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rechtsfrage, unschuldbeweis

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anlässlich der kachelmanngeschichte frage ich mich mitsamt des gesponses, wer nun beweispflichtig ist. in der bild steht, der staatsanwalt muß seine schuld beweisen, aber gatte denkt, man muß seine unschuld beweisen. mir ist ein fall bekannt, da wurde jemand angezeigt, der ebenfalls mithilfe eines anwalts seine unschuld beweisen mußte. weiß das jemand? oder ist das fallspezifisch unterschiedlich? wie soll ein mann, der wirklich unschuldig ist, in so einem fall, seine unschuld beweisen? da steht doch dann aussage gegen aussage und in dubio pro reo. die frau hat doch dann schon von beginn an verloren, es sei denn, sie kann gewalt beweisen, was aber lt bild gar nicht notwendig ist..... bin mir da grad nicht sicher, wie ich das finden soll....


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der staatsanwalt muss die SCHULD beweisen. da in deisem fall aussage gegen aussage steht. kann die schuld nicht nachgewiesen werden, heißt es "Im Zweifel für den Angeklagten" kati


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ja aber dann hat die frau doch von vorn herein verloren, denn sie wird es nicht beweisen können, es sei denn, es war jemand dabei oder es gibt eindeutige spuren von seiner gewalt. ist es IMMER so, daß der staatsanwalt die schuld beweisen muß????


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Soweit ich weiss, heisst es in Deutschland,das man so lang unschuldig ist,bis die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. lG


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Angeblich war sie doch nach der Tat in einem Krankenhaus und es sind Spuren "gefunden" worden, aber die waren ja in einer Beziehung dann wären doch Spermaspuren auch kein Beweis ??!!


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nur ein bißchen sperma kann ja so und so gedeutet werden. deswegen sagsch ja, wenn es stimmt und keine hämatome etc festgestellt wurden und ein zeuge belegen kann, daß der kachelmann zu der zeit bei der dame war.....ist das doch alles für den popo....


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Was gilt als Beweis, wenn ich eine Anzeige wegen sexueller Gewalt machen will? Ihre eigenen Aussagen sind wichtige Beweismittel, in Verfahren wegen Sexualdelikten oft das wichtigste. Wichtige ZeugInnen sind Personen, mit welchen Sie als erste nach der Tat gesprochen haben, wie die beste Freundin, die MitarbeiterInnen einer Beratungsstelle oder die Ärztin, der Arzt. Zusätzlich gelten Spermaspuren, Speichelreste, befleckte oder zerrissene Kleidungsstücke, Tagebuch-Einträge, Dokumentationen wie emails, SMS oder Tonaufzeichnungen, Verletzungen wie Würgemale oder blaue Flecken als Beweismittel. Mit Sperma oder Speichel befleckte Kleidungs- oder Wäschestücke können entweder im Plastiksack tiefgefroren werden oder aber an der Luft - ohne Sonneneinstrahlung! - getrocknet werden. Bei ärztlichen Untersuchungen sind neben der vaginalen oder analen Untersuchung auch die Untersuchung der Haut wegen Schlägen, Schürfungen und Speichelspuren nach Küssen oder Lecken wichtig. Wenn Sie den Eindruck haben, der Täter könnte auch Drogen eingesetzt haben, sagen Sie dies unbedingt bei der ärztlichen Untersuchung. Das Rechtsmedizinische Institut (RMI) in Zürich ist für Ärzte 24h erreichbar und gibt gerne Auskunft über die wichtigsten rechtsmedizinischen Untersuchungen. Am RMI können auch Beweismittel bis zu einem halben Jahr fachgerecht aufbewahrt werden, ohne dass eine Anzeige gemacht werden muss. Es braucht für ein Strafverfahren also nicht unbedingt Augen-ZeugInnen, welche die Tat oder die Vorbereitung dazu beobachtet haben. Direkte ZeugInnen gibt es bei Sexualdelikten ohnehin nur in Ausnahmefällen.


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... normalerweise kann ein Gynäkologe feststellen ob der Mann gewaltsam eingedrungen ist (Hämatome). Zusätzlich werden auch weitere Spuren am Körper (Würgemale, blaue Flecken, etc.) festgehalten. Wenn die Dame also einen Tag später beim Arzt war und das Pärchen nicht zur SM Szene gehört, kann man die Vergewaltigung nachweisen (zumindest, dass Gewalt dabei im Spiel war).


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aber wenn "mann" dann behauptet, sie hätten zur sm-szene gehört??? behaupten kann man ja alles....


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Es kommt darauf an, wovon der Richter in der Hauptverhandlung überzeugt ist.


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... das mit der SM-Szene wäre ja einfach zu beweisen. Insofern wäre das keine gute Grundlage. ;-)


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???? bzw nicht-sm....???


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Mein Bruder stand gerade als Opfer vor Gericht. Bei der Sache stand es Aussage gegen Aussage. Mein Bruder konnte nicht beweisen, wie es wirklich passiert ist und der Andere auch nicht. Trotzdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass mein Bruder die Wahrheit sagt und verurteilte den anderen zu einer Bewährungsstrafe. Wie sagte die Richterin so schön: "Nur, wenn der Angeklagte seine Unschuld ZWEIFELSFREI beweisen kann, ist er auch unschuldig." MfG


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unglaublich! die heißt nicht zufällig schill? DAS ist schlicht falsch! "Die UNSCHULDSVERMUTUNG Im Grundgesetz kommt dieser zentrale Pfeiler des Strafrechts in Art 20 GG zum Ausdruck (z.B. BVerfGE 19, 347). Die Europäische Menschenrechtskonvention beinhaltet ihn ausdrücklich in Art. 6: "Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird ... Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig." quelle: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=831 das findest du so oder ähnlich geschildert überall auf einschlägigen seiten im web oder in der literatur! ich schätze, da hast du etwas völlig falsch verstanden, denn so weit geht auch richterrecht nicht!


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Vielleicht hat sie es nicht wortwörtlich so gesagt, aber so ähnlich. Auf jeden Fall konnte der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen und mein Bruder nicht die Schuld des Angeklagten und trotzdem wurde der Angeklagte verurteilt. MfG


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MfG


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warum behauptest du dann zuerst felsenfest so einen stuss? die richterin hat sich auf grund der sachlage und der zeugenaussagen ein bild gemacht... und sie wird schon eine stichhaltige begründung gefunden haben müssen, weshalb sie jemanden verurteilt hat. einfach so, weil sie keinen unschuldsbeweis vom angeklagten bekommen hat, geht das ja mal nicht...


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es scheint nach dieser berichterstattung so, dass die aussage der einen zeugin überzeugend (doppelt gemoppelt ) das zünglein an der waage gewesen ist. das hat mit dem fehlenden unschuldsbeweis nichts zu tun und es stand somit eben auch nicht nur aussage gegen ausage...


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Und die Richterin hat gesagt, dass das Gericht nicht zweifelsfrei von seiner Unschuld überzeugt ist, es aber auch nicht zu 100% sagen kann, dass er schuldig ist. Verurteilt wurde er auf jeden Fall. Und das ist auch gut so... MfG


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und ich schätze auch, dass die urteilsbegründung anders aussieht als du es jetzt schilderst, denn das würde geltendem deutschem recht widersprechen... gerade, wenn das gericht nicht von der schuld eindeutig überzeugt ist und auch nicht ausreichend begründen kann, ist das urteil doch wacklig...


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Es wurde aber so gesagt in der Urteilsbegründung. Wackelig kann da eh nichts mehr sein, da es das Berufungsverfahren war und das Urteil schon längst rechtskräftig ist. MfG


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Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ Das fand ich noch bei Wiki unter Unschuldsvermutung.


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Ich glaube in den USA muß der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sicher bin ich aber nicht. Hier in D gilt, im Zweifel für den Angeklagten wie du schon schrubst :-) - wenn der SA zuwenig hat kann er nicht Verurteilt werden. Klar ist, er ist erledigt - auch wenn er unschuldig ist.


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das mit den usa sagte mein holdi auch so..... ja, er ist erledigt, das ist klar.


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Mich haben ja die Bilder von heute irritiert worauf er so selbstgefällig in die Kamera lachte, oder kam das nur bei mir so an. Warum lacht man da wenn man in den Gerichtsaal gebracht wird ?


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Vielleicht damit er nicht heulen muss.Oder einfach weil er ein arroganter Sack ist ;-)


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bei mir kam das so an, als wär das alles für ihn ein absurdes theater. ich kann mir nicht helfen, ich glaube ihm. obwohl ich nicht mal weiß, wo der gekachelt hat....rtl?? zdf??? aber das ist ganz ganz ganz subjektiv und ich mußte erst nachschaun, wer das eigentlich ist....


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Also ich glaube der hat ein paar ganz schlimme Nächte gehabt, und mit Schlafentzug und wenn man sich Kacke fühlt sieht man ganuso aus!


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In den USA muß der Staatsanwalt im Verfahren die SCHULD des Angeklagten beweisen. Genau wie in D. Im Gegensatz zum BERUFUNGSVERFAHREN, indem der Verurteilte seine UNSCHULD beweisen muß. LG ahm


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und das ist tatsächlich nicht immer so einfach. in USA bspw. ist das häufig anders herum... eben so wie dein mann es annimmt. in dubio pro reo hat eine etwas andere bedeutung, aber läuft schlussendlich in die richtung, die du meinst: "Zu deutsch: "Im Zweifel für den Angeklagten". Strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die für den Angeklagten jeweils günstigere Tatsache anzunehmen ist, wenn Umstände nicht eindeutig geklärt werden können. Das führt dazu, dass nur der Angeklagten verurteilt werden darf, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht. Ist ein Richter nicht die von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen. Zweifel müssen das Gericht zugunsten des Angeklagten von einer Bestrafung absehen lassen. Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist weder im Strafgesetzbuch (StGB) noch in der Strafprozessordnung (StPO) normiert, wird jedoch aus dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip abgeleitet. Er gilt im materiellen Strafrecht uneingeschränkt. Er gilt auch für die Frage, ob auf den Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden ist. "In dubio pro reo" findet keine Anwendung auf rein prozessuale Fragen, wie etwa das Bestehen der Verhandlungsfähigkeit, das Recht zur Zeugnisverweigerung oder das Vorliegen eines Beweisverbots." grundsätzlich können die in den medien berichteten zusammenhänge so nicht stimmen... nur mit der fluchtgefahr und einer schlichten aussage einer einzelnen person als begründung könnte der haftbefehl nicht aufrecht erhalten werden. die frau muss garnichts beweisen, sondern der staatsanwalt... einem strafprozess liegt nämlich keine zivilklage zu grunde, sondern es besteht ein interesse des volkes an der anklage. nun... wenn er es war, gehört er eingesperrt... wenn sie ihn falsch bezichtigt hat, gehörte eigentlich sie eingesperrt... aber leider ist in der regel so, dass solche falschen beschuldigen recht milde behandelt werden und mit bewährungsstrafe oder geldstrafe abgehen. sie könnte zivilrechtlich für eine falsche beschuldigung viel stärker bestraft werden, wenn es um schadensersatz, schmerzensgeld, rufschädigung, etc. geht.


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ahhh, dann stimmt das also nicht, daß er nur weil er keinen wohnsitz in deutschland hat, in u-haft ist??? dann ist da doch noch mehr??? ohhhhh, ich wär so gerne mäuschen....


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1. den dringenden Tatverdacht!! 2. einen Haftgrund dies ist bei Wohnsitz im Ausland grundsätzlich gegeben, da der Haftgrund der Fluchtgefahr greift. 3. Verhältnismäßigkeit.


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Auch in den USA muss der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen. Man kann fuer ein Verbrechen nicht verurteilt werden wenn die Jury "reasonable doubt" hat. Das ist meilenweit von einer Unschuldsbeweisung seitens des/der Angeklagten entfernt.


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Die U-Haft ist wahrscheinlich zum Einen weil die Dame als glaubhaft herüber kam und zum Anderen weil sie der mögliche Täter ihr nahe stand. In solchen Fällen wird dann zum Schutz der Opfer auch eine U-Haft ausgesprochen. Ob dies nun der Grund war oder die Fluchtgefahr kann ich im konkreten Fall leider nicht sagen. P.s. Rein gefühlsmässig habe ich an der Geschichte meine Zweifel, kann es aber nicht begründen.


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wird gerne einmal der personalausweis (oder eben der entsprechende ausweis) einbehalten und eine kaution hinterlegt... es werden dann noch andere umstände geprüft und der haftrichter muss weitere aspekte abwägen... welche das in kachelmanns fall waren? also wundern tut es mich schon etwas... aber vielleicht meldet sich ein ausgewiesener strafrechtexperte einmal hier und kann uns hinweise geben, was ursache für diese entscheidung sein könnte.


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auch PN... vergessen... du etwa?


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leider nicht selten darauf hinaus, denn es zählt, was die jury befindet, die ja bekanntermaßen häufiger nach sympathie als sachkenntnis urteilt. wer also die jury nicht von seiner unschuld überzeugen kann, hat schon einmal verdammt schlechte karten... irgendwie gruselig, finde ich.


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Wie es in der Praxis ausschaut ist eine andere Sache aber es gilt trotzdem das Prinzip, dass die Beweisschuld beim prosecutor liegt. OJ Simpson haette niemals seine Unschuld beweisen koennen. Als ich in den USA gelebt habe, hatte ich einen Mitbewohner der in eine Jury berufen wurde und die Jury hat fast 2 Wochen lang darueber diskutiert ob der Angeklagte mit "intent" gehandelt hat oder nicht. Mit intent haette eine laengere Haftstrafe nachsich gezogen. Ich stelle mir das immer wie bei den 12 Geschworenen vor mit meinem Mitbewohner in der Henry Fonda Rolle. Das Problem ist wenn man eine Jury erwischt die nicht dermassen engagiert ist. It's a gamble.


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tolles system: der unschuldige unsympath wird verknackt und der charmante schwerenöter kommt ein ums andere mal ohne nennenswerte blessuren davon... da kannste wirklich auch eine münze werfen.


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"Das führt dazu, dass nur der Angeklagten verurteilt werden darf, dessen Schuld zweifelsfrei feststeht. Ist ein Richter nicht die von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt, ist eine Verurteilung ausgeschlossen. Zweifel müssen das Gericht zugunsten des Angeklagten von einer Bestrafung absehen lassen." Das ist nicht immer so. Ich hab weiter oben etwas dazu geschrieben. In unserem Fall war es umgekehrt. NIEMAND konnte beweisen, wie sich die Tat abgespielt hat und trotzdem wurde der Angeklagte verurteilt, weil seine Schuld nicht ausgeschlossen werden konnte. Vor dem Urteil haben wir auch gedacht, es heisst "im Zweifel FÜR den Angeklagten", aber der Anwalt sagte, dass es diesen Satz nicht gibt. MfG


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Meinst Du, dass ist sehr viel anders wenn Du einen Richter und 2 Schoeffen hast? Die werden auch nicht voellig ihre eigenen Meinungen und Vorurteile aus dem Urteil raushalten koennen. Aber es ging ja eigentlich darum ob -per Gesetz- Angeklagte ihre Unschuld beweisen muessen und das muessen sie nicht. "Innocent until proven (!) guilty" ist ein fundamentales Prinzip es angelsaechsischen Rechtsverstaendnis was ja auch dem US-System zugrunde liegt. And geee, man stelle sich nur mal all die unsinnigen Anklagen vor die -meist anonym noch dazu- die die Gerichte blockieren wuerde wenn die Beweislast bein Angeklagten laege.


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wenn man die "wiezeigeichjemandenanonyman"-thread-reihe vor ein paar tagen gelesen hat, dann steht zu vermuten, dass diese anzeigenserie noch die sinnlose anzahl der nachbarschaftsstreitigkeiten toppen müsste...


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Und noch dazu: you can't proof a negative, nicht in der Wissenschaft und ich vermute mal auch nicht im legalen Sinn.


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Im schottischen System gibt es uebrigens neben guilty und not guilty, noch "not proven" was in Prinzip heisst, wir glauben, dass der Angeklagte schuldig ist aber wir koennen es nicht beweisen.


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man sagt ja gerne folgendes: Als Schuldiger ist man besser vor einem US-Gericht, als Unschuldiger vor deutschem. - in dtland wäre etwa ein OJ Simpson wohl nicht so einfach "durchgekommen". Aber Fehlurteile sind überall möglich. ICH traue keinem Richter von 12 bis Mittag. Nach meinem Geschmack verlaufen sich zuviele verklemmte, selbstherrliche Egomanen in diese Berufssparte, die nicht mal ein Privatsender als Komparse nehmen würde.


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in Deutschland ist es so, dass die Staatanwaltschaft Anklage erhebt, wenn sie der Meinung ist, es bestünde gegen den Angeschuldigten ein hinreichender Tatverdacht. Das bedeutet, zum Zeitpunkt der Anklageerhebung muss sie davon ausgehen, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Dies macht natürlich nur Sinn, wenn die StA sich auf eine günstige Beweislage stützen kann. Beweismittel sind im Strafrecht zB Atteste, Zeugenaussagen etc. Die StA hätte keine Anklage ohne Beweise erhoben. Ein Haftbefehl (!!!) wird ausgestellt bei dringendem Tatverdacht, d.h. die Begehung muss sehr wahrscheinlich sein. Wenn so wie hier der Haftbefehl aufrechterhalten wird, sind die Beweise anscheinend eindeutig. Zum jetzigen Zeitpunkt. Eine Verurteilung erfolgt, wenn der Richter (!) in der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten zweifelsfrei überzeugt ist. Bei Zweifeln erfolgt ein Freispruch.


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Das, was susa31 gesagt hat, stimmt vollkommen. Nur muss man sich davon freimachen, dass es im Falle von solchen Delikten ausschließlich um Sachbeweise und die Aussagen der unmittelbar Beteiligten geht. Spermaspuren, zerrissene Kleidung oder Hämatome MÜSSEN nicht zwangsläufig ein Beweis dafür sein, dass der Akt gegen den Willen des vermeintlichen Opfers vollzogen wurde. In einem Fall wie dem vorliegenden wird die Nachtatphase ganz entscheidend sein. Also: Wann hat das angebliche Opfer sich wem offenbart, untersuchen lassen usw.. Ermittlungen im Umfeld von Täter und Opfer sind enorm wichtig, um festzustellen, wie es mit der Glaubwürdigkeit des Opfers aussieht. Dazu gehört dann auch die Vorgeschichte der beiden, eventuelle Vorstrafen usw. Natürlich ist die Staatsanwaltschaft in der Beweispflicht und nicht der Beschuldigte. Da der Beschuldigte aber einen Rechtsanwalt hat, wird der auch Akteneinsicht bekommen haben. Und wenn der seinem Mandanten rät auszusagen, dann dürfte es nach Aktenlage erstmal nicht so gut für ihn aussehen. Da von uns - so mutmaße ich mal - keiner die genaue Aktenlage kennt, kann wohl keiner einschätzen, wer hier lügt. Und selbst bei genauer Kenntnis des Akteninhaltes ist die Wahrheit nicht immer von vornherein offensichtlich.


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nach ausgiebiger Beweisaufnahme in der HV die Wahrheit oft nicht offenliegt.


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gibt es ja unterschiedliche Formen des Freispruches (in dubio pro reo, aus Mangel an Beweisen, oder eben "wegen erwiesener Unschuld"). Ob der Richter letzten Endes den Angeklagten freispricht, liegt allein in SEINEM Ermessen (bzw. in dem der Strafkammer), denn er muss keinen Zweifel mehr haben, dass der Angeklagte die Tat verübt und schuldhaft gehandelt hat. Hat er noch Zweifel, dann MUSS er freisprechen. Im Augenblick geht es für Kachelmann ja gar nicht darum, ob er später eventuell mal angeklagt oder auch verurteilt wird, sondern darum, dass der HB erstmal aufgehoben werden soll, weil er mit Sicherheit aus dem Knast will. Auch dafür gibt es mehrere Möglichkeiten wie z. B. Wegfall des Haftgrundes oder aber eben Ausräumung des dringenden Tatverdachts. WAS er da genau aussagt, wissen wir ja nicht....


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Du hast eine pn von mir


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..


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Bei der Schuldfrage ist der Staatsanwalt in der Beweispflicht. Bei der Unschuldsfrage ist das der Verteidiger. Um zu beweisen das man unschuldig ist, wird wohl ein Privatschnüffler wohl beauftragt werden. Tja beim Staatsanwalt wird wohl die Polizisten ermitteln. Aber um ehrlich zu sein, ich möchte den Job nicht ausüben wollen. Ich bin gespannt, was raus kommt. Egal wie es ausgeht, eins ist sicher seine Karriere wird kaputt sein. LG Claudia


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Die Staatsanwaltschaft unterliegt ja dem Amtsermittlungsgrundsatz und hat folglich auch entlastende Umstände zu ermitteln. Und am Ende muss die SCHULD bewiesen sein, ansonsten Freispruch.


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ich weiß nur wie es bei mir war...auch wenn ein anderer Fall. Ich, als Patientin, hätte beweisen müssen, das ein Ärztefehler vorlag ...tja wie hätte ich das machen sollen - wir haben es gelassen


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war das ein Zivil-oder ein Strafprozess?


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Ich denke als Beweis kann in einem solchen Fall auch ein psychologisches Gutachten gelten, das für die Frau erstellt wird. Um herauszufinden, ob ihre Angaben glaubhaft sind. So war es doch bei Andreas Türck, falls ihr euch erinnert. Der wurde ja im übrigen freigesprochen - erledigt ist er als Moderator trotzdem. Lg sophieno


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ja sorry, hat mich interessiert wegen der Beweislast Bengelengelmama sorry


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wir haben nicht geklagt..... Kurzversion: war schwanger in der 38.SSW mir gings schlecht, FA im Urlaub, Vertretungsärztin aufgesucht.....diese hat micht nicht wirklich untersucht, nicht zugehört nicht ernst genommen.....ich bat um eine Überweisung in KH evtl. Einleitung, hat sie alles verweigert, obwohl MM schon offen war, Pilzinfektion.....schickte mich nach Hause mit den Worten, kommen sie in einer Woche wieder - 5 Tage später verstarb mein Sohn Wir hatten damals keine Kraft zu klagen, vor allem nachdem uns gesagt wurde WIR müssen beweisen das sie einen Fehler gemacht hat bzw. nicht alles getan hat um das Leben des Kindes zu schützen.....


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Das tut mir leid.


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ist schon ok Aber das stimmt oder? Der Patient muss beweisen das der Arzt einen Fehler gemacht hat


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im Strafprozess (also Anzeige) ja im Prinzip wegen der Unschuldsvermutung. Arzthaftungsrecht....also zivilrechtlich, Schadensersatz etc. gibt es manchmal Regeln zur Beweislastumkehr, d.h. der Arzt müsste beweisen, dass er KEINEN gemacht hat. Ich denke mal, so wie du das schilderst, habt ihr euch ja entsprechenden Rat geholt, bin kein Experte für Arzthaftungsprozesse, weiss also nicht, ob das in eurem Fall so wäre.


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Hallo, eigentlich ganz spannende Frage, zu der ich nicht die anderen Posts gelesen habe, so dass er mich recht geschieht, wenn keiner meines liest ;-) Die Unschuldvermutung gilt bei uns, so dass bei Verurteilung im Urteil die Schuld bewiesen sein muss. Das geht aber nicht nur durch einen Zeugen, der die Lampe gehalten hat ..., sondern auch durch Indizien, die sich in der Gesamtschau zum Beweis verdichten. (Beispiel : Nach Zeugenaussagen trug der sehr dicke Bankräuber von 50 tsd Euro einen ganz ausgefallen Schwanenorhrring und hatte deutlich bayrischen Akzent. Der polizeibekannte und einschlägig vorbestrafte Max Müller hat diesen Akzent, trägt diesen Ohrring, hat diese Statur und für den Tattag kein Alibi. Am Folgetag hat er aber bei seiner eigenen Bank 50 tsd Euro in bar eingezahlt. Das sind Indiziren, die sich zum Beweis verdichten können) Im Fall Kachelmann bin ich überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehlt beantragt und erhalten hätte, wenn die Beweislage nicht recht eindeutig ist. Da hatten die nicht nur eine Aussage des Opfers ... sondern handfeste Indizien, z.B. Verletztungsspuren, Aussagen von Nachbarn, die Kachelmann gesehen/gehört haben ... was auch immer. Glaubt doch bitte nicht, dass die bei der Staatsanwaltschaft total doof sind. Um einen "Fall Kachelmann" reißt sich da niemand ;-) Übrigens hinterlässt rein subjektiv die Zurückziehung des Haftprüfungsantrags heute schon einen Eindruck. Hatte man trotz des bisher so sicheren Auftretens Bedenken, ob der Antrag durchgeht ?! Gruß Anna


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Naja, dass die Staatsanwaltschaft über Pressegeilheit erhaben ist, wage ich zu bezweifeln. Siehe StA Darmstadt im Falle der No Angels Sängerin. Verhaftung beim Konzert im Nachtleben. Auch die Fluchtgefahr im Fall Kachelmann ist ziemlich gewagt (so von der Ferne beurteilt). Ob da der Haftrichter mitspielt, wage ich einmal zu beweifeln. Wo soll der denn hin? Wettervorhersage in Brasilien? Vertuschungsgefahr? L. p.s. in dubio pro reo gilt natürlich (!!!) auch in den USA. Vielleicht nicht in Saudi-Arabien, Nordkorea oder Uzbekistan.


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mea culpa. wusste nicht, dass wohnsitz im Ausland ist. Dann natürlich Fluchtgefahr...