Elternforum Aktuell

Seltenstschreiber braucht mal Hilfe....

Seltenstschreiber braucht mal Hilfe....

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Moinsen, also, es gab Zeiten, da hatte ich selbige, um hier zu schreiben. Zeiten ändern sich und meine für das virtuelle Leben ist mehr als knapp. Daher bitte ich um Verständnis, wenn virtuelle Untreue zum Forum meine Verfehlung ist *grins* Ich brauche also Euren gesunden Menschenverstand. Es geht um Folgendes: Frau X weiß seit dem 28.11 um einen Mangel, deren Beseitigung sie allerdings mehrfach verhindert hat, weil sie mal A und mal B wollte. Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet, der uns sagte, es läge kein Mangel vor. Bei Auszug setzte sie uns eine Frist von 5 Tagen, vor Ablauf dieser Frist setzte sie durch einen eingeschalteten Anwalt noch eine Frist. Allerdings gab der BRief nicht her, was dann kommen sollte. Also, keine Androhung von Strafe, Gerichtsverfahren, MAngelbeseitigung durch sie usw. NICHTS Seit nunmehr 2 Monaten warten wir auf eine Handlung ihrerseits. NICHTS. Wie lange hat jemand Zeit seine Ansprüche nach Kenntnisnahme geltend zu machen? Und: welche Pflichten hat man als Anspruchssteller? Muss man in einer bestimmten Zeit tätig werden??? Oh, Mann, ich wäre so überglücklich, wenn wir aus der Sache so herauskämen... Bitte gebt mir Eure geschätzte Meinung... Dankeschön AyLe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Ayle, schön, dass du mal wieder schreibst. Ich habe aber leider nix verstanden und daher fasse ich zusammen: Frau X. hat euch beschuldigt einen Mangel hinterlassen zu haben. Ihr konntet diesen nicht beseitigen, weil sie euch nicht gelassen hat. Ausserdem hat euer Anwalt festgestellt, dass es sich gar nicht um einen Mangel handelt. Frau X. setzte euch eine Frist diesen Mangel innerhalb von 5 Tagen zu beseitigen, während dessen gab es eine zweite Frist durch einen Anwalt. Nun hat Frau X. sich seit 2 Monaten nicht mehr gemeldet. Meine Frage nun: Warum wartet ihr auf eine Handlung ihrerseits? Was meinst du mit Pflichten als Anspruchsteller? Anspruchsteller ist doch Frau X und nicht ihr.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Franziska, danke, dass Du so schnell geantwortet hast. Also, was ein Anwalt so sagt, muss ja nicht unbedingt nachher zu Recht werden, gelle *bedröppeltguck*. Du hast das schön zusammengefasst, genau so ist es. Ich meine, wenn sie einen Anspruch hat bzw. diesen Anspruch durchsetzen möchte - auch gerichtlich - muss sie das doch unverzüglich tun, also ohne schuldhaftes Verzögern, so weit es ihr möglich und zuzumuten ist. Wir warten auf irgendetwas, weil sie ja angedroht hat, uns vor Gericht bringen bzw. den von ihr behaupteten Mangel auf unsere Kosten beseitigen zu lassen. Jeden Morgen Bauchschmerzen bei Posteingang zu bekommen, ist etwas sehr, sehr Unangenehmes... LG, AyLe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wenn es sich um irgendwelche angeblichen Renovierungen handelt, zu denen der Mieter verpflichtet ist diese bei seinem Auszug zu machen, wie z.B. weißeln....da gibt es ganz viele Änderungen! Auch wenn es im Mietvertrag stehen sollte, so ist diese Klausel unwirksam!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Kannst du Frau X denn einschätzen? Ist sie eher ein Streithammel oder kann man mit ihr reden? Es werden doch wohl schon neue Menschen in der Wohnung wohnen, vielleicht haben sie den Mangel beseitigt? Bin ja der Typ "Umarme deine Feinde bis sie sich ergeben!" Ist das eine Möglichkeit mit ihr zu sprechen, damit du zur Ruhe kommst? So was macht mich auch verrückt, also Lösung finden. Franziska


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also, wir haben einen Teil der Wohnung übertüncht, von dem wir nicht wussten, dass wir das nicht dürfen. Sie hat das gesehen und zwei Jahre nichts gesagt. Erst als ich ihr das sozusagen beichtete meinte sie, wir sollten das aber bei Auszug beseitigen. Wollten wir auch. Aber jedes Mal sagte sie erst ...gut so, weitermachen... und dann wieder doch nicht. DAnn wollte sie das Ganze durch s a n d s t r a h l en - schreibe ich mal so, damit das nicht durch googlen gefunden werden kann *vorsichtistdiemutterderporzellankiste* - lassen. Aber die Sache war ja schon vorher l a s i e r t. Nun ja, sie stellte einen Gutachter in Aussicht und Angebote für die von ihr favorisierte Methode - aber NICHTS Ich meine, sie kann doch nicht irgendwann, nachdem in einer Woche die neuen Mieter eingezogen sein werden, damit kommen, oder???? Ja, ich sollte ruhiger werden... Aber diese Frau bringt mich zur Weißglut, so viel zum Thema Kommunikation und Frieden, Franziska LG, AyLE


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in sechs Monaten. (§548 BGB) Eure Vermieterin sagt, es liegt ein Mangel vor, euer Anwalt sagt, es liegt keiner vor. Abschließend wird das nur ein Gutachter feststellen können. Insofern ist ein Tätigwerden eurerseits nicht notwendig, sofern ein tatsächlicher Mangel noch nicht von offizieller Seite festgestellt wurde. Die schriftliche Fristsetzung durch den Anwalt gilt m.E. vor der mündlichen Fristsetzung durch die Vermieterin... Denn dafür gibts ja keinen Beweis und ihr könntet rein theoretisch nen x für ein u vormachen. Ob der Anwalt eine "Drohung" bezüglich der Folgen in sein Aufforderungsschreiben dringend setzen MUSS stelle ich in Frage. Üblich ist es aber schon, dass man "droht". Insofern gehe ich davon aus, dass die Vermieterin auch da nicht weiß, was sie will und hofft, dass ihr allein durch die Tatsache ein Schreiben vom Anwalt zu kriegen so eingeschüchtert seid, dass ihr direkt handelt.... Abwarten und Tässchen Tee trinken wäre meine Devise... Einen Anwalt habt ihr schon, sie scheint nicht zu wissen was sie will.... Ein tatsächlicher Mangel wurde von offizieller Seite noch nicht festgestellt ....Sehe gute Chancen, dass das positiv für euch ausgeht :-) Liebe Grüße MT


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hoffe und wünsche, es geht Dir gut.... Du, auf den Gutachter bzw. seinen Bericht warten wir ja. Wie lange hat sie denn dafür Zeit?? Zumal in einer Woche neue Mieter einziehen werden. Prost, AyLe, teechentrinkend


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt mit dem der Vermieter die Mietsache zurück erhält. LG MT


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Verjährung wird nämlich durch die Beauftragung eines Gutachters (sog. Rechtsverfolgung) gehemmt. (§ 204 BGB) Hm, ich würde mal mit eurem Anwalt erörtern, ob ihr nicht ein Gegengutachten erstellen lasst. Habt ihr Fotos vom "Mangel" gemacht?... Die Tatsache, dass da nun neue Mieter einziehen spricht imho für euch, denn so schlimm kann der Mangel dann erstens nicht sein und zweitens hättet ihr im Zweifelsfall die Ausrede, dass "das nicht von euch ist"... Insofern MUSS die Vermieterin schleunigst handeln, um dieser Eventualität entgegenzuwirken. LG MT (die jetzt aber doch mal interessiert, WAS denn der Mangel ist)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

mit mehr Input.... LG, AyLe