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Resturlaub bei Kündigung....

Resturlaub bei Kündigung....

LeRoHe

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Mädels, Problem: habe von diesem Jahr nach heutigem Stand 20 Tage Resturlaub. Gekündigt habe ich zum 31.12.10. Ich könnte eigentlich ab Freitag in Urlaub gehen. Nun habe ich gesagt, freiwillig im Übrigen, dass ich bis einschließlich Dienstag nächste Woche bleibe, um meiner Kollegin den Rest beizubringen. Ein Kollege von mir meinte, ich hätte da ein Anrecht drauf, da könnte man Arbeitsrechtlich nichts gegen machen. GIBTS DA NEN PARAGRAPHEN ODER IRGENDWAS, falls das so überhaupt stimmt?? Ich will diesen Urlaub unbedingt durchziehen. Denn auf eine Auszahlung werde ich bei diesem Laden hier ewig warten und hinterherlaufen müssen. Info: Man redet sich hier solvent, ist es aber nicht.... Werde ja seit der Kündigung vorgestern hier voll geschnitten, als Verräter abgestempelt etc. und das nicht von Kollegen sondern von der "Führungsriege". Richtig super! Und wo wir grad dabei sind: Wie kann ich denn das Geld nach meinem "Abgang" eintreiben, pünktlich wird der Herr nicht zahlen (es gibt EX-Mitarbeiter, die warten seit August auf ihr Gehalt). Kann man da dann auch den AG abmahnen, obwohl man da ja gar nicht mehr arbeitet??


Fru

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Öhm, wenn die so ätzend sind, warum willst Du bist Dienstag bleiben???? Ich wäre weg und zwar pünktlich!


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von Fru

meine Lieblingskollegin meinen Job so lang "vertritt" bis die Herren jemand gefunden haben, der kein Geld will aber trotzdem arbeitet... Und gerade diese eine Kollegin will ich nicht hängen lassen. Bei jede/r andere/n wär ich schon lang weg, den Stift hätte ich dann bereits Montag früh fallen lassen.


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Man will dass ich länger bleibe, falls die Kollegin das doch nicht kann alles.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Bist du danach arbeitslos? Ich hab mal den Fehler gemacht und habe mir einen Tag Urlaub bezahlen lassen, den ich freiwillig noch gearbeitet habe. Zu dem betreffenden Monatswechsel kam ein Wochenende + ein Feiertag dazu und ich habe deshalb erst 5 Tage später Arbeitslosengeld bekommen. Die Aktion hätte beinahe verhindert, dass ich elternunabhängiges BaföG im Studium bekommen konnte. Erst durch Intervention meines Arbeitgebers (der wegen der Kündigung ein schlechtes Gewissen hatte - mein Glück damals!) hat es geklappt, auch wenn es sicher aus rechtlicher Sicht nicht ganz koscher war. Jedenfalls hat er mir zu dem einen fehlenden Tag in der BaföG-Rechnung verholfen.


Mitglied inaktiv

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oT


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ich kann das baby bei lerohe nicht finden....


Mitglied inaktiv

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Der Arbeitgeber kann Dich aus innerbetrieblichen Gründen sogar dazu verdonnern bis ganz zum Schluss, sprich 31.12. zu bleiben. Und wenn die das wollen, dann packen die das auch, und wenn sie nur sagen, die Kollegin muss so lange eingearbeitet werden. DANN sind sie verpflichtet, Dir den Urlaubsanspruch auszuzahlen. Durchforste mal das Arbeitsrechtforum bei www.recht.de, da wurde die Frage mit Sicherheit schon einmal gestellt - wenn nicht, stelle ich sie dort gern für Dich, habe da einen Account. Oder mal im Arbeitsrechtsbuch selbst nachgucken. Dass man Dich jetzt schneidet ist normal - die restlichen Ratten in dem sinkenden Schiff schauen wahrscheinlich eher mit Neid auf Dich, während sie auf den Boden sinken. Bei uns in der alten Firma war man so lange "Teil des Teams" bis man zum Chef ist und die Kündigung eingereicht hat, aus welchen Gründen auch immer....selbst, wenn man bis zum Schluss gearbeitet hat. Selbst ich war ja länger da als ich hätte müssen... und habe den Schein gewahrt. LG Sue