Gaensebluemchen
wie ist das bei euch???????? Mein Kind ist Allergiker. Bislang wurde in Kiga und Vorschule seine Medizin (Augentropfen/Nasenspray) verabreicht, wennes notwendig wurde. Dies mußte vom Arzt festgelegt werden und schrftlich beim Kiga/Vorschule hinterlegt. Nun ist wieder Pollenzeit und mein Kind (nun 1. Klasse) bekommt von jetzt auf gleich dicke Augen, die Lider schwellen so aktu an, dass ein Öffnen der Augen unmöglich ist. Gleiches Spiel wieder - Zettel mit Anweisung vom Arzt, in die Schule gegeben und die Antwort: Per Gesetzesblabla von 2013 ist den Lehrern strengstens untersagt, Schülern Medikamente zu verabreichen. Rechtlich sind die natürllich somit aus dem Schneider - Paragraph X, DIN 0815 "Ich bin nicht befugt, zu denken" *ironieoff* Okay.... ich grolle gerade ein wenig. Das ist so anstrengend! Kind benötigt im NOTFALL seine Augentropfen - nix anderes. Diese sind ungefähflich, nicht verschreibungspflichtig und können nicht mal überdosiert werden. Es hat leider nicht die Fingerfertigkeit, diese in seinem Zustand selbst ins Auge zu träufeln. Hilfe bekommt er keine. Nach Gabe der Tropfen wäre es wieder in der Lage, am Unterricht teilzunehmen. Es braucht keinen Sauerstoff, kein Asthmaspray. es ist kein Herzpatient, kein Diabethiker, Rheumatiker oder was auch immer. Es braucht diese Tropfen im NOTFALL in einer Zeit von Mitte 04 - Mitte 06 des Jahres, also auch nicht dauerhaft und zu keiner bestimmten Zeit! Klärt mich mal bitte auf, wie dies bei euch in solchen Fällen gehandhabt wird und wir würdet ihr in der Situation verfahren ???
So blöd das auch ist, ich würde es als Lehrer nicht machen. Wo wilst du da die Grenze ziehen? Streng genommen darf ein Lehrer nicht mal ein Pflaster auf eine blutende Wunde packen, sondern sollte erst den Arzt beteiligen. In deinem Fall- entweder du kommst und machst es oder er versäumt halt den Unterricht.
Mittlerweile ist es einfach ein sehr heikles Thema. Ich gebe auch nur noch Pflaster raus, mit der Anweisung, es selbst aufzukleben - um mal das Beispiel aufzugreifen! Dann dokumentiere ich haargenau mit Uhrzeit und Stelle der Verletzung, warum das Pflaster von mir ausgegeben wird. Medikamente sind ganz tabu! Das ist Dienstanweisung. Also sei nicht auf die Lehrer / Erzieher sauer. Es ist traurig, dass es mittlerweile so ist. Aber nur noch so sind wir und die Einrichtung "auf der sicheren Seite".
In der Klasse von meinem ist eine Diabetikerin. Die hat wohl einen Apparat, wo sie den Blutzuckerspiegel ablesen kann. 2 Mal am Tag ruft dann die Mutter an und sagt ihrem Kind, ob es was essen kann / Zucker braucht. Kannst du nicht Augentropfen vorher geben? Oder du gehst in der Pause in die Schule.
Wenn ein Kind in die Schule geht, sollte es die motorischen Fähigkeiten besitzen, sich selbst Nasenspray zu verabreichen. Augentropfen auch, das kann man üben. Im übrigen reicht es normalerweise, wenn man während der Pollensaison die Augentropfen morgens und dann nach der Schule wieder nimmt. Welche Augentropfen bekommt er, die von jetzt auf gleich wirken? Ich bin seit über 40 Jahren Allergikerin (Heuschnupfen).
Hallo. Ich bin Erzieherin und mache das in der Arbeit nicht. Man ist nicht medizinisch geschult und kann im Notfall nicht adäquat handeln. ... Die Frage ist auch, Wo fängt man ab und wo hört man auf. Irgendwann hat man da 10 Medikamente stehen, ist für Lagerung und Abgabe verantwortlich. Das kann nicht sein. Mein Kind ist Asthmatikerin und im Notfall kommt da eben der Notarzt. Wie oft kommt es denn vor, das dein Kind im besagten Zeitraum die Tropfen benötigt. Evt. Bei der kranken- oder Rentenversicherung einen Integrationshelfer beantragen. Und mit dem kia sprechen. Da gibts mehr Kinder, die sicher davon betroffen sind und er kann beraten. Lg
In den Kindergärten, in denen ich gearbeitet habe/arbeite, darf nach ärztlicher Anweisung ein Medikament verabreicht werden. Bei den Tagesmüttern hier in der Gegend ebenfalls mit Unterschrift der Eltern möglich (wurde so vom Jugendamt abgesegnet). In einer anderen Städte hier im Kreis, darf noch nicht einmal im Notfall ein Medikament gegen Asthma gegeben werden. Ich verstehe nicht, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird. Als Mutter würde ich glaube ich in der Pollenzeit einfach morgens die Augentropfen selbst geben.
du sprichst genau das an, was doch eigentlich nicht der fall sein sollte. INTEGRATIONSHELFER ???? Das klingt wie Nuklearwaffen auf eine Spatz gerichtet! Welche Mühlen sich da in Bewegung setzen, den Untgerricht im Ablauf ggf. stören und in welche Rolle solch ein Kind gerät, wenn da extra jemand kommen muss.... Aussenseiter womöglich?! Völlig unverhältnismäßig! Das wäre evt. sinnreich für ein Diabethikerkind, welches dauerhaft medikamentiert werden uss. Ich verstehe die Absicherung für Erzieher und Lehrer, so ist das nicht. Aber das "Maß der Dinge" sollte hier beachtet werden, die Verhältnismäßigkeit gewahr werden. Zur Frage nach den Tropfen: Hier helfen Chromohexal-Augentropfen wirklich schnell und zuverlässig innerhalb 10 Minuten. Bei mir schlagen die gar nicht an. Weder als Augentropfen noch als Nasenspray. Ich selbst bin seit 40 Jahren allgerigeplagt, mal mehr, mal weniger... musste aufgrund von Asthma und Heuschnupfen usw. jedes Jahr zur Kur fahren. zzt. ist es witterungsbedingt ganz gut auszuhalten und wir hatten nur einen wirklich aktuen Zwischenfall. Ich habe "toi toi toi" noch gar keine Probleme...
Integrationshelfer? Weil ein Kind Augentropfen braucht? Doch nicht im Ernst.
Also wir hatten bspw. ein Notfallmedikament für Fieberkrämpfe bzgl. eines Kindes in der Einrichtung. Im Notfall hätte ich ihm das geben >>müssen!< < Einen unkomplizierten Fieberkrampf sitzt man aus, beobachtet die Atmung, die Lippenfärbung und entfernt alle spitzen und gefährlichen Gegenstände. wenn es aber zu einem langandauernden, komplizierten Fieberkrampf kommt muss man diesen Unterbrechen und ein Medikament geben. Wir hatten die klare Anweisung schriftlich vom Arzt, sowie eine genaue Anleitung des Handlings. Das Medikament musste überall mit hin: Spaziergänge, Ausflüge oder Exkursionen. Abgesegnet von der Leitung und dem Träger. Ein komplizierter Fieberkrampf ist sehr gefährlich und die Gabe des Medikaments wurde als Erste-Hilfe Maßnahme eingestuft. Auch durften wir Zecken (Hochrisikogebiet) mit der Einverständniserklärung der Eltern entfernen, Schiefer/Splitter hingegen nicht. Augenpflaster durfte ich auch aufkleben - ist aber auch keine Wundversorgung.! Ansonsten haben wir auch ein Protokollbuch geführt und mussten alle paar Jahre einen großen Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolvieren. Augentropfen oder Nasenspray habe ich in der Kita auch nie verabreichen dürfen. In der Großtagespflege allerdings schon, zumindest auf Anweisung der Chefin und Leitung und mit klarer Indikation vom Arzt. Lg
Hi ich bin auch Erzieherin und es gibt sogar vom Sozialamt finanzierte Diabetikerschulen für Erzieher und auch für Lehrkräfte. Schau mal, ich habe gerade danach gesucht: http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/diabetes-typ1-bei-kindern-schulen-und-kindergaerten-oft-ueberfordert-a-997472.html https://www.diabetes-news.de/nachrichten/vorbildlich-diabetesschulung-fur-lehrer-und-erzieher Ich hätte als Erzieherin keine scheu einem Typ 1 Kind nach absolvieren der Schulung und schriftlicher Indikation sein Insulin zu spritzen. Lg
Ich weiß aber nicht, ob es derartige Schulungen für schwere Allergiker-Kinder gibt. Diesen Fall hatten wir noch nicht. Lg
Ja, ich gebe präventiv morgens Augentropfen + Nasenspray. Abends ebenso. Damit klappt es normalerweise. Bisher war nur ein Zwischenfall ZUM GLÜCK. Wir sind aber nunmal beide berufstätig. Mein Mann kommt nur am Wochenende heim, ich arbeite voll und kann nicht im Bedarfsfall schnell genur vor Ort sein. Ich weiß nicht, es widerspricht einfach meinen gesunden Menschenverstand, dass -wie schon gechildert- nicht mal ein Pflaster verabreicht werden soll/kann/darf....
Wenn deinem Sohn schlecht wird oder er Fieber bekommt, wirst du doch bestimmt auch von der Arbeit weg können? Dann kannst du das sicher auch das eine Mal, wenn doch wieder was derart Akutes durch den Heuschnupfen auftreten sollte. Im übrigen kann ich eine SIT (Hyposensibilisierung) sehr empfehlen, dann habt ihr das Thema in wenigen Jahren eventuell ganz hinter euch.
Mich wundert das jetzt aber auch ein wenig. Ich dachte dass mit ärztlichen Attest Erzieher und auch Lehrer Medikamente geben. Das Kind einer Freundin bekommt Fieberkrämpfe und in der Schule wurde ein Notfsllmedikament hinterlegt. Mit ärztlicher Anweisung. Das ist für den Notfall. Das Kind sollte natürlich im Idealfall mit Fieber zu Hause sein, manchmal geht's aber ganz schnell..... Da können die Lehrer sich doch nicht weigern, oder?
>Da können die Lehrer sich doch nicht weigern, oder? Doch, da die Medikamentengabe (sowie invasive Maßnahmen etc.) in Deutschland den Ärzten vorbehalten ist. Und dank der Lobby der Ärzte bleibt das auch so. Ist je nach Betrachtung sicher auch bedingt sinnvoll. Bauchkrämpfe sollte man bekommen, wenn man weiß seit wann dem mehr oder weniger so ist. Ich empfehle mal u.a. die Geschichte des Heilpraktikergesetzes zu verfolgen (Wann durch wenn und warum geschaffen?).
Natürlich würde ich sofort Richtung Schule eilen und mein Kind abholen, ggf. zum Arzt gehen etc. Das ist hier aber nicht der Fall. Fakt wäre, dass die Topfen schneller wirken und mein Kind wieder im geregelten Schul-Ablauf wäre, als ich vor Ort sein könnte, in die Klasse stürme und selbst "eingreifen" müsste. Ich sag doch - die Verhältnismäßigkeit! Im Kiga sowie inder Vorschule gab es da gar keine Probleme. Die Erzieher haben die Tropfen, ggf. auch den Nasenspray verabreicht. Da war es auch öfter der Fall, da die Kids täglich durchs Gelände getromert sind und viel draußen gespielt haben. Jetzt, während der Schule sind die Kids ja mehr im Klassenzimmer, die Pausen verbringen sie auf einem recht sterilen Hof mit wenig Grün...
Wenn das tatsächlich nur zwei bis drei Mal pro Saison vorkommt, dann kannst Du doch die wenigen Male auch hinfahren und das Kind abholen - wie Du es auch tätest, wenn das Kind mit MDV auf den Schulboden kübelt (das tat mein Kind eine Zeitlang fast wöchentlich). Und in ein bis zwei Jahren kann das Kind das selber, dann hat sich das Thema eh erledigt. Ich bin keine Lehrerin, aber ich tu mich schon bei meinen eigenen Kindern schwer mit Augentropfen und ich bin totfroh, daß sie sowas fast nie benötigt haben. KindGroß sollte mal welche nehmen, das war GsD im Urlaub und ich habe den Job an meinen Vater delegiert, der hat ein Händchen für sowas. Als wir Kinder waren, war der auch schon für jede Form der "Verarztung" zuständig, weil meine Mutter das nicht gerne tat. Niemalsnicht würde ich einem fremden Kind Augentropfen geben. Und ich finde, jeder Lehrer sollte das Recht haben, dies zu verweigern - und einen Dienstgeber haben, der sich im Verweigerungsfall hinter ihn stellt. Das ist nun mal nicht sein Job - feddich.
Die Verordnung ist den Ärzten vorbehalten, sie können die Verabreichung (übrigens auch invasive Maßnahmen) jedoch an andere geeignete Person übertragen (tragen jedoch weiterhin dafür die Verantwortung). Eine geeignete Person braucht für die Verabreichung von Nasenspray oder Augentropfen natürlich weniger Ausbildung als für einen intravenösen Zugang oder eine Intubation. Wenn der Arzt den Lehrer also schriftlich anordnet das Medikament zu verabreichen ist der Lehrer aus dem Schneider. Die Verantwortung liegt beim Arzt, weil der Lehrer Mögliche Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen etc. nicht einschätzen kann. Er kann zwar sagen: "ich traue mir das nicht zu", es kann aber niemand sagen: "Sie wussten doch, dass sie das nicht können". Nee, woher sollte er wissen dass es besondere Gefahren gibt/ geben kann. Wenn ein Arzt ihm, ohne sich vorher von seiner Eignung zu überzeugen, anordnet das Medikament zu verabreichen, kann der Lehrer davon ausgehen, dass es nichts zu beachten gibt. LG Inge
habe ich meine Medikamente immer selbst nehmen müssen und über zusätzliche Medikamente haben durchaus auch die Schwestern entschieden, natürlich im ärztlich festgelegten Rahmen. Trini
Die Medikamentengabe obliegt in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage alleine einem approbierten Mediziner. Auch Medizinisches Hilfspersonal (der Begriff ist nicht von mir...) darf diese nur im Auftrag/ mit Anweisung eines Arztes verabreichen. Davon unbenommen ist natürlich die Option, daß sich ein Patient selbst Medikamente verabreicht. Aber warum sollten Lehrer das tun? Sie sind i.d.R. weder dafür qualifiziert noch explizit durch einen Arzt darauf eingewiesen worden. Die Durchführungsverantwortung einer solchen Maßnahme liegt (selbst in BL die eine Medikamentengabe grundsätzlich ermöglichen*) beim Lehrer. Strafrechtlich steht er da ganz alleine da und auch zivilrechtlich hängt er voll drin, da so was aufgrund der Vorgabenlage nichts durch die Amtshaftung gedeckt ist. *In Hessen nur wenn einzelne Lehrer damit einverstanden und Land aus der Haftung raus ist und der Lehrer darüber hinaus durch einen Arzt eingewiesen wurde.
Also über die fehlende Fertigkeit des Kindes lass ICH mich nicht aus, mein Sohn ist in der 6. Klasse und kann das auch nicht, weil es ihn anekelt. Allerdings weiß ich dass er starker Allergiker ist, deshalb bekommt er ohnehin ceterizin während der heißen Phase um es erst gar nicht zum Notfall kommen zu lassen. Im Schullandheim habe ich die Klassenleiterin lediglich gebeten, die abendliche Einnahme zu kontrollieren, womit sie ihm das Medikament nicht selbst verabreichen musste. Tropf ihn doch einfach vor dem Unterricht ein, dann hat sich die Sache! Im Zeltlager (kath Kirche) sind Medikamentengaben übrigens kein Problem, man unterschreibt vorher einen Zettel in dem man sich einverstanden erklärt, dass im Notfall Medikamente (sind alle namentlich aufgelistet) verabreicht werden dürfen, zusätzlich füllt man einen Zettel aus, wenn das Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss und erklärt sich auch da einverstanden. Und nebenbei, das sind Lehrer, keine Krankenschwestern oder Arzthelferinnen. Auch wenn das Verabreichen von Augentropfen keine große Wissenschaft ist, erwarten kann man nicht, dass sie das können/wollen.
Was wäre denn wenn ein Kind aufgrund einer schweren Krankheit alle zwei Std. Ein Medikament bräuchte. Dieses Kind könnte ja dann nicht die Schule besuchen.? Oder kann man einem Grundschulkind die Verantwortung für starke Medikamente geben. Also ich meine man kann ja kein Grundschulkind mit Medikamenten im Ranzen in die Schule schicken und darauf vertrauen, dass es verantwortungsvoll damit umgeht. Solche Kinder die dringend auf Medis angewiesen sind können dann ja gar keine Schule besuchen? Unser Kindergarten gibt Medikamente wenn derArzt dazu einen Schein ausstellt. Als mein Sohn Scharlach hatte, musste er zehn Tage Antibiotika nehmen. Drei Mal am Tag. Ich hätte ja Urlaub nehmen müssen..... Wäre nicht gegangen.
Die meisten Träger untersagen es streng, Medikamente zu verabreichen. Allergische Reaktionen bishin zum allergischen Schock können auch bei rezeptfreien Medikamenten auftreten. Außerdem käme vermutlich einiges auf Erzieherinnen zu, sollten sie bei dem ersten Kind eine Ausnahme machen.... Im Erste-Hilfe-Kurs wurde uns auch dringend geraten lieber einmal zu früh den Notarzt zu rufen, als zu versuchen Medikamente zu geben. Ist das Kind schwer erkrankt, wäre ein Integrationshelfer nicht abwegig.
Für schwer erkrankte Kinder gibt es spezielle Schulen, in denen auch eine Krankenschwester beschäftigt wird. Ist der Besuch einer Regelschule möglich, wird das Kind einen Integrationshelfer bekommen.
Kleine Migräne Patienten, oder Kinder mit Wespenstichallergie beim Ausflug. Die müssen doch deswegen nicht in eine Spezialschule.
Dann muss es eben rechtlich verbindliche Formulare geben, die die Erziehungsberechtigten ausfüllen und damit die Verantwortung übernehmen. Und ein Erste Hilfe Kurs, der nur den Anruf zumNorarzt rär, verdient seinen Namen nicht. Aber so ist die Lage derzeit, bevor ich etwas falsch mache, mache ich gar nichts. Schlimm, unterlassene Hilfeleistung nämlich.
Oder jetzt einfach eine Antiniotikatherapie, die halt noch einige Tage fortgesetzt wird nachdem das Kind wieder fit ist und Kiga oder Schule besuchen darf.... Es kann doch kein Arbeitnehmer zum Zwecke einer Medikamentrngabe dauernd von der Arbeit weg. Aber unser Kiga macht das. Ich kann natürlich auch verstehen dass Lehrer und Erzieher an sich schon genug Verantwortung haben und nicht noch mehr Verantwortung brauchen. Das ist schon auch verständlich.
Ja klar ist es verständlich, mir ist auch klar, dass man sich für den Fall des Falls rechtlich absichern möchte. Aber die Gefahr eine Schocks durch das bloße Aufsprühen eines Antiseptikums halte ich für überschaubar.
natürlich um eine Erstversorgung, auch wenn es nach deinem persönlichen Empfinden keine ist.
Vielleicht eine kindgerechte Verabreichungsform geben. Es gibt Augnesprays, die man aufs geschlossene Lid sprüht und die dann den Wirkstoff ins Auge abgeben. Hier in Ö darf von Lehrern auch nichts verabreicht werden, auch keine Notfallversorgung wie Octenisept und Pflaster auf Schürfwunden beim Wandertag. Diese Entwicklung finde ich recht bedenklich, wenn keiner im Notfall irgendetwas machen will, aus Angst Schwierigkeiten zu bekommen.
wieso denn kein Pflaster? Beim letzten Wandertag ist meine Tochter gefallen und natürlich hat sie ein Pflaster von der Lehrerin bekommen. Wo soll denn da die Gefahr sein? Was machen eigentlich Kinder mit Wespen/Bienenallergie? Da muss doch im Zweifelsfall jemand ein Medikament geben, selbst der Notarzt kommt da oft zu spät. Kann so ein Kind keine Schule besuchen?
Nein, ist nicht erlaubt, denn das Kind könnte auf Pflaster allergisch reagieren. Ich habe dann als Begleitmutter das Risiko auf mich genommen :)
Man lässt also ein Kind blutend allein. Ich habe heute einen Arbeitskollegen verarztet, der sich geschnitten hat, hoffentlich geht das gut!
Das ist KEINE unterlassene Hilfeleistung. Um eine solche würde es sich handeln, wenn ich keinen Notarzt rufen würde! Aber keinesfalls macht sich ein Lehrer oder Erzieher strafbar, wenn er keine Medikamente verabreicht.
machen es sich die Pädagogen zu leicht. Jeder Ersthelfer ist VERPFLICHTET zu helfen und eben auch Blutungen zu stillen. Ansonsten können wir uns den Erste-Hilfe-Lehrgang für Autofahrer auch schenken. Medikamente ist natürlich was anderes. Trini
Genau so. Und wenn ein Motorradfahrer vor mir verunfallt, erstickt weil ich ihn nicht in sichere Seitenlage bringe? Klar geht man bei Erster Hilfe ein Risiko ein. Ich verstehe auch, dass sich Lehrer rechtlich absichern müssen. Aber mittlerweile wird dieses "nur nichts anrühren, was wenn ich was falsch mache" überhand.
Das Problem ist, dass wenn man einem Kind die Medikamentengabe zugesteht, hat man bald Medikamente für die halbe Klasse zu verabreichen. Kind 1: Augentropfen aber nur links und nur im Notfall Kind 2: Hustensaft. Aber nur wenn es innerhalb von 30 Minuten öfter als 4 mal hustet. Wenn es nur leise hustet hab 5 mal. Kind 3: Globuli. Um 8.38 Uhr. Und dann drauf achten, dass das Kind 7 1/2 Minen später mindestens ne halbe Brezel isst. Kind 4: 9.35 Insulin messen. Tabelle, was das Kind dann essen soll liegt bei. Kind 5: Peak flow vor und nach dem Sport. Je nach wert bitte eines der 3 antiasthmatika zum inhalieren geben. Bei einem Wert unter "x" bitte noch oral Cortison verabreichen. Usw. Versteht ihr, das alles ist Nicht unser job. Und wir können dafür nicht die Verantwortung übernehmen. Denn wenn wir zusagen garantieren wir die Einhaltung. In Kindergärten, in denen ich gearbeitet habe, bekommen Integrationskinder ihre Medikamente, alle anderen aus o.g Gründen nicht. Daher der Rat mit dem i-Helfer. Eine sonderrolle hat das Kind ob der Lehrer oder eine andere Person die Medikamente verabreicht.
Man ruft doch keinen Notarzt, wenn ein Kind beim Wandertag eine kleine Verletzung hat. Und trotzdem gehört die Wunde erstversorgt.
Nein, auch dann nicht. Es ist, bei fast allen Trägern, streng verboten. In vergleichbaren Fällen kommen durchaus auch Integrationshelfer zum Einsatz.
Pflaster sind nicht erlaubt, Wundschnellverbände aber schon.
Gut, das verstehe ich. Eine Pädagogin ist keine Krankenschwester. Aber in bestimmten Fällen, unter rechtlicher Absicherung, müsste es doch möglich sein. Die Volksschullehrerin von Kind 1 hat dem migränekranken Freund immer sein Schmerzmittel verabreicht weil es sonst 2x die Woche ausgefallen wäre und einKind unter 10 Jahren sein Schmerzmittel überdosieren könnte.
Selbstverständlich wird die Wunde die sich ein Kind auf einem Wandertag zuzieht von mir erstversorgt!
Das ist schon klar. Es wird bei uns aber so gehandhabt dass Medikamente wenn ärztlich verordnet kurzfristig gegeben werden können mit Attest. Wie das von mir zitierte Antibiotikum, das die Erzieher an zwei Tagen einmal gegeben haben. Sonst hätte ich nicht arbeiten gehen können. Es werden aber keine Globuli verabreicht, wenn das die Eltern wollen. Oder Medikamente, die ohne ärztliche Anweisung gegeben werden sollen. Blutende Wunden werden mit Pflaster versorgt. Darüber bin ich auch froh.
Weil schon Heerscharen von Kindern an anaphylaktischen Plasterschocks gestorben sind? Das ist einfach eine unsinnige Verordnung. Und Wundversorgung gehört im Alltag mit Kindern dazu.
Aber es geht hier ja nicht um Erste Hilfe in einem Notfall, sondern um Medikamentengabe. Und dazu sind Erzieher und Lehrer nun mal nicht verpflichtet. Finde ich auch in Ordnung. Bei uns in der Kita war neulich ein Kind, das noch 1 Woche mittags ein Antibiotikum nehmen musste. Da sind die Eltern gekommen (Mittagspause) und haben das erledigt. Einige Dinge bleiben eben in elterlicher Verantwortung. Für chronisch kranke Kinder gibt es da ja ganz andere Möglichkeiten wie Schulung der Erzieher durch einen Arzt, Inanspruchnahme eines Pflegedienstes/einer Krankenschwester...
Aber es geht hier ja nicht um Erste Hilfe in einem Notfall, sondern um Medikamentengabe. Und dazu sind Erzieher und Lehrer nun mal nicht verpflichtet. Finde ich auch in Ordnung. Bei uns in der Kita war neulich ein Kind, das noch 1 Woche mittags ein Antibiotikum nehmen musste. Da sind die Eltern gekommen (Mittagspause) und haben das erledigt. Einige Dinge bleiben eben in elterlicher Verantwortung. Für chronisch kranke Kinder gibt es da ja ganz andere Möglichkeiten wie Schulung der Erzieher durch einen Arzt, Inanspruchnahme eines Pflegedienstes/einer Krankenschwester...
Aber es geht hier ja nicht um Erste Hilfe in einem Notfall, sondern um Medikamentengabe. Und dazu sind Erzieher und Lehrer nun mal nicht verpflichtet. Finde ich auch in Ordnung. Bei uns in der Kita war neulich ein Kind, das noch 1 Woche mittags ein Antibiotikum nehmen musste. Da sind die Eltern gekommen (Mittagspause) und haben das erledigt. Einige Dinge bleiben eben in elterlicher Verantwortung. Für chronisch kranke Kinder gibt es da ja ganz andere Möglichkeiten wie Schulung der Erzieher durch einen Arzt, Inanspruchnahme eines Pflegedienstes/einer Krankenschwester...
Aber es geht hier ja nicht um Erste Hilfe in einem Notfall, sondern um Medikamentengabe. Und dazu sind Erzieher und Lehrer nun mal nicht verpflichtet. Finde ich auch in Ordnung. Bei uns in der Kita war neulich ein Kind, das noch 1 Woche mittags ein Antibiotikum nehmen musste. Da sind die Eltern gekommen (Mittagspause) und haben das erledigt. Einige Dinge bleiben eben in elterlicher Verantwortung. Für chronisch kranke Kinder gibt es da ja ganz andere Möglichkeiten wie Schulung der Erzieher durch einen Arzt, Inanspruchnahme eines Pflegedienstes/einer Krankenschwester...
Aber es geht hier ja nicht um Erste Hilfe in einem Notfall, sondern um Medikamentengabe. Und dazu sind Erzieher und Lehrer nun mal nicht verpflichtet. Finde ich auch in Ordnung. Bei uns in der Kita war neulich ein Kind, das noch 1 Woche mittags ein Antibiotikum nehmen musste. Da sind die Eltern gekommen (Mittagspause) und haben das erledigt. Einige Dinge bleiben eben in elterlicher Verantwortung. Für chronisch kranke Kinder gibt es da ja ganz andere Möglichkeiten wie Schulung der Erzieher durch einen Arzt, Inanspruchnahme eines Pflegedienstes/einer Krankenschwester...
ist der Knackpunkt. Es gibt keine. Ganz egal, was für einen Wisch die Eltern unterschreiben. Die Medikamentenvergabe wäre immer eine private Sache. Für mögliche Fehler des dafür nicht ausgebildeten Personals KANN der Träger sich nicht versichern.
Es geht mir ja nicht ums verpflichtet werden, sondern darum, dass trotz rechtlicher Entbindung einer Verantwortung eine ausnahmsweise Medikamentengabe kaum möglich ist. Nocheinmal, eine Pädagogin ist keine Krankenpflege, das ist mir klar.
aber wie ich schon schrieb: Es dürfen keine Pflaster sondern Wundverbände verwendet werden. Kein Problem.
Sollte es aber. Keine Ahnung, wie es in D ist, in Ö muss ich zu Schulbeginn, auch im Kindergarten des Kleinen, immer unterschreiben (oder verweigern), ob die Kinder im Falle eines radioaktiven Unfalls Kaliumjodidtabletten bekommen dürfen. Da geht das offensichtlich rechtlich in Ordnung, beim Pflaster und Octenisept nicht.
Und Desinfektionsmittel? Die sind bei uns offiziell nicht erlaubt.
N
Dann ist es auch keine Erstversorgung. Und jetzt sag bitte nicht, dass ihr nie im Garten spielt, keine kleinen Ausflüge macht.
Johanna, uns wurde bei einem Erste Hilfe Kurs in den letzten Jahren gesagt, dass wir wieder Pflaster kleben dürfen. Wir machen alle zwei Jahre den kompletten Kurs für Erste Hilfe am Säugling und Kleinkind. Ist der Kurs für alle Erzieherinnen deutschlandweit, regelmäßig obligatorisch? In Hessen und NRW müssen Erzieherinnen alle zwei Jahre geschult werden.
im Kindergarten meiner Tochter war das alles normal: Pflaster, Desinfektionsspray, Wundcreme. Warum kann man sich als Erzieher da nicht über ein Verbot hinwegsetzen? Was soll denn da passieren?
Die Lehrer können gar nichts dafür. Die dürfen es einfach nicht.
Hier mussten die Erzieher dafür unterschreiben das sie keine Medikamente geben usw. Es ist denen einfach verboten worden und die müssen so daran halten egal wie man das als Mutter findet. Was soll da passieren? Nichts ist unmöglich. Allergische Reaktion auf das Desinfektionsspray oder Pflaster.? Meine Tochter reagiert z.B. Allergisch auf Pflaster
Ich bin auch Erzieherin (Bayern) und wir dürfen hier Pflaster geben und müssen anschließend protokollieren. Einverständniserklärung von seiten der Eltern liegt vor. ErsteHilfeKurs am Kind wird regelmäßig aufgefrischt. Wir dürfen auch Zecken entfernen - Hochrisikogebiet. lg
Du sprichst mal wieder für ganz Deutschland, was.? Lustig.! Und Schwachsinn.!
An der Rechtslage können wir ja nichts ändern. Wie kann man also helfen? Cromoglicinsäure ist ja ohnehin eher ein Pegel -Medikament und nicht für den Notfall, sagte mir mein Augenarzt. Für akut ist eher Livocab. Ich würde aber auch ein systemisches Anthistaminikum der Dauertropferei vorziehen. Seit meiner Hyposensibilisierung habe ich die Tabletten nur noch für absolute Notfälle. Wäre also zu bedenken. Trini
Ich verstehe die Lehrer vollkommen, die keinerlei Medikamente verabreichen wollen. Meiner Ansicht nach sollte es an unseren Schulen - ähnlich wie ich es aus den USA kenne - eine "school nurse" geben. Dann wäre einer da, der genau für diese Dinge zuständig und geschult ist. Vor Wandertagen könnte ich sogar verstehen, wenn sich die Schule einen Wisch unterzeichnen ließe, was Im Falle eines Falles gemacht wird und entweder sind die Eltern einverstanden oder Kind geht nicht mit. Fertig. Klingt krass? Ist es auch. Aber wenn ich darüber nachdenke, wie heute oft wegen jedem Sch… geklagt oder auch nur Stress gemacht wird, dann bin ich für sehr klare Regeln.
ich glaube nicht, dass jemand klagt, weil das Kind ein Pflaster bekommen hat. Oder die dringend benötigten Augentropfen. Ich finde es auch ein Unding, dass auf Wandertagen keine Zecken entfernt werden dürfen. Gerade bei der Übertragung der Borreliose kommt es darauf an, dass schnell gehandelt wird. Das sind ja alles keine medizinischen Handlungen. Ich könnte niemanden eine Wunde nähen, aber Augentropfen verabreichen oder ein Pflaster aufkleben oder auch eine Zecke entfernen, könnte ich ohne Schwierigkeiten, was soll denn da passieren? Beim Erste-Hilfe-Kurs lernt man ja auch, dass es v.a. wichtig ist, zu handeln, auch wenn man was falsch macht, da wird man nicht belangt. Nur wenn man daneben steht und nichts macht.
Laut letztem Erste Hilfe Kurs (Mai 2016, DRK) müssen! Zecken entfernt werden, dabei wäre es relativ egal, ob der Kopf komplett entfernt werden kann, oder nicht. Pflaster dürfen geklebt werden (wir verwenden die Sensitiven). Es handelte sich um einen Kurs für Erzieherinnen und Tagesmütter.
Und dann zerquetscht die Erzieherin womöglich die Zecke. Blöderweise erkrankt das Kind an Borreliose (weil die Krankheitserreger in die Wunde gequetscht wurden?) So wird sicher in manchem Fall der Vorwurf lauten. Zecke entfernen ist keine Erste-Hilfe-Maßnahme.
Laut Ausbilderin beim DRK ist das Zeckenentfernen eine Erste Hilfe Maßnahme. Bezog sich deine Antwort auf mein Post? Wir sollen uns immer an die neuesten Anweisungen der Kurse halten. Es ändert sich immer mal etwas, deswegen sollen wir uns auch alle zwei Jahre schulen lassen. Ist das bei euch auch Standard? Die Frage ist nicht böse gemeint, sondern nur aus Interesse? Irgendwie kocht jedes Bundesland, jeder Kreis, jeder Träger sein eigenes Süppchen.
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen. Dein unverständnis kann ich durchaus verstehen. Bei uns ist es genauso, aber ändern kann man da wohl nichts dran. Unsere Zwillinge haben beide Epilepsie. Sie sind mit Medikamenten eingestellt und es kommt nur noch selten bis gar nicht zu Anfällen. Die Notfallmedikamente sind im Klassenraum, im Lehrerzimmer und bei meinen Kindern in einem Brustbeutel hinterlegt. Dabei ist noch die Beschreibung vom Arzt, wie und wann es gegeben werden soll. Falls es mal zu einen Anfall kommen sollte, wird sofort der Notarzt gerufen und ich werde benachrichtig. Im besten Fall sind wir gleichzeitig vor Ort und das Kind muss nicht ins Krankenhaus mitgenommen werden. Ob die Lehrer wirklich in einem Notfall die Medis geben würden, wollte keiner genau beantworten. Ein Zwilling hatte auf dem Heimweg von der Schule einen Anfall und ist in eine andere Straße gelandet. Die Anwohner wussten sie natürlich nicht zu helfen und haben den Notarzt gerufen. Die Sanitäter sagten später, das sie selber auch kein Medikament geben dürften. Erst dann, wenn der Notarzt da ist und es anordnet. Mein Mann ist Ersthelfer und war auch ein wenig verdutzt. Einmal hatte einer eine Rangelei mit einem Mitschüler. Er ist so blöd gefallen, das an der Hand und an der Stirn eine Wunde war. An der Hand war es schlimmer. Die Sekretärin meinte noch, das sie nichts dran gemacht hat, auch nicht desinfiziert, weil das eben nicht erlaubt ist. Mittlerweile war schon eine Stunde vergangen. Ich entschied in die nächste Notaufnahme zu fahren um es später nicht zu bereuen. In der Schule war man darüber wenig begeistert, weil die wieder einen Bericht schreiben mussten.
"Kind benötigt im NOTFALL seine Augentropfen - nix anderes." " Es braucht diese Tropfen im NOTFALL in einer Zeit von Mitte 04 - Mitte 06 des Jahres, " Eine Schule ist doch keine Krankenstation, warum sollen Lehrer pflegerische Maßnahmen vornehmen?.Im NOTfall ruft man den NOTarzt. Wenn die NOT nicht ganz so groß ist, reicht es auch, die Eltern zu rufen, um das Kind abholen zu lassen wie in jedem normalen Krankheitsfall.
Juckende Augen sind nun wirklich kein NOTfall. Trini
Danke für diesen Beitrag! NOTfälle haben eben etwas mit NOT zu tun.
nocheinmal: es dürfen ja offiziell nicht einmal Wunden desinfiziert werden. Oder ist ein aufgeschlagenes Knie auch ein Notfall?
Nein, ein aufgeschlagenes Knie ist kein Notfall. Was soll diese rhetorische Frage? Der Einsatz von Wunddesinfektionsmitteln in der Kita ist üblicherweise (auch wenn du es persönlich anders empfindest) erstens nicht erlaubt und zweitens keine Erste-Hilfe-Maßnahme.
Doch, selbstverständlich: Reinigung, Desinfektion, der Wunde angepasste Wundversorgung.
Und wie erklärst du es dann, dass in einem geprüften Erste-Hilfe-Kasten kein Desinfektionsmittel gehört?
Da muss ich Johanna recht geben, Wunddesinfektion gehört nicht zu den Erste Hilfe Maßnahmen. Pflaster aufkleben, verbinden etc. schon, haben wir gerade erst wieder beim Lehrgang gehabt. Als Tagesmutter könnte man das mit den Eltern einzeln abklären und sich natürlich auch schriftlich geben lassen. Ich weiß nicht, ob so etwas auch in Kindergärten möglich wäre, kommt vielleicht auf den Träger an. Bei uns wird es nicht gemacht. Selbstverständlich muss alles, was man gemacht hat, dann noch schön ordentlich im Verbandbuch eingetragen. Damit falls es zu Komplikationen kommt noch nachvollzogen werden kann, wer, was gemacht hat. Die anderen Dinge, die Johanna hier schreibt, sehe ich allerdings anders.
Bei ö Roten Kreuz zählt es zur Ersten Hilfe. Nocheinmal ich finde es lächerlich, dass eine Kinderbetreuungeinrichtung Alltagsverletzungen offiziell (viele machen es trotzdem) nicht richtig versorgen darf, aber andererseits Kaliumjodid im Erstfall problemlos abgegeben werden darf. Am status quo werden wir zwei nochts ändern.
Hier dürfen Lehrer das auch nicht. Das ist auch gut so. Denn wenn wegen der Medikamentengabe was passiert ist der Lehrer dran. Auch wenn es hier nur um Augentropfen geht. Im kiga dürfen die Erzieher nur Notfall Medikamente geben. ( Fieberkrampf , Pseudokrupp)
Ich kenne es auch nicht anders und finde es gut und richtig so. ich gebe auch keine Medikamente anderen, fremden Kindern
ich denke, in dem alter kann man das schon alleine machen! ich verstehe die lehrer und im notfall wirst du halt angerufen und musst kommen.
Ich lebe jedoch in D. Und egal wie du die Ausstattung der hiesigen Erste-Hilfe-Kästen finden magst. Hier gehört Wunddesinfektionsmittel NICHT in einen entsprechenden Kasten! Und es wird NICHT in der Ersten-Hilfe angewendet!
"2. Fall: Wunddesinfektion gehört zu Erste-Hilfe-Maßnahmen Die 4-jährige Anna zieht sich beim Turnen eine Schürfwunde an der Wade zu. Die Erzieherin versorgt die leicht blutende Wunde mit einem Pflaster. Am nächsten Tag meldet sich der Vater von Anna bei der Erzieherin und moniert, dass die Wunde nicht mit einem Desinfektionsspray desinfiziert worden war. So sei einer Entzündung nicht vorgebeugt worden und der Heilungsprozess würde sich verzögern. Die Erzieherin stimmt dem Vater zu, erklärt aber, dass sie kein Desinfektionsspray einsetzen dürfe, wenn sie nicht das ausdrückliche Einverständnis der Eltern vorliegen habe. Rechtslage: Die Erzieherin kann und soll bei Sportunfällen eine Wunde desinfizieren. Begründung: Auf Grund der Fürsorgepflicht ist Ihre Erzieherin verpflichtet, auch bei Sportunfällen die erforderliche Erste Hilfe zu leisten. Hierzu gehört die Desinfektion einer Wunde mit allgemein medizinisch anerkannten Mitteln." http://www.kinderzeit.de/news-detail-gesundheit/rechtssicheres-arbeiten-in-der-kita.html
"Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband zu desinfizieren ..."
Er verzichtet bezüglich auf das von dir genannte Beispiele auf jegliche Quelle eines Gesetzes! Interessant auch dieser Satz, ich zitiere aus der von Lauch genannten Quelle: "Informieren Sie beim 1. Elternabend die Eltern über die ärztliche Notversorgung, die Sie in der Einrichtung vornehmen können." Seit wann kann ein Laie ÄRZTLICHE Notversorgung übernehmen?
"Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband zu desinfizieren ..." Bitte setz doch mal den Link in dem das steht! Ich kenne nur einen Paragraph 36 des IFSG und in dem steht das NICHT!
kein Wunddesinfektionsmittel zu finden, wenn es doch angeblich zur Ersten-Hilfe erforderlich ist?
Da ist auch kein Desinfektionsmittel für Hände drin und verwendest hoffentlich trotzdem eines, wenn du ein Kind verarztet hast.
Wenn die in D guten Gewissens nicht desinfiziert werden, und auch die Hände der Betreuung und kontaminierte Oberflächen nicht. Bitte soll mir recht sein.
ist hochallergiker seit sie 8 ist ergo auch schule.. sie DÜRFEN keine medis verabreichen..das war bei uns sogar im kiga schon so. dein kind muss eben lernen das selber zu machen..alt genug ist es. immerhin ist es seine allergie und er selber weiss wann er die medis benötigt und sollte sich alleine darum kümmern. und ich meine augentropfen sind nun kein drama. da gibts kinder die z.b. mit zucker und spritzen etc noch ganz andre sachen machen müssen. also setzt euch zusammen ran und übt das regelmässig.notfalls erstmal in eienr entsprechenden flasche gefüllt mit wasser damit ihr das hintereinander üben könnt
Stimmt, ich desinfiziere meine Hände wenn ich ein Kind verletztes Kind verbunden habe. Aber meine eigene Händedesinfektion fällt nicht in den Bereich der Ersten-Hilfe.
Hier an der Grundschule ist es auch so. Pflaster, und zum Reinigen von Wunden steriles Wasser, das geht offensichtlich in Ordnung (meine Tochter kommt öfter verschrammt heim). Auf Klassenfahrten werden die wichtigen/gefährlichen Medikamente (AB, Ritalin etc.) vom Lehrer verwahrt, der die Kinder zur angegebenen Zeit zu sich holt und die Einnahme überwacht. Die Hortbetreuerinnen machen das auch so. Da muss das Medikament morgens beim Hausmeister abgegeben und ihnen dann mit Zettel übergeben werden. Mehr ist nicht möglich, wobei die Schulsekretärin (die so gut wie jeden hier privat kennt) schon mal hilft, auch bei Augentropfen. Meine Tochter hat schon früh gelernt, sich selber in die Augen zu tropfen. Sie bekommt bei jedem Schnupfen gleich entzündete Augen. Sie hat auch schon ihrer Freundin dabei geholfen. Ideal ist das aber nicht, und ich kann mir schon vorstellen, dass das gerade für kleine Jungs noch schwierig ist (wenn ich mir die Buben in dem Alter hier anschaue, die könnten das garantiert auch nicht). Wären Allergietabletten denn eine Alternative? Meine Tochter bekommt die jedes Jahr für ein paar Wochen, wenn wir im tierverseuchten Haus meiner Oma sind. Anders geht's nicht.
Hat er es denn schon mal im Liegen probiert? Auf den Rücken legen, Augen zu, die Tropfen auf die inneren Augenwinkel und dann wieder öffnen? So macht man es bei wehrhaften Kleinkindern ja auch.
mir war nicht bewusst, dass Lehrer das gar nicht machen dürfen.... Zum Glück hatten wir diese Probleme nicht. Ich kann aber auch verstehen, dass Dein Kleiner das nicht schafft, ich musste mir selber mal Augentropfen geben und ich habe immer rechtzeitig geblinzelt, sodass die Tropfen bestenfalls in den Wimpern gelandet sind. Aber gibt es vielleicht auch Augenspray statt Augentropfen? Oder füll das doch in eine alte Nasensprayflasche um. Das müsste doch besser klappen. Ist jetzt meine Theorie. Jetzt aber mal eine Frage, müssen Lehrer eigentlich regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen? Ich finde, dass zumindestens in Notfällen eine Erstversorgung Pflicht sein müsste. Ich finde das ganz merkwürdig. Ich bin seit 30 Jahren freiwillig Ersthelfer mit jährlichen Auffrischungskursen und letztens erzählte uns der Kursleiter, dass Polizisten, wenn sie vor dem Krankenwagen am Unfallort sind, gar keine Erstversorgung machen. Sie sichern den Unfallort und wenn das erledigt ist, sichern sie weiterhin den Unfallort... meistens übernehmen zufällige Passanten die Erstversorgung. Ist das bei Lehrern und Polizisten ähnlich?
Das habe ich mich jetzt auch gefragt. Ich würde mal vermuten (kann aber auch falsch liegen), dass Lehrer das nicht machen müssen. Hier werden Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte in einem speziellen Heft aufgeführt. Dort werden auch Erste-Hilfe-Kurse angeboten, ich habe dabei aber noch nie Lehrer getroffen. Vielleicht bringt eine Lehrerin Licht ins Dunkel.
mir war nicht bewusst, dass Lehrer das gar nicht machen dürfen.... Zum Glück hatten wir diese Probleme nicht. Ich kann aber auch verstehen, dass Dein Kleiner das nicht schafft, ich musste mir selber mal Augentropfen geben und ich habe immer rechtzeitig geblinzelt, sodass die Tropfen bestenfalls in den Wimpern gelandet sind. Aber gibt es vielleicht auch Augenspray statt Augentropfen? Oder füll das doch in eine alte Nasensprayflasche um. Das müsste doch besser klappen. Ist jetzt meine Theorie. Jetzt aber mal eine Frage, müssen Lehrer eigentlich regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen? Ich finde, dass zumindestens in Notfällen eine Erstversorgung Pflicht sein müsste. Ich finde das ganz merkwürdig. Ich bin seit 30 Jahren freiwillig Ersthelfer mit jährlichen Auffrischungskursen und letztens erzählte uns der Kursleiter, dass Polizisten, wenn sie vor dem Krankenwagen am Unfallort sind, gar keine Erstversorgung machen. Sie sichern den Unfallort und wenn das erledigt ist, sichern sie weiterhin den Unfallort... meistens übernehmen zufällige Passanten die Erstversorgung. Ist das bei Lehrern und Polizisten ähnlich?
In welchem Absatz des von dir genannten Paragraphen des Infektionsschutzgesetzes steht, dass Verletzungen desinfiziert werden sollen?
Ich habe dir doch oben einen Link für Kitas geschickt. Dass die Desinfektion von Bagatellwunden selbstverständlich auch in Deutschlang üblich ist und zur Fürsorgepflicht von Pädagogen ist steht z Bsp auch hier: Musterhygieneplan gem Paragraph 36 IfSG, https://www.rhein-erft-kreis.de/stepone/data/downloads/18/80/00/musterhygieneplan.pdf Siehe Versorgung Bagatellwunde Abschnitt 6.1
Und soll ich dir jetzt einen oder ganz viele Links setzen, die sich ebenfalls auf den von dir genannten Link beziehen, in denen von Wunddesinfektion NICHT die Rede ist? Ich meinte direkt den Gesetzestext!
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/erste-hilfe-online/wunden/verbote-bei-wunden/
Da steht an Ende ganz klar drin, dass jede (!)Wunde von einem Arzt untersucht werden muss. Zum letzten Mal: es geht um die Versorgung von Bagatellwunden in Kinderbetreuungseinrichtungen. Da wird ganz sicher nicht jeder aufgeschlagene Knie ärztlich begutachtet.
mir war nicht bewusst, dass Lehrer das gar nicht machen dürfen.... Zum Glück hatten wir diese Probleme nicht. Ich kann aber auch verstehen, dass Dein Kleiner das nicht schafft, ich musste mir selber mal Augentropfen geben und ich habe immer rechtzeitig geblinzelt, sodass die Tropfen bestenfalls in den Wimpern gelandet sind. Aber gibt es vielleicht auch Augenspray statt Augentropfen? Oder füll das doch in eine alte Nasensprayflasche um. Das müsste doch besser klappen. Ist jetzt meine Theorie. Jetzt aber mal eine Frage, müssen Lehrer eigentlich regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse belegen? Ich finde, dass zumindestens in Notfällen eine Erstversorgung Pflicht sein müsste. Ich finde das ganz merkwürdig. Ich bin seit 30 Jahren freiwillig Ersthelfer mit jährlichen Auffrischungskursen und letztens erzählte uns der Kursleiter, dass Polizisten, wenn sie vor dem Krankenwagen am Unfallort sind, gar keine Erstversorgung machen. Sie sichern den Unfallort und wenn das erledigt ist, sichern sie weiterhin den Unfallort... meistens übernehmen zufällige Passanten die Erstversorgung. Ist das bei Lehrern und Polizisten ähnlich?
Sowohl Lehrer als auch Polizisten dürfen ebenso wie jeder zufällig Vorbeikommende Erste-Hilfe leisten!
Wir haben an der Schule Lehrer, die sich zu Ersthelfern ausbilden lassen. Die werden dann zur Hilfe gerufen, wenn etwas passiert ist. Die anderen sind nicht verpflichtet regelmäßig Erste Hilfe Kurse zu besuchen.
das gibt es bei uns in der Arbeit auch, ich bin auch kein Ersthelfer,aber jeder Mensch ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Da kann man nicht einfach abwarten bis der "Zuständige" kommt.
Ein Erste Hilfe Fall ist auch etwas anderes als die mehr oder weniger regelmäßige Medikamentengabe.
Es steht ebenso klar drin, dass sie NICHT desinfiziert werden darf! Und somit im Rahmen der Ersten-Hilfe nicht erforderlich ist. Blutende Wunden (meist sind es bei uns eher stumpfe Verletzungen) werden von mir verbunden (evtl. kontaminierte Oberflächen auch desinfiziert) dokumentiert und die Eltern informiert. Es liegt dann in ihrer Verantwortung ob sie einen Arzt aufsuchen....oder nicht.
Mein Gott, wenn der Amtsschimmel wiehert. Ich selber habe Probleme, mir Augen-Tropfen zu verabreichen, die Hälfte landet im Nirvana bzw. ich malträtiere meinen Augapfel und wenn die Augen dann auch noch zuschwellen, wird es ganz sicher zum Problem - sogar für Erwachsene. Ich würde eine kleine Notfall-Tasche fertigmachen um Verwechslung auszuschließen und noch mal das Gespräch mit der Schule/Lehrerin suchen. Es muss sich doch nur jemand bereit erklären, das steht auch klipp und klar in der Verordnung!. Rechne vor, wie lange du brauchst, um in die Schule zu gelangen und wie es deinem Kind dabei geht, wenn es mit zugeschwollenen Augen dasitzt. Wenn ich mir vorstelle, dass son Würmchen da eine Stunde halbblind rumsitzt, weil man auf Mama warten muss, finde ich das einfach bescheuert. Dann muss es möglicherweise noch auf Toilette und wer geht dann mit? Zumal ich da auch ein ganz blödes Signal an die Kinder sehe: da ist jemand, der braucht eine verhältnismäßig kleine Hilfe, dem darf aber nicht geholfen werden, weil jemand was falsch machen könnte und dann gleich im Gefängnis sitzt - das wäre der übertriebene Tenor, der bei den Kindern hängen bleibt. Und wir wundern uns, wenn die Leute an Unfallstellen lieber vorbeifahren, anstatt zu helfen. Wie gesagt, mir fehlt hier die Relation, es ist keine OP am offenen Herzen.
Mir fehlt die Relation, wenn man dass Verabreichen von AUGENTROPFEN mit der NOTFALLMÄSSIGEN Versorgung von Unfallopfern in Verbindung bringt.
So sehe ich das auch. Die Botschaft an die Kinder ist klar, hilf dir selbst, ein anderer tut es nicht, und überall beklagt man sich dann, dass die Gesellschaft immer egoistischer wird.
Der Träger könnte dichtmachen, wenn ein Kind nach Verabreichung von Augentropfen einen Schaden am Auge erleidet oder gar erblindet. Zum Glück kommen solche Reaktionen selten vor - aber sie kommen vor. Wenn eine Erzieherin bei einer Herzdruckmassage dem Betroffenen die Rippen bricht erwarten sie keine strafrechtlichen Konsequenzen. Passiert aber etwas wenn sie in irgendeiner Form Medikamente verabreicht, schon. Die Botschaft an das Kind sehe ich als eine andere, nämlich:" Du bist auch für dich selbst verantwortlich, nicht nur die anderen!"
Gut, für ein Schulkind ist das vielleicht zumutbar. Aber für ein Kindergartenkind wäre es das nicht. Jetzt kann eine Mutter ein Kind, das evtl.ab und an Augentropfen braucht oder ein Antibiotikum zu Ende nehmen muss nicht immer Urlaub nehmen oder Kinferkranktage. Wegen sowas doch nicht. Wenn der Arzt doch dieses Attest schreibt, mit Angabe wann wieviel verabreicht werden soll, was kann man denn da falsch machen? Bzw wenn eine allergische Reaktion antreten sollte, wäre das dann nicht die Verantwortung des Arztes, der ja quasi mit seinem Schreiben den Erziehern den Auftrag gegeben hat?
Ich sehe es anders: Hilfe kann bestraft werden! Das ist das Signal für die anderen Kinder! Ein Allergiker-Kind weiß ohnehin, dass es für sich selbst verantworlich ist. Aber Augentropfen in zugeschwollene Augen? Das ist sorgar für Erwachsene eine Herausforderung. Und keine Schule wird deswegen dicht machen! Das ist völlig übertrieben! Lieber mal mit Vernunft an die Sache gehen, anstatt sich hinter Verordnungen zu verstecken. Wie gesagt, es muss sich nur einer an der Schule bereit erklären, immerhin hat die Verordnung zur Medikamentengabe dieses Schlupfloch gelassen, damit nicht aus einer Mücke ein Elefant wird!
Bei solch unqualifizierten Kommentaren geht mir echt die Hutschnur hoch. Natürlich ist das kein Notfall. Es ist ganz im Gegenteil so eine kleine Handreichung, dass man sie einer Lehrkraft durchaus zumuten kann. Besonders da in diesem Fall eine falsche Dosierung keinerlei Schaden anrichten kann und die Eltern ihre schriftliche Einwilligung zu dem "Eingriff" geben würden. Das ist pure Schikane. Stell Dir folgende Situation vor: Du sitzt beim Friseur (kleiner Laden, eine Friseuse) mit nassen Haaren und bist eh schon auf dem Sprung, weil Du Dein Kind vom Kindergarten abholen muss und die Friseuse sagt, "tut mir leid, ich bin jetzt die nächste halbe Stunde weg, weil ich in die Schule fahren muss, um meinem Kind Augentropfen in die Augen zu träufeln". oder: Du sitzt im Wartezimmer Deines Arztes und musst eine halbe Stunde länger warten, weil die Ärztin mal eben zur Schule muss. oder: Der Lehrer Deiner Kinder verlässt regelmäßig den Unterricht, um seinem Kind in der 20 km entfernten Grundschule Augentropfen zu verabreichen oder Du fährst extra einen Umweg zu Deinem Lieblingsbäcker und findest ein Schild im Fenster vor: Leider vorübergehend geschlossen, weil ich meinem Kind Augentropfen einträufeln muss. Findest Du das alles zumutbar und verhältnismäßig? Für die Lehrerin ist es ein Handgriff, dauert vielleicht 30 Sekunden und dem leidenden Kind ist geholfen. Weist Du eigentlich wie ätzend das ist, wenn einem die Augen unbändig jucken und zuquellen? Das ist kein Spaß. Ich wundere mich wirklich über die überhebliche Haltung der meisten Damen hier. Wenn ihre Kinder betroffen wären, sähe das wahrscheinlich ganz anders aus. Allerdings kann es natürlich sein, dass die meisten hier nur den ganzen Tag nur vor dem Computer hocken und sich freuen, wenn sie mal ein bisschen Abwechslung in Form eines Trips zur Schule haben. Silvia
Wir betreuen keine Kinder die noch Antibiotika benötigen. Erfreulicherweise ist der Krankenstand bei uns gering. Wir bestehen aber auch darauf, dass und keine Kinder im Genesungsprozess, sondern erst gesundete Kinder wieder gebracht werden. Davon profitieren wir alle. Haftungsrechtlich wäre jedoch die Erzieherin und nicht der Arzt (der vielleicht außerdem) zur Verantwortung zu ziehen.
Das wäre ja eine Katastrophe, Silvia. Es soll ja Menschen geben, denen es nicht zuzumuten ist auf ihre Lieblingsmuffins zu verzichten oder in Eigenregie ihr Haar zu föhnen.
Ich bin Lehrerin. Und nein, ich verabreiche keinem Kind irgendwelche Medikamente. Auch wenn sie noch so harmlos sein mögen. Warum? Ganz einfach: aus rechtlicher Sicht dürfen wir es einfach nicht. Und da wir sowieso täglich in extremen Grauzonen bewegen muss das nicht noch zusätzlich sein. Selbst wenn man die Unterschrift der Eltern oder eines Arztes haben - wir sind am Ende haftbar, wenn doch etwas passiert. Natürlich sind die Konsequenzen für die Eltern nicht toll. Was Notfälle betrifft gibt es an der Schule zu Ersthelfern ausgebildete Kollegen, die einspringen. Aber eben nicht bei solchen Dingen. Auch eine Zecke (Beispiel oben) entfernen wir nicht. Wir haben diese Gesetze und Regeln unterzeichnet- und damit halte ich mich daran. Das ist egoistisch? Dann bin ich es in diesem Fall gerne.
in dem Fall nimmt das Kind doch die Tropfen seit längerer Zeit. Da passiert doch nichts.
Ich finde es sehr vernünftig dass man nur gesunde Kinder betreut, such im Sinne der Kinder. Doch ich kann dir sagen, bei uns würde eine offene Revolte ausbrechen. Es bekommt jedes Elternteil zehn Tage krank aufs Kind. Es gibt viele Eltern die sich gar keinen unbezahlten Urlaub leisten können. Der bezahlte Urlaub ist für die Schließtage verplant. Ein Kindergartenkind macht gut und gerne sechs, sieben Infekte im Jahr durch. Für einen Scharlach bekommt man vom Kinderarzt genau zwei Tage aufgeschrieben. Der Arzt sagte zu mir er dürfe nicht mehr schreiben. Mein Sohn hatte 41Grad Temperatur als wir dort waren. Ich war dann glücklicherweise selber krank, sonst hätte er nach zwei Tagen gehen müssen. Ich weiß dass es immer wieder massive Beschwerden von Eltern gibt, weil verlangt wird dass das Kind bei Durchfall nicht gleich am nächsten Tag kommen darf. Ich war auf so einer Sitzung vor Kurzem. Der Punk ging ab, sag ich dir.
wann bewegen sich Lehrer denn in Grauzonen? Das ist jetzt ganz ernst gemeint. Würde mich interessieren. Wenn ihr die Gesetze und Regeln abzeichnet, gibt es denn da niemand, der das mal hinterfragt? Ist es wirklich so, dass es heißt Regel ist Regel und fertig. Keine Ausnahme - bei vielleicht einem Schüler, noch dazu mit harmlosen Medikament? Ich habe in der Arbeit auch manchmal strenge Regeln, arbeite teilweise im Personalbereich, da ist die Einhaltung der gesetzlichen Regeln sehr wichtig, aber bei manchen Sachen gibt es einen Spielraum, der eben oft zugunsten der Mitarbeiter ausgelegt wird, anstatt stur die Regeln durchzuziehen.
Wer bitte verbietet denn Deinem Arzt, Dir mehr Kind-Krank-Tage aufzuschreiben, wenn Du mehr brauchst? Junior hatte dieses Jahr Scharlach. Ich habe die Tage nicht gebraucht, aber unser Arzt hätte uns eine Woche gegeben. Du darfst übrigens länger zuhause bleiben. Du bekommst es dann nur nicht mehr bezahlt.
Der Arzt hat zu mir gesagt dass er für Scharlach nicht mehr als zwei Tage aufschreiben darf weil er sich ansonsten vor der Krankenkasse rechtfertigen müsse. Des Weiteren rief mich vor einiger Zeit der Kiga an, ich soll meinen Sohn abholen weil er stark hustet. Der Arzt war sauer, sagte er könne wegen Husten unmöglich einen Kinderkrankenschein schreiben. Er sagte die Erzieher können ihn gerne anrufen wenn sie Probleme damit haben. Ich hatte übrigens schon unbezahlten Urlaub genommen weil es meinem Sohn nicht gut ging. Zwei Tage. Das waren um die 150Euro, die ich weniger hatte. Ich kann es mir schlicht finanziell nicht leisten eine Woche unbezahlt zu Hause zu bleiben, weil mein Kind noch Antibiotika braucht. Ich bin bei uns die Hauptverdienerin. Und ich bin keine Großverdienerin. Das würde nicht gehen, wir kommen so schon gerade klar. Ich finde es übrigens nicht gut, dass Kinder, denen es nicht gut geht, in die Einrichtung geschickt werden, nicht falsch verstehen. Manchmal wissen aber die Eltern nicht, wie sie es machen sollen. Unser Kindergarten verabreicht aber wichtige Medikamente. Da mein Mann selber krank ist, habe ich jetzt auch seine zehn Kranktage überschrieben bekommen. Letztes Jahr war mein Sohn ständig krank, erstes Kiga Jahr, da reichte es einfach nicht. Hoffe dieses Jahr wird es besser.
Hier arbeiten viele Eltern und haben Anfahrtswege von einer Stunde und mehr bei Stau. Da bin ich froh, dass ich als Tagesmutter und Erzieherin nach schriftlicher Absicherung gewisse Medikamente geben darf. Für das Kind mit zugeschwollenen Augen ist es in jedem Fall unangenehm, aber bei hohem Fieber (falls es zu Fieberkrämpfen neigt), oder Asthma bin ich froh, wenn ich selbst helfen kann und nicht befürchten muss den Rettungswagen rufen zu müssen. Wenn es natürlich zu schlimm wird, wird sich auch das nicht vermeiden lassen. Ich verstehe auch, dass es Lehrern per Dienstanweisung möglicherweise untersagt ist und sie sich deshalb natürlich weigern.
Johanna, in den vom hiesigen Jugendamt aufgesetzten Tagespflegeverträgen gibt es einen Haftungsausschluss "Die Pflegeperson übernimmt grundsätzlich keine Haftung für geistige oder körperliche Schäden, die das Kind auf Grund allergischer Reaktionen oder sonstiger Unverträglichkeiten o.ä. durch, auf Veranlassung und Anweisung des Arztes, verabreichte Medikamente erleidet." Das Ganze wird dann sowohl von der Tagesmutter, als auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Ich kenne die Passage in den Kindergartenverträgen nicht, aber sie wird ähnlich sein, weil wir hier eben auch Medikamente geben dürften. Theoretisch könnte das für Schulen ähnlich geregelt werden.
Ich habe den Schein bisher immer über die gesamte Krankheitsdauer (also auch die AB-Einnahme) bekommen. Entweder ist mein Arzt da sehr streitbar mit der Krankenkasse, oder er musste sich nicht rechtfertigen. Frag' doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, ob das wirklich so ist. Lass' es Dir sonst schriftlich bestätigen, damit Du beim nächsten mal was in der Hand hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt sich da rechtfertigen muss. Krankheiten sind ja immer sehr individuell. Der eine ist nach 3 Tagen wirklich fit, der nächsten braucht 10... Es liegt im Ermessen des Arztes (nicht der Krankenkasse) das festzustellen. Ich drücke Dir die Daumen, dass es gesundheitlich bergauf geht!
Klar gibt es Regeln, die nicht so eng zu sehen sind. Dazu gehört aber nicht die Medikamentengabe. Eine graue Zone ist zB die Aufsicht. Was ist zB, wenn man etwas im Lehrerzimmer vergessen hat und man braucht es dringend für den Unterricht. Klar gibt man Anweisungen vor dem Verlassen der Klasse - und man macht es auch nicht mit jeder beliebigen Klasse - aber was ist, wenn sich doch ein Schüler nicht an die Regeln hält und ihm etwas passiert? Oder Schulausflug: die Kinder dürfen mit Erlaubnis der Eltern in Kleingruppen in die Stadt - was passiert aber im Falle eines Falles? Wir arbeiten unter dem Beamtenrecht - und ja, ich halte mich an die Regeln. Nicht umsonst habe ich mich für diese Laufbahn entschieden. Da werde ich nicht meine (sichere) Zukunft und gegebenenfalls Karriere aufs Spiel setzen. Mir ist klar, dass alles meist gut geht, tut es das aber nicht, so wird man seines Lebens nicht mehr froh.
Ja, ich bin mit dem Arzt ansonsten zufrieden. Aber hier komme ich mir tatsächlich vor wie ein Bittsteller. Das hat mich schon geargert. Die Idee mit der Krankenkasse ist gut. Danke. Liebe Grüße
Johanna was schreibst du denn hier die ganze Zeit.? Der ganze Thread ist voll von deinen Thesen. Selbstverständlich gibt es Fälle, in welchen Erzieherinnen Medikamente geben dürfen.!! Du verbreitest mal wieder dein "halbschariges" Wissen bzw. Nicht-Wissen.! wenn du tatsächlich in einer KiTa arbeitest (was ich ja ihnehin anzweifle) dann seit ihr nur zu feige oder zu faul euch ausreichend zu informieren.!!! Tolle KiTa in welcher du -angeblich- arbeitest.! Und nebenbei: Antibiotikum erhalten nicht nur "akut kranke Kinder". Wobei ich zugeben muss, das wir diesen Fall einer notwendigen Antibiotikagabe in der Kita noch nicht hatten. Aber WIR dürfen sowohl Pflaster bicken, als auch Zecken entfernen. Vorrausgesetzt wir haben die Einverständniserklärung von seiten der Eltern (Schulungen werden regelmäßig aufgefrischt). Haben wir diese bei einer Zecke zum Beispiel nicht vorliegen (was überaus selten der Fall ist), muss das Kind UMGEHEND abgeholt werden.! Ohne Einverständniserklärung wird selbstverständlich auch beim Arbeitgeber angerufen oder ALLE Abholberechtigten Personen durchtelefoniert, solange bis jemand das Kind unverzüglich abholt.! Du würdest dich umschauen insofern du als Erzieherin in einem Hochrisikogebiet arbeiten würdest und bei euch ein ungeimpftes Kind an FSME erkranken würde! Weil ihr die Eltern nicht erreicht hättet, ihr euch nicht ausreichend geschult und das Entfernen der Zecke schlicht aus Feigheit vor Konsequenzen verweigert hättet. Die Kinder sind in EURER Betreuung, ihr habt die Verantwortung für die Kinder. Ebenso verhält es sich mit der Notfallmedikation, mit dem kleinen Unterschied, dass wir die medizinische Indikation vom Arzt mit der Anweisung brauchen. Generell aber, Ja: Erzieherinnen sind nicht dafür ausgebildet Medikamente zu verabreichen und es ist fällt i.d.R. nicht in ihren Kompetenzbereich. Augentropfen durfte ich in der KiTa noch nicht verabreichen. Allerdings hatten wir den Fall einer dringenden Notwendigkeit noch nicht. ABER: Allergiker Kinder können bedingt durch ihre Allergie akut gefährdet sein z.B. Atemnot. Und in diesem Falle, dürfte ich das Medikament z.B. Astmatikum >>selbstverständlich< < verabreichen.
Würde ich auch nicht geben, insofern keine akute Gefährdung vorliegt. Das dürften wir schlicht und ergreifend nicht.! (Auch wenn es schwachsinnig ist!) Aber Hilfestellung kann man dem Kind geben, z.B. bei der Dosierung.
Da mich die Thematik (nicht nur Medikamente, sondern Rechtsfragen in der Kita allgemein) habe ich diesbezüglich Fortbildungen besucht. Es war unter den Teilnehmern ein großes Thema, da die Eltern nicht selten mit Hustensaft, Antibiotika und einem "harmlosen" Medikament zur Verbesserung des Immunsystems für ihr Kind eintrafen, das "eigentlich" wieder "einigermaßen" gesund sei. Hinzu kamen die Zettelchen, auf denen stand, wann oder in welchen Fällen das Mittel zu Einsatz kommen sollte. Der Leiter stellte klar, dass diese Ausschlüsse zu rein gar nichts berechtigen und im Fall des Falles anfechtbar sind. Gibt eine Erzieherin dennoch Medikamente, ist dies eine private Veranstaltung die mit ihrem Dienst nicht das Geringste zu tun hat und sie hierfür nicht versichert ist. Habe den Kurs auch in NRW gemacht. Alle zwei Jahre ist, glaub ich, in allen Bundesländern obligatorisch.
Ich denke, dass das wirklich unter anderem so eine Träger-Geschichte ist. Bei den Kath. Kindergärten unseres Bistums ist es anders geregelt, dort gibt es auch Rechtsabteilungen, die sich damit beschäftigen. Aber in einer größeren Stadt hier in der Nähe dürfen weder Erzieherinnen noch Tagesmütter irgendetwas geben. Bei unseren Erste-Hilfe-Kursen geht es nur um Sofortmaßnahmen, nicht um den rechtlichen Aspekt von Medikamentengaben. Bei den Tagesmüttern unseres Kreises ist es vom Jugendamt durch entsprechende Passagen in den Betreuungsverträgen abgesichert und wird vom Amt auch so kommuniziert. Ich fände es wirklich hilfreich, wenn es eine einheitliche Regelung geben würde, seufz. L G
Hier auch Allergiker mit asthmatischer Reaktion. Die Schule hatte einen Einweisung, ärztliche Bescheinigung liegt vor. Asthmaspray hat er dabei. Inzwischen erinnern sie ihn nur noch daran, aber wenn es hart auf hart kommen würde, müssten sie es verabreichen. Das würden sie auch tun. Ich muss nicht jedes Mal vor dem Sport-Unterricht in der Schule Asthma-Spray verabreichen, das haben in den ersten 1.5 Jahren die Lehrer gemacht bzw. beaufsichtigt. Der Allergiesaft auf Klassenfahrt war auch kein Problem.
Joplin, da finde ich deinen Arzt ausgesprochen blöd! WARUM sollten die Erzieherinnen DEINEN Arzt anrufen. Sie dürfen sich weigern ein heftig husten des Kind zu betreuen. Auch wenn es deinem Arzt nicht passt. Abgesehen davon dürfen sie deinen Arzt gar nicht anrufen: Datenschutz
Wo steht das Erzieherinnen sich weigern dürfen ein heftig hustendes Kind zu betreuen, wenn es nicht ansteckend ist? Zu deinem Argument weiter oben, dass ihr niemals Antibiotika verabreichen würdet, weil ihr nur gesunde Kinder betreuen würdet. Was ist z.B. mit Borreliose, wo das Antibiotikum noch wochenlang weitergeben werden muss, das Kind aber im eigentlichen Sinne nicht mehr richtig krank ist?
Daneben steht auch drin, dass der Kiga sich vorbehält, unter bestimmten Bedingungen das Kind nicht zu betreuen. In dem seltenen Fall, dass ein Kind tatsächlich dreimal täglich ein AB nehmen müsste und im eigentlichen Sinne nicht krank ist, müssten die Eltern eben alternative Lösungen finden. Abholende Mütter bitten, das AB zu geben, wenn man nicht selber kommen kann z.B. Stark hustende Kinder gehören nicht in den Kiga. Ich arbeite auch und klar ist es häufig schwierig, aber die Lösungen müssen letztlich die Eltern finden, was sie mit ihrem kranken Kind machen.
Danke, so sehe ich das auch. Es gibt ja auch für die Kinder Medikamente mit Retardwirkung, dh sie entfalten die Wirkung über den ganzen Tag. Da muss man dann eben mit dem Arzt abklären,ob so etwas in Frage kommt. Zudem: je älter ein Kind wird, desto mehr muss man sich darum kümmern, dass es auch eigenständig bestimmte Medikamente nehmen kann. Meine Meinung.
Stimmt, da hast du recht. Prinzipiell kann wahrscheinlich jeder Kindergarten selbst in seinen Verträgen bestimmen, wie es bei unterschiedlichen Krankheiten gehandhabt wird, bzw. wann Kinder nicht betreut werden. Ich weiß nur, bei uns ist es schon ab und zu schwierig durchzusetzen, dass die Kinder mit Magen-Darmkrankheiten lange genug zu Hause bleiben.
Ich wollte in den alten Kindergartenverträgen meiner Kinder nachschauen, wie es hier geregelt ist. Aber sie sind spurlos verschwunden , es geht doch nichts über eine geordnete Buchführung
.
Ich habe den Eindruck dass es da öfter Probleme gab wenn die Erzieher Kinder wegen Krankheit abholen ließen. Der Arzt hielt das zum Teil für unnötig, vielleicht haben auch Eltern gejammert. Jedenfalls ist er da immer sehr genervt und er sagte wörtlich er würde mit den Erziehern telefonieren wenn es Unstimmigkeiten gäbe. Da ist irgendwie eine ganz schlechte Stimmung wenn es um den Kindergarten geht, weiß nicht warum. Irgendwas ist vorgefallen. Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt den Arzt zu wechseln.Mal sehen....
Du hast auf den falschen Post geantwortet.
Beim Arzt darf jeder anrufen. Der Unterschied liegt darin, wer Auskunft bekommt. Wenn man der Weitergabe von Daten zustimmt, dann darf der Arzt sogar dritten Auskunft geben.
Antibiotika mit Retardwirkung? Gibt es so etwas? Mir fiel nur die Tochter meiner Cousine ein, die Monate lang Antibiotika nehmen musste, ohne nach einiger Zeit noch wirklich krank zu sein. Auch in den folgenden Jahren musste die Antibiotikatherapie immer mal wiederholt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass Johanna von Kindergartenkindern sprach. Da ist es mit der Eigenständigkeit bei der Medikamenteneinnahme noch schwierig.
Bei solch langen Strängen komme ich nicht mehr klar, da bin ich überfordert.... Mein Fazit :I ich verstehe die Erzieher. Es ist auch im Interesse des Kindes nicht krank in eine Einrichtung zu müssen. Manche Ärzte haben da auch vollkommen andere Vorstellungen als die Erzieher. Manche Eltern haben auch andere Vorstellungen als die Erzieher. Manche Eltern haben oft auch große Probleme, wenn das Kind krank ist bzw. Medikamente nehmen muss. Am sinnvollsten wäre es im Lotto zu gewinnen und immer ein Kindermädchen abrufbereit zu haben. Größere Kinder können meiner Meinung nach selber Tropfen etc.nehmen. Liebe Grüße
Und irgendwie ist es überall anders geregelt .
Eigentlich wäre es doch nett, wenn es eine einheitliche Regelung gäbe und man sich nicht als Tagesmutter/Erzieherin/Lehrerin in einem Graubereich befinden würde und Angst haben müsste, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen (wahlweise wegen Medikamentengabe, bzw. unterlassener Hilfeleistung).
Chronisch kranke Kinder gehen also nicht mehr in Kindergarten, Schule oder Hort?
Ich habe bislang immer (wenn es denn sein musste) Antibiotika bekommen, die ich einmal täglich morgens eingenommen habe. Der Ausgangspost dreht sich um ein Schulkind und dass Lehrer doch solche Medikamente, wie Augentropfen bei Allergie, geben sollten. Und das geht eben einfach nicht.
wahrscheinlich ist es so....
Glück haben wohl bisher jedenfalls die Eltern von KiGaBabys, stellt euch mal vor, man kommt auf die Idee, das Füttern von Babys könnte gefährlich sein
meine Tochter ist 8 und könnte es nicht, die hat schon Angst, wenn ich ihr Augentropfen gebe (zum Glück sehr selten). Dann noch mit zugeschwollenen Augen, das würde nicht funktionieren. Keine Ahnung, was ich machen würde. Aber dass die Mutter nicht jedes Mal vom Arbeitsplatz weg kann, um Tropfen zu verabreichen, verstehe ich auch. Ich verstehe mittlerweile auch jede Mutter, die während der Grundschulzeit nicht arbeitet. Es wird einem so schwer gemacht. Aber das ist ein anderes Thema.
ja die könnten ja plötzlich eine Allergie entwickeln.
sie könnten sich verschlucken
Ich kenne für die Kinder nur Antibiotika, die zweimal täglich, bzw. wie bei meiner Tochter dreimal täglich gegeben werden müssen. Man war das jedes Mal ein Kampf, damit wäre jede Erzieherin sowieso überfordert gewesen. Einmal täglich wäre eine absolute Erleichterung gewesen. Irgendwie hat sich die Diskussion hier ausgehend von den Augentropfen im Ausgangspost in die unterschiedlichsten Richtungen entwickelt;-).
Ne, soweit ich das verstanden habe müssen sie in eine Art Sonderschule mit Integrationslehrern. Oder habe ich das falsch verstanden? War mir ja auch neu.
Mein Kind geht schon seit 3 Jahren auf die falsche Schule??? *lol*
Geschwollene Augenlider sind definitiv kein Notfall. In einem solchen Fall holt man halt das Kind ab und fertig.
Das macht man zweimal und ist seinen Job los - super!
Chronisch erkrankten Kindern steht eine Integrationshelfer zu. Auch in einer Regelschule.
Dann muss das Kind halt zeitig lernen, wie das Eintröpfeln funktioniert.
Ich weiß von einem Fall wo das Kind schwer verhsltensauffällig war und mit einem Integrstionshelfer in einen Regelkindergarten ging. Es wurden genau zehn Stunden pro Woche genehmigt. Kostet auch Geld. Jetzt kann ich mir gar nicht vorstellen dass tgl ein Integrstionshelfer kommt und bezahlt wird, um einem Kind ein Medikament zu verabreichen. Das wäre ja eine sehr teure Angelegenheit. Da wäre es vielleicht eine Uberlegung wert ob vielleicht jede Einrichtung eine Kinderkrankenschwester beschäftigt......
Ich schreibe von schweren chronischen Erkrankungen. Und es gibt auch Integrationshelfer die an einer Schule für verschiedene Kinder eingesetzt werden.
Es gibt genügend Erwachsene, die das nicht hinkriegen.
... und dafür soll ein I-Helfer engagiert werden? Ehrlich, das halte ich für extrem übertrieben, zumal der I-Helfer wahrscheinlich dann im Fall des Falles gar nicht da. Auch der kann nicht riechen, wann ein Kind ihn braucht.
Dann muss man das üben, üben, üben. 6-jährige können ohne Problem Tablets, Handys oder PCs bedienen-da sollten jetzt Augentropfen eintröpfeln auch erlernbar sein. Was macht das Kind denn, wenn es allein unterwegs ist (Spielplatz etc). Da müssen ja die Tropfen auch ins Auge und Mutti oder der Lehrer ist nicht da. Antihistaminika gibts notfalls auch in Tablettenform oder als Spray.
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/soziales/aufgaben_i-helfer.pdf
>> Und es gibt auch Integrationshelfer die an einer Schule für verschiedene Kinder eingesetzt werden. An unserer nicht. Da sind aktuell zwei I-Helfer und zwei Sonderschullehrer. Die I-Helfer sind aber mit "Ihren Kindern" beschäftigt. Zum Glück hat die Sonderschulpädagogin in Juniors Klasse weniger Schmerzen mit Medikamenten (zumal ja alles formgerecht abgesichert ist), wie Du.
>> Und es gibt auch Integrationshelfer die an einer Schule für verschiedene Kinder eingesetzt werden. An unserer nicht. Da sind aktuell zwei I-Helfer und zwei Sonderschullehrer. Die I-Helfer sind aber mit "Ihren Kindern" beschäftigt. Zum Glück hat die Sonderschulpädagogin in Juniors Klasse weniger Schmerzen mit Medikamenten (zumal ja alles formgerecht abgesichert ist), wie Du.
Ein Asthmaanfall ist ein Notfall. In diesem Fall dürften wir auch kein Spray zu geben sondern müssten den Notarzt zu alarmieren. Ist diese Erkrankung besonders ausgeprägt, kann auch hier ein Integrationshelfer (der an den Stundenplan des Kindes gebunden ist) zum Einsatz kommen. Ebenso bei Kindern mit Diabetes, auch wenn da noch nie eine Gefahrensituation aufgetreten ist.
Mich nervt das langsam gewaltig. Wenn ich nicht gerade in Elternzeit wäre, würde ich mir sogar die Mühe machen, unsere KiTa Bestimmungen abzutippen. Diese Schulungen gibt es auch bei auch in NRW, die Finanzierungsfrage steht bei euch wohl noch aus. Dennoch bist du befugt, im Notfall zu helfen.! Auszug (Diabetes Ratgeber): Lehrer sind gegen Fehler bei der Behandlung versichert Grundsätzlich können sich Erzieher und Lehrer darauf berufen, dass sie keine Medikamente verabreichen dürfen. Selbst wenn es sich nur darum dreht, Insulin per Knopfdruck von einer Pumpe abzurufen. Wer sich den Kindern zuliebe trotzdem dazu entschließt und die Details schriftlich mit den Eltern vereinbart, ist über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für den Fall eines Fehlers versichert und von der Haftung befreit, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Gesetzlich verpflichtet sind Lehrer und Erzieher nur, im Notfall, etwa bei einer Unterzuckerung, zu helfen. "Damit sie wissen, was sie tun müssen, brauchen sie aber eine Schulung", sagt Diabetologe Kapellen. "Auch die, die sich sonst nicht mit dem Diabetes befassen wollen." Die meisten Kinderdiabeteszentren bieten Eltern an, bei Bedarf Mitarbeiter zu schicken, die Erzieher oder Lehrer über Diabetes aufklären und ihnen beibringen, was für die Betreuung wichtig ist: etwa wie man eine Unterzuckerung erkennt oder den Blutzucker misst. Dinge also, die keine medizinische Vorbildung erfordern. Wobei in vielen Bundesländern nicht geregelt ist, wer die Kosten für diese Schulungen übernimmt. Die Krankenkassen jedenfalls nicht. In Baden-Württemberg ist das Kultusministerium zuständig, in Thüringen nach einer Bürgerpetition das staatliche Institut für Lehrerfortbildung, in Nordrhein-Westfalen bleibt das Ergebnis einer ähnlichen Petition abzuwarten.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-092.pdf
Vor Allem, wenn ich mir überlege ein Kind bekommt keine Luft, hat Panik. Mit einem Sprsy wäre das in ein paar Minuten erledigt, ich rede jetzt hier von einem kleinen Kind, nicht von einem, das das noch selber auf die Reihe bekäme. Dann ruft die Erzieherin erst einmal den Notarzt an...... Das finde ich krass.
Ja, es gibt das sog. "Einmal-Antibiotikum". Allerdings weiß ich nicht, in welchen Fällen Ärzte einem solchen den Vorzug geben.
Ok, das kannte ich noch nicht.
Meine Kinder hatten immer Antibiotika, die man entweder 2 mal täglich oder hier meistens verschrieben 3 mal täglich geben muss.
Bei meiner Jüngsten einfach eine Tortur .
Da muss ich leider bestätigen, was Johanna sagt. Hier in der Nähe gibt es auch eine größere Stadt, da ist es den Erzieherinnen der städtischen Kindergärten verboten Asthmaspray zu geben. So etwas verrücktes habe ich vorher noch nie gehört. Mit Spray bessert sich der Zustand in der Regel schnell. Statt dessen müsste man wirklich den Notarzt rufen. Ich bin froh, dass das bei uns anders ist, ich wäre ansonsten mit einem Asthma-Kind in der Gruppe total nervös.
Das ist nir aufgrund der Unwissenheit von seiten der Einrichtungen der Fall. Ich habe die PDF Datei der DGUV bereits gepostet. Da kann auch Johanna gerne nachlesen. Prinzipiell ist man versichert. Es gibt feine Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, dennoch obliegt es im Grunde dem Träger diese durchzusetzen und sich zu informieren. Bei Diabetes Typ1 gibt es zum Beispiel Diabetes-Schulungen, welche sich in manchen Bundesländern lediglich noch der Finanzierungsfrage stellen müssen. Sie als Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesein- richtungen werden mitunter von den Erziehungsbe- rechtigten gebeten, erkrankten Kindern während des Aufenthalts in der Kindertageseinrichtung Medikamen- te zu verabreichen. Meist wird der Bitte entsprochen, aber eine rechtliche Unsicherheit oder die Sorge, etwas falsch zu machen, ist dabei häu g vorhanden. Kra Gesetz liegt die Personensorge für Kinder bei den Eltern und diese haben folglich auch die Verantwortung für die Medikamentengabe. Erst wenn ärztlicherseits keine Bedenken bestehen und die Medikamentenga- be nicht ausschließlich durch die Eltern erfolgen kann, sollte eine Übertragung der Aufgabe an das pädago- gische Personal der Einrichtung überlegt werden. Vor allem Kinder mit chronischen Erkrankungen (Allergien, Epilepsie, Diabetes) sind häu g auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Eine gene- relle Pflicht zur Übernahme von notwendigen Medika- mentengaben besteht grundsätzlich nicht. Mit Ihrer Hilfe und Unterstützung ermöglichen Sie aber auch jenen Kindern den Besuch einer Kindertageseinrich- tung, die auf die Medikamentengabe angewiesen sind. Sie leisten damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems und zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Medikamentengabe als Teil- übertragung der Personensorge Ob im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Medika- ments der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung be- steht, ist davon abhängig, ob auch dieser Teil der Personen- sorge von den Eltern und/oder den Erziehungsberechtigten auf die Kindertageseinrichtung oder die Erzieherinnen bzw. Erzieher übertragen wurde. Ist das der Fall, besteht für die Kinder Versicherungsschutz. Eine Übertragung kann sich aus einer ausdrücklichen schri lichen oder mündlichen Abspra- che oder aus den konkreten Umständen des Einzelfalls erge- ben. Hierdurch erfolgt eine zeitweise Überleitung der Perso- nensorge für die Medikamentengabe in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtung. Damit Missverständnisse vermieden werden und eine klare Hand- lungsgrundlage für die Kindertageseinrichtung und die päda- gogischen Fachkrä e vorliegt, ist es ratsam, die Art und Weise der Medikamentengabe schriftlich zu vereinbaren. etc.etc.pp Du kannst dir die PDF selbst durchlesen. Jedoch ist es absolut falsch, sich grundsätzlich darauf zu berufen, man dürfe es nicht. Im Notfall bin ich Erzieherin oder als Lehrkraft sogar dazu gesetzlich verpflichtet zu helfen.! LG
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Hallo EarlyBird ,
ich hatte das in deinem anderen Post schon gelesen. Ich wollte eigentlich nur sagen, dass es durchaus Einrichtungen gibt, bei denen es durch den Träger verboten ist.
Ich hätte auch nicht den Mut mich gegen meinen Träger aufzulehnen. Ich hoffe nur, dass ich nicht irgendwann irgendwo lande, wo es so gehandhabt wird.
Ja es ist total schade. Tatsächlich wissen es aber viele Träger auch nicht besser und beruhen sich darauf, dass es versicherungstechnisch nicht tragbar ist und angeblich verboten wäre.
Daher ärgere ich mich ja über die Verbreitung dieses Märchens hier im Thread
Bei uns in der Einrichtung hatten wir noch kein Diabetes Kind Typ 1 und auch sonst noch keine eklatanten Fälle.
Fieberkrämpfe hatten wir zum Beispiel und das Notfallmedikament (mit ärztlicher Übertragung, Indikation, Einverständnis und Behandlungsübertragung von seiten der Eltern) hätte ich im Falle eines komplizierten Fieberkrampfes verabreichen MÜSSEN.
Unser Träger bzw Leitung hatte sich diesbezüglich schlau gemacht und anschließend ohne zu zògern zugesagt.
Hätten wir ein chronisch krankes Kind in Betreuung, so würde es genauso wieder ablaufen, nur bzgl Spritzen und co. war ich mir ursprünglich auch nicht sicher und musste Nachlesen.
Lg
Der Träger sagt zu und verpflichtet dann die Erzieher? Das finde ich aber auch nicht in Ordnung - von der rechtlichen Fragwürdigkeit ganz zu schweigen. Ich finde, daß Erzieher/Lehrer sowas ablehnen dürfen, wenn sie sich das nicht zutrauen. Und da beginnt das Dilemma für den Träger, erlebt vor mehr als 10 Jahren im KiGa des Kindes, als es um eine Medikamentengabe ging (ich meine, es war Insulin, bin mir aber nicht sicher): Die Leiterin fragte die Erzieher/Innen, zwei der acht Kräfte lehnten das ab. Die Leiterin hätte dann aber schauen müssen, daß die "Abehner" niemals alleine (bzw. nur mit einer Praktikantin, die sollten das tatsächlich nicht machen, auch wenn sie sich das zutrauten) mit dem Kind sind - nicht im Frühdienst und nicht als Vertretung in der betroffenen Gruppe. Das was organisatorisch kaum zu bewerkstelligen. Deswegen wurden die Eltern gebeten, das Kind doch bitte in einen integrativen KiGa zu geben. Ich vermute, daß nicht wenige Träger sich hinter Gesetzen und Versicherungen "verstecken", um sich nicht mit solchen Problemen rumschlagen zu müssen. Darf man doof finden, ich verstehe es aber. So ein Dienstplan ist ja schon ohne zusätzliche Probleme eine logistische Meisterleistung. In der Schule wird es dann noch komplizierter, da die Lehrer ja die meiste Zeit mit den Kindern alleine sind. Wenn jetzt nur eine Lehrkraft ablehnt, Medikamente zu verabreichen, muß die Schulleitung ständig darauf achten, daß diese Lehrkraft nicht eingesetzt wird in einer Klasse mit einem "Medikamenten-Kind" - weder für Vertretungsstunden noch für Fachunterricht. Und was passiert, wenn die Gemeindereferentin der Pfarrei für den Religionsunterricht da ist? Die hat im Zweifel genau gar keine Ahnung! Muß man dann wirklich einen Lehrer in die Klasse setzen? Und woher soll man den nehmen? Sobald man also Erzieher/Lehrer nicht dazu verdonnern kann, Medikamente zu verabreichen - und das ist schon arbeitsrechtlich tatsächlich nicht möglich - wird es kompliziert.
Ja da hast du natürlich vollkommen recht. Aber es ging mir darum, das Erzieher und Lehrer behaupten sie dürfen es generell bzgl. ihres Berufsstandes nicht. Und eben genau das ist nunmal falsch. Auch ist es so, das z.B. die Diabetikerschulung Geld kostet (in manchen Bundesländern sogar vom Sozialamt finanziert) und es wird auch nicht die gesamte Einrichtung eine entsprechende Schulung machen, von der Fluktuation in den Einrichtungen ganz zu schweigen. Aber Diabetes Typ 1 ist ja nicht die einzige chronische Erkrankung. Athma z.B. sollte sich eine Einrichtung zutrauen und nicht von vornherein anlehnen. Da finde ich es schlimmer, das Einrichtungen entsprechende Kinder aufnehmen, aber sich gleichzeitig weigern erste Hilfe via Astmaspray zu leisten. Da ist wirklich nichts dabei, weder versicherungstechnisch noch vom Handling her. Notarzt ist im Notfall doch sowieso verständigt. Es geht doch nur darum, dem Kind sein Spray zu geben. Jede Laienmutter dürfte das tun.! Gut aber ich verstehe durchaus, das da die Meinungen auseinander gehen. Dennoch ist und bleibt es ein Märchen, wenn Erzieherinnen oder Lehrkräfte behaupten sie dürften es generell nicht. Denn die medizinische Betreuung bzgl. der Medikamentengabe kann durchaus auf sie übertragen werden ohne das sie fürchten müssten, versicherungstechnisch nicht abgesichert zu sein.! Und das wissen tatsächlich viele Träger nicht und lehnen daher von vornherein ab. Und ich persönlich kenne meines Wissens >nur< Erzieherinnen, welche damit kein Problem hätten einem Kind sein Spray zu geben, wenn sie versichert wären (medizinische Indikation und Anweisung von seiten des Arztes + Einverständnis der Sorgeberechtigten). Und auch in diesem Thread wurde eben genau das oft behauptet, von einer Lehrkraft als auch von Erziehern. Da fehlt die Aufklärung innerhalb der jeweiligen Berufstände. UND was ganz wichtig ist: Erzieherinnen müssen sogar in einer akuten Notsituation Handeln, weil sie eben genau dann sogar dazu gesetzlich verpflichtet sind - wissen anscheinend auch nur wenige.! Und unsere Träger in der Region sind anscheinend bereitwilliger sich zu informieren, denn hier erlebe ich das nicht so. Lg
Entschuldigung, aber ich weiß schon, was ich zu Dienstantritt unterschrieben habe. Und das war, dass ich in kleinster Weise befugt bin, Schülern Medikamente zu geben, egal welcher Art. Eben weil wir Lehrer dann nicht abgesichert sind, wenn etwas passiert. Am Ende ist es Ländersache, das weiß ich nicht. Ich denke aber nicht, dass sich die obersten Behörden, die ihre Horde von Juristen beschäftigen, sich nicht auskennen. Wenn man allein den Schulalltag (ständige wechselnde Schüler, da Fachunterricht) bedenkt...das würde bei uns einfach nicht mach/leistbar sein.
Möglich das es Unterschiede auf Länderebene gibt und es ist ja auch richtig, das man generell keine Medikamente geben darf. Bei verbeamteten Lehrkräfte gelten wohl andere Regelungen wie ich gelesen habe. Was ist das bei dir für ein Vertrag? Von der jeweiligen Schule.? Wenn ja, dann ist das doch das selbe Prinzip wie in vielen Kitas - der Träger verbietet es. Die Personensorge bzgl. einer Medikamentengabe wird von der jeweiligen Schule abgelehnt. Wenn nicht dann verstehe ich das nicht, denn es gelten hier normalerweise die selben Richtlinien bei nicht verbeamteten Lehrkräften wie bei Erziehern. Augentropfen dürfte ich selbstverständlich auch nie und nimmer in einer KiTa verabreichen. ----------------------------- Schau mal: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-091.pdf Das ist die Stellungnahme der Deutschen Unfallversicherung für Lehrkräfte. ------------------------------- Es geht mir um die dringende Notwendigkeit bei schweren chronischen Erkrankungen oder Ausnahmen wie bspw den Fieberkrampf. Denn in solchen Fällen ist es erlaubt (insofern der Träger dazu bereit ist, eine medizinische Indikation und Anweisung von Seiten des Arztes + Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt ) , denn die Personensorge hinsichtlich der Medikamentengabe kann auf die Schule oder die entsprechende Lehrkraft grundsätzlich übertragen werden. Ich bin keine Lehrkraft sondern Erzieherin, mein Vater war jedoch rund 40 Jahre Gymnasiallehrer. Es ging mir nur darum, das hier im Thread behauptet wurde, dass es grundsätzlich so ist und dass es vom Berufsstand abhängig ist. Und das ist nunmal falsch. Lg
Ich finde es nur interessant, denn wenn du einen solchen Vertrag unterschrieben hast, wäre es doch gut zu wissen, was du verpflichtet bist zu tun, so wenn ein akuter Notfall eintritt. Hätte ich einen derartigen Vertrag unterschrieben, so würde mich das überaus interessieren. Denn anscheinend ist man im >Notfall< sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Das wiederum wiederspricht jedoch die Richtlinien des Arbeitsvertrages. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht wie die rechtliche Lage dann ist. Würde es aber gerne wissen. Wenn du das ganz sicher weißt, dann wäre es toll wenn du mir die Infos geben könntest. Denn ich lann. ir schon vorstellen, das in einer akuten Notsituation wie bspw. Sauerstoffmangel des Schülers, das Medikamentengabeverbot des Vertrages situationsbedingt und temporär aufgehoben sind. Lg
Nein, es gibt keine Verträge mit der Schule. Sondern mit dem Land, da dies unser Vorgesetzter ist. Und damit haben wir uns komplett an das Beamtenrecht zu halten. Nie im Leben würde ich mir meinen Status durch Brechen der Regeln nehmen lassen...
Nein, es gibt keine Verträge mit der Schule. Sondern mit dem Land, da dies unser Vorgesetzter ist. Und damit haben wir uns komplett an das Beamtenrecht zu halten. Nie im Leben würde ich mir meinen Status durch Brechen der Regeln nehmen lassen...
Nein, es gibt keine Verträge mit der Schule. Sondern mit dem Land, da dies unser Vorgesetzter ist. Und damit haben wir uns komplett an das Beamtenrecht zu halten. Nie im Leben würde ich mir meinen Status durch Brechen der Regeln nehmen lassen...
Ja das verstehe ich natürlich, würde ich dann auch nicht machen. Dennoch kann man das nicht deutschlandweit verallgemeinern und mich wundert es um ehrlich zu sein, das sich ein ganzes Bundesland dagegen sträubt chronisch kranke Kinder generell damit alleine zunlassen. Ich denke da speziell an Klassenfahrten und Grundschüler. Bei uns fahren sie schon in der 3 Klasse weg u d es sind 8-9 Jährige Kinder, manchmal sogar 7-jährige. Und was ist mit der gesetzlichen Verpflichtung in akuten Notfällen? Weißt du das? Das Wiederspricht sich dann doch mit diesen Regelungen oder.? Mich nervt es sehr, das dieses Thema so undurchsichtig ist. Für dich, durch deine geleistete UNterschrift vielleicht nicht (obwohl mich diese gesetzliche Verpflichtung in akuten Notfällen stört), in anderen Bundesländern sieht es aber wieder anders aus. Daher hat mich diese Verallgemeinerung gestört, da wir in unserer KiTa schon Ausnahmen haben und ich defacto das nicht so stehen lassen konnte. In einer Kita ist es aber auch in der Regel so, das man nicht unterschiedliche Gruppen betreut (dadurch natürlich nicht so viele Kinder hat) und seine Kinder in der Regel sehr gut kennt, selbst im offenen Konzept (Patengruppe). Im Großen und Ganzen stelle ich mir eine Pflegeübernahme selbstverständlich in KiTas einfacher vor. Außerdem sind Kinder im Schulalter in aller Regel auch schon eigenverantwortlicher, auch im Umgang mit Medikamenten. Naja, ich muss jetzt los. Danke für die Infos. Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. Lg
Das ist es eben - Schule und Kita/Kiga sind nicht vergleichbar. Vielleicht gibt es da andere Regeln als bei uns. Das weiß ich nicht. Und ja, ich finde, dass man von Schulkindern erwarten kann, dass sie sich um Medikamente, gerade wenn diese regelmäßig eingenommen werden müssen, selbst kümmern. Bei akuten Notfällen dürfen wir eingreifen, allerdings auch hier keine Medizin verabreichen, und müssen die Ersthelfer anfordern. Auch die oben angesprochene Zecke dürfen wir nicht entfernen.
Hey Vreni, hab jetzt gesucht und den Grund gefunden. Evtl interessiert es dich ja. Ich muss zugeben, dass ich das nicht wusste Hier ist ein interessanter Schrieb vom bayerischen Landtag und ich gehe mal stark davon aus, dass es derselbe Grund in anderen Bundesländern sein dürfte. https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0001889.pdf Allerdings stimmt es tatsächlich, dass es nicht immer so war. Bleibt also abzuwarten, da sich die DGUV hinsichtlich eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (ab Schulalter) in Bezug auf Medikamentenvergabe und die damit möglichen zivilrechtlichen Haftungsansprüche noch immer nicht geäußert hat. Momentan besteht ein erhebliches Haftungsrisiko, dessen Klärung noch offen steht. Von dem Aspekt her, dürfen es (bayerische) Lehrkräfte tatsächlich nicht mehr. Ich finde das Thema aber sehr spannend und bin gespannt wie sich es die kommenden Jahre entwickeln wird. Lg
Vielen Dank! Ja, ein sehr interessantes Thema. Man darf gespannt sein... Und gut, dass man mal schwarz auf weiß hat, dass die Lehrer nicht immer so böse und faul sind, wie es dann doch teilweise vermutet wird...