an Deiner Stelle auch einen anderen Anwalt suchen. Der aktuelle ist für mich ein Loser (komme aus dem Metier und kann Dir sagen, dass es auch bei Anwälten viele gibt, die keine Ahnung haben, leider). LG, Chrissie


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Gebe dir da vollkommen Recht, aber Schulden, die in der Ehe angehäuft wurden, müssen angerechnet werden. Gruß Franka


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Ich bin so eine Erstfrau, mit 2 Kindern und ab April wieder verheiratet. ABER: MEINEN Lebensunterhalt und den meiner Kinder bestreite ich ganz allein, da will ich nicht dass mein neuer Mann auch nur einen Cent zahlt. Und deshalb finde ich auch, dass mein EX den Unterhalt für seine Kinder ganz allein zahlen sollte, egal ob er wieder verheiratet ist oder nicht. Was er nich zahlt habe ich weniger, und ich zahle eh schon weit mehr als er zahlen muss.Naja, momentan zahlt er eh noch nichts weil er mit 31 immernoch studiert, und danach wird er sich sicherlich auf einem Halbtagsjob ausruhen während seine neue für ihn arbeiten geht...


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auch zuerst berücksichtig werden sollte, auch die erste Frau. Schließlich ist ja bei 2. Eheschließung bekannt, dass der Mann bereits Frau und Kind hat. Das ist ja dann kein Geheimnis. Und da er nun mal (oder andersrum, wenn es die Frau ist) Verantwortung übernehmen muss, ist für mich ganz klar die erste Frau und das erste Kind vorrangig. Wäre ja der Hammer, wenn mein Mann einfach mal wieder heiraten würde und uns vernachlässigen würde. Bei einer Scheidung ist ja klar, dass das finanziell zu Buche schlägt. Gut, wenn man sich aber gütlich einigen kann, wenn man nicht unbedingt im Bösen auseinander geht.


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zu bekommen. Wenn schon Kinder da sind und es dann finaziell eng ist, dann kann man eben keine anderen Kinder mehr haben. Sorry, knallhart, ist aber so. Wer soll denn das alles finanzieren?


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Aber beide sind wieder verheiratet. Dementsprechend muss der Unterhalt neu berechnet werden. Es kann ja nicht angehen, daß für die Ex-Frau immer noch Unterhalt gezahlt werden muss, obwohl sie zwischenzeitlich verheiratet ist. Gruß Franka


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Ach so denkst du. nur Ein Beispiel: Wenn einen Mann zum beispiel eine Ehefrau verlassen hat, weil sie einen anderen hat, muß der MAnn 1. Für das Kind blechen 2. Darf das Kind nicht mehr so oft sehen 3. NAch deiner Meinung soll er noch auch auf sein weiteres Glück und Liebe mit einer anderen Frau und damit neue Kinder verzichten? Findest du nicht deine Sichtweise bisschen hart?


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spielen die Gründe keine Rolle. Egal wie wer wo neu verheiratet ist. Der Unterhalt gilt ja für das Kind, auch wenn die Frau neu verheiratet ist. Der Vater soll ja in dem Fall dann nur für das Kind bezahlen. Und das ist dann nun mal da. Egal ob die Frau die Ehe beendet hat. Das Kind kann darunter nicht leiden müssen. Und der Mann kann dann nicht einfach ein weiteres Kind mit 2. Frau zeugen, wenn er vielleicht schon für das erste Kind nicht aufkommen kann. Ich weiß nicht, ob das dann so ein Glück mit einer 2. Frau ist, wenn man jeden Cent zehnmal umdrehen muss. Dann muss man sich im Klaren sein, dass dieser Mann eben schon anderweitige Verpflichtungen hat. Ich weiß nicht, wie das ist, wenn man in der Situation der 2. Frau ist. Klar sieht man da sich an erster Stelle. Aber Fakt ist doch dann, dass da schon ein Kind da ist. Und das weiß man ja dann auch als Frau. Meine ehemalige Nachbarin war auch nur am Jammern, weil ihr Freund oder Mann für 3 Kinder mit unterschiedlichen Frauen Unterhalt zahlen musste und das nicht zu wenig. Die selber hatten dann 2 Kinder. Sie wusste aber ja VORHER von den anderen. Also entweder nehme ich dann so einen nicht, der in allen Betten gehüpft ist, oder ich jammer nicht. Im Endeffekt nämlich litten alle 5 Kinder unter der Situation. Kinder sind eben kostspielig. Ich greife jetzt hier niemanden an, weil er second hand verheiratet ist ;-) oder so nein um Gottes Willen, es geht nur darum, dass eben den Kindern das zusteht und dass das dann nichts mit den persönlichen Techtelmechteln der Eltern zu tun hat.


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wenn man so weiter argumentiert wie, dann dürfte jede dritte Familie oder Frau in Deutschland keine Kinder haben, weil sie sie nicht ernähren kann, und der Staat meistens dafür teilweise aufkommen muß. würde das passieren, gebe es noch größeres demografisches Problem in Deutschland als es schon ist. Und glaub mir, dem Kind ist bestimmt ein glücklicherer Vater wichtiger als 100 Euro mehr im Monat. Dann bist bestimmt auch gegen Großfamilien, die vom Kindergeld leben, weil ein alleine arbeitender mann kann selten für 5 oder 8 Kinder aufkommen.


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Aber ich behaupte jetzt einfach mal, dass man als Mutter 5-8 Kindern auch emotional und zeitlich nicht gerecht werden kann. Meine 2 fordern mich schon sehr und deswegen steht ein Drittes (obwohl finanziell kein Problem) momentan nicht zur Debatte. Ich habe eine Freundin mit 4 Kindern die nicht arbeitet. Sie gibt selbst zu, dass es unmöglich ist allen Kindern das nötige Mass an Zuwendung und Aufmerksamkeit zukommen lassen (sind alle im Jahre, bzw. 1,5-Jahresabstand). Viele Grüsse, Chrissie


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Da hast du vollkommen Recht. ich habe nur Problem mit Ellis Argumenten, dass man als Vater nicht mehr Kinder zeugen darf, weil er zu wenig Geld hat,zumal ja zum beispiel er von der Frau verlassen wurde und ein Recht auf ein neues Glück hat.


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Vorneweg erst einmal – ich finde 460 Euro für ein 12-jähriges Kind bei 1.900 Euro Netto-Gehalt auch viel, ich hätte auch so meine Zweifel, was die Kompetenz bzw. das Engagement Eures derzeitigen Anwalts anbelangt. Um aber auf die Grundsatz-Ebene zu kommen – ich wollte doch noch etwas zu Deinen Vorschlägen sagen: „Eine Alleinerziehende soll mehr bekommen als eine Verheiratete an Kindesunterhalt.“ Das leuchtet mir, ehrlich gesagt, nicht ein. Der Kindesunterhalt wird doch für das Kind bezahlt, und die Kosten für das Kind ändern sich doch nicht nachhaltig bzw. automatisch, wenn die Mutter wieder heiratet. Und die Unterhaltszahlungen des einen Elternteils sind ja dazu gedacht, den finanziellen Bedarf des Kindes zu decken – der andere Elternteil leistet dafür bis zur Volljährigkeit des Kindes den sog. Betreuungsunterhalt, kümmert sich um das Kind, versorgt und betreut es, mit allem, was dazu gehört. Es ist ja nun einmal im Trennungsfall die Regel, dass ein Elternteil das Kind hauptsächlich betreut (und seiner Unterhaltspflicht damit vollumfänglich nachkommt), während der andere Elternteil das Kind eben i.d.R. nur alle 2 Wochen am Wochenende vielleicht zwei Tage bei sich hat – und dafür, dass er nicht praktisch betreut, eben Unterhalt zahlt. Was sich an dieser Situation ändern sollte, wenn die Mutter wieder heiratet, wäre mir auf Anhieb unklar! Bei Kindesunterhalt im Scheidungsfall geht es nach dem Gehalt des Mannes, und an dem ändert sich durch die Wieder-Heirat der Ex-Frau gar nichts, das Gehalt der Frau hat mit der Höhe des Unterhalts für das Kind nichts zu tun. Wobei ich persönlich ja immer noch von dem Modell träume, ein getrennt lebender Vater müsste der hauptbetreuenden Mutter für die Kinderbetreuung 50% davon zahlen, was eine Fremdbetreuung des Kindes für 25 Tage im Monat 24 Std. am Tag kosten würde. Das käme den meisten Vätern deutlich teurer als die jetzigen Sätze lt. Düsseldorfer Tabelle und co.! Wenn ich mir anschaue – ein Kleinkind, die Tagesmutter würde (hier bei uns in der Gegend) 5 Euro/Std. nehmen, das wären anteilig für 25 Tage mal 24 Std. dann bei 2,50 Euro im Monat 1.500 Euro – die Mutter muss solche Beträge schließlich auch zahlen, wenn sie arbeiten geht und das Kind derweil zur Tagesmutter geben muss... Von so einem „Gehalt“ würde ich träumen! :-) (Ist nicht ganz ernst gemeint, aber ein bisschen schon...) “Es soll nach dem Gehalt wirklich gehen und dabei berücksichtigt werden, wenn der Mann auch eine Familie hat.“ Sollte es – und ich dachte, das würde es auch, ebenso wie – meiner Kenntnis nach – beim Mann doch auch berücksichtigt wird, wie viel anderen Personen er gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, wirkt sich das nicht auf die Höhe des Selbstbehalts aus oder so? Ach ja – kurz noch zu meiner Person, der persönliche Hintergrund ist ja in solchen Fragen immer sehr entscheidend: Ich bin „Erstfrau“, ein Kind aus erster Beziehung, mittlerweile anderweitig verheiratet und habe noch zwei weitere Kinder mit meinem jetzigen Mann. Vom Vater meines ersten Kindes habe ich nie auch nie einen Cent Unterhalt bekommen oder gefordert – weil ich auf dem Standpunkt stehe, ich will nichts von ihm, was er nicht freiwillig geben würde – und freiwillig gibt er eben nichts. Da arbeite ich dann lieber selbst für den Unterhalt meines „Erstkindes“ – und mittlerweile zahlt auch mein Mann ja mit, da wir gemeinsam mit allen drei Kindern wirtschaften.


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Hallo! Bin auch Erstfrau. Grundsätzlich kann ich das Argument schon verstehen, dass Alleinerziehende mehr bekommen sollen als Wieder-verheiratete. 1. Wenn der neue Mann die Frau heiratet, dann heiratet er auch die Familie - damit ist er meines Erachtens nach auch zuständig für den Unterhalt der gesamten Familie. 2. Dilemma: Kein Mensch heiratet mehr bzw. zieht offiziell zusammen, wenn Alleinerziehende mehr Unterhalt bekommen als in einer Lebensgemeinschaft lebende. 3. Dilemma Nr. 2: die alleinstehende Ex-Frau mit Kind ist natürlich eine "gute" Partie, wenn der neue Mann von vorneherein weiß, dass er für das mitgebrachte Kind nicht aufkommen muss. 4. Dilemma Nr.3: der Vater, der die Frau mit Kind verlässt, wird immer bestraft - es gibt so gut wie keinen Fall, wo berücksichtigt wird, ob die Frau geht, warum die Beziehung in die Brüche geht etc. Ich finde sehr wohl, dass es zu berücksichtigen gilt, ob im neuen Haushalt des Kindes ein oder mehrere Einkommen zur Verfügung stehen, sowie ob im Haushalt des Vaters zusätzliche Ausgaben durch ein zusätzliches Kind entstanden sind. Schließlich wird in Ö z.b. die Familienbeihilfe auch gestaffelt - man bekommt auch nciht für jedes Kind gleich viel. Das erste Kind bekommt x, das zweite x-y usw. Hier wird davon ausgegangen, dass Kinder in gemeinsamen Familien ja ähnliche Bedürfnisse haben und diese sozusagen durch einen "Vorgänger" kompensiert werden. Diese ähnlichen Bedürfnisse werden jedoch bei den Unterhaltszahlungen offensichtlich nicht berücksichtigt - dh. das Kind das außer Haus lebt wird höher berechnet als das Kind im eigenen Haushalt - zumindest wenn man die Zahlen liest, die hier im Thread angegeben wurden. Das ist meiner Meinung nach nicht richtig. LG Mi