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Schwarmwissen zum Thema Prokura gefragt

Schwarmwissen zum Thema Prokura gefragt

_zweizahn_

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Vielleicht weiß das ja jemand von euch: Ein Prokurist darf ja weder eine Steuererklärung noch eine Bilanz für das Unternehmen unterzeichnen, weil das darf ja nur der Inhaber. Aber wie sieht's aus mit einer Steuervoranmeldung (Lohnsteuer, Umsatzsteuer)? Bitte nicht rumrätseln oder vermuten (das tu' ich schon die ganze Zeit selber ;-)). Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst. Lieben Dank!


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Das kann jeder steuerlich Beauftragte (214 AO), muss nicht Prokura haben.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Nicht nur der Inhaber darf die Steuererklärung unterschreiben, sondern auch Geschäftsführer bzw. Vorstand. USt-VA darf im Grunde jeder Mitarbeiter, der dazu beauftragt wurde (Buchhaltung).


_zweizahn_

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Bestimmt kein angestellter GF. Du meinst bestimmt die Gesellschafter?


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Die Bilanz einer GmbH ist durchaus durch ihre GF zu unterzeichnen und nicht durch die Gesellschafter.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Lenovo

Ohje. Steuerklärung und Bilanz MUSS vom gesetzlichen Vertreter, mithin der Geschäftsführung, unterzeichnet werden. Nicht von den Gesellschaftern. Eine Steueranmeldung wird gar nicht unterzeichnet, sondern elektronisch übermittelt - sie ist nicht rechtlich bindend.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Nein, ich meinte tatsächlich den Geschäftsführer. Gesellschafter muss ja im übrigen auch nicht zwangsläufig eine natürliche Person sein.