_zweizahn_
Vielleicht weiß das ja jemand von euch: Ein Prokurist darf ja weder eine Steuererklärung noch eine Bilanz für das Unternehmen unterzeichnen, weil das darf ja nur der Inhaber. Aber wie sieht's aus mit einer Steuervoranmeldung (Lohnsteuer, Umsatzsteuer)? Bitte nicht rumrätseln oder vermuten (das tu' ich schon die ganze Zeit selber ;-)). Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst. Lieben Dank!
Das kann jeder steuerlich Beauftragte (214 AO), muss nicht Prokura haben.
Dankeschön!
Nicht nur der Inhaber darf die Steuererklärung unterschreiben, sondern auch Geschäftsführer bzw. Vorstand. USt-VA darf im Grunde jeder Mitarbeiter, der dazu beauftragt wurde (Buchhaltung).
Bestimmt kein angestellter GF. Du meinst bestimmt die Gesellschafter?
Die Bilanz einer GmbH ist durchaus durch ihre GF zu unterzeichnen und nicht durch die Gesellschafter.
Ohje. Steuerklärung und Bilanz MUSS vom gesetzlichen Vertreter, mithin der Geschäftsführung, unterzeichnet werden. Nicht von den Gesellschaftern. Eine Steueranmeldung wird gar nicht unterzeichnet, sondern elektronisch übermittelt - sie ist nicht rechtlich bindend.
Nein, ich meinte tatsächlich den Geschäftsführer. Gesellschafter muss ja im übrigen auch nicht zwangsläufig eine natürliche Person sein.
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