Mitglied inaktiv
aber hier ist mehr los, im pf ist tote hose gerade. wenn a + b verheiratet sind und sich nach 4 jahren ehe kinderlos trennen und b geht nach der trennung eine neue beziehung mit c ein, nach 2 jahren wird sie schwanger von c, ist aber nach wie vor mit a verheiratet (wenn auch schon lange getrennt lebend). wenn das kind geboren wird, welchen nachnamen bekommt es bzw. kann es bekommen? kennt sich jemand aus? (ich hoffe ich habe den sachverhalt verständlich erklärt) viele grüße antonia
Erstmal den Nachnamen der Mutter, auch wenn das noch der Ehename von a+b sein sollte. Das Gesetz geht sogar noch weiter: ein während der Ehe a+b geborenes Kind gilt automatisch als eheliches Kind von a+b, auch wenn die beiden seit Jahren getrennt leben. Das ist zum Schutze der Kinder gedacht und wird nur auf Antrag geändert.
da mußte der getrennt lebende (aber noch mit der frau verheiratete) mann alimente zahlen, obwohl alle "beteiligten" wußten, wer der vater war und dieser auch die verantwortung übernehmen wollte usw. gesetzlich ist das knallhart geregelt, kann aber auch blöd ausgehen... claudia
und auf antrag gibt es dann den namen von c? oder den geburtsnamen der mutter?
öh... Namen des Vaters, allerdings nicht ohne Erklärung BEIDER: des Ehemannes (der bestätigen muss, nicht der Erzeuger zu sein) und des Vaters. Geburtsname der Mutter geht m.W. nur, wenn diese den Namen wieder angenommen hat.
danke!
alles ohne Gewähr, gell - ist schon ein paar Jahre her, dass ich sowas mal lernen musste.
Abgesehen davon ändern sie alle Naslang irgendwas...
sicher doch, trotzdem danke.
Ehelich geborene Kinder erhalten den Ehenamen- und das ist der NAmen, auf den die Eheleute sich geeinigt haben, also den des MAnnes oder den der FRau. Falls einer einen Doppelnamen fuehrt, ist das nicht6 der Ehename. Ehelich ist ein Kind dann geboren, wenn es waehrend der Ehe ( oder bis zum Tag x nach der Scheidung) geboren wird. Da hier b noch mit a verheiratet ist, erhaelt das Kind den Ehenamen von a und b. Ohne wenn und aber. A muesste jetzt die VAterschaft anfechten- erfolgreich-, c die VAterschaft anerkennen. Dann ist es offiziell das Kind von b und c. Und dann kann man eine sog. NAmenserklaerung abgeben- dann kann das Kind auch wie c heissen. Alles dem BGB zu entnehmen- viertes Buch. Benedikte
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