NOchmal mit vollständigem Anfang, da fehlte ja die Hälfte ... Eigentümer A und B haben Nießbrauchsrecht für B vereinbart und im Grundbuch eintragen lassen. B hat als Berechtigter einzelne Wohnungen im Haus vermietet (ist schon seit langem Mietshaus). A und B würden das Recht jetzt im Grundbuch löschen lassen. Kann A nach Erlöschen des Nießbrauchsrechts die durch B geschlossenen Mietverträge ordentlich kündigen? Ich meine, es gibt ein BGH-Urteil, welches sich aber auf einen Todesfall des Berechtigten erstreckt. VG ohno