Mitglied inaktiv
Die Frage ist ja eigentlich für ne Freundin. Sie hat nen Beschluß vom Richter bekommen in dem genau drin steht wann und wie oft sie ihren Sohn zum begleitetn Umgang bringen muß. Dann steht noch dran das gegen diesen Beschluß kein Rechtsmittel möglich ist. Da sie keinen Anwalt hat ( wg Geldprobleme) weiß sie nicht ob dies richtig ist. Gibt es Beschlüsse vom Amtsgericht die keine Rechtsmittel zulassen ?
auf deine frage habe ich keine antwort (wobei ich GLAUBE, dass es widerspruchsfreie urteile tatsächlich gibt), aber was hat deine freundin gegen begleiteten umgang? immerhin hat der vater ein recht auf sein kind!? LG
Hi, Der Hinweis des Amtsgerichts ist verbindlich, gibt es keine Rechtsmittel (mehr), dann gibt es keine. In der Regel ist das der Fall, wenn schon Rechtsmittel eingelegt und abgelehnt wurden. Trotzdem braucht deine Freundin braucht einen Anwalt. Vielleicht geht ja doch was. Es gibt dafür auch staatliche Hilfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe Ich denke auch, daß ein Vater Umgang mit dem Kind haben soll. Aber ich kenne ja den Fall nicht. Ciao Biggi
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