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Sind Schulkinder auf der Toilette tatsächlich nicht versichert???

Sind Schulkinder auf der Toilette tatsächlich nicht versichert???

vomGlückgefunden

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Elternabend in der Grundschule. Eine Mutter; Inhaberin eines Versicherungsunternehmens, meldet sich zu Wort und erklärt groß und breit, die Schulkinder wären zwar auf dem Weg zur Schultoilette über die Schule versichert, nicht aber auf der Toilette bzw. in den Toilettenräumen. (gleiches gelte im Schulessensraum) Natürlich wurden gleich potenzielle Absicherungsmöglichkeiten dargelegt. Erstmal war ich stinkesauer, dass solche Werbemaßnahmen geduldet wurden, aber es meldete sich eine Lehrerin (Mutter eines Kindes) zu Wort, die das mit der Versicherung bestätigte.... das wundert mich doch. Weiß da jemand was? Danke und Lg


Pamo

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Das hätte sie ein bisschen detaillierter schildern sollen: ist das Kind auf dem Klo sitzend nicht versichert oder insgesamt innerhalb der Klokabine, d.h. auch im Stehen unversichert? Spaß beseite, wasn Blödsinn. Ich gehe mal davon aus, dass die Frau einen Beleg hatte. Dazu möchte ich den Link haben, danke.


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von Pamo

und in der Vorschule haben die Kinder Klopartner, wie ist es dann. Das zweite Kind wartet vor dem WC. Dann gibt es doch evtl. Mengenrabatte? LG maxikid


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Da war nichts mit Beleg. Ich habe mich aber auch zurückgehalten, da mir der Elternabend eh zu lang war und ich schon vom vorherigen Akt der "mein Otto, der schreibt nie die Hausarbeiten auf.... und laberrhabarberwaskleinOttonochallesfürSorgenhat dermaßen genervt war.... Angeblich in den Toilettenräumen allgemein, kann ich mir aber eben nicht vorstellen.


Eisfee

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Finde ich zwar auch irgendwie seltsam, scheint aber zu stimmen. Ich habe das hier gefunden: http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-um-sturz-auf-schultoilette-der-kleine-unterschied-1.1701894


Pamo

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Schade dass der Organisator dieser Veranstaltung nicht die Traute hatte, der Dame das Maul zu stopfen. Und wenn du sie das nächste Mal triffst, dann sag ihr doch dass du inzwischen ein Rundumsorglos-Paket bei der Konkurrenz abgeschlossen hast, einschließlich einer Versicherung deines Kindes gegen schlechte Noten und Fußpilz.


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich hab bei der Lehrerkonferenz vor ein paar Tagen (nach dem Elternabend) dazu entsprechend Stellung bezogen. Die arme Lehrerin war nach der Nummer mit Klein- Oskar und ähnliche Wahnsinn (ich schreib da am Ende der Schulzeit ein Buch drüber...;-) einfach nur fertig.... berechtigterweise.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

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Pamo

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Klingt irrsinnig obwohl es so sein mag. Aber gildet das auch für die Kinderlein?


Morla72

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...als Firmenchef sollte man den im Flur gestürzten Mitarbeiter also tunlichst noch eben in die Toilette schubsen, damit die Berufsgenossenschaft hier nicht zahlen muss?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Die Frage kam hier auch schon auf Die Lehrer und Direktorin sagen zu uns Kinder sind im gesamten Schulhaus, Pausenhof und Sporthalle versichert


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morla72

ich empfehle Schwingtüren zum besseren Transport


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Und PVC-Bodenbelag oder Laminat. Auf Teppich könnte es schwer werden, den gestrauchelten noch über die Schwelle zum Sanitärbereich zu ziehen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Von Fliesen lässt sich das lästige Blut gut entfernen...


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Aber vorsicht, nicht zu lange warten. Das frisst sich sonst bestimmt in die Fugen... Am besten immer vorsorglich den Flur mit Plastikplanen auslegen. So ist man gewappnet. Der kluge Chef baut vor!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Unser Personalrat riet mir, sollte ich mir jemals beim Kacken was brechen, soll ich mich aus der Toilette schleppen. Ich stelle mir das gerne immer wieder bildlich vor.


Pamo

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auf der anderen Seite der Schwingtür steht aber eine Wache, die dich wieder rein schiebt!


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Pamo

DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKEEE! Ich lieg unterm Tisch.... Einstein: du redest mit dem Personalrat über deine Toilettenbesuche?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Klar! Wir haben sogar einen Stammtisch um uns gegenseitig volljammern zu können!


Ebba

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

"Nicht versichert sind Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gehören: - Essen, Trinken, - Körperpflege, Toilettenbesuch, - Nachtruhe. Sie gelten als private Tätigkeiten und fallen damit in die Zuständigkeit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Die Abgrenzung des persönlichen vom versicherten schulisch geprägten Bereich kann letztlich nur für den Einzelfall verbindlich entschieden werden." http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a402-unfallversicherung-schule.pdf?__blob=publicationFile


like

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Wenn die Schülerunfallversicherung nicht greift, dann eben die normale Krankenversicherung und ggf. die Hftpflicht der Schule, wenn an den Toilettenanlagen irgendein Mangel war, den die Schule zu vertreten hat. Die Dame kann sich also ihre Zusatzversicherung sonst wohin schmieren - alle Kinder bekommen bei einem Unfall auf der Schultoilette oder Mensa genauso viel oder wenig "Schutz" und Behandlung wie wenn sie sich im eigenen häuslichen Bereich verletzen. Wir als Familie haben eine private Unfallversicherung und natürlich eine Privathaftplficht. von der Krankenversicherung mal ganz zu schweigen.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von like

nehme ich einfach mal an. ich denk da weniger an die behandlgungskosten, die übernimmt ja idR dieGKV/PKV, sondern eher an die spätfolgen bei einem unglücklichen sturz. aber man kanns auch übertreiben, das "klappern mit dem sargdeckel" (fachjargon für außendienst in der versicherungsbranche, die im schwärzesten schwarz allerlei unnützes an das volk bringen wollen...) sowas hat auf einem elternabend schlichtweg nix zu suchen und ich würde bei sowas auch aufstehen, kund tun wie daneben ich sowas gerade finde und dann: gehen. ich kenne sogar richtlinien für mitarbeiter im vertrieb, die sowas ausdrücklich untersagen, man kann als geladener gast auf einer "geschlossenen veranstaltung" (elternabend) referieren, aber nicht seine zugehörigkeit zu dieser gruppe nutzen um zu akquirieren... welche gesellschaft steckte denn dahinter? ich würde mir da fast den spaß machen (natrülich nur wenn du sie nicht magst...) und in der zentrale drüber beschwerde führen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Ja, auf der Toilette ist man nicht über die Gruppen-Unfall-Versicherung versichert. Die normale Krankenversicherung trägt dann die Kosten. Zusatzversicherung? Nö. Braucht man nicht. (Ich glaube, ich hätte der Dame sehr wohl den Mund gestopft für die Dreistigkeit.)


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Antwort auf Beitrag von shinead

;-) da bin ich ganz bei Dir.


MM

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Antwort auf Beitrag von shinead

... finde das auch dreist! Im übrigen hab ich über diese Fragestellung noch nie nachgedacht und auch auf keinem Elternabend war dies hier Thema... ;-)


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich sehe da doch auch kein Problem und schon gar nicht die Notwendigkeit eine Versicherung abzuschließen! Mich hat nur interessiert, ob das tatsächlich so ist, weil es sich für mich etwas merkwürdig anhörte. Ich denke, besagte Dame braucht sich nicht mehr mit solchen Maßnahmen blicken lassen. Wir Elternvertreter haben einstimmig solche Werbung abgewählt und abgelehnt.


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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

wenn das kind während der schulzeit auf klo geht ist das mit versichert..man ist doch auch auf dem weg zu und von zur schule /arbeit versichert.


Mitglied inaktiv

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http://www.dguv.de/de/Versicherung/Versicherte-Personen/Kinder-Sch%C3%BCler-und-Studenten/Sch%C3%BCler/index.jsp dürften die kinder dann z.b. nicht auf einer klassenfahrt auf klo gehen weil sie nicht versichert sind?? albern alle schulischen veranstaltungen und damit im zusammenhängend dinge sind versichert


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Ein Blick ins SGB VII bzw. dessen Kommentierung hilft weiter. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist eigenwirtschaftliches Handeln nicht einbezogen. Dazu gehört der Klogang und auch das Essen. Das ist nichts Neues und gilt für Schüler wie für Arbeitnehmer. Ich frage mich nur wo das Problem ist. Schließt ihr für den Privaten Klogang auch eine private Unfallversicherung ab?