Mitglied inaktiv
nochmal zu der Erbschaftgeshichte. Pflicherben werden normalerweise nicht zur Testamentseröffnung geladen. Sie müssen sich selbst um den Erbschaftsteil kümmern. Es ist wichtig, dass sie auch selbst aktiv werden. Der Haupterbe gibt die eigentliche Höhe des Erbteiles an, was nicht immer unbedingt stimmen muss. Beide sollten sich von einem Anwalt in Erbschaftsangelegenheiten unbedingt beraten lassen. Ich sehe das nicht so, dass der Wille des Verstorbenen respektiert werden sollte, denn schließlich ist er auch mit der Zeugung der Kinder eine Pflicht eingegangen. wie 58er und ich schon geschrieben hatten, steht jedem der beiden Kinder 12,5% des gesamten Erbes zu. Leider kommte es auch auf die Ehrlichkeit des Haupterbes an, da die gesamte Höhe des Nachlasses nicht immer einfach zu ermitteln ist.
Mein Mann ist als Haupterbe eingesetzt, da sein Bruder im Testament herausgenommen wurde (selbst der Pflichtteil soll ihm abgesprochen werden; kein Mordversuch aber genauso heftig). So, mein Mann hat aber keine Lust sich später in einer Erbschlammschlacht wieder zu finden (und wird es wohl geben). Meine Frage ist jetzt: Stehen dem Bruder die Hälfte des Erbes zu oder 12,5%? Auf die Hälfte würden sich meine Schwiegereltern nie einlassen, aber die 12,5% könnten wir evtl. bei ihnen durchbringen, so dass er zumindest nicht leer ausgeht und schon mal im Testament steht. LG Nadine
Kommt auf die Anzahl der Kinder an. Wenn es nur 2 sind 12,5% Also die hälfte des Erbes, dass ihm zustehen würde wenn kein Testament eröffnet wurde. Wenn allerdings die Mutter nicht mehr lebt und 100% des gesamt Erbes an 2 Kinder verteilt würden stünde ihm 25% zu. (da bin ich mir aber nicht 100% sicher)
er hat mit seinem Vergehen nicht den gesamten Erbanspruch verwirkt.
schon gut möglich, dass er es ganz verwirkt hat. Ist sicher irgendwo geregelt, BGB? Werden versuchen ihn ins Testament zu kriegen. Hauptsache es gibt später keinen Ärger. LG Nadine
am besten ihr lasst euch von einem Anwalt beraten. Die Erstberatung ist nicht so teuer. Aber eigentlich kann er froh sein wenn er von euch seinen Pflichtteil zugesichert bekommt.
jetzt blicke ich schon mehr durch ... ist ein stück chaotisch, weil der vater bei den jehovas zeugen ist ... und da ist es ganz klar, dass ALLES weiter an menschen vererbt wird, die diesem glauben (sekte ?) angehören ... die geschiedene frau und die beiden töchter haben sich vom glauben gelöst, von daher hätten sie von der religionsgemeinschaft her alle rechte verwirkt etwas zu erben ... nächste woche ist urnenbeisetzung ... und da wird es auch 2 etappen geben, da die jehovas ihre eigene art haben ihre leute zu beerdigen ... *seufz* ... dann wird mein rat an meine schwägerin in erster linie sein, den wunsch ihres vaters zu erfüllen ... aber wie ich sie kenne wird sie noch um den letzten cent kämpfen ... das kämpfen hat sie gut während ihrer kindheit in der glaubensgemeinschaft gelernt ... *seufz* danke salsa
Nöö, das finde ich absolut nicht in Ordnung. Wie gesagt, es ist ihr REcht. Sie soll beweisen, dass eine Religionsgemeinschaft auch Grenzen vor dem Recht hat. Sie könnte im Prinzip auch die Art der Beerdigung einklagen. Meine Eltern (beide katholisch) enterben mich ja auch nicht, nur weil ich aus der Kirche ausgetreten bin. Ich würde ihr zu ihrem Recht raten. Wie gesagt, auch Eltern haben eine Pflicht ihrer Kinder gegenüber.
...vielleicht hast du recht ... *grübel* ... vielleicht hätte ich selber angst vor einer konfrontation ... das ist dann aber mein ding ... sie hat es ja von kindheitsbeinen an gelernt sich durchzusetzen (grins, auch diese sekten haben was gutes ;-) ... und ja, vielleicht ist es garnicht so schlecht dieser sekte zu zeigen, dass nicht alle so läuft wie sie es sich vorstellen ... *lächel* .... ja, ich gebe ihr die infos so weiter ... und dann wird sie bestimmt kämpfen ... ich halte euch auf dem laufenden wie es weitergeht DANKE ! salsa
also salsa, hab mal gar keine angst. der pflichtteil muss ausgezahlt werden. da ist das recht voll auf der seite der töchter. da hat natürlich auch eine sekte oder sonst ein irrenverein keine chance. und wenn der haupterbe nicht freiwillig einsichtig ist, dann eben per gericht. es geht auch ums prinzip. die töchter sollten sich nicht als geldgeier fühlen, sondern haben einen gesetzlichen anspruch auf den erbanteil. nimm rechtshilfe in anspruch und such dir einen anwalt. und so schlimm ist das nicht vor gericht, das steht man alles fabelhaft durch. kopf hoch! noch was auch zur ehrlichkeit von haupterben: die ist in der tat zuweilen extrem mangelhaft. da wird dann halt auf dem auszufüllenden schein angekreuzt: keine hinterlassenschaft. man probierts halt. die anderen miterben müssen dann also selber aktiv werden und sich über die hinterlassenschaft ein bild verschaffen. frag wie gesagt einen anwalt, das muss gar kein spezialist sein, das kann eigentlich jede kanzlei. und das erbrecht hat schon seinen sinn. glaub mir. es hat zwar auch noch so den sippengeruch und basiert u.a. auch auf uralten gesetzesvorlagen und auch moral- etc. vorstellungen und weissdergeierwasalles, die nicht jedem gleich in den kopf gehen. aber die gesetzgeber haben sich schon was dabei gedacht. viel glück wüncht old mama
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