Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter (2. Klasse) hat einen Schulranzen von McNeill. Nach der 1. Klasse stellten wir fest, daß sich das Obermaterial des Rückenpolsters auflöst. Daraufhin habe ich den Händler angeschrieben, der mich bat, den Schulranzen in den Ferien, egal welche, direkt an den Hersteller einzuschicken, da dieser ja noch Garantie hätte. Das habe ich auch am Anfang der Osterferien gemacht (Allerheiligen war zu kurz, Weihnachten hatte McNeill Betriebsurlaub und er hätte nicht in dieser Zeit repariert werden können). Nach 2 Wochen Wartezeit und keiner Rückmeldung, die Schule hatte bereits wieder begonnen, habe ich dann mal nachgefragt. Zunächst hieß es. der Ranzen wäre nie angekommen. AUf den Hinweis, daß ich ihn als versichertes Paket versendet und einen Versandnachweis habe, fiel es der Dame dann doch wieder ein, daß sie unseren Ranzen auf dem Tisch gehabt hätte. Allerdings wäre keine Rechnung dabei gewesen, und weil der Schulranzen (O-Ton) in einem derart desolatem Zustand sei, hätte sie ihn sofort an die Geschäftsleitung übergeben. Wann wir ihn zurückerhalten würden, könne sie mir nicht sagen, da die GL nicht im Haus sei, um sich um sowas zu kümmern. Freitag letzte Woche haben wir dann eine Email geschickt, in der der gesamte Sachverhalt erneut dargelegt wurde. Wieder keine Reaktion. Gestern mittag habe ich dann angerufen, aber es war niemand im Haus da, der für mich zuständig war. Komisch. Ich war schon stinktig, denn wenn ich das gewußt hätte, hätte ich unseren Schulranzen auch während der Schulzeit einschicken können. Dann kam der Paketbote und brachte uns ein Paket von McNeill. Drin war unser Schulranzen, nicht repariert, nicht ersetzt. Und ein Brief, in dem ich um Verständnis gebeten wurde, daß der Schulranzen nicht repariert werden könne, weil der Schaden den Zeitwert des Ranzens übersteigen würde. Hä??? Daraufhin habe ich versucht, den Sachbearbeiter an Telefon zu bekommen, der aber angeblich gerade nicht da sei *welch Zufall* Auf die Bitte, er möge mich zurückrufen, kam bis heute keine Reaktion. Gut, habe also wieder ich angerufen. Dieser Mann war dermassen arrogant und überheblich, daß alle guten Worte gar nichts brachten. Dann habe ich beim Händler angerufen, der sich ganz klar auf meine Seite stellte, denn hier liegt eindeutig ein Materialfehler vor, da es sich um keine markante Stelle für einen (Abwetz-) Schaden handelt. Der Händler war der Meinung, ich soll vor Gericht ziehen. Meine Anwältin, die ich daraufhin konsultiert habe, ist ebenfalls der Meinung, daß man das so nicht auf sich beruhen lassen sollte (und sie wickelt nur Fälle ab, die chancenreich sind) Ich sehe das schon auch so, daß das eigentlich ein Garantiefall ist bzw. ein so großer Markenhersteller auch aus Kulanz anders hätte handeln müssen / sollen / können. Wie seht ihr das? Muß man sich als Endverbraucher so herablassend behandeln lassen? Würdet ihr kämpfen oder klein beigeben?
wenn du eh shcon mit der anwältin gesprochen hast
Klar tu ich kämpfen :o)
Mich hätten eben eure Meinungen interessiert, wie ihr Euch verhalten würdet.
Aber danke schonmal für die 1. Antwort! ![]()
Da wäre ich auch stur...ich hatte mal so einen Fall bei Ebay, da hab ich eine kleine Stereoanlage bestellt, die war defekt und scheinbar war sie auch schon mal bei einem anderen Kunden (Karton war neu verklebt, keine Bedienungsanleitung und eben defekt). Der Onlineshop hat mir damals einen Gutschein ausstellen wollen, damit ich mir was neues aussuche...obwohl ich nicht dafür kann, das dieses Ding kaputt war...ich hab denen dann auch gesagt, das ich absolut im Recht bin und wenn sie mir nicht innerhalb von einer Woche mein Geld zurück überweisen, das ich den Fall selbstverständlich meinem Anwalt übergebe...und die Drohung allein hat gewirkt, innerhalb von zwei Tagen war das Geld auf dem Konto. Wenn Du Dich also im Recht fühlst (man kann hier ja nicht beurteilen, wie der Fall wirklich ist) dann zieh das durch...gar keine Frage! LG
ich würde den eine Kopie der Rechnung schicken...dabei fällt mir grad ein das ich auch überhaupt keine mehr habe,habe den hier vor Ort gekauft..ich meine die wissen doch was die Teile kosten,wir haben auch so einen der hat 159,-€ gekostet,und Luca geht auch in die zweite Klasse,also bitte,was erwarten die denn? Das Kind geht damit zur Schule...setz dich ruhig mit denen richtig auseinander...viel Glück
Ich würde hart bleiben und weiter kämpfen. Ein Schulranzen muß definitiv länger als 1 Jahr halten können. Immerhin kosten die ja gut was. Da kann man schon auf Qualität bestehen. Schließlich geht es hier ja mal nicht um ein Teil für 15, 20 Euro.
Und wenn sogar der Händler und deine Anwältin der meinung sind, dass du da dran bleiben solltest, würde ich das durchziehen. Entweder soll euer Ranzen anständig repariert oder ersetzt werden.
Ich drücke dir die Daumen, dass du Erfolg hast (Manno, wir brauchen dringen einen Daumendrück-Smilie! Den vermisse ich ständig!)
lg Meike ![]()
Die Rechnung habe ich selbstverständlich noch. Ich hatte sie auch in Kopie mitgeschickt, weil der Händler expilzit darauf hingewiesen hatte. Allerdings behauptete die Dame, mit der ich telefoniert hatte, daß sie keine Rechnung erhalten hätte. Man gut, daß ich nicht das Original dazu gepackt habe! Vielen Dank Euch schonmal für die Antworten!
Ich würde das auch nicht auf sich beruhen lassen und weiter kämpfen. Mich wundert es schon, das die so auf Stur schalten. Ich hatte zu Weihnachten das Spiel "Wer war´s" für meine Tochter bei Amazon gekauft. Nach fast zwei Monaten ging dann diese Kiste mit den Knöpfchen nicht mehr und hab eine email an Ravensburger geschickt. Eine Woche später bekam ich ein Päckchen mit neuer Kiste und einem netten Brief dazu. Ich mußte weder die Rechnung noch die defekte Kiste dorthin schicken. Viel Erfolg
dumm gelaufen aber die gesetzliche Gewährleistung ist nicht abgelaufen, der Händler sagt klar, dass es sich hier um einen Materialfehler handelt, dann ist der Händler in der Pflicht.